Reform der sozialen Sicherheit. Nationale Projektorganisation

ShortId
98.3346
Id
19983346
Updated
25.06.2025 02:21
Language
de
Title
Reform der sozialen Sicherheit. Nationale Projektorganisation
AdditionalIndexing
soziale Unterstützung;Reform;Sozialversicherung;Existenzminimum
1
  • L03K010401, Sozialversicherung
  • L03K010404, soziale Unterstützung
  • L04K01040204, Existenzminimum
  • L04K08020310, Reform
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die wirtschaftliche Situation hat sich in den letzten Jahren verschlechtert. Arbeitslosigkeit und ungesicherte Arbeitsverhältnisse, die das Existenzminimum nicht abdecken können, aber auch der Wandel der Lebensformen und der Bevölkerungsstruktur sind Faktoren, die die Existenzsicherung grösserer Bevölkerungsgruppen gefährden und der sozialen Desintegration Vorschub leisten. Diese wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen stellen die Sozialversicherungssysteme vor neue Herausforderungen.</p><p>Auf kommunaler Ebene sehen sich Städte und Gemeinden mit massiv wachsenden Soziallasten konfrontiert. Im besonderen Masse gilt dies für die Sozialhilfe. Dabei bestehen enge Wechselwirkungen zwischen den beitragspflichtigen Sozialversicherungen und der Sozialhilfe als letztem Netz. Diese Zusammenhänge werden kaum diskutiert. Auch die vom Bund erstellten Berichte IDA-Fiso 1 und 2, die eine umfassende Analyse der Leistungen und der Finanzierung der Sozialversicherungssysteme vorgenommen haben, machen den Koordinationsbedarf klar. Nur eine gesamtheitliche Sicht und eine Abstimmung der verschiedenen Massnahmen auf allen staatlichen Ebenen kann zu einer kohärenten, transparenten Sozialpolitik führen. Eine nationale Projektorganisation, der Vertreter von Bund, Kantonen und Gemeinden bzw. Städten angehören, kann, wie Beispiele aus anderen staatlichen Aufgabenbereichen zeigen, die Entscheidungswege verkürzen und die Erarbeitung fachlich und politisch tragfähiger Lösungen unterstützen.</p>
  • <p>Der Bundesrat weiss um die Notwendigkeit, die soziale Sicherheit als ganzheitliches Konzept zu betrachten, das sowohl die bundesrechtlichen Sozialversicherungen als auch den Sozialhilfebereich miteinbezieht. Aus diesem Grund hat er die interdepartementalen Arbeitsgruppen IDA-Fiso 1 und 2 eingesetzt, die 1996 und 1997 unter Mitwirkung der Vertretungen von Kantonen, Städten, Gemeinden und der konsultierten Sozialpartner zwei Berichte über die Finanzierungsperspektiven und über die Leistungen aller Sozialversicherungen verfasst haben. Der Sozialhilfebereich wurde dabei so weit als möglich einbezogen. Aufgrund dieser Arbeiten hat der Bundesrat ganz klar entschieden, in Richtung Konsolidierung des heutigen Systems mittels eines Revisionsprogrammes zu gehen und keine radikale Reform der sozialen Sicherheit durchzuführen. Im Anschluss an den Bericht IDA-Fiso 2 wurden die interessierten Kreise angehört. Die Ergebnisse werden in eine Konsultation über eine sachgerechte Finanzierung der Sozialversicherungen einfliessen, zu deren Durchführung der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement, beauftragt hat.</p><p>Andererseits sind die Arbeiten zur Entflechtung der Aufgaben von Bund und Kantonen im Rahmen des neuen Finanzausgleichs noch nicht abgeschlossen. Ziel ist es, die Verantwortlichkeiten und die Finanzierung auf den verschiedenen Ebenen kohärenter zu gestalten.</p><p>Im Zusammenhang mit der in der Motion hervorgehobenen Frage der Existenzsicherung ruft der Bundesrat in Erinnerung, dass sowohl diese Frage als auch eine mögliche Bundeskompetenz im Sozialhilfebereich (insbesondere zur Harmonisierung der Leistungsansätze) Inhalt der parlamentarischen Initiative der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates, "Recht auf Existenzsicherung" (92.426), sind. Die Initiative ist noch in der Kommission hängig.</p><p>Sofern die Idee auch von den Kantonen unterstützt wird, verwehrt sich der Bundesrat der Einsetzung eines neuen Gremiums nicht. Dabei kann es aber nicht Aufgabe dieses Gremiums sein, Reformvorhaben auszuarbeiten. Dies obliegt entweder den bereits bestehenden Expertenkommissionen mit einem gesetzlichen Auftrag (z. B. Eidgenössische AHV/IV-Kommission, Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge) oder vom Bundesrat eingesetzten Ad-hoc-Kommissionen bzw. Projektgruppen mit einem präzisen Mandat.</p><p>Die vorgeschlagene Projektorganisation könnte jedoch Koordinationsaufgaben wahrnehmen, etwa im Bereich der Armutsbekämpfung. Denkbar wäre auch, dass sich das Gremium zu Sonderfragen äussert, beispielsweise über die Auswirkungen von Gesetzesänderungen auf die Sozialhilfe.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine nationale Projektorganisation einzusetzen, die Vorschläge für eine kohärente Reform des Systems der sozialen Sicherung (Sozialversicherungen und Sozialhilfe) und der Existenzsicherung erarbeitet und deren Umsetzung begleitet. Diese Projektorganisation soll sich aus Vertretern von Bund, Kantonen und Gemeinden bzw. Städten zusammensetzen. Sozialpartner und private Werke sind beizuziehen.</p>
  • Reform der sozialen Sicherheit. Nationale Projektorganisation
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die wirtschaftliche Situation hat sich in den letzten Jahren verschlechtert. Arbeitslosigkeit und ungesicherte Arbeitsverhältnisse, die das Existenzminimum nicht abdecken können, aber auch der Wandel der Lebensformen und der Bevölkerungsstruktur sind Faktoren, die die Existenzsicherung grösserer Bevölkerungsgruppen gefährden und der sozialen Desintegration Vorschub leisten. Diese wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen stellen die Sozialversicherungssysteme vor neue Herausforderungen.</p><p>Auf kommunaler Ebene sehen sich Städte und Gemeinden mit massiv wachsenden Soziallasten konfrontiert. Im besonderen Masse gilt dies für die Sozialhilfe. Dabei bestehen enge Wechselwirkungen zwischen den beitragspflichtigen Sozialversicherungen und der Sozialhilfe als letztem Netz. Diese Zusammenhänge werden kaum diskutiert. Auch die vom Bund erstellten Berichte IDA-Fiso 1 und 2, die eine umfassende Analyse der Leistungen und der Finanzierung der Sozialversicherungssysteme vorgenommen haben, machen den Koordinationsbedarf klar. Nur eine gesamtheitliche Sicht und eine Abstimmung der verschiedenen Massnahmen auf allen staatlichen Ebenen kann zu einer kohärenten, transparenten Sozialpolitik führen. Eine nationale Projektorganisation, der Vertreter von Bund, Kantonen und Gemeinden bzw. Städten angehören, kann, wie Beispiele aus anderen staatlichen Aufgabenbereichen zeigen, die Entscheidungswege verkürzen und die Erarbeitung fachlich und politisch tragfähiger Lösungen unterstützen.</p>
    • <p>Der Bundesrat weiss um die Notwendigkeit, die soziale Sicherheit als ganzheitliches Konzept zu betrachten, das sowohl die bundesrechtlichen Sozialversicherungen als auch den Sozialhilfebereich miteinbezieht. Aus diesem Grund hat er die interdepartementalen Arbeitsgruppen IDA-Fiso 1 und 2 eingesetzt, die 1996 und 1997 unter Mitwirkung der Vertretungen von Kantonen, Städten, Gemeinden und der konsultierten Sozialpartner zwei Berichte über die Finanzierungsperspektiven und über die Leistungen aller Sozialversicherungen verfasst haben. Der Sozialhilfebereich wurde dabei so weit als möglich einbezogen. Aufgrund dieser Arbeiten hat der Bundesrat ganz klar entschieden, in Richtung Konsolidierung des heutigen Systems mittels eines Revisionsprogrammes zu gehen und keine radikale Reform der sozialen Sicherheit durchzuführen. Im Anschluss an den Bericht IDA-Fiso 2 wurden die interessierten Kreise angehört. Die Ergebnisse werden in eine Konsultation über eine sachgerechte Finanzierung der Sozialversicherungen einfliessen, zu deren Durchführung der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement, beauftragt hat.</p><p>Andererseits sind die Arbeiten zur Entflechtung der Aufgaben von Bund und Kantonen im Rahmen des neuen Finanzausgleichs noch nicht abgeschlossen. Ziel ist es, die Verantwortlichkeiten und die Finanzierung auf den verschiedenen Ebenen kohärenter zu gestalten.</p><p>Im Zusammenhang mit der in der Motion hervorgehobenen Frage der Existenzsicherung ruft der Bundesrat in Erinnerung, dass sowohl diese Frage als auch eine mögliche Bundeskompetenz im Sozialhilfebereich (insbesondere zur Harmonisierung der Leistungsansätze) Inhalt der parlamentarischen Initiative der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates, "Recht auf Existenzsicherung" (92.426), sind. Die Initiative ist noch in der Kommission hängig.</p><p>Sofern die Idee auch von den Kantonen unterstützt wird, verwehrt sich der Bundesrat der Einsetzung eines neuen Gremiums nicht. Dabei kann es aber nicht Aufgabe dieses Gremiums sein, Reformvorhaben auszuarbeiten. Dies obliegt entweder den bereits bestehenden Expertenkommissionen mit einem gesetzlichen Auftrag (z. B. Eidgenössische AHV/IV-Kommission, Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge) oder vom Bundesrat eingesetzten Ad-hoc-Kommissionen bzw. Projektgruppen mit einem präzisen Mandat.</p><p>Die vorgeschlagene Projektorganisation könnte jedoch Koordinationsaufgaben wahrnehmen, etwa im Bereich der Armutsbekämpfung. Denkbar wäre auch, dass sich das Gremium zu Sonderfragen äussert, beispielsweise über die Auswirkungen von Gesetzesänderungen auf die Sozialhilfe.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine nationale Projektorganisation einzusetzen, die Vorschläge für eine kohärente Reform des Systems der sozialen Sicherung (Sozialversicherungen und Sozialhilfe) und der Existenzsicherung erarbeitet und deren Umsetzung begleitet. Diese Projektorganisation soll sich aus Vertretern von Bund, Kantonen und Gemeinden bzw. Städten zusammensetzen. Sozialpartner und private Werke sind beizuziehen.</p>
    • Reform der sozialen Sicherheit. Nationale Projektorganisation

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