Flanierzone als Mittel zur Zentrenaufwertung
- ShortId
-
98.3348
- Id
-
19983348
- Updated
-
25.06.2025 02:23
- Language
-
de
- Title
-
Flanierzone als Mittel zur Zentrenaufwertung
- AdditionalIndexing
-
Verkehrsberuhigung;Fussweg;Verkehrsrecht;Ortsverkehr;Verkehrsplanung;Geschwindigkeitsregelung
- 1
-
- L04K18020208, Verkehrsplanung
- L03K180204, Verkehrsrecht
- L04K18020402, Geschwindigkeitsregelung
- L04K18020207, Verkehrsberuhigung
- L05K0102040701, Fussweg
- L05K1801010701, Ortsverkehr
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Schweiz sind bislang eine ganze Reihe von Verkehrsberuhigungen in Zentren grösserer Städte zweck- und routinemässig auf der Basis der Fussgängerzone (Art. 2a der Signalisationsverordnung, SSV) eingeführt worden. Diese Zonen sind Fussgängern vorbehalten und lassen den rollenden Verkehr nur im Ausnahmefall (z. B. Anlieferung, Velos) zu.</p><p>Verkehrsberuhigungen in Wohnquartieren wurden auf der Basis von Wohnstrassen (Art. 43 SSV) oder Tempo-30-Zonen (Art. 2a SSV) eingerichtet. Die Wohnstrasse ist in ihrer heutigen Ausprägung nur für Wohnquartiere mit minimalem Verkehrsaufkommen vorgesehen und erfordert bei ihrer Neueinrichtung oder Umgestaltung umfangreiche bauliche Massnahmen. In ihr gelten Tempo 20 und Fussgängervortritt. Für die Tempo-30-Zonen ist ein kleinerer baulicher Aufwand erforderlich. Allerdings hat der rollende Verkehr gegenüber dem Fussgängerverkehr Vorrang.</p><p>So fehlt für Zentren von kleineren Städten und grossen Dörfern, aber auch für Gebiete rund um Schulhäuser, Altersheime oder Spitäler heute die Möglichkeit einer Zone, welche:</p><p>- den rollenden Verkehr in seiner Kapazität nicht beschränkt;</p><p>- den Fussgängern bei niedrigem Tempo des rollenden Verkehrs den Vortritt lässt;</p><p>- mit vertretbarem Finanzaufwand zu verwirklichen ist;</p><p>- die Attraktivität des Umfeldes, also z. B. Verkaufsgeschäfte oder private und öffentliche Dienstleistungen, wegen verbesserter Zugänglichkeit aller Verkehrsarten aufwertet.</p><p>Im Rahmen eines wissenschaftlich begleiteten Versuches hat Burgdorf als Fussgänger- und Velomodellstadt im Programm "Energie 2000" eine sogenannte Flanierzone mit den beschriebenen Merkmalen Ende 1996 eingerichtet. Die bisherigen Ergebnisse sind ermutigend, und die Flanierzone wird politisch von der breitestmöglichen Koalition politischer Parteien und Verbände in Burgdorf sowie vom Kanton Bern getragen. Das anhaltende Interesse zahlreicher anderer Gemeinden, ebenfalls Flanierzonen einzurichten, zeigt das grundsätzliche Bedürfnis nach einer entsprechenden Lösung. Bislang hat der Versuch vom Bund keine juristische Unterstützung bekommen. Im Gegenteil: Von Bundesseite wird darauf gedrängt, den Versuch abzubrechen, noch bevor einerseits abschliessende Resultate der Begleituntersuchung vorliegen können und andererseits eine Überprüfung der SSV oder der einschlägigen Weisungen im Hinblick auf die Schaffung einer entsprechenden Fussgängervortrittszone auch nur an die Hand genommen wurden.</p><p>Im Sinne einer Lösung erwarten die Unterzeichner, dass sich der Bund einer Aufwertung der Zentren, der Verkehrssicherheit und eines friedlichen Nebeneinanders der Verkehrsmittel nicht entgegensetzt.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen, wobei er darauf beharrt, dass der heutige Versuch "Flanierzone Burgdorf" abgebrochen wird, bevor die nahtlos anschliessende modifizierte Versuchsvariante beginnt.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, eine Regelung einzuführen, welche es den Gemeinden erlaubt, mit vertretbarem Finanzaufwand Zonen einzurichten, in denen der rollende Verkehr analog der Wohnstrasse ohne Zutrittsbeschränkungen beruhigt ist und gleichzeitig der Fussgängerverkehr Vortritt hat.</p><p>Bis zur Einführung einer entsprechenden Regelung ist der vom Programm "Energie 2000" unterstützte und bei zahlreichen Gemeinden auf Interesse gestossene Burgdorfer Test mit einer sogenannten Flanierzone im Geschäfts- und Einkaufsviertel als Versuch weiterzuführen.</p>
- Flanierzone als Mittel zur Zentrenaufwertung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In der Schweiz sind bislang eine ganze Reihe von Verkehrsberuhigungen in Zentren grösserer Städte zweck- und routinemässig auf der Basis der Fussgängerzone (Art. 2a der Signalisationsverordnung, SSV) eingeführt worden. Diese Zonen sind Fussgängern vorbehalten und lassen den rollenden Verkehr nur im Ausnahmefall (z. B. Anlieferung, Velos) zu.</p><p>Verkehrsberuhigungen in Wohnquartieren wurden auf der Basis von Wohnstrassen (Art. 43 SSV) oder Tempo-30-Zonen (Art. 2a SSV) eingerichtet. Die Wohnstrasse ist in ihrer heutigen Ausprägung nur für Wohnquartiere mit minimalem Verkehrsaufkommen vorgesehen und erfordert bei ihrer Neueinrichtung oder Umgestaltung umfangreiche bauliche Massnahmen. In ihr gelten Tempo 20 und Fussgängervortritt. Für die Tempo-30-Zonen ist ein kleinerer baulicher Aufwand erforderlich. Allerdings hat der rollende Verkehr gegenüber dem Fussgängerverkehr Vorrang.</p><p>So fehlt für Zentren von kleineren Städten und grossen Dörfern, aber auch für Gebiete rund um Schulhäuser, Altersheime oder Spitäler heute die Möglichkeit einer Zone, welche:</p><p>- den rollenden Verkehr in seiner Kapazität nicht beschränkt;</p><p>- den Fussgängern bei niedrigem Tempo des rollenden Verkehrs den Vortritt lässt;</p><p>- mit vertretbarem Finanzaufwand zu verwirklichen ist;</p><p>- die Attraktivität des Umfeldes, also z. B. Verkaufsgeschäfte oder private und öffentliche Dienstleistungen, wegen verbesserter Zugänglichkeit aller Verkehrsarten aufwertet.</p><p>Im Rahmen eines wissenschaftlich begleiteten Versuches hat Burgdorf als Fussgänger- und Velomodellstadt im Programm "Energie 2000" eine sogenannte Flanierzone mit den beschriebenen Merkmalen Ende 1996 eingerichtet. Die bisherigen Ergebnisse sind ermutigend, und die Flanierzone wird politisch von der breitestmöglichen Koalition politischer Parteien und Verbände in Burgdorf sowie vom Kanton Bern getragen. Das anhaltende Interesse zahlreicher anderer Gemeinden, ebenfalls Flanierzonen einzurichten, zeigt das grundsätzliche Bedürfnis nach einer entsprechenden Lösung. Bislang hat der Versuch vom Bund keine juristische Unterstützung bekommen. Im Gegenteil: Von Bundesseite wird darauf gedrängt, den Versuch abzubrechen, noch bevor einerseits abschliessende Resultate der Begleituntersuchung vorliegen können und andererseits eine Überprüfung der SSV oder der einschlägigen Weisungen im Hinblick auf die Schaffung einer entsprechenden Fussgängervortrittszone auch nur an die Hand genommen wurden.</p><p>Im Sinne einer Lösung erwarten die Unterzeichner, dass sich der Bund einer Aufwertung der Zentren, der Verkehrssicherheit und eines friedlichen Nebeneinanders der Verkehrsmittel nicht entgegensetzt.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen, wobei er darauf beharrt, dass der heutige Versuch "Flanierzone Burgdorf" abgebrochen wird, bevor die nahtlos anschliessende modifizierte Versuchsvariante beginnt.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, eine Regelung einzuführen, welche es den Gemeinden erlaubt, mit vertretbarem Finanzaufwand Zonen einzurichten, in denen der rollende Verkehr analog der Wohnstrasse ohne Zutrittsbeschränkungen beruhigt ist und gleichzeitig der Fussgängerverkehr Vortritt hat.</p><p>Bis zur Einführung einer entsprechenden Regelung ist der vom Programm "Energie 2000" unterstützte und bei zahlreichen Gemeinden auf Interesse gestossene Burgdorfer Test mit einer sogenannten Flanierzone im Geschäfts- und Einkaufsviertel als Versuch weiterzuführen.</p>
- Flanierzone als Mittel zur Zentrenaufwertung
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