Friedenstruppen. Bewaffnung zum Selbstschutz

ShortId
98.3360
Id
19983360
Updated
25.06.2025 02:18
Language
de
Title
Friedenstruppen. Bewaffnung zum Selbstschutz
AdditionalIndexing
multinationale Truppe;Bewaffnung
1
  • L05K0401030301, multinationale Truppe
  • L03K040204, Bewaffnung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>In den letzten Jahren haben sich die friedensunterstützenden Operationen stark gewandelt. Die Nato ist in Bosnien-Herzegowina zusammen mit zahlreichen Nicht-Nato-Staaten unter Uno-Mandat in der Sfor (31 000 Mann) engagiert. Daran sind praktisch alle Länder Europas, die über Streitkräfte verfügen, beteiligt. Diese multilaterale militärische Friedenssicherung verhindert erfolgreich den Wiederausbruch von Kampfhandlungen und gewinnt Zeit für eine dauerhafte Stabilisierung der Lage.</p><p>Die Schweiz kann an diesem historischen Friedenswerk militärisch nur indirekt teilnehmen, indem sie eine andere, zivile Organisation in ihren Befriedungsbemühungen unterstützt. Sie stellt der OSZE eine logistische Unterstützungseinheit (Gelbmützen) zur Verfügung. Diese sind gemäss dem Bewaffnungsverbot für schweizerische Friedenstruppen in Artikel 66 des Militärgesetzes unbewaffnet. Auch die Bewaffnung einer Einheit zum blossen Selbstschutz ist laut dieser Bestimmung nicht zulässig. Höchstens die Abgabe von Selbstschutzwaffen an Einzelpersonen ist zur unmittelbaren Selbstverteidigung in Notlagen gestattet. So sind unsere Gelbmützen auf die Schaffung eines sicheren Umfeldes durch die Sfor angewiesen.</p><p>Diese Lage kann, je mehr sich diese Art von multilateraler Friedenssicherung durchsetzt, nicht befriedigen. Die Schweiz hat die Mittel zur Sicherstellung ihres eigenen Selbstschutzes, und es stünde ihr wohl an, wenn sie diese Aufgabe nicht anderen überlassen würde.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat an, ob er es unter den heutigen Umständen nicht für angebracht hielte, das im Militärgesetz verankerte Bewaffnungsverbot für schweizerische Friedenstruppen zu überprüfen. Gerade unsere logistischen Unterstützungseinsätze in internationalen Friedensoperationen haben sich bestens bewährt und sollten jeweils nicht daran scheitern, dass auch für diese Einsätze sehr oft die Fähigkeit der Selbstverteidigung verlangt wird.</p><p>Ich überlasse es dem Bundesrat, ob er entsprechende Vorschläge im Rahmen der nächsten Armeereform oder schon früher den eidgenössischen Räten unterbreiten will.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat, die Frage der Bewaffnung zum Selbst- und Verbandsschutz von Schweizern, die an friedensunterstützenden Operationen teilnehmen, zu prüfen.</p>
  • Friedenstruppen. Bewaffnung zum Selbstschutz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den letzten Jahren haben sich die friedensunterstützenden Operationen stark gewandelt. Die Nato ist in Bosnien-Herzegowina zusammen mit zahlreichen Nicht-Nato-Staaten unter Uno-Mandat in der Sfor (31 000 Mann) engagiert. Daran sind praktisch alle Länder Europas, die über Streitkräfte verfügen, beteiligt. Diese multilaterale militärische Friedenssicherung verhindert erfolgreich den Wiederausbruch von Kampfhandlungen und gewinnt Zeit für eine dauerhafte Stabilisierung der Lage.</p><p>Die Schweiz kann an diesem historischen Friedenswerk militärisch nur indirekt teilnehmen, indem sie eine andere, zivile Organisation in ihren Befriedungsbemühungen unterstützt. Sie stellt der OSZE eine logistische Unterstützungseinheit (Gelbmützen) zur Verfügung. Diese sind gemäss dem Bewaffnungsverbot für schweizerische Friedenstruppen in Artikel 66 des Militärgesetzes unbewaffnet. Auch die Bewaffnung einer Einheit zum blossen Selbstschutz ist laut dieser Bestimmung nicht zulässig. Höchstens die Abgabe von Selbstschutzwaffen an Einzelpersonen ist zur unmittelbaren Selbstverteidigung in Notlagen gestattet. So sind unsere Gelbmützen auf die Schaffung eines sicheren Umfeldes durch die Sfor angewiesen.</p><p>Diese Lage kann, je mehr sich diese Art von multilateraler Friedenssicherung durchsetzt, nicht befriedigen. Die Schweiz hat die Mittel zur Sicherstellung ihres eigenen Selbstschutzes, und es stünde ihr wohl an, wenn sie diese Aufgabe nicht anderen überlassen würde.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat an, ob er es unter den heutigen Umständen nicht für angebracht hielte, das im Militärgesetz verankerte Bewaffnungsverbot für schweizerische Friedenstruppen zu überprüfen. Gerade unsere logistischen Unterstützungseinsätze in internationalen Friedensoperationen haben sich bestens bewährt und sollten jeweils nicht daran scheitern, dass auch für diese Einsätze sehr oft die Fähigkeit der Selbstverteidigung verlangt wird.</p><p>Ich überlasse es dem Bundesrat, ob er entsprechende Vorschläge im Rahmen der nächsten Armeereform oder schon früher den eidgenössischen Räten unterbreiten will.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat, die Frage der Bewaffnung zum Selbst- und Verbandsschutz von Schweizern, die an friedensunterstützenden Operationen teilnehmen, zu prüfen.</p>
    • Friedenstruppen. Bewaffnung zum Selbstschutz

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