Sechsspuriger Ausbau der A1/A2 zwischen Härkingen und Wiggertal

ShortId
98.3365
Id
19983365
Updated
25.06.2025 02:19
Language
de
Title
Sechsspuriger Ausbau der A1/A2 zwischen Härkingen und Wiggertal
AdditionalIndexing
Nationalstrassenbau;Aargau;Solothurn (Kanton)
1
  • L06K070503010401, Nationalstrassenbau
  • L05K0301010115, Solothurn (Kanton)
  • L05K0301010101, Aargau
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen</p><p>eine schriftliche Antwort.</p>
  • <p>Mit dem Postulat KVF-N 97.3184 vom 8. April 1997, "N1/N2. Ausbau auf sechs Spuren", hat die Kommission den Bundesrat eingeladen zu prüfen, ob der gemeinsame Abschnitt der N1 und N2 zwischen den Dreiecken Härkingen und Wiggertal durchgehend auf sechs Spuren ausgebaut werden soll. Im Postulattext wird jedoch präzisierend festgehalten, dass dieser Ausbau erst nach Fertigstellung des geplanten und sich in Bau befindlichen Nationalstrassennetzes vorzunehmen sei. Der Bundesrat war bereit, diesen Vorstoss entgegenzunehmen, zumal dessen Inhalt mit seiner Politik übereinstimmt. Das Postulat wurde am 16. März 1998 überwiesen.</p><p>Die vorliegende Motion verlangt Ähnliches, nur wird der Zeitfaktor etwas anders gewichtet: Mit der Planung und dem Bau soll umgehend begonnen werden, allerdings mit dem Vorbehalt, dass dadurch die Fertigstellung des beschlossenen Netzes nicht verzögert werden dürfe.</p><p>Der Bundesrat hat 1987 im Anschluss an das Luftreinhalte-Konzept sinngemäss entschieden, auf den Ausbau bestehender Autobahnabschnitte bis zur Realisierung von "Bahn 2000" zu verzichten. Das gilt insbesondere - abgesehen von einzelnen neuralgischen Punkten, wo sich Verbesserungen im Interesse der Funktionsfähigkeit der Strasse und der Verkehrssicherheit aufdrängen - für die Verbreiterung der A1 auf sechs Spuren. Der Bundesrat hat sich bisher stets an diesem Beschluss orientiert und entsprechende parlamentarische Vorstösse abgelehnt (z. B. 95.401, parlamentarische Initiative Giezendanner, und 97.3103, Motion Bonny, betreffend Ausbau der A1 zwischen Bern und Zürich auf sechs Spuren). Er sieht keine Veranlassung, seine Haltung im jetzigen Zeitpunkt zu ändern. Der Bundesrat sieht für die Nationalstrassen folgende Prioritätenordnung: Zunächst soll das beschlossene Netz fertigerstellt werden. Sodann gilt es, die Substanz der seit Jahrzehnten in Betrieb stehenden Strecken zu erhalten. An dritter Stelle folgt die optimale Auslastung der bestehenden Strassenkapazität mittels Telematiksystemen ("intelligente Strasse"). Ein Ausbau ganzer Abschnitte der Nationalstrasse kommt daher erst in vierter Priorität in Frage.</p><p>Im Rahmen der Beratungen der parlamentarischen Initiativen Reimann und Giezendanner betreffend A1, "Ausbau der Strecke Kölliken-Oensingen auf sechs Spuren", zeigte sich u. a. eine grosse Differenz bezüglich der geschätzten Kosten. Während die Initianten von verhältnismässig geringen Investitionen ausgingen, erachtete das zuständige Fachamt ein normales Projekt als erforderlich, das wohl Kosten in hoher zweistelliger, eventuell dreistelliger Millionenhöhe auslösen würde. Einigermassen genaue Aufwandschätzungen bestehen jedoch nicht. Der Bundesrat ist darum bereit, mit einer Grobstudie die Kosten des hier in Frage stehenden Ausbaues der A1 auf sechs Spuren schätzen zu lassen. Gestützt auf deren Ergebnis wird er dann das weitere Vorgehen in Berücksichtigung der Anliegen der Verkehrspolitik festlegen.</p><p>Der Vorstoss ist nicht motionsfähig, da er einen Antrag im delegierten Kompetenzbereich des Bundesrates zum Gegenstand hat.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, den gemeinsamen Abschnitt der A1 und A2 zwischen den Dreiecken Härkingen und Wiggertal durchgehend auf sechs Spuren auszubauen.</p><p>Mit der Planung und dem Bau soll umgehend begonnen werden. Die Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes darf dadurch nicht verzögert werden.</p>
  • Sechsspuriger Ausbau der A1/A2 zwischen Härkingen und Wiggertal
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen</p><p>eine schriftliche Antwort.</p>
    • <p>Mit dem Postulat KVF-N 97.3184 vom 8. April 1997, "N1/N2. Ausbau auf sechs Spuren", hat die Kommission den Bundesrat eingeladen zu prüfen, ob der gemeinsame Abschnitt der N1 und N2 zwischen den Dreiecken Härkingen und Wiggertal durchgehend auf sechs Spuren ausgebaut werden soll. Im Postulattext wird jedoch präzisierend festgehalten, dass dieser Ausbau erst nach Fertigstellung des geplanten und sich in Bau befindlichen Nationalstrassennetzes vorzunehmen sei. Der Bundesrat war bereit, diesen Vorstoss entgegenzunehmen, zumal dessen Inhalt mit seiner Politik übereinstimmt. Das Postulat wurde am 16. März 1998 überwiesen.</p><p>Die vorliegende Motion verlangt Ähnliches, nur wird der Zeitfaktor etwas anders gewichtet: Mit der Planung und dem Bau soll umgehend begonnen werden, allerdings mit dem Vorbehalt, dass dadurch die Fertigstellung des beschlossenen Netzes nicht verzögert werden dürfe.</p><p>Der Bundesrat hat 1987 im Anschluss an das Luftreinhalte-Konzept sinngemäss entschieden, auf den Ausbau bestehender Autobahnabschnitte bis zur Realisierung von "Bahn 2000" zu verzichten. Das gilt insbesondere - abgesehen von einzelnen neuralgischen Punkten, wo sich Verbesserungen im Interesse der Funktionsfähigkeit der Strasse und der Verkehrssicherheit aufdrängen - für die Verbreiterung der A1 auf sechs Spuren. Der Bundesrat hat sich bisher stets an diesem Beschluss orientiert und entsprechende parlamentarische Vorstösse abgelehnt (z. B. 95.401, parlamentarische Initiative Giezendanner, und 97.3103, Motion Bonny, betreffend Ausbau der A1 zwischen Bern und Zürich auf sechs Spuren). Er sieht keine Veranlassung, seine Haltung im jetzigen Zeitpunkt zu ändern. Der Bundesrat sieht für die Nationalstrassen folgende Prioritätenordnung: Zunächst soll das beschlossene Netz fertigerstellt werden. Sodann gilt es, die Substanz der seit Jahrzehnten in Betrieb stehenden Strecken zu erhalten. An dritter Stelle folgt die optimale Auslastung der bestehenden Strassenkapazität mittels Telematiksystemen ("intelligente Strasse"). Ein Ausbau ganzer Abschnitte der Nationalstrasse kommt daher erst in vierter Priorität in Frage.</p><p>Im Rahmen der Beratungen der parlamentarischen Initiativen Reimann und Giezendanner betreffend A1, "Ausbau der Strecke Kölliken-Oensingen auf sechs Spuren", zeigte sich u. a. eine grosse Differenz bezüglich der geschätzten Kosten. Während die Initianten von verhältnismässig geringen Investitionen ausgingen, erachtete das zuständige Fachamt ein normales Projekt als erforderlich, das wohl Kosten in hoher zweistelliger, eventuell dreistelliger Millionenhöhe auslösen würde. Einigermassen genaue Aufwandschätzungen bestehen jedoch nicht. Der Bundesrat ist darum bereit, mit einer Grobstudie die Kosten des hier in Frage stehenden Ausbaues der A1 auf sechs Spuren schätzen zu lassen. Gestützt auf deren Ergebnis wird er dann das weitere Vorgehen in Berücksichtigung der Anliegen der Verkehrspolitik festlegen.</p><p>Der Vorstoss ist nicht motionsfähig, da er einen Antrag im delegierten Kompetenzbereich des Bundesrates zum Gegenstand hat.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, den gemeinsamen Abschnitt der A1 und A2 zwischen den Dreiecken Härkingen und Wiggertal durchgehend auf sechs Spuren auszubauen.</p><p>Mit der Planung und dem Bau soll umgehend begonnen werden. Die Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes darf dadurch nicht verzögert werden.</p>
    • Sechsspuriger Ausbau der A1/A2 zwischen Härkingen und Wiggertal

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