Spitzensport statt Spritzensport
- ShortId
-
98.3371
- Id
-
19983371
- Updated
-
10.04.2024 10:30
- Language
-
de
- Title
-
Spitzensport statt Spritzensport
- AdditionalIndexing
-
Strafe;Doping
- 1
-
- L05K0101010202, Doping
- L03K050101, Strafe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Ereignisse des Sommers 1998 im Radsport, insbesondere rund um die Tour de France, haben gezeigt, dass Doping im Bereich des Spitzensportes ein ungelöstes Problem darstellt. Ohne staatliche Regelung und ohne Strafnorm hätte der Skandal wohl kaum aufgedeckt werden können. Dass sich verdächtige Spitzensportler von der Tour absetzten (und damit sich bevorstehenden Befragungen entzogen), sobald sie sich auf dem Staatsgebiet der Schweiz befanden, ist u. a. wohl auch der Tatsache zuzuschreiben, dass bei uns im Bereich der Antidoping-Gesetzgebung eine Lücke klafft.</p><p>Der Spitzensport bringt Idole hervor, welche insbesondere auch die Jugend beeinflussen. Es ist wichtig, dass - schon aus diesem Grund - der Spitzensport wirklich die durch Einsatz, Kraft und Training möglichen erstaunlichen menschlichen Leistungen aufzeigt und nicht zum Tummelfeld von Experimentalmedizin wird.</p><p>Wird der Entwicklung, Sportler zu frisierten Hochleistungsmaschinen umzufunktionieren, nicht Einhalt geboten, haben faire Sportler, welche sich in einem ehrlichen Wettbewerb messen wollen, keine Chance, im Concours gegen die Spritzen-Zoombies zu gewinnen.</p><p>Ich bin der Meinung, dass die gesetzliche Regelung nur den Bereich Spitzensport und Profisport umfassen sollte. Diese Regelung sollte in Form einer generellen Norm erfolgen, welche die Details in einer Verordnung regelt. Ich denke aber, dass hingegen im Bereich des Amateursportes der Kampf gegen das Doping besser und effizienter über Aufklärungs- und Promotionskampagnen der Verbände geschieht.</p>
- <p>Der Bundesrat geht mit dem Interpellanten einig, dass Doping im Spitzensport ein ungelöstes Problem ist und dass ohne staatliche Intervention an der Tour de France das Ausmass des Problems sehr wahrscheinlich nicht hätte aufgedeckt werden können. Doping ist der gezielte Versuch, mittels Arzneimitteln und Methoden (z. B. Bluttransfusionen) die sportliche Leistungsfähigkeit für den Wettkampf zu erhöhen oder zu erhalten. Nach der Definition des Internationalen Olympischen Comités (IOC) versteht man unter Doping "die beabsichtigte oder unbeabsichtigte Verwendung von Wirkstoffen aus verbotenen Substanzklassen und von verbotenen Methoden". Diese verbotenen Substanzklassen und Methoden werden regelmässig durch das IOC neu bestimmt. Die meisten internationalen Sportverbände, der Europarat mit seiner Konvention gegen Doping im Sport und auch die meisten nationalen Sportorganisationen - so auch der Schweizerische Olympische Verband (SOV) - schliessen sich jeweils den Bestimmungen des IOC an. Der Bundesrat setzt sich kompromisslos für einen dopingfreien Sport ein. Er schafft dabei Rahmenbedingungen, die eine wirkungsvolle Dopingbekämpfung zusammen mit dem SOV und den nationalen Sportverbänden ermöglichen.</p><p>In der Schweiz beruht die Dopingbekämpfung auf den drei Säulen Kontrolle, Information/Prävention sowie Forschung. In partnerschaftlicher Zusammenarbeit wird diese Verantwortung zurzeit gemeinsam zwischen dem Bund und dem SOV wahrgenommen. Verschiedene Aufgaben des Vollzuges (z. B. Schulsport, Heilmittelbereich) liegen im Verantwortungsbereich der Kantone. Die Kantone sollen zukünftig aufgefordert werden, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten diese Verantwortung vermehrt wahrzunehmen. Für die Kontrollen und Sanktionen der lizenzierten Sportlerinnen und Sportler sind dabei der SOV und die ihm angeschlossenen nationalen Sportverbände verantwortlich. Der Bund ist mit der Eidgenössischen Sportschule Magglingen verantwortlich für die Information und Dopingprävention. Forschung wird im Dopinglabor in Lausanne und von Fall zu Fall an universitären Instituten betrieben. Die Fachkommission für Dopingbekämpfung des SOV, in welcher der Bund vertreten ist, koordiniert die Aufgaben der Dopingbekämpfung in der Schweiz.</p><p>Zu den Fragen der Interpellation nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>Der Bundesrat bejaht den Handlungsbedarf. Mögliche Massnahmen werden in Absprache und in Zusammenarbeit mit dem SOV angegangen.</p><p>Für die Aufsicht über die Ärzte und Apotheker sind die Kantone zuständig. Bislang gibt es aber weder in der Bundesgesetzgebung noch in kantonalen Gesetzen Bestimmungen über Doping. Die meisten kantonalen Heilmittelgesetzgebungen ermöglichen allerdings eine Strafverfolgung von Personen (Apotheker, Trainer, Pfleger, Private), welche rezeptpflichtige Heilmittel ohne ärztliches Rezept vertreiben oder abgeben. Was die Ärzte betrifft, gibt es in einzelnen kantonalen Gesetzgebungen Bestimmungen über die Sorgfaltspflicht. Diese greifen aber im Fall von Doping in der Regel kaum.</p><p>Es wird deshalb zurzeit geprüft, ob durch eine gesetzliche Regelung im Rahmen der Heilmittelgesetzgebung (z. B. durch eine Änderung des Bundesgesetzes zur Förderung von Turnen und Sport) Ärzte und Apotheker für die Verschreibung oder Abgabe von Medikamenten zu Dopingzwecken rechtlich vermehrt zur Verantwortung gezogen werden können. Die Bestrafung des Konsums von Doping kann nicht Gegenstand dieser gesetzlichen Regelung sein und wird somit weiterhin in die Verantwortlichkeit der Sportorganisationen fallen. Im Bereich Breiten- und Jugendsport sollen die bereits bestehenden Präventionsmassnahmen fortgesetzt und verstärkt werden.</p><p>Als dringlichste Massnahme wird eine Anpassung im Rahmen des neuen Heilmittelgesetzes zwecks Sanktionieren der Dopingabgabe erachtet. Das Heilmittelgesetz befindet sich in der Ämterkonsultation, die beschriebenen Anpassungen werden in Kürze vorgeschlagen. Der Weg über die Schaffung eines eigentlichen Dopinggesetzes wurde vorderhand als zu langwierig erachtet.</p><p>Im Grundsatz befürwortet der Bund die Selbstverantwortung der Sportorganisationen in der Dopingbekämpfung. Für die Schweiz trat die Konvention des Europarates gegen Doping auf den 1. Januar 1993 in Kraft. Sie verpflichtet sich dabei zur gemeinsamen Verantwortung mit dem SOV und den nationalen Sportverbänden in der Dopingbekämpfung, bei Kontrollen, Prävention und Erziehung sowie bei der internationalen Zusammenarbeit. Diese gemeinsamen Bemühungen haben sich grundsätzlich bewährt, aber sie haben nicht genügt. Deshalb müssen sie ständig neu diskutiert, hinterfragt und den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Am 11. Dezember 1998 lädt der SOV zu einem "runden Tisch" zu Fragen der Dopingbekämpfung ein.</p><p>Dabei sollen u. a. Repräsentanten des privatrechtlichen Sports, des Bundes, der Kantone, der Medizin, des Dopinglabors, der Trainer und der Sportler Fakten darlegen, Defizite aufzeigen und Massnahmen einleiten.</p><p>Der Bund erachtet zudem ein international gemeinsam abgestimmtes Vorgehen in der Dopingbekämpfung als entscheidend wichtig. Deshalb hat der Bund dem IOC angeboten, sowohl in der Vorbereitung des internationalen Kongresses vom 2. bis 4. Februar 1999 in Lausanne als auch bei der Umsetzung allfälliger Konsequenzen aktiv mitzuarbeiten.</p><p>Auf der Ebene des Europarates wird zudem geprüft, inwieweit in einer ausserordentlichen Sitzung der "Begleitenden Folgegruppe" (groupe de suivi) vom 5. November 1998 eine noch stärkere Harmonisierung der Reglemente und Gesetzgebungen zwischen den Ländern erreicht werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er nicht auch der Meinung, dass nach den Ereignissen und den Erkenntnissen anlässlich der Tour de France Handlungsbedarf für den Bund besteht?</p><p>2. Ist er nicht auch der Meinung, dass es, um das Verbot des Dopings im Spitzensport durchzusetzen, nun zusätzlich einer gesetzlichen Regelung und einer Strafnorm bedarf?</p><p>3. Welche Massnahmen sieht er vor, und wie sieht der Zeitplan aus?</p>
- Spitzensport statt Spritzensport
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Ereignisse des Sommers 1998 im Radsport, insbesondere rund um die Tour de France, haben gezeigt, dass Doping im Bereich des Spitzensportes ein ungelöstes Problem darstellt. Ohne staatliche Regelung und ohne Strafnorm hätte der Skandal wohl kaum aufgedeckt werden können. Dass sich verdächtige Spitzensportler von der Tour absetzten (und damit sich bevorstehenden Befragungen entzogen), sobald sie sich auf dem Staatsgebiet der Schweiz befanden, ist u. a. wohl auch der Tatsache zuzuschreiben, dass bei uns im Bereich der Antidoping-Gesetzgebung eine Lücke klafft.</p><p>Der Spitzensport bringt Idole hervor, welche insbesondere auch die Jugend beeinflussen. Es ist wichtig, dass - schon aus diesem Grund - der Spitzensport wirklich die durch Einsatz, Kraft und Training möglichen erstaunlichen menschlichen Leistungen aufzeigt und nicht zum Tummelfeld von Experimentalmedizin wird.</p><p>Wird der Entwicklung, Sportler zu frisierten Hochleistungsmaschinen umzufunktionieren, nicht Einhalt geboten, haben faire Sportler, welche sich in einem ehrlichen Wettbewerb messen wollen, keine Chance, im Concours gegen die Spritzen-Zoombies zu gewinnen.</p><p>Ich bin der Meinung, dass die gesetzliche Regelung nur den Bereich Spitzensport und Profisport umfassen sollte. Diese Regelung sollte in Form einer generellen Norm erfolgen, welche die Details in einer Verordnung regelt. Ich denke aber, dass hingegen im Bereich des Amateursportes der Kampf gegen das Doping besser und effizienter über Aufklärungs- und Promotionskampagnen der Verbände geschieht.</p>
- <p>Der Bundesrat geht mit dem Interpellanten einig, dass Doping im Spitzensport ein ungelöstes Problem ist und dass ohne staatliche Intervention an der Tour de France das Ausmass des Problems sehr wahrscheinlich nicht hätte aufgedeckt werden können. Doping ist der gezielte Versuch, mittels Arzneimitteln und Methoden (z. B. Bluttransfusionen) die sportliche Leistungsfähigkeit für den Wettkampf zu erhöhen oder zu erhalten. Nach der Definition des Internationalen Olympischen Comités (IOC) versteht man unter Doping "die beabsichtigte oder unbeabsichtigte Verwendung von Wirkstoffen aus verbotenen Substanzklassen und von verbotenen Methoden". Diese verbotenen Substanzklassen und Methoden werden regelmässig durch das IOC neu bestimmt. Die meisten internationalen Sportverbände, der Europarat mit seiner Konvention gegen Doping im Sport und auch die meisten nationalen Sportorganisationen - so auch der Schweizerische Olympische Verband (SOV) - schliessen sich jeweils den Bestimmungen des IOC an. Der Bundesrat setzt sich kompromisslos für einen dopingfreien Sport ein. Er schafft dabei Rahmenbedingungen, die eine wirkungsvolle Dopingbekämpfung zusammen mit dem SOV und den nationalen Sportverbänden ermöglichen.</p><p>In der Schweiz beruht die Dopingbekämpfung auf den drei Säulen Kontrolle, Information/Prävention sowie Forschung. In partnerschaftlicher Zusammenarbeit wird diese Verantwortung zurzeit gemeinsam zwischen dem Bund und dem SOV wahrgenommen. Verschiedene Aufgaben des Vollzuges (z. B. Schulsport, Heilmittelbereich) liegen im Verantwortungsbereich der Kantone. Die Kantone sollen zukünftig aufgefordert werden, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten diese Verantwortung vermehrt wahrzunehmen. Für die Kontrollen und Sanktionen der lizenzierten Sportlerinnen und Sportler sind dabei der SOV und die ihm angeschlossenen nationalen Sportverbände verantwortlich. Der Bund ist mit der Eidgenössischen Sportschule Magglingen verantwortlich für die Information und Dopingprävention. Forschung wird im Dopinglabor in Lausanne und von Fall zu Fall an universitären Instituten betrieben. Die Fachkommission für Dopingbekämpfung des SOV, in welcher der Bund vertreten ist, koordiniert die Aufgaben der Dopingbekämpfung in der Schweiz.</p><p>Zu den Fragen der Interpellation nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>Der Bundesrat bejaht den Handlungsbedarf. Mögliche Massnahmen werden in Absprache und in Zusammenarbeit mit dem SOV angegangen.</p><p>Für die Aufsicht über die Ärzte und Apotheker sind die Kantone zuständig. Bislang gibt es aber weder in der Bundesgesetzgebung noch in kantonalen Gesetzen Bestimmungen über Doping. Die meisten kantonalen Heilmittelgesetzgebungen ermöglichen allerdings eine Strafverfolgung von Personen (Apotheker, Trainer, Pfleger, Private), welche rezeptpflichtige Heilmittel ohne ärztliches Rezept vertreiben oder abgeben. Was die Ärzte betrifft, gibt es in einzelnen kantonalen Gesetzgebungen Bestimmungen über die Sorgfaltspflicht. Diese greifen aber im Fall von Doping in der Regel kaum.</p><p>Es wird deshalb zurzeit geprüft, ob durch eine gesetzliche Regelung im Rahmen der Heilmittelgesetzgebung (z. B. durch eine Änderung des Bundesgesetzes zur Förderung von Turnen und Sport) Ärzte und Apotheker für die Verschreibung oder Abgabe von Medikamenten zu Dopingzwecken rechtlich vermehrt zur Verantwortung gezogen werden können. Die Bestrafung des Konsums von Doping kann nicht Gegenstand dieser gesetzlichen Regelung sein und wird somit weiterhin in die Verantwortlichkeit der Sportorganisationen fallen. Im Bereich Breiten- und Jugendsport sollen die bereits bestehenden Präventionsmassnahmen fortgesetzt und verstärkt werden.</p><p>Als dringlichste Massnahme wird eine Anpassung im Rahmen des neuen Heilmittelgesetzes zwecks Sanktionieren der Dopingabgabe erachtet. Das Heilmittelgesetz befindet sich in der Ämterkonsultation, die beschriebenen Anpassungen werden in Kürze vorgeschlagen. Der Weg über die Schaffung eines eigentlichen Dopinggesetzes wurde vorderhand als zu langwierig erachtet.</p><p>Im Grundsatz befürwortet der Bund die Selbstverantwortung der Sportorganisationen in der Dopingbekämpfung. Für die Schweiz trat die Konvention des Europarates gegen Doping auf den 1. Januar 1993 in Kraft. Sie verpflichtet sich dabei zur gemeinsamen Verantwortung mit dem SOV und den nationalen Sportverbänden in der Dopingbekämpfung, bei Kontrollen, Prävention und Erziehung sowie bei der internationalen Zusammenarbeit. Diese gemeinsamen Bemühungen haben sich grundsätzlich bewährt, aber sie haben nicht genügt. Deshalb müssen sie ständig neu diskutiert, hinterfragt und den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Am 11. Dezember 1998 lädt der SOV zu einem "runden Tisch" zu Fragen der Dopingbekämpfung ein.</p><p>Dabei sollen u. a. Repräsentanten des privatrechtlichen Sports, des Bundes, der Kantone, der Medizin, des Dopinglabors, der Trainer und der Sportler Fakten darlegen, Defizite aufzeigen und Massnahmen einleiten.</p><p>Der Bund erachtet zudem ein international gemeinsam abgestimmtes Vorgehen in der Dopingbekämpfung als entscheidend wichtig. Deshalb hat der Bund dem IOC angeboten, sowohl in der Vorbereitung des internationalen Kongresses vom 2. bis 4. Februar 1999 in Lausanne als auch bei der Umsetzung allfälliger Konsequenzen aktiv mitzuarbeiten.</p><p>Auf der Ebene des Europarates wird zudem geprüft, inwieweit in einer ausserordentlichen Sitzung der "Begleitenden Folgegruppe" (groupe de suivi) vom 5. November 1998 eine noch stärkere Harmonisierung der Reglemente und Gesetzgebungen zwischen den Ländern erreicht werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er nicht auch der Meinung, dass nach den Ereignissen und den Erkenntnissen anlässlich der Tour de France Handlungsbedarf für den Bund besteht?</p><p>2. Ist er nicht auch der Meinung, dass es, um das Verbot des Dopings im Spitzensport durchzusetzen, nun zusätzlich einer gesetzlichen Regelung und einer Strafnorm bedarf?</p><p>3. Welche Massnahmen sieht er vor, und wie sieht der Zeitplan aus?</p>
- Spitzensport statt Spritzensport
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