Einberufung der Verantwortlichen des Weinbaus
- ShortId
-
98.3374
- Id
-
19983374
- Updated
-
14.11.2025 08:40
- Language
-
de
- Title
-
Einberufung der Verantwortlichen des Weinbaus
- AdditionalIndexing
-
Wein;Handel mit Agrarerzeugnissen;Absatzförderung;Weinbau;Exportmassnahmen für landwirtschaftliche Produkte
- 1
-
- L05K1401010116, Weinbau
- L06K140201010104, Wein
- L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
- L05K1401040304, Exportmassnahmen für landwirtschaftliche Produkte
- L05K0701010301, Absatzförderung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat ist über die aktuelle Situation auf dem schweizerischen Weinmarkt besorgt und wünscht, dass sich die direkt betroffenen Kantone in Bezug auf die zu ergreifenden Massnahmen zur Markterholung absprechen. </p><p></p><p>Die Verbesserung der Marktsituation ist durch eine strikte Kontrolle der Ernten aller Kategorien zu erzielen. Die bestehenden und die im neuen, voraussichtlich Anfang des nächsten Jahres in Kraft tretenden Landwirtschaftsgesetz vorgesehenen Massnahmen ermöglichen es den Kantonen, gemeinsam mit den Branchenorganisationen das Notwendige zu unternehmen. </p><p></p><p>Die Weinwirtschaft wird immer mit den natürlichen Schwankungen der Weinproduktion und des Verbrauchs fertig werden müssen. Die heute schwierige Situation im Bereich der Rotweine, die ganz besonders der Kanton Wallis zu spüren bekommt, ist nicht zuletzt das Ergebnis einer zu optimistischen Absatzerwartung für Weine der zweiten Kategorie. Die 1995 erfolgte Anhebung der Produktionslimite für diese Weine von 1,5 auf 1,8 kg/m2 führte dazu, dass die Ernte 1996 die Aufnahmefähigkeit des Marktes überstieg. Zudem haben sie zum Teil andere Weine - besonders der ersten Kategorie - verdrängt. </p><p></p><p>Die Schaffung einer staatlichen Garantie, welche durch Verpfändung der Lagerbestände sichergestellt wird, muss mit den Kantonen geprüft werden. Der Bund wird diesen Weg jedoch angesichts der rechtlichen Ausgangssituation nicht beschreiten können.</p><p></p><p>Die Absatzförderung wird vom Bund auch weiterhin im Rahmen der gesprochenen Kredite unterstützt. Die geplante Verordnung über die Unterstützung der Absatzförderung von Landwirtschaftsprodukten wird es dem Bund erlauben, die vom Primärsektor im Hinblick auf die Vermarktung der Produkte getroffenen Selbsthilfemassnahmen und insbesondere den Weinexport subsidiär zu unterstützen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Auf würdige, zugleich aber auch deutliche Weise sind an einer Kundgebung kürzlich die Unsicherheit und die Ratlosigkeit zum Ausdruck gekommen, in der sich die Produzenten befinden, welche Spezialkulturen und insbesondere Rebkulturen bewirtschaften.</p><p>Damit vermieden werden kann, dass sich die gespannte soziale Lage weiter verschlechtert, und damit die Produzenten wieder Hoffnung schöpfen können, ersuche ich den Bundesrat, unter seiner Leitung die kantonalen Verantwortlichen für die Weinwirtschaft einzuberufen, und zwar mit dem Ziel:</p><p>- gemeinsam nach geeigneten Mitteln zur Sanierung des schweizerischen Weinmarktes zu suchen, der trotz der beachtlichen langjährigen Bemühungen der Produzenten zur Bewältigung der Ernteerträge mit steigenden Lagerbeständen zu kämpfen hat;</p><p>- angesichts der sehr grossen Zurückhaltung der Banken, zusammen mit den Kantonen eine Art Staatsgarantie einzuführen, welche durch Verpfändung der Lagerbestände sichergestellt wird und die rechtzeitige Bezahlung der Produktion gestattet;</p><p>- über die regionalen Propagandastellen und den Verband schweizerischer Weinexporteure die bestehenden Absatzförderungsmassnahmen zu verstärken und dazu während einer Übergangsperiode Mittel des Rebbaufonds zu weniger starren Bedingungen einzusetzen.</p>
- Einberufung der Verantwortlichen des Weinbaus
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat ist über die aktuelle Situation auf dem schweizerischen Weinmarkt besorgt und wünscht, dass sich die direkt betroffenen Kantone in Bezug auf die zu ergreifenden Massnahmen zur Markterholung absprechen. </p><p></p><p>Die Verbesserung der Marktsituation ist durch eine strikte Kontrolle der Ernten aller Kategorien zu erzielen. Die bestehenden und die im neuen, voraussichtlich Anfang des nächsten Jahres in Kraft tretenden Landwirtschaftsgesetz vorgesehenen Massnahmen ermöglichen es den Kantonen, gemeinsam mit den Branchenorganisationen das Notwendige zu unternehmen. </p><p></p><p>Die Weinwirtschaft wird immer mit den natürlichen Schwankungen der Weinproduktion und des Verbrauchs fertig werden müssen. Die heute schwierige Situation im Bereich der Rotweine, die ganz besonders der Kanton Wallis zu spüren bekommt, ist nicht zuletzt das Ergebnis einer zu optimistischen Absatzerwartung für Weine der zweiten Kategorie. Die 1995 erfolgte Anhebung der Produktionslimite für diese Weine von 1,5 auf 1,8 kg/m2 führte dazu, dass die Ernte 1996 die Aufnahmefähigkeit des Marktes überstieg. Zudem haben sie zum Teil andere Weine - besonders der ersten Kategorie - verdrängt. </p><p></p><p>Die Schaffung einer staatlichen Garantie, welche durch Verpfändung der Lagerbestände sichergestellt wird, muss mit den Kantonen geprüft werden. Der Bund wird diesen Weg jedoch angesichts der rechtlichen Ausgangssituation nicht beschreiten können.</p><p></p><p>Die Absatzförderung wird vom Bund auch weiterhin im Rahmen der gesprochenen Kredite unterstützt. Die geplante Verordnung über die Unterstützung der Absatzförderung von Landwirtschaftsprodukten wird es dem Bund erlauben, die vom Primärsektor im Hinblick auf die Vermarktung der Produkte getroffenen Selbsthilfemassnahmen und insbesondere den Weinexport subsidiär zu unterstützen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Auf würdige, zugleich aber auch deutliche Weise sind an einer Kundgebung kürzlich die Unsicherheit und die Ratlosigkeit zum Ausdruck gekommen, in der sich die Produzenten befinden, welche Spezialkulturen und insbesondere Rebkulturen bewirtschaften.</p><p>Damit vermieden werden kann, dass sich die gespannte soziale Lage weiter verschlechtert, und damit die Produzenten wieder Hoffnung schöpfen können, ersuche ich den Bundesrat, unter seiner Leitung die kantonalen Verantwortlichen für die Weinwirtschaft einzuberufen, und zwar mit dem Ziel:</p><p>- gemeinsam nach geeigneten Mitteln zur Sanierung des schweizerischen Weinmarktes zu suchen, der trotz der beachtlichen langjährigen Bemühungen der Produzenten zur Bewältigung der Ernteerträge mit steigenden Lagerbeständen zu kämpfen hat;</p><p>- angesichts der sehr grossen Zurückhaltung der Banken, zusammen mit den Kantonen eine Art Staatsgarantie einzuführen, welche durch Verpfändung der Lagerbestände sichergestellt wird und die rechtzeitige Bezahlung der Produktion gestattet;</p><p>- über die regionalen Propagandastellen und den Verband schweizerischer Weinexporteure die bestehenden Absatzförderungsmassnahmen zu verstärken und dazu während einer Übergangsperiode Mittel des Rebbaufonds zu weniger starren Bedingungen einzusetzen.</p>
- Einberufung der Verantwortlichen des Weinbaus
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