Kostenschub durch steigende Asylgesuchszahlen
- ShortId
-
98.3379
- Id
-
19983379
- Updated
-
10.04.2024 10:50
- Language
-
de
- Title
-
Kostenschub durch steigende Asylgesuchszahlen
- AdditionalIndexing
-
Asylpolitik;Kostenrechnung
- 1
-
- L03K010801, Asylpolitik
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Im Jahre 1997 beliefen sich die Ausgaben des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) auf rund 1016 Millionen Franken; davon gingen rund 724 Millionen Franken an die Kantone und 178 Millionen Franken an die Hilfswerke, während die übrigen 114 Millionen Franken Betriebs-, Verwaltungs- und Allgemeinkosten des Bundes sowie Wiederaufbauhilfekosten im Rahmen des Bosnien- Programmes in Zusammenarbeit mit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit darstellten. Für das Jahr 1998 beliefen sich die Ausgaben des BFF auf 1077 Millionen Franken. 811 Millionen Franken gingen an die Kantone, 142 Millionen Franken an die Hilfswerke, und 124 Millionen Franken wurden für Betriebs-, Verwaltungs- und Allgemeinkosten des Bundes sowie für Wiederaufbauhilfekosten aufgewendet. Nach Auskunft der Kantone decken diese Bundesgelder - insbesondere die Beiträge an Verwaltungs- und Allgemeinkosten - nicht die gesamten in den Kantonen effektiv anfallenden Aufwendungen. Die restlichen entstandenen Kosten werden durch die Kantone und Gemeinden gedeckt.</p><p>Eine Erhebung der Kosten des Asylbereiches auf allen Ebenen des Bundesstaates wäre hingegen enorm aufwendig und komplex, da Aufgaben, Dienstleistungen sowie Infrastrukturen in den unterschiedlichsten Bereichen durch verschiedenste Stellen, wie etwa durch die Polizei oder im Schul- und Sozialwesen, wahrgenommen bzw. produziert werden, und zwar für alle in der Schweiz lebenden Personen, ohne zwischen den verschiedenen Kategorien der in unserem Land lebenden Personen zu unterscheiden. So besteht lediglich über die Kosten, die beim Bund direkt anfallen, und über die Abgeltungen, die durch den Bund an die Kantone und Hilfswerke entrichtet werden, eine genaue Kenntnis.</p><p>Zur weiteren Begründung verweist der Bundesrat auf seine Antwort vom 16. September 1996 auf die Einfache Anfrage Dettling ("Kostentransparenz im Asylwesen", 96.1061).</p><p>Ergänzend dazu ist zu bemerken, dass eine Aufstellung der gesamten Kosten nur zusammen mit den durch den Asylbereich erbrachten Erträgen - beispielsweise durch AHV, Pensionskassenbeiträge und Steuererträge - im Sinne einer Gesamtrechnung aussagekräftig wäre. Diese Abklärungen wären mit einem weiteren erheblichen Aufwand verbunden, falls sie überhaupt für einen so begrenzten Bereich vorgenommen werden könnten. Aus diesen Gründen können die direkten und indirekten Ausgaben auf Kantons- und Gemeindeebene nicht beziffert und angesichts der Komplexität auch nicht geschätzt werden.</p><p>Eine im Oktober 1998 erschienene Studie des Schweizerischen Forums für Migrationsstudien in Neuenburg hat die Sozialleistungen an Asylsuchende in fünf europäischen Ländern und für die Schweiz in den Kantonen Bern und Genf miteinander verglichen. Dabei ist festgestellt worden, dass die Grundleistungen (Unterkunft und Verpflegung) in Dänemark, Deutschland, Österreich und im Durchschnitt auch in der Schweiz ein vergleichbares Niveau aufweisen, dass aber die Leistungen unterschiedlich lange erbracht werden und dass auch der Kreis der begünstigten Personen unterschiedlich gross ist. In der Schweiz ist sowohl die Dauer der Leistungen als auch der Kreis der Begünstigten zusammen mit Deutschland und Dänemark am längsten bzw. am grössten. Im Bereich der medizinischen Versorgung erbringt die Schweiz zusammen mit Österreich die umfassendsten Leistungen. Bei Beschäftigungs- und Eingliederungsmassnahmen ist das Angebot an Sprachkursen und Beschäftigungsprogrammen in den vergangenen Jahren beibehalten worden, und damit rangiert die Schweiz nach Dänemark an der Spitze der miteinander verglichenen Nationen. Interessant ist das Ergebnis der Studie auch in bezug auf die Grundleistungen der Kantone Genf und Bern. Diese fallen sehr unterschiedlich aus. Während der Kanton Genf im Durchschnitt pro Asylsuchenden 598 Franken ausgibt, beträgt diese Zahl im Kanton Bern 372 Franken.</p><p>3./4. Unter Beachtung der geltenden völkerrechtlichen Verpflichtungen sowie der Grundsätze einer humanitären Flüchtlingspolitik wird der Bundesrat alles daran setzen, die Ausgaben im Asylbereich nicht weiter ansteigen zu lassen. Ob dabei die vom "runden Tisch" formulierte Zielsetzung, Rückführung der Ausgaben bis 2001 auf rund eine Milliarde Franken, erreicht werden kann, hängt indessen zu wesentlichen Teilen von Faktoren ab, die von der Schweiz nicht oder nur beschränkt beeinflusst werden können, beispielsweise die Entwicklung in den Krisengebieten, namentlich in der Bundesrepublik Jugoslawien.</p><p>Erste Priorität legt der Bundesrat daher auf die rasche Umsetzung der bereits beschlossenen und eingeleiteten Massnahmen (dazu und zum Folgenden sei im einzelnen auf die ausführliche schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. November 1998 zur Motion der Stabilisierungskommission des Nationalrates, "Ausgaben im Asylbereich", 98.059, verwiesen). So sollen insbesondere das neue Asylgesetz konsequent umgesetzt, das zusätzlich gesprochene Personal rekrutiert, die Bemühungen bei der EU betreffend die Verhandlungen über den Abschluss eines Parallelabkommens zur Dubliner Konvention weitergeführt, weitere Rückübernahmeabkommen mit Nachbar- und Drittstaaten abgeschlossen, die gemeinsam mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) beschlossenen Massnahmen zur Verbesserung des Wegweisungsvollzuges sowie weitere Beschleunigungen im Verfahrensbereich realisiert werden. Der Bundesrat ist sich aber bewusst, dass weitergehende Massnahmen geprüft werden müssen. Im Hinblick auf die Umsetzung des revidierten Asylgesetzes auf Verordnungsstufe werden die ausgerichteten Unterstützungspauschalen im Fürsorgebereich daher kritisch zu überprüfen sein.</p><p>Gleichzeitig werden gemeinsam mit den Kantonen grundsätzliche Überlegungen dazu angestellt werden müssen, ob mittelfristig die bestehende Aufgaben- und Lastenverteilung im Asylbereich noch zweckmässig und zeitgemäss ist. Anlässlich der Aussprache vom 29. Oktober 1998 des Chefs des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes und des Chefs des Eidgenössischen Finanzdepartementes mit Vertreterinnen und Vertretern der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren und der KKJPD wurde beschlossen, nach dem Modell der Arbeitsgruppe "Wegweisungsvollzug" eine paritätische Arbeitsgruppe einzusetzen und sie zu beauftragen, neue Fürsorge- und Finanzierungsmodelle zu prüfen und Vorschläge für eine verbesserte Anreizstruktur für ein kostengünstiges Asylwesen zu erarbeiten. Diese Arbeitsgruppe soll dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement bis im Mai 1999 einen Zwischenbericht unterbreiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die massive Zunahme der Asylsuchenden in unserem Land führt auf allen Ebenen zu einem enormen Kostenschub. Ein grosser Teil der Kosten fällt dabei nicht für echte Flüchtlinge an, sondern für Personen, die das Asylrecht missbräuchlich in Anspruch nehmen.</p><p>Zur Beurteilung der Situation in bezug auf die Attraktivität des Asyllandes Schweiz und zur Festlegung der Massnahmen, die Missbräuche effizient verhindern, bedarf es einer umfangreichen und detaillierten Offenlegung der Aufwendungen auf allen Ebenen in diesem Bereich. Auch im Hinblick auf die Budgetdebatte sind genauere Aufstellungen notwendig. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, über folgende Kosten Auskunft zu geben:</p><p>1. Wie hoch sind die effektiven bzw. geschätzten direkten und indirekten Ausgaben (u. a. Strafvollzug, Gesundheit, Bildung) im Asylwesen für das Jahr 1997:</p><p>- auf Bundesebene;</p><p>- auf Kantonsebene;</p><p>- auf Gemeindeebene?</p><p>2. Wie hoch sind die mutmasslichen Ausgaben für das Jahr 1998:</p><p>- auf Bundesebene;</p><p>- auf Kantonsebene;</p><p>- auf Gemeindeebene?</p><p>3. Geht der Bundesrat davon aus, dass an den Beschlüssen des "runden Tisches" trotz der Entwicklung der Kosten im Asylbereich festgehalten werden kann?</p><p>4. Welche Sofortmassnahmen trifft der Bundesrat, um die Ziele des "runden Tisches" dennoch zu erreichen?</p>
- Kostenschub durch steigende Asylgesuchszahlen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1./2. Im Jahre 1997 beliefen sich die Ausgaben des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) auf rund 1016 Millionen Franken; davon gingen rund 724 Millionen Franken an die Kantone und 178 Millionen Franken an die Hilfswerke, während die übrigen 114 Millionen Franken Betriebs-, Verwaltungs- und Allgemeinkosten des Bundes sowie Wiederaufbauhilfekosten im Rahmen des Bosnien- Programmes in Zusammenarbeit mit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit darstellten. Für das Jahr 1998 beliefen sich die Ausgaben des BFF auf 1077 Millionen Franken. 811 Millionen Franken gingen an die Kantone, 142 Millionen Franken an die Hilfswerke, und 124 Millionen Franken wurden für Betriebs-, Verwaltungs- und Allgemeinkosten des Bundes sowie für Wiederaufbauhilfekosten aufgewendet. Nach Auskunft der Kantone decken diese Bundesgelder - insbesondere die Beiträge an Verwaltungs- und Allgemeinkosten - nicht die gesamten in den Kantonen effektiv anfallenden Aufwendungen. Die restlichen entstandenen Kosten werden durch die Kantone und Gemeinden gedeckt.</p><p>Eine Erhebung der Kosten des Asylbereiches auf allen Ebenen des Bundesstaates wäre hingegen enorm aufwendig und komplex, da Aufgaben, Dienstleistungen sowie Infrastrukturen in den unterschiedlichsten Bereichen durch verschiedenste Stellen, wie etwa durch die Polizei oder im Schul- und Sozialwesen, wahrgenommen bzw. produziert werden, und zwar für alle in der Schweiz lebenden Personen, ohne zwischen den verschiedenen Kategorien der in unserem Land lebenden Personen zu unterscheiden. So besteht lediglich über die Kosten, die beim Bund direkt anfallen, und über die Abgeltungen, die durch den Bund an die Kantone und Hilfswerke entrichtet werden, eine genaue Kenntnis.</p><p>Zur weiteren Begründung verweist der Bundesrat auf seine Antwort vom 16. September 1996 auf die Einfache Anfrage Dettling ("Kostentransparenz im Asylwesen", 96.1061).</p><p>Ergänzend dazu ist zu bemerken, dass eine Aufstellung der gesamten Kosten nur zusammen mit den durch den Asylbereich erbrachten Erträgen - beispielsweise durch AHV, Pensionskassenbeiträge und Steuererträge - im Sinne einer Gesamtrechnung aussagekräftig wäre. Diese Abklärungen wären mit einem weiteren erheblichen Aufwand verbunden, falls sie überhaupt für einen so begrenzten Bereich vorgenommen werden könnten. Aus diesen Gründen können die direkten und indirekten Ausgaben auf Kantons- und Gemeindeebene nicht beziffert und angesichts der Komplexität auch nicht geschätzt werden.</p><p>Eine im Oktober 1998 erschienene Studie des Schweizerischen Forums für Migrationsstudien in Neuenburg hat die Sozialleistungen an Asylsuchende in fünf europäischen Ländern und für die Schweiz in den Kantonen Bern und Genf miteinander verglichen. Dabei ist festgestellt worden, dass die Grundleistungen (Unterkunft und Verpflegung) in Dänemark, Deutschland, Österreich und im Durchschnitt auch in der Schweiz ein vergleichbares Niveau aufweisen, dass aber die Leistungen unterschiedlich lange erbracht werden und dass auch der Kreis der begünstigten Personen unterschiedlich gross ist. In der Schweiz ist sowohl die Dauer der Leistungen als auch der Kreis der Begünstigten zusammen mit Deutschland und Dänemark am längsten bzw. am grössten. Im Bereich der medizinischen Versorgung erbringt die Schweiz zusammen mit Österreich die umfassendsten Leistungen. Bei Beschäftigungs- und Eingliederungsmassnahmen ist das Angebot an Sprachkursen und Beschäftigungsprogrammen in den vergangenen Jahren beibehalten worden, und damit rangiert die Schweiz nach Dänemark an der Spitze der miteinander verglichenen Nationen. Interessant ist das Ergebnis der Studie auch in bezug auf die Grundleistungen der Kantone Genf und Bern. Diese fallen sehr unterschiedlich aus. Während der Kanton Genf im Durchschnitt pro Asylsuchenden 598 Franken ausgibt, beträgt diese Zahl im Kanton Bern 372 Franken.</p><p>3./4. Unter Beachtung der geltenden völkerrechtlichen Verpflichtungen sowie der Grundsätze einer humanitären Flüchtlingspolitik wird der Bundesrat alles daran setzen, die Ausgaben im Asylbereich nicht weiter ansteigen zu lassen. Ob dabei die vom "runden Tisch" formulierte Zielsetzung, Rückführung der Ausgaben bis 2001 auf rund eine Milliarde Franken, erreicht werden kann, hängt indessen zu wesentlichen Teilen von Faktoren ab, die von der Schweiz nicht oder nur beschränkt beeinflusst werden können, beispielsweise die Entwicklung in den Krisengebieten, namentlich in der Bundesrepublik Jugoslawien.</p><p>Erste Priorität legt der Bundesrat daher auf die rasche Umsetzung der bereits beschlossenen und eingeleiteten Massnahmen (dazu und zum Folgenden sei im einzelnen auf die ausführliche schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. November 1998 zur Motion der Stabilisierungskommission des Nationalrates, "Ausgaben im Asylbereich", 98.059, verwiesen). So sollen insbesondere das neue Asylgesetz konsequent umgesetzt, das zusätzlich gesprochene Personal rekrutiert, die Bemühungen bei der EU betreffend die Verhandlungen über den Abschluss eines Parallelabkommens zur Dubliner Konvention weitergeführt, weitere Rückübernahmeabkommen mit Nachbar- und Drittstaaten abgeschlossen, die gemeinsam mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) beschlossenen Massnahmen zur Verbesserung des Wegweisungsvollzuges sowie weitere Beschleunigungen im Verfahrensbereich realisiert werden. Der Bundesrat ist sich aber bewusst, dass weitergehende Massnahmen geprüft werden müssen. Im Hinblick auf die Umsetzung des revidierten Asylgesetzes auf Verordnungsstufe werden die ausgerichteten Unterstützungspauschalen im Fürsorgebereich daher kritisch zu überprüfen sein.</p><p>Gleichzeitig werden gemeinsam mit den Kantonen grundsätzliche Überlegungen dazu angestellt werden müssen, ob mittelfristig die bestehende Aufgaben- und Lastenverteilung im Asylbereich noch zweckmässig und zeitgemäss ist. Anlässlich der Aussprache vom 29. Oktober 1998 des Chefs des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes und des Chefs des Eidgenössischen Finanzdepartementes mit Vertreterinnen und Vertretern der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren und der KKJPD wurde beschlossen, nach dem Modell der Arbeitsgruppe "Wegweisungsvollzug" eine paritätische Arbeitsgruppe einzusetzen und sie zu beauftragen, neue Fürsorge- und Finanzierungsmodelle zu prüfen und Vorschläge für eine verbesserte Anreizstruktur für ein kostengünstiges Asylwesen zu erarbeiten. Diese Arbeitsgruppe soll dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement bis im Mai 1999 einen Zwischenbericht unterbreiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die massive Zunahme der Asylsuchenden in unserem Land führt auf allen Ebenen zu einem enormen Kostenschub. Ein grosser Teil der Kosten fällt dabei nicht für echte Flüchtlinge an, sondern für Personen, die das Asylrecht missbräuchlich in Anspruch nehmen.</p><p>Zur Beurteilung der Situation in bezug auf die Attraktivität des Asyllandes Schweiz und zur Festlegung der Massnahmen, die Missbräuche effizient verhindern, bedarf es einer umfangreichen und detaillierten Offenlegung der Aufwendungen auf allen Ebenen in diesem Bereich. Auch im Hinblick auf die Budgetdebatte sind genauere Aufstellungen notwendig. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, über folgende Kosten Auskunft zu geben:</p><p>1. Wie hoch sind die effektiven bzw. geschätzten direkten und indirekten Ausgaben (u. a. Strafvollzug, Gesundheit, Bildung) im Asylwesen für das Jahr 1997:</p><p>- auf Bundesebene;</p><p>- auf Kantonsebene;</p><p>- auf Gemeindeebene?</p><p>2. Wie hoch sind die mutmasslichen Ausgaben für das Jahr 1998:</p><p>- auf Bundesebene;</p><p>- auf Kantonsebene;</p><p>- auf Gemeindeebene?</p><p>3. Geht der Bundesrat davon aus, dass an den Beschlüssen des "runden Tisches" trotz der Entwicklung der Kosten im Asylbereich festgehalten werden kann?</p><p>4. Welche Sofortmassnahmen trifft der Bundesrat, um die Ziele des "runden Tisches" dennoch zu erreichen?</p>
- Kostenschub durch steigende Asylgesuchszahlen
Back to List