Krankenkassen. Sicherheit der Zusatzversicherungen

ShortId
98.3400
Id
19983400
Updated
25.06.2025 02:19
Language
de
Title
Krankenkassen. Sicherheit der Zusatzversicherungen
AdditionalIndexing
Krankenversicherung;Zusatzversicherung;Versicherungsrecht;älterer Mensch
1
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L05K0107010201, älterer Mensch
  • L05K1110011201, Zusatzversicherung
  • L04K11100119, Versicherungsrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie das aktuelle bedauerliche Beispiel der Visana zeigt, haben die Versicherten einer Gesellschaft, die sich nicht an die Vertragsvereinbarungen hält, die Garantie, dass sie für die Grundversicherung von einer anderen Krankenkasse übernommen werden. Können Versicherte über 60 aber bei Auflösung einer Versicherungsgesellschaft oder bei einem Rückzug aus diesem Versicherungszweig davon ausgehen, dass sie auch die Leistungen aus Zusatzversicherungen (vor allem den Aufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung eines Spitals) anderswo beanspruchen können? Es wäre ungerecht, Personen, die oft seit Jahren Beiträge bezahlt haben, den Abschluss von Zusatzversicherungen durch strenge Vorbehalte und hohe Prämien zu verwehren oder zu erschweren, wenn sie zum Zeitpunkt, da ihre bisherige Versicherung ihre Verpflichtungen nicht mehr erfüllt, älter als 60 sind. Schliesst das gegenwärtige Versicherungssystem jegliche Risiken für die betroffene Altersgruppe aus, oder sollte ein etwas flexibleres System nach dem Freizügigkeitsprinzip ausgearbeitet werden? Fest steht, dass man heute ab einem bestimmten Alter bei den Zusatzversicherungen enger an seine Kasse gebunden ist, als früher der Leibeigene an die Scholle.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Es wird dabei insbesondere auch darum gehen, die Problematik von Artikel 102 KVG zu prüfen. Die Annahme des Postulates bedeutet indessen nicht, dass die unterschiedliche gesetzliche Regelung der Grundversicherung und der Zusatzversicherungen in Frage gestellt werden soll.
  • <p>Versicherungsgesellschaften setzen die obere Altersgrenze für die Aufnahme neuer Mitglieder in Zusatzversicherungen gewöhnlich auf 60 Jahre fest. Ich bitte den Bundesrat zu überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen Zusatzversicherte über 60 zu einer anderen Versicherung wechseln können, wenn ihre bisherige Versicherung durch eine andere Gesellschaft übernommen wird oder, noch wichtiger, wenn sie Konkurs macht oder aufgelöst wird. Sollten nach dem geltenden Recht erhebliche Schwierigkeiten oder Unsicherheiten auftauchen, ersuche ich den Bundesrat darum, Massnahmen vorzuschlagen, um die Kontinuität der Zusatzversicherungen für Menschen über 60 zu gewährleisten, die bei existenzgefährdeten Kassen oder Versicherungsgesellschaften versichert sind.</p>
  • Krankenkassen. Sicherheit der Zusatzversicherungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie das aktuelle bedauerliche Beispiel der Visana zeigt, haben die Versicherten einer Gesellschaft, die sich nicht an die Vertragsvereinbarungen hält, die Garantie, dass sie für die Grundversicherung von einer anderen Krankenkasse übernommen werden. Können Versicherte über 60 aber bei Auflösung einer Versicherungsgesellschaft oder bei einem Rückzug aus diesem Versicherungszweig davon ausgehen, dass sie auch die Leistungen aus Zusatzversicherungen (vor allem den Aufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung eines Spitals) anderswo beanspruchen können? Es wäre ungerecht, Personen, die oft seit Jahren Beiträge bezahlt haben, den Abschluss von Zusatzversicherungen durch strenge Vorbehalte und hohe Prämien zu verwehren oder zu erschweren, wenn sie zum Zeitpunkt, da ihre bisherige Versicherung ihre Verpflichtungen nicht mehr erfüllt, älter als 60 sind. Schliesst das gegenwärtige Versicherungssystem jegliche Risiken für die betroffene Altersgruppe aus, oder sollte ein etwas flexibleres System nach dem Freizügigkeitsprinzip ausgearbeitet werden? Fest steht, dass man heute ab einem bestimmten Alter bei den Zusatzversicherungen enger an seine Kasse gebunden ist, als früher der Leibeigene an die Scholle.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Es wird dabei insbesondere auch darum gehen, die Problematik von Artikel 102 KVG zu prüfen. Die Annahme des Postulates bedeutet indessen nicht, dass die unterschiedliche gesetzliche Regelung der Grundversicherung und der Zusatzversicherungen in Frage gestellt werden soll.
    • <p>Versicherungsgesellschaften setzen die obere Altersgrenze für die Aufnahme neuer Mitglieder in Zusatzversicherungen gewöhnlich auf 60 Jahre fest. Ich bitte den Bundesrat zu überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen Zusatzversicherte über 60 zu einer anderen Versicherung wechseln können, wenn ihre bisherige Versicherung durch eine andere Gesellschaft übernommen wird oder, noch wichtiger, wenn sie Konkurs macht oder aufgelöst wird. Sollten nach dem geltenden Recht erhebliche Schwierigkeiten oder Unsicherheiten auftauchen, ersuche ich den Bundesrat darum, Massnahmen vorzuschlagen, um die Kontinuität der Zusatzversicherungen für Menschen über 60 zu gewährleisten, die bei existenzgefährdeten Kassen oder Versicherungsgesellschaften versichert sind.</p>
    • Krankenkassen. Sicherheit der Zusatzversicherungen

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