Dringlicher Bundesbeschluss für Visumstopp

ShortId
98.3411
Id
19983411
Updated
10.04.2024 08:30
Language
de
Title
Dringlicher Bundesbeschluss für Visumstopp
AdditionalIndexing
Südosteuropa;politisches Asyl;Einreise von Ausländern/-innen
1
  • L04K05060107, Einreise von Ausländern/-innen
  • L03K030102, Südosteuropa
  • L05K0108010202, politisches Asyl
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Praxis zeigt sich, dass zahlreiche Personen, die mit einem Besuchervisum einreisen, schliesslich nach Ablauf der Aufenthaltsdauer einen Asylantrag stellen. Dies stellt nicht nur einen Missbrauch des Besuchsrechtes, sondern ebenso einen offensichtlichen Missbrauch des Asylrechtes dar. In Anbetracht der Situation im Balkan sind diese Missbräuche besonders häufig und ausserordentlich stossend.</p>
  • <p>Zunächst ist festzuhalten, dass nach den zur Verfügung stehenden Statistiken nur wenige Personen, die in unserem Land ein Asylgesuch einreichen, im Besitz eines Passes und eines Schweizer Visums sind (vgl. Einfache Anfrage Baumann J. Alexander 98.1142, Besuchervisa. Missbrauch). Die grosse Mehrheit der Asylbewerber überschreitet die Schweizer Grenze unkontrolliert.</p><p>Der Verfasser der Motion verlangt einen Visumstopp für die Krisengebiete im Balkan. Gerade das Visum ist aber ein geeignetes Instrument, um eine Kontrolle der Einreisewilligen bereits vor ihrer Ankunft an der Grenze durchzuführen. Mit ihm kann die Einreise in die Schweiz an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft werden. So wird ein Visum zu Tourismus- oder Besuchszwecken nur erteilt, wenn die Aufenthaltskosten garantiert sind, der Gesuchsteller über einen gültigen Pass verfügt und seine Wiederausreise aus der Schweiz als gesichert erscheint. Das Visum wird verweigert, falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Unsere Vertretung in Belgrad legt bei der Prüfung der Visumsgesuche von Personen aus Balkanstaaten einen strengen Massstab an.</p><p>Ein dringlicher Bundesbeschluss mit dem Zweck, für die Krisengebiete im Balkan einen Visumstopp zu verhängen, wäre zudem unverhältnismässig, da nur wenige Personen, die in unserem Land ein Asylgesuch einreichen, im Besitz eines Passes und eines Schweizer Visums sind. Es ist auch zu erwähnen, dass der Bundesrat bis heute noch nie beschlossen hat, die Visumerteilung an Angehörige eines bestimmten Staates ganz zu unterbinden.</p><p>Eine solche Massnahme würde nur zu einer Zunahme der Probleme im Zusammenhang mit illegalen Grenzübertritten führen. Im vorliegenden Fall wäre sie um so weniger angebracht, als von ihr vor allem Personen, die ihre nahen Angehörigen in der Schweiz besuchen oder die im Rahmen des Familiennachzuges einreisen wollten, betroffen wären.</p><p>Abschliessend ist zu unterstreichen, dass der Bund gegenüber tatsächlich bedrohten Personen eine Politik der humanitären Aufnahme verfolgt und sowohl auf gesetzgeberischer Ebene als auch in der Praxis bestrebt ist, Missbräuche im Bereich der Visa und des Asyls zu verhindern. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat bereits verschiedene Massnahmen ergriffen (vgl. z. B. die Antwort des Bundesrates zur Motion Freund 98.3106, Verstärkung des Grenzwachtkorps durch die Armee).</p><p>Aus all diesen Gründen ist er nicht bereit, dem Parlament einen den Anliegen des Motionärs entsprechenden dringlichen Bundesbeschluss zu unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, einen dringlichen Bundesbeschluss vorzulegen, um für die Krisengebiete im Balkan einen Visumstopp zu verhängen.</p>
  • Dringlicher Bundesbeschluss für Visumstopp
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Praxis zeigt sich, dass zahlreiche Personen, die mit einem Besuchervisum einreisen, schliesslich nach Ablauf der Aufenthaltsdauer einen Asylantrag stellen. Dies stellt nicht nur einen Missbrauch des Besuchsrechtes, sondern ebenso einen offensichtlichen Missbrauch des Asylrechtes dar. In Anbetracht der Situation im Balkan sind diese Missbräuche besonders häufig und ausserordentlich stossend.</p>
    • <p>Zunächst ist festzuhalten, dass nach den zur Verfügung stehenden Statistiken nur wenige Personen, die in unserem Land ein Asylgesuch einreichen, im Besitz eines Passes und eines Schweizer Visums sind (vgl. Einfache Anfrage Baumann J. Alexander 98.1142, Besuchervisa. Missbrauch). Die grosse Mehrheit der Asylbewerber überschreitet die Schweizer Grenze unkontrolliert.</p><p>Der Verfasser der Motion verlangt einen Visumstopp für die Krisengebiete im Balkan. Gerade das Visum ist aber ein geeignetes Instrument, um eine Kontrolle der Einreisewilligen bereits vor ihrer Ankunft an der Grenze durchzuführen. Mit ihm kann die Einreise in die Schweiz an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft werden. So wird ein Visum zu Tourismus- oder Besuchszwecken nur erteilt, wenn die Aufenthaltskosten garantiert sind, der Gesuchsteller über einen gültigen Pass verfügt und seine Wiederausreise aus der Schweiz als gesichert erscheint. Das Visum wird verweigert, falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Unsere Vertretung in Belgrad legt bei der Prüfung der Visumsgesuche von Personen aus Balkanstaaten einen strengen Massstab an.</p><p>Ein dringlicher Bundesbeschluss mit dem Zweck, für die Krisengebiete im Balkan einen Visumstopp zu verhängen, wäre zudem unverhältnismässig, da nur wenige Personen, die in unserem Land ein Asylgesuch einreichen, im Besitz eines Passes und eines Schweizer Visums sind. Es ist auch zu erwähnen, dass der Bundesrat bis heute noch nie beschlossen hat, die Visumerteilung an Angehörige eines bestimmten Staates ganz zu unterbinden.</p><p>Eine solche Massnahme würde nur zu einer Zunahme der Probleme im Zusammenhang mit illegalen Grenzübertritten führen. Im vorliegenden Fall wäre sie um so weniger angebracht, als von ihr vor allem Personen, die ihre nahen Angehörigen in der Schweiz besuchen oder die im Rahmen des Familiennachzuges einreisen wollten, betroffen wären.</p><p>Abschliessend ist zu unterstreichen, dass der Bund gegenüber tatsächlich bedrohten Personen eine Politik der humanitären Aufnahme verfolgt und sowohl auf gesetzgeberischer Ebene als auch in der Praxis bestrebt ist, Missbräuche im Bereich der Visa und des Asyls zu verhindern. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat bereits verschiedene Massnahmen ergriffen (vgl. z. B. die Antwort des Bundesrates zur Motion Freund 98.3106, Verstärkung des Grenzwachtkorps durch die Armee).</p><p>Aus all diesen Gründen ist er nicht bereit, dem Parlament einen den Anliegen des Motionärs entsprechenden dringlichen Bundesbeschluss zu unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, einen dringlichen Bundesbeschluss vorzulegen, um für die Krisengebiete im Balkan einen Visumstopp zu verhängen.</p>
    • Dringlicher Bundesbeschluss für Visumstopp

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