Grundversicherung. Einführung einer Schweizerischen Kasse

ShortId
98.3415
Id
19983415
Updated
10.04.2024 09:06
Language
de
Title
Grundversicherung. Einführung einer Schweizerischen Kasse
AdditionalIndexing
Staatsmonopol;Krankenversicherung;Krankenkasse;Versicherungsgesellschaft;Monopol;öffentlich-rechtliche Versicherung
1
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L04K11100109, öffentlich-rechtliche Versicherung
  • L05K0104010902, Krankenkasse
  • L05K0703010103, Monopol
  • L06K070301010303, Staatsmonopol
  • L04K11100118, Versicherungsgesellschaft
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Ökonomie legt allen Kassen ein Verhalten nahe, das darauf abzielt, möglichst viele gute Risiken zu akquirieren und schlechte Risiken möglichst zum Verlassen der Kasse anzuhalten.</p><p>Ziel der Grundversicherung wäre aber gerade eine Versicherung zur Absicherung für Alte, Schwerkranke, Personen mit Langzeiterkrankungen und Personen mit niedrigem Einkommen (= schlechte Risiken).</p><p>Das Resultat dieser Diskrepanz ist, dass die Kassen mit sogenannt modernen Managementmethoden ständig auf der Suche nach finanziellen "Verbesserungen" sind und das BSV im Interesse der Versicherten ebenso ständig bemüht ist, allfällig noch vorhandene mögliche Schlupflöcher mit Verordnungen zu schliessen.</p><p>Die Bevölkerung ist durch die "Spiele" der Kassen zutiefst verunsichert. Soll man sich dem Heerzug derjenigen anschliessen, die immer der tiefsten Prämie nachziehen, nur um kurz darauf sich in einer maroden Kasse zu finden, welche im verzweifelten Wettbewerb um Junge und Gesunde ihre Reserven aufgebraucht hat?</p><p>Ein wirklicher Ausgleich der Risiken zwischen jung und alt, Frau und Mann, Gesunden und Kranken, Stadt und Land findet nur dann effektiv statt, wenn alle in derselben "Schweizerischen Kasse für die Grundversicherung" sind.</p><p>Diese Kasse muss nicht zwangsweise eine Staatskasse sein. Es könnte durchaus auch ein Leistungsauftrag an jemand Aussenstehenden (z. B. das Konkordat der Krankenkassen) hierfür ergehen.</p><p>Unübersehbar sind neben den sozialen Vorteilen die ökonomischen Vorteile der einheitlichen Lösung:</p><p>- die Verwaltung der Kasse wird massiv vereinfacht und verbilligt;</p><p>- die Aufgabe des BSV wird entsprechend vereinfacht, das Amt von der Pflicht entlastet mit -zig Kassen zu verhandeln;</p><p>- aber auch die Verhandlungen zwischen den Anbietern im Gesundheitswesen und der Kasse würden massiv vereinfacht.</p><p>Das Resultat wäre somit nicht nur eine sozial gerechtere Lösung, sondern zudem eine erhebliche Einsparung im Gesundheitswesen und eine Reduktion im Aufwand der Administration.</p><p>Kurz: Durch diese Fusion würden einmal Gewinne für alle Versicherten entstehen. Mit dem Bericht soll der Bundesrat mögliche Wege aufzeigen, wie eine derartige sinnvolle Vereinfachung möglichst rasch an die Hand genommen werden kann.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass zurzeit keine Notwendigkeit besteht, einen Bericht im Sinne des Postulates zu erarbeiten. In der Antwort auf die Frage Schmid Odilo (98.5128) hat der Bundesrat am 28. September 1998 seine Haltung dargelegt. Ihr zugrunde liegt vor allem die Tatsache, dass die Tradition der Gegenseitigkeit in unserem Land fest verankert und die Verbundenheit der Versicherten mit ihrer Kasse immer noch sehr gross ist. Ferner wird die soziale Krankenversicherung von den "kleinen Kassen", wie etwa den regionalen Kassen, in den meisten Fällen sehr zweckmässig durchgeführt.</p><p>Die föderalistische Struktur unseres Gesundheitswesens spiegelt sich auch in der Organisation der Krankenversicherung wieder. Tatsächlich bestehen sehr wichtige Beziehungen zwischen den Krankenkassen bzw. ihren Kantonalverbänden und den Leistungserbringern. Geregelt wird diese Zusammenarbeit überwiegend auf kantonaler Ebene. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit dem heutigen System, dem die Krankenversicherer als KVG-Durchführungsorgane in einem gesunden Wettbewerb unterliegen, der Anreiz für jeden einzelnen Versicherer, die eigenen Kosten so tief als möglich zu halten, gegeben ist. Dass dies der richtige Weg ist, zeigt die Verlangsamung der Prämienerhöhung für 1999. Bezüglich der Verwaltungskosten der Krankenkassen ist für den Bundesrat von Bedeutung, dass diese im Durchschnitt (1998: 7,21 Prozent) deutlich unter jenen der Privatversicherer liegen. Eine bedeutsame Senkung dieser Kosten ist kaum möglich. Im weiteren wird mit dem geltenden Risikoausgleich die Gesamtheit der alters- und geschlechtsbedingten Kostenunterschiede ausgeglichen. Nicht ausgeglichen wird bekanntlich der nicht alters- oder geschlechtsbedingte überdurchschnittlich gute oder schlechte Gesundheitszustand der Versicherten. Gestützt auf die Ergebnisse der laufenden Analyse über die Wirkung des Risikoausgleiches ist der Bundesrat bereit, weitere Massnahmen zur Verstärkung der Solidarität zwischen Gesunden und Kranken zu prüfen. Er hat indes in seiner Botschaft vom 21. September 1998 zur Teilrevision des KVG (98.058) keine Anträge im Sinne des Postulates gestellt.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, in einem Bericht aufzuzeigen, wie eine Einheitskrankenkasse für das ganze Land für den Bereich der Grundversicherung eingeführt werden könnte.</p>
  • Grundversicherung. Einführung einer Schweizerischen Kasse
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Ökonomie legt allen Kassen ein Verhalten nahe, das darauf abzielt, möglichst viele gute Risiken zu akquirieren und schlechte Risiken möglichst zum Verlassen der Kasse anzuhalten.</p><p>Ziel der Grundversicherung wäre aber gerade eine Versicherung zur Absicherung für Alte, Schwerkranke, Personen mit Langzeiterkrankungen und Personen mit niedrigem Einkommen (= schlechte Risiken).</p><p>Das Resultat dieser Diskrepanz ist, dass die Kassen mit sogenannt modernen Managementmethoden ständig auf der Suche nach finanziellen "Verbesserungen" sind und das BSV im Interesse der Versicherten ebenso ständig bemüht ist, allfällig noch vorhandene mögliche Schlupflöcher mit Verordnungen zu schliessen.</p><p>Die Bevölkerung ist durch die "Spiele" der Kassen zutiefst verunsichert. Soll man sich dem Heerzug derjenigen anschliessen, die immer der tiefsten Prämie nachziehen, nur um kurz darauf sich in einer maroden Kasse zu finden, welche im verzweifelten Wettbewerb um Junge und Gesunde ihre Reserven aufgebraucht hat?</p><p>Ein wirklicher Ausgleich der Risiken zwischen jung und alt, Frau und Mann, Gesunden und Kranken, Stadt und Land findet nur dann effektiv statt, wenn alle in derselben "Schweizerischen Kasse für die Grundversicherung" sind.</p><p>Diese Kasse muss nicht zwangsweise eine Staatskasse sein. Es könnte durchaus auch ein Leistungsauftrag an jemand Aussenstehenden (z. B. das Konkordat der Krankenkassen) hierfür ergehen.</p><p>Unübersehbar sind neben den sozialen Vorteilen die ökonomischen Vorteile der einheitlichen Lösung:</p><p>- die Verwaltung der Kasse wird massiv vereinfacht und verbilligt;</p><p>- die Aufgabe des BSV wird entsprechend vereinfacht, das Amt von der Pflicht entlastet mit -zig Kassen zu verhandeln;</p><p>- aber auch die Verhandlungen zwischen den Anbietern im Gesundheitswesen und der Kasse würden massiv vereinfacht.</p><p>Das Resultat wäre somit nicht nur eine sozial gerechtere Lösung, sondern zudem eine erhebliche Einsparung im Gesundheitswesen und eine Reduktion im Aufwand der Administration.</p><p>Kurz: Durch diese Fusion würden einmal Gewinne für alle Versicherten entstehen. Mit dem Bericht soll der Bundesrat mögliche Wege aufzeigen, wie eine derartige sinnvolle Vereinfachung möglichst rasch an die Hand genommen werden kann.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass zurzeit keine Notwendigkeit besteht, einen Bericht im Sinne des Postulates zu erarbeiten. In der Antwort auf die Frage Schmid Odilo (98.5128) hat der Bundesrat am 28. September 1998 seine Haltung dargelegt. Ihr zugrunde liegt vor allem die Tatsache, dass die Tradition der Gegenseitigkeit in unserem Land fest verankert und die Verbundenheit der Versicherten mit ihrer Kasse immer noch sehr gross ist. Ferner wird die soziale Krankenversicherung von den "kleinen Kassen", wie etwa den regionalen Kassen, in den meisten Fällen sehr zweckmässig durchgeführt.</p><p>Die föderalistische Struktur unseres Gesundheitswesens spiegelt sich auch in der Organisation der Krankenversicherung wieder. Tatsächlich bestehen sehr wichtige Beziehungen zwischen den Krankenkassen bzw. ihren Kantonalverbänden und den Leistungserbringern. Geregelt wird diese Zusammenarbeit überwiegend auf kantonaler Ebene. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit dem heutigen System, dem die Krankenversicherer als KVG-Durchführungsorgane in einem gesunden Wettbewerb unterliegen, der Anreiz für jeden einzelnen Versicherer, die eigenen Kosten so tief als möglich zu halten, gegeben ist. Dass dies der richtige Weg ist, zeigt die Verlangsamung der Prämienerhöhung für 1999. Bezüglich der Verwaltungskosten der Krankenkassen ist für den Bundesrat von Bedeutung, dass diese im Durchschnitt (1998: 7,21 Prozent) deutlich unter jenen der Privatversicherer liegen. Eine bedeutsame Senkung dieser Kosten ist kaum möglich. Im weiteren wird mit dem geltenden Risikoausgleich die Gesamtheit der alters- und geschlechtsbedingten Kostenunterschiede ausgeglichen. Nicht ausgeglichen wird bekanntlich der nicht alters- oder geschlechtsbedingte überdurchschnittlich gute oder schlechte Gesundheitszustand der Versicherten. Gestützt auf die Ergebnisse der laufenden Analyse über die Wirkung des Risikoausgleiches ist der Bundesrat bereit, weitere Massnahmen zur Verstärkung der Solidarität zwischen Gesunden und Kranken zu prüfen. Er hat indes in seiner Botschaft vom 21. September 1998 zur Teilrevision des KVG (98.058) keine Anträge im Sinne des Postulates gestellt.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, in einem Bericht aufzuzeigen, wie eine Einheitskrankenkasse für das ganze Land für den Bereich der Grundversicherung eingeführt werden könnte.</p>
    • Grundversicherung. Einführung einer Schweizerischen Kasse

Back to List