Glasrecyling. Vorgezogene Entsorgungsgebühr
- ShortId
-
98.3418
- Id
-
19983418
- Updated
-
10.04.2024 14:40
- Language
-
de
- Title
-
Glasrecyling. Vorgezogene Entsorgungsgebühr
- AdditionalIndexing
-
Abfallaufbereitung;Getränkeverpackung;Verursacherprinzip;Glasindustrie
- 1
-
- L04K06010201, Abfallaufbereitung
- L05K0705010303, Glasindustrie
- L06K070101010202, Getränkeverpackung
- L04K06010417, Verursacherprinzip
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die schon lange bestehende Glassammlung in der Schweiz erreicht mit einer Rücklaufrate von über 90 Prozent erfreuliche Sammelerfolge und leistet einen beachtlichen Beitrag zur Abfallverminderung. Es trifft aber zu, dass bei ihrer Finanzierung die vom Interpellanten angesprochenen Probleme bestehen. Nach Untersuchungen des Schweizerischen Städteverbandes kostet eine Tonne Altglas die Gemeinden rund 120 Franken, was gesamtschweizerisch bei einer Sammelmenge von 280 000 Tonnen einen Betrag von etwa 34 Millionen Franken ausmacht.</p><p>Mit dem Interpellanten ist der Bundesrat der Ansicht, die heute übliche Verwendung von Abfallgebühren, allenfalls sogar von Steuermitteln zur Deckung dieser Kosten stehe im Widerspruch zum Verursacherprinzip gemäss Artikel 2 USG. Die seinerzeit zuständige Bundesrätin Ruth Dreifuss forderte daher im September 1996 die Wirtschaft auf, eine Finanzierungslösung auf freiwilliger Basis auszuarbeiten. Dieses Vorgehen entspricht dem vom Parlament bei der Änderung des USG mit Artikel 41a eingefügten Kooperationsprinzip. Obwohl die Wirtschaft mit grossem Einsatz eine tragfähige Lösung suchte, kam diese schliesslich wegen der fehlenden Unterstützung eines Grossverteilers nicht zustande.</p><p>1. Der Bundesrat sieht vor, die Finanzierung auf dem Verordnungsweg zu regeln. Anknüpfend an die Vorarbeiten der Wirtschaft sind die entsprechenden Arbeiten in der Verwaltung angelaufen. Das UVEK beabsichtigt, Anfang 1999 eine Änderung der Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) in die Vernehmlassung zu schicken. Mit dieser Änderung soll u. a. eine vorgezogene Entsorgungsgebühr eingeführt werden. Angestrebt wird eine administrativ wenig aufwendige Erhebung der Gebühren. Die eingenommenen Mittel sollen ausschliesslich zum Finanzieren einer effizienten Sammlung und Verwertung von Glas verwendet werden, wie dies den gesetzlichen Vorgaben entspricht.</p><p>2. Die Vernehmlassung zum Änderungsentwurf der VGV kann voraussichtlich im Frühjahr 1999 abgeschlossen werden. Falls die angestrebte Lösung wie erwartet auf eine breite Zustimmung stösst, könnte die Vorlage im Sommer 1999 vom Bundesrat verabschiedet werden. Damit wäre ein Inkrafttreten auf den 1. Januar 2000 möglich, was eine minimale Zeitreserve für den Aufbau der Administration beinhaltet. Der Bundesrat erkennt die Notwendigkeit, baldmöglichst neue Regeln für den Umgang mit Getränkeverpackungen aufzustellen, um unerwünschten Entwicklungen im Markt Einhalt zu gebieten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) wurden 1997 vermehrte Möglichkeiten für die Durchsetzung des Verursacherprinzips geschaffen. Insbesondere kann der Bundesrat nach Artikel 32abis USG die Entrichtung einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr verordnen. Im September 1996 forderte das Eidgenössische Departement des Innern die Glasindustrie sowie die betroffenen Branchen und Organisationen auf, für das Glasrecycling neue Finanzierungslösungen auf freiwilliger Basis zu suchen.</p><p>Seit Mitte des Monates ist nun bekannt, dass eine Lösung zur Finanzierung der Altglasentsorgung auf freiwilliger Basis nicht zustande kommt. Sie scheiterte am Widerstand eines wichtigen Grossverteilers.</p><p>Die Städte und Gemeinden sind an der Einführung einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr in hohem Mass interessiert, da bis heute die separate Sammlung und Verwertung von Altglas weitgehend aus Steuermitteln finanziert wurde. Untersuchungen ergaben, dass dies pro Tonne Altglas rund 120 Franken kostet, was gesamthaft gegen 100 Millionen Franken ausmacht. Neu kommt hinzu, dass sich diese finanziellen Belastungen infolge steigender Kosten in der Glasindustrie nochmals vergrössern. Und damit besteht die Gefahr, dass diese Sammlungen mittelfristig nicht mehr finanziert werden können.</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, angesichts dieser Entwicklung die der Wirtschaft bereits angezeigte Zwangslösung auf dem Verordnungsweg durchzusetzen?</p><p>2. Bis zu welchem Zeitpunkt kann mit einer entsprechenden Verordnung über die Sammlung und Verwertung von Altglas gerechnet werden?</p>
- Glasrecyling. Vorgezogene Entsorgungsgebühr
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die schon lange bestehende Glassammlung in der Schweiz erreicht mit einer Rücklaufrate von über 90 Prozent erfreuliche Sammelerfolge und leistet einen beachtlichen Beitrag zur Abfallverminderung. Es trifft aber zu, dass bei ihrer Finanzierung die vom Interpellanten angesprochenen Probleme bestehen. Nach Untersuchungen des Schweizerischen Städteverbandes kostet eine Tonne Altglas die Gemeinden rund 120 Franken, was gesamtschweizerisch bei einer Sammelmenge von 280 000 Tonnen einen Betrag von etwa 34 Millionen Franken ausmacht.</p><p>Mit dem Interpellanten ist der Bundesrat der Ansicht, die heute übliche Verwendung von Abfallgebühren, allenfalls sogar von Steuermitteln zur Deckung dieser Kosten stehe im Widerspruch zum Verursacherprinzip gemäss Artikel 2 USG. Die seinerzeit zuständige Bundesrätin Ruth Dreifuss forderte daher im September 1996 die Wirtschaft auf, eine Finanzierungslösung auf freiwilliger Basis auszuarbeiten. Dieses Vorgehen entspricht dem vom Parlament bei der Änderung des USG mit Artikel 41a eingefügten Kooperationsprinzip. Obwohl die Wirtschaft mit grossem Einsatz eine tragfähige Lösung suchte, kam diese schliesslich wegen der fehlenden Unterstützung eines Grossverteilers nicht zustande.</p><p>1. Der Bundesrat sieht vor, die Finanzierung auf dem Verordnungsweg zu regeln. Anknüpfend an die Vorarbeiten der Wirtschaft sind die entsprechenden Arbeiten in der Verwaltung angelaufen. Das UVEK beabsichtigt, Anfang 1999 eine Änderung der Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) in die Vernehmlassung zu schicken. Mit dieser Änderung soll u. a. eine vorgezogene Entsorgungsgebühr eingeführt werden. Angestrebt wird eine administrativ wenig aufwendige Erhebung der Gebühren. Die eingenommenen Mittel sollen ausschliesslich zum Finanzieren einer effizienten Sammlung und Verwertung von Glas verwendet werden, wie dies den gesetzlichen Vorgaben entspricht.</p><p>2. Die Vernehmlassung zum Änderungsentwurf der VGV kann voraussichtlich im Frühjahr 1999 abgeschlossen werden. Falls die angestrebte Lösung wie erwartet auf eine breite Zustimmung stösst, könnte die Vorlage im Sommer 1999 vom Bundesrat verabschiedet werden. Damit wäre ein Inkrafttreten auf den 1. Januar 2000 möglich, was eine minimale Zeitreserve für den Aufbau der Administration beinhaltet. Der Bundesrat erkennt die Notwendigkeit, baldmöglichst neue Regeln für den Umgang mit Getränkeverpackungen aufzustellen, um unerwünschten Entwicklungen im Markt Einhalt zu gebieten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) wurden 1997 vermehrte Möglichkeiten für die Durchsetzung des Verursacherprinzips geschaffen. Insbesondere kann der Bundesrat nach Artikel 32abis USG die Entrichtung einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr verordnen. Im September 1996 forderte das Eidgenössische Departement des Innern die Glasindustrie sowie die betroffenen Branchen und Organisationen auf, für das Glasrecycling neue Finanzierungslösungen auf freiwilliger Basis zu suchen.</p><p>Seit Mitte des Monates ist nun bekannt, dass eine Lösung zur Finanzierung der Altglasentsorgung auf freiwilliger Basis nicht zustande kommt. Sie scheiterte am Widerstand eines wichtigen Grossverteilers.</p><p>Die Städte und Gemeinden sind an der Einführung einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr in hohem Mass interessiert, da bis heute die separate Sammlung und Verwertung von Altglas weitgehend aus Steuermitteln finanziert wurde. Untersuchungen ergaben, dass dies pro Tonne Altglas rund 120 Franken kostet, was gesamthaft gegen 100 Millionen Franken ausmacht. Neu kommt hinzu, dass sich diese finanziellen Belastungen infolge steigender Kosten in der Glasindustrie nochmals vergrössern. Und damit besteht die Gefahr, dass diese Sammlungen mittelfristig nicht mehr finanziert werden können.</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, angesichts dieser Entwicklung die der Wirtschaft bereits angezeigte Zwangslösung auf dem Verordnungsweg durchzusetzen?</p><p>2. Bis zu welchem Zeitpunkt kann mit einer entsprechenden Verordnung über die Sammlung und Verwertung von Altglas gerechnet werden?</p>
- Glasrecyling. Vorgezogene Entsorgungsgebühr
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