Flugplatz Altenrhein

ShortId
98.3422
Id
19983422
Updated
10.04.2024 07:55
Language
de
Title
Flugplatz Altenrhein
AdditionalIndexing
Flughafen;St. Gallen (Kanton);Jugoslawien;Luftverkehrskontrolle;Luftverkehr
1
  • L04K18040101, Flughafen
  • L05K0301010116, St. Gallen (Kanton)
  • L05K1802040301, Luftverkehrskontrolle
  • L04K18040104, Luftverkehr
  • L04K03010204, Jugoslawien
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Seit dem 1. Januar 1998 ist die Fachaufsicht über die Flugsicherung auf dem Flugplatz St. Gallen-Altenrhein der Swisscontrol, Schweizerische Aktiengesellschaft für Flugsicherung, übertragen. Die Swisscontrol hat kürzlich eine Überprüfung der Flugsicherungs-Betriebsorganisation durchgeführt und deren Zweckmässigkeit bestätigt.</p><p>Die Swisscontrol ist im Rahmen ihres Leistungsauftrages auch zuständig für die Bewirtschaftung der Personalressourcen der ihr unterstellten Flugsicherungsstellen. Infolge einer Kündigung besteht momentan tatsächlich ein personeller Engpass. Ein neuer Flugverkehrsleiter steht zurzeit jedoch kurz vor Abschluss der Ausbildung und wird ab Januar 1999 voll einsatzfähig sein. Ein zusätzlicher Verkehrsleiter wird im Verlauf des nächsten Jahres ebenfalls seine Tätigkeit in Altenrhein aufnehmen. Damit hat dann diese Flugsicherungsstelle ihren geplanten vollen Personalbestand erreicht. Angesichts des schwachen Verkehrsaufkommens in den Herbst- und Wintermonaten kann die Sicherheit auch mit dem zurzeit reduzierten Personalbestand gewährleistet werden.</p><p>2. Die Flugsicherung unterliegt regelmässigen Qualitätssicherungsaudits durch die Swisscontrol. Überdies wird der Betrieb im Rahmen eines jährlich erstellten Aufsichtsprogrammes durch Inspektoren des Bundesamtes für Zivilluftfahrt stichprobenweise überprüft (z. B. Notfallorganisation, Zustand der Infrastruktur, Hindernisfreiheit, Führung der Flugplatzstatistik usw.). Zudem sind dem Flugplatzleiter gewisse Kontrollaufgaben im Rahmen eines bundesrechtlichen "Pflichtenheftes" übertragen.</p><p>3. Banja Luka liegt im Staatsgebiet von Bosnien-Herzegowina. Gegen diesen Staat wurden bisher keinerlei internationale Sanktionen verhängt und solche sind nach heutigem Wissensstand auch nicht zu erwarten. Flüge von Altenrhein nach Banja Luka können daher nicht beanstandet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Jüngsten Pressemeldungen zufolge wird im Flugsicherungsbereich auf dem Flugplatz Altenrhein die personelle Kapazität aus Spargründen so knapp gehalten, "dass ein Mitarbeiter acht Stunden lang pausenlos im Tower wirken muss" ("Bodensee Nachrichten" vom 16. Juli 1998, S. 4). Sollte ein Flugverkehrsleiter ausscheiden, so steht kein Ersatz zur Verfügung, der über flugplatzspezifische Erfahrung verfügt. Gemäss der "Ostschweizer Woche" vom 29. Juli 1998 führt die in Altenrhein stationierte Firma Rheintalflug wöchentlich "Söldnerflüge" nach Banja Luka durch. Unter den Passagieren sollen sich Söldner befinden, "die in verschiedenen Krisenregionen um Serbien für Unruhe sorgen sollen".</p><p>Der Bundesrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Ist die Flugsicherheit auf dem Flugplatz Altenrhein gewährleistet?</p><p>2. Welche Ressourcen setzt der Bund für die permanente Kontrolle des Betriebes des Flugplatzes Altenrhein ein?</p><p>3. Ist gewährleistet, dass die Flüge nach Banja Luka nicht zur Umgehung von Sanktionen dienen, welche von der internationalen Gemeinschaft gegen Restjugoslawien verhängt wurden?</p>
  • Flugplatz Altenrhein
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Seit dem 1. Januar 1998 ist die Fachaufsicht über die Flugsicherung auf dem Flugplatz St. Gallen-Altenrhein der Swisscontrol, Schweizerische Aktiengesellschaft für Flugsicherung, übertragen. Die Swisscontrol hat kürzlich eine Überprüfung der Flugsicherungs-Betriebsorganisation durchgeführt und deren Zweckmässigkeit bestätigt.</p><p>Die Swisscontrol ist im Rahmen ihres Leistungsauftrages auch zuständig für die Bewirtschaftung der Personalressourcen der ihr unterstellten Flugsicherungsstellen. Infolge einer Kündigung besteht momentan tatsächlich ein personeller Engpass. Ein neuer Flugverkehrsleiter steht zurzeit jedoch kurz vor Abschluss der Ausbildung und wird ab Januar 1999 voll einsatzfähig sein. Ein zusätzlicher Verkehrsleiter wird im Verlauf des nächsten Jahres ebenfalls seine Tätigkeit in Altenrhein aufnehmen. Damit hat dann diese Flugsicherungsstelle ihren geplanten vollen Personalbestand erreicht. Angesichts des schwachen Verkehrsaufkommens in den Herbst- und Wintermonaten kann die Sicherheit auch mit dem zurzeit reduzierten Personalbestand gewährleistet werden.</p><p>2. Die Flugsicherung unterliegt regelmässigen Qualitätssicherungsaudits durch die Swisscontrol. Überdies wird der Betrieb im Rahmen eines jährlich erstellten Aufsichtsprogrammes durch Inspektoren des Bundesamtes für Zivilluftfahrt stichprobenweise überprüft (z. B. Notfallorganisation, Zustand der Infrastruktur, Hindernisfreiheit, Führung der Flugplatzstatistik usw.). Zudem sind dem Flugplatzleiter gewisse Kontrollaufgaben im Rahmen eines bundesrechtlichen "Pflichtenheftes" übertragen.</p><p>3. Banja Luka liegt im Staatsgebiet von Bosnien-Herzegowina. Gegen diesen Staat wurden bisher keinerlei internationale Sanktionen verhängt und solche sind nach heutigem Wissensstand auch nicht zu erwarten. Flüge von Altenrhein nach Banja Luka können daher nicht beanstandet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Jüngsten Pressemeldungen zufolge wird im Flugsicherungsbereich auf dem Flugplatz Altenrhein die personelle Kapazität aus Spargründen so knapp gehalten, "dass ein Mitarbeiter acht Stunden lang pausenlos im Tower wirken muss" ("Bodensee Nachrichten" vom 16. Juli 1998, S. 4). Sollte ein Flugverkehrsleiter ausscheiden, so steht kein Ersatz zur Verfügung, der über flugplatzspezifische Erfahrung verfügt. Gemäss der "Ostschweizer Woche" vom 29. Juli 1998 führt die in Altenrhein stationierte Firma Rheintalflug wöchentlich "Söldnerflüge" nach Banja Luka durch. Unter den Passagieren sollen sich Söldner befinden, "die in verschiedenen Krisenregionen um Serbien für Unruhe sorgen sollen".</p><p>Der Bundesrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Ist die Flugsicherheit auf dem Flugplatz Altenrhein gewährleistet?</p><p>2. Welche Ressourcen setzt der Bund für die permanente Kontrolle des Betriebes des Flugplatzes Altenrhein ein?</p><p>3. Ist gewährleistet, dass die Flüge nach Banja Luka nicht zur Umgehung von Sanktionen dienen, welche von der internationalen Gemeinschaft gegen Restjugoslawien verhängt wurden?</p>
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