Schweizer Luftraum. Verbesserung der Flugsicherheit

ShortId
98.3423
Id
19983423
Updated
10.04.2024 14:52
Language
de
Title
Schweizer Luftraum. Verbesserung der Flugsicherheit
AdditionalIndexing
Luftverkehrskontrolle;Luftverkehr
1
  • L05K1802040301, Luftverkehrskontrolle
  • L04K18040104, Luftverkehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die folgenden Fakten sind Indizien dafür, dass die Flugsicherung in unserem Lande langsam, aber sicher unter Druck gerät und dass demzufolge entsprechender Handlungsbedarf besteht.</p><p>1. Ereignisse, bei denen sich Flugzeuge ungewollt bedrohlich nahe kommen (sogenannte Airprox), haben in letzter Zeit deutlich zugenommen.</p><p>2. Die seit kurzem versuchsweise praktizierte Anflugtechnik Side Step ist in bezug auf ihr Risikopotential alles andere als harmlos. Es liegen jedenfalls Äusserungen von Piloten und Controllern vor, welche darauf hinweisen, dass die Side-Step-Technik gefährlich sei.</p><p>3. Die Flugzeugkontrolle gemäss den Vorschriften des Sicherheitsprogrammes Safety Assessment of Foreign Aircraft (Safa) ist kaum genügend. Wegen zu wenig bewilligte Stellen können längst nicht alle Kontrollen, welche nötig wären, durchgeführt werden.</p><p>4. Die Privatisierung der Swisscontrol bringt einen zunehmenden Druck auf die Finanzierung des Flugsicherungsdienstes mit sich. Vermehrt verfolgt man zwecks Gewinnmaximierung die Strategie der Reduktion von Streckengebühren, um möglichst viele Flugbewegungen anzulocken. Die Verkehrsmenge nimmt zu und stösst vielleicht bald einmal an die Kapazitätsgrenze der Flugsicherungsdienste.</p><p>Die vier erwähnten Fakten machen deutlich, dass Massnahmen getroffen werden müssen, um die unter Druck geratene Flugsicherung im Schweizer Luftraum zu verbessern und auch für den Fall einer Zunahme des Flugverkehrs zu garantieren.</p>
  • <p>1. Im von der Flugsicherung kontrollierten Luftraum gelten Vorfälle dann als Airprox, wenn der vorgeschriebene, sehr grosszügig bemessene Sicherheitsabstand zwischen zwei Flugzeugen unterschritten wird. Dabei wird zwischen Airprox mit hohem Kollisionsrisiko (Stufe A), mit möglichem (Stufe B) oder mit gar keinem Kollisionsrisiko (Stufe C) unterschieden.</p><p>Die Zahl der registrierten Airprox hat sich in den letzten drei Jahren trotz starker Verkehrszunahme nicht signifikant erhöht; 1996 wurden 20 Fälle registriert, 1997 deren 21 und 1998 ebenfalls 21. In den Jahren 1996 und 1997 gab es keine Airprox der Stufe A. 1998 wurden 4 Vorfälle dieser Art dem Büro für Flugunfalluntersuchungen überwiesen, wobei es zurzeit noch offen ist, ob es sich tatsächlich um Fälle der Risikostufe A gehandelt hat.</p><p>Zwar ist anzunehmen, dass nicht alle Vorfälle gemeldet werden. Die Wahrscheinlichkeit aber, dass ein Airprox, insbesondere mit A-Risiko, unbemerkt bleibt oder verheimlicht werden kann, ist wegen der heute immer häufiger zum Einsatz gelangenden modernen bordseitigen Warnsysteme zunehmend geringer.</p><p>Die Airprox-Statistik als einer der Gradmesser für die Beurteilung der Flugsicherungsqualität in der Schweiz zeigt also noch keine alarmierende Tendenz an. Das Flugsicherungsunternehmen Swisscontrol wird allerdings laufend dafür sorgen müssen, dass durch rechtzeitiges Bereitstellen der notwendigen personellen und technischen Ressourcen diese Qualität auch bei weiter steigendem Verkehrsaufkommen gewährleistet bleibt.</p><p>2. Der Side Step Approach (SSA) wurde in Zürich versuchsweise eingeführt, um eine bestehende Vereinbarung mit Deutschland zu erfüllen, ohne die Kapazität des Flughafens erheblich einzuschränken. Gemäss dieser Vereinbarung sollen die Anflüge nach Zürich über deutschem Gebiet gleichmässiger auf die beiden Landepisten verteilt werden.</p><p>Das Verfahren SSA ist zwar in der Schweiz unüblich, international aber gang und gäbe. Es wird vor allem in den Vereinigten Staaten öfters und problemlos angewendet. Solche Sichtanflüge entsprechen internationalen Standards und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. In dieser Phase des Fluges stellt der Pilot durch visuellen Kontakt zum Boden die Hindernisfreiheit sicher, weshalb in bezug auf die Wetterverhältnisse klare Mindestanforderungen erfüllt sein müssen.</p><p>Das Verfahren wurde durch die Sektion Flugoperation des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl) einer eingehenden operationellen Prüfung unterzogen, welche den obgenannten Eindruck bestätigte und dem SSA keine sicherheitsrelevanten Mängel bescheinigte.</p><p>Die Erfahrungen während der nun einjährigen Versuchsperiode haben gezeigt, dass mit dem SSA die flugsicherungsrelevanten Sicherheitsstandards erfüllt werden und die operationelle Abwicklung sicher durchgeführt werden kann.</p><p>3. Im Rahmen der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz (ECAC) nimmt die Schweiz am Safa-Programm teil. Mit der praktischen Durchführung der Kontrolle Ramp Checks ist das Bazl beauftragt.</p><p>Diese Ramp Checks werden jeweils von zwei speziell ausgebildeten Inspektoren der Sektionen Flugoperation und Lufttüchtigkeit vorgenommen. Diese Inspektoren sind jedoch primär mit anderen Aufsichtsaufgaben betraut. So ist es nur sporadisch möglich, solche Ramp Checks im Rahmen des Safa-Programmes durchzuführen; 1998 konnten auf Schweizer Flughäfen nur drei vollständige Kontrollen durchgeführt werden, während einige unserer Nachbarstaaten (insbesondere Deutschland und Frankreich) verhältnismässig mehr Kontrollen ausführen konnten.</p><p>Deshalb hat das UVEK dem Bundesrat beantragt, dem Bazl hierfür zwei zusätzliche Stellen zuzuteilen. Der Bundesrat wird über dieses Begehren im Sommer entscheiden.</p><p>4. Oberste Maxime der Flugsicherung bleibt nach wie vor die Sicherheit. Die Swisscontrol ist von Gesetzes wegen keine gewinnstrebige Gesellschaft. Über Jahre war sie jedoch die teuerste Flugsicherung in Europa. Mit der vorgenommenen Reduktion der Streckengebühren bewegt sie sich im europäischen Umfeld nun an dritthöchster Stelle. Die Finanzierung der Flugsicherung erfolgt nach anerkannten betriebswirtschaftlichen Grundsätzen.</p><p>Die Zunahme des Überflugverkehrs bewegt sich im europäischen Rahmen; sie ist nicht abhängig von der Gebührenausgestaltung der Swisscontrol.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, Massnahmen zu treffen, um die unter Druck geratene Flugsicherung im Schweizer Luftraum zu verbessern und auch für den Fall einer Zunahme der Flugbewegungen zu garantieren.</p>
  • Schweizer Luftraum. Verbesserung der Flugsicherheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die folgenden Fakten sind Indizien dafür, dass die Flugsicherung in unserem Lande langsam, aber sicher unter Druck gerät und dass demzufolge entsprechender Handlungsbedarf besteht.</p><p>1. Ereignisse, bei denen sich Flugzeuge ungewollt bedrohlich nahe kommen (sogenannte Airprox), haben in letzter Zeit deutlich zugenommen.</p><p>2. Die seit kurzem versuchsweise praktizierte Anflugtechnik Side Step ist in bezug auf ihr Risikopotential alles andere als harmlos. Es liegen jedenfalls Äusserungen von Piloten und Controllern vor, welche darauf hinweisen, dass die Side-Step-Technik gefährlich sei.</p><p>3. Die Flugzeugkontrolle gemäss den Vorschriften des Sicherheitsprogrammes Safety Assessment of Foreign Aircraft (Safa) ist kaum genügend. Wegen zu wenig bewilligte Stellen können längst nicht alle Kontrollen, welche nötig wären, durchgeführt werden.</p><p>4. Die Privatisierung der Swisscontrol bringt einen zunehmenden Druck auf die Finanzierung des Flugsicherungsdienstes mit sich. Vermehrt verfolgt man zwecks Gewinnmaximierung die Strategie der Reduktion von Streckengebühren, um möglichst viele Flugbewegungen anzulocken. Die Verkehrsmenge nimmt zu und stösst vielleicht bald einmal an die Kapazitätsgrenze der Flugsicherungsdienste.</p><p>Die vier erwähnten Fakten machen deutlich, dass Massnahmen getroffen werden müssen, um die unter Druck geratene Flugsicherung im Schweizer Luftraum zu verbessern und auch für den Fall einer Zunahme des Flugverkehrs zu garantieren.</p>
    • <p>1. Im von der Flugsicherung kontrollierten Luftraum gelten Vorfälle dann als Airprox, wenn der vorgeschriebene, sehr grosszügig bemessene Sicherheitsabstand zwischen zwei Flugzeugen unterschritten wird. Dabei wird zwischen Airprox mit hohem Kollisionsrisiko (Stufe A), mit möglichem (Stufe B) oder mit gar keinem Kollisionsrisiko (Stufe C) unterschieden.</p><p>Die Zahl der registrierten Airprox hat sich in den letzten drei Jahren trotz starker Verkehrszunahme nicht signifikant erhöht; 1996 wurden 20 Fälle registriert, 1997 deren 21 und 1998 ebenfalls 21. In den Jahren 1996 und 1997 gab es keine Airprox der Stufe A. 1998 wurden 4 Vorfälle dieser Art dem Büro für Flugunfalluntersuchungen überwiesen, wobei es zurzeit noch offen ist, ob es sich tatsächlich um Fälle der Risikostufe A gehandelt hat.</p><p>Zwar ist anzunehmen, dass nicht alle Vorfälle gemeldet werden. Die Wahrscheinlichkeit aber, dass ein Airprox, insbesondere mit A-Risiko, unbemerkt bleibt oder verheimlicht werden kann, ist wegen der heute immer häufiger zum Einsatz gelangenden modernen bordseitigen Warnsysteme zunehmend geringer.</p><p>Die Airprox-Statistik als einer der Gradmesser für die Beurteilung der Flugsicherungsqualität in der Schweiz zeigt also noch keine alarmierende Tendenz an. Das Flugsicherungsunternehmen Swisscontrol wird allerdings laufend dafür sorgen müssen, dass durch rechtzeitiges Bereitstellen der notwendigen personellen und technischen Ressourcen diese Qualität auch bei weiter steigendem Verkehrsaufkommen gewährleistet bleibt.</p><p>2. Der Side Step Approach (SSA) wurde in Zürich versuchsweise eingeführt, um eine bestehende Vereinbarung mit Deutschland zu erfüllen, ohne die Kapazität des Flughafens erheblich einzuschränken. Gemäss dieser Vereinbarung sollen die Anflüge nach Zürich über deutschem Gebiet gleichmässiger auf die beiden Landepisten verteilt werden.</p><p>Das Verfahren SSA ist zwar in der Schweiz unüblich, international aber gang und gäbe. Es wird vor allem in den Vereinigten Staaten öfters und problemlos angewendet. Solche Sichtanflüge entsprechen internationalen Standards und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. In dieser Phase des Fluges stellt der Pilot durch visuellen Kontakt zum Boden die Hindernisfreiheit sicher, weshalb in bezug auf die Wetterverhältnisse klare Mindestanforderungen erfüllt sein müssen.</p><p>Das Verfahren wurde durch die Sektion Flugoperation des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl) einer eingehenden operationellen Prüfung unterzogen, welche den obgenannten Eindruck bestätigte und dem SSA keine sicherheitsrelevanten Mängel bescheinigte.</p><p>Die Erfahrungen während der nun einjährigen Versuchsperiode haben gezeigt, dass mit dem SSA die flugsicherungsrelevanten Sicherheitsstandards erfüllt werden und die operationelle Abwicklung sicher durchgeführt werden kann.</p><p>3. Im Rahmen der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz (ECAC) nimmt die Schweiz am Safa-Programm teil. Mit der praktischen Durchführung der Kontrolle Ramp Checks ist das Bazl beauftragt.</p><p>Diese Ramp Checks werden jeweils von zwei speziell ausgebildeten Inspektoren der Sektionen Flugoperation und Lufttüchtigkeit vorgenommen. Diese Inspektoren sind jedoch primär mit anderen Aufsichtsaufgaben betraut. So ist es nur sporadisch möglich, solche Ramp Checks im Rahmen des Safa-Programmes durchzuführen; 1998 konnten auf Schweizer Flughäfen nur drei vollständige Kontrollen durchgeführt werden, während einige unserer Nachbarstaaten (insbesondere Deutschland und Frankreich) verhältnismässig mehr Kontrollen ausführen konnten.</p><p>Deshalb hat das UVEK dem Bundesrat beantragt, dem Bazl hierfür zwei zusätzliche Stellen zuzuteilen. Der Bundesrat wird über dieses Begehren im Sommer entscheiden.</p><p>4. Oberste Maxime der Flugsicherung bleibt nach wie vor die Sicherheit. Die Swisscontrol ist von Gesetzes wegen keine gewinnstrebige Gesellschaft. Über Jahre war sie jedoch die teuerste Flugsicherung in Europa. Mit der vorgenommenen Reduktion der Streckengebühren bewegt sie sich im europäischen Umfeld nun an dritthöchster Stelle. Die Finanzierung der Flugsicherung erfolgt nach anerkannten betriebswirtschaftlichen Grundsätzen.</p><p>Die Zunahme des Überflugverkehrs bewegt sich im europäischen Rahmen; sie ist nicht abhängig von der Gebührenausgestaltung der Swisscontrol.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, Massnahmen zu treffen, um die unter Druck geratene Flugsicherung im Schweizer Luftraum zu verbessern und auch für den Fall einer Zunahme der Flugbewegungen zu garantieren.</p>
    • Schweizer Luftraum. Verbesserung der Flugsicherheit

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