Belastung der Kernstädte durch massive Erhöhungen der Krankenkassenprämien
- ShortId
-
98.3424
- Id
-
19983424
- Updated
-
14.11.2025 08:04
- Language
-
de
- Title
-
Belastung der Kernstädte durch massive Erhöhungen der Krankenkassenprämien
- AdditionalIndexing
-
Stadtflucht;Steuerausweichung;Krankenversicherung;Sozialausgaben;Metropole;Versicherungsprämie;Versicherungsaufsicht
- 1
-
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L05K1110011305, Versicherungsprämie
- L06K010202010204, Metropole
- L04K01040208, Sozialausgaben
- L04K11100116, Versicherungsaufsicht
- L04K11070601, Steuerausweichung
- L04K01080405, Stadtflucht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ende August 1998 haben die Krankenversicherer ihre Prämienvorstellungen für das Jahr 1999 veröffentlicht und dem BSV zur Genehmigung unterbreitet. In diesem Zusammenhang hat insbesondere die Visana von sich reden gemacht. In einigen Kantonen will sie sich, wie dies vom Bundesamt nun grundsätzlich bewilligt wurde, aus der Grundversicherung zurückziehen. In anderen Kantonen erhöht sie die Prämien massiv.</p><p>In Basel-Stadt gedenkt die Visana ihre Prämien um 29 Prozent zu erhöhen, nachdem sie im Vorjahr eine "Nullrunde" eingelegt hat. Für den Kanton Basel-Landschaft ist für 1999 hingegen keine Prämienerhöhung vorgesehen.</p><p>Die Sprünge, welche die Krankenversicherungsprämien aufgrund von Nullrunden und anschliessenden massiven Erhöhungen vollziehen, lassen darauf schliessen, dass sie eher aufgrund geschäftspolitischer Überlegungen denn aufgrund seriöser Berechnungen der Kostenentwicklung festgesetzt wurden. Für die Versicherten bedeuten Prämienrunden so ein alljährliches, nicht nachvollziehbares Vabanquespiel, welches auch das Vertrauen in die Träger der Krankenversicherung untergräbt.</p><p>Das Beispiel der Visana zeigt aber auch akzentuiert die Problematik der Prämienentwicklung in den Städten mit Zentrumsfunktionen. Kernstädte haben eine besondere Bevölkerungsstruktur mit überdurchschnittlich vielen Nichterwerbstätigen, zu denen betagte Personen ebenso gehören wie junge Menschen in Ausbildung, Migranten, die von Erwerbslosigkeit besonders betroffen sind, oder Menschen, die aufgrund sozialer Schwierigkeiten die Infrastruktur der Zentren vermehrt nutzen. Universitätsstädte und -kantone schaffen zudem dank des vorhandenen hohen Niveaus an medizinischer Technik und Know-how eine Grundlage für den verstärkten Auftritt von Leistungserbringern. Dies wirkt sich auf die Kostenentwicklung aus. Und eben diese höheren Kosten fördern wegen der Prämiensteigerungen - nebst anderen Faktoren - die Abwanderung von wirtschaftlich starken Bevölkerungsgruppen, die mit einem Wohnsitz in ländlichen Strukturen Kosten sparen und die Angebote der Städte weiter nutzen können.</p><p>Diese Ausführungen zeigen, dass im Bereich der gesetzlichen Regelung der Krankenversicherung noch grosser Handlungsbedarf besteht. Insbesondere werden die strukturellen Gegebenheiten von Kernstädten noch unangemessen berücksichtigt.</p>
- <p>1. Im Rahmen des Prämiengenehmigungsverfahrens 1999 hat das BSV insgesamt rund 6500 einzelne Prämieneingaben geprüft, wovon anschliessend rund 500 Prämien durch die Versicherer angepasst werden mussten.</p><p>Die Prämiengenehmigung hat zum Ziel, die Prognosen der Krankenversicherer zu hinterfragen und auf deren Plausibilität zu überprüfen. Die Prämienkalkulation stützt sich auf Prognosen für die Kostenentwicklung, Prognosen für die Zahl der Versicherten (darin eingeschlossen die Prognosen für die Fluktuation), Prognosen für die Morbidität dieser Versicherten und Prognosen für die durch Managementmassnahmen zu erwartenden Einflüsse auf die kassenspezifische Entwicklung, insbesondere die Reserven. Innerhalb dieser engen und vom BSV überprüften Rahmenbedingungen besteht für jeden Versicherer ein gewisser unternehmerischer Handlungsspielraum.</p><p>Immerhin hat das BSV in den letzten zwei Prämienrunden den Nachweis erbracht, dass es seine Aufgabe im Bereich der Prämiengenehmigung in zählbare Resultate umsetzen kann, haben doch die Versicherer bei ihren Prämieneingaben für 1999 noch mit einer gesamtschweizerischen Erhöhung von über 6 Prozent gerechnet, die sich nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens auf nur noch 2,83 Prozent belief.</p><p>2. Gemäss Artikel 61 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) können die Versicherer die Prämien kantonal oder innerhalb eines Kantons regional abstufen. Ausschlaggebend für diese Abstufungen sind die ausgewiesenen Kosten in den betreffenden Kantonen und Regionen sowie der Wohnort der versicherten Personen. Eine Entlastung gewisser Regionen in bewusster Missachtung der tatsächlichen Kosten ist den Krankenversicherern nicht erlaubt. Die Prämien in Städten mit Zentrumsfunktion und hohem Kostenniveau im Gesundheitsbereich dürfen auch nicht durch Quersubventionierung entlastet werden.</p><p>Das KVG bietet jedoch den Kantonen als Träger von Spitälern und Pflegeheimen die erforderlichen finanziellen Steuerungsinstrumente, um das Kostenniveau im Gesundheitsbereich zu beeinflussen und die Prämienbelastung ihrer Einwohner in Grenzen zu halten (Art. 51 KVG). Die Kantone haben ferner die Möglichkeit, den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechende Prämienverbilligungen zu gewähren (Art. 65ff. KVG).</p><p>3. Die Abwanderung von Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen aus den Städten ist nicht allein auf die relativ hohen Krankenkassenprämien zurückzuführen. Dieses Phänomen wird richtigerweise noch vermehrt mit dem Steuerniveau in Verbindung gebracht. Es lässt sich somit nicht allein durch Massnahmen im Rahmen des KVG aus der Welt schaffen.</p><p>Immerhin wird die im Rahmen der Teilrevision KVG vorgesehene einheitliche Regelung der Regionenbildung die Möglichkeit bieten, eine zu enge geographische Abgrenzung der teureren Kernstädte als selbständige Prämienregion zu verhindern. In Stadtkantonen wie Basel-Stadt und Genf, wo es keine Regionenbildung gibt, ist die Entlastung der Versicherten durch Abänderung der Regionen nicht möglich.</p><p>Schliesslich besteht im KVG schon heute die gesetzliche Grundlage für kostensparende alternative Versicherungsformen mit eingeschränkter Wahl des Leistungserbringers, wie Health Maintenance Organization (HMO) oder HMO-ähnliche Versicherungsmodelle, die gerade in den städtischen Ballungszentren verbreitet sind und die den Versicherten spürbare Prämienentlastungen offerieren. In verschiedenen vom BSV publizierten Unterlagen zur Krankenversicherung (z. B. die frei beziehbare Publikation der Prämienübersicht 1999) wird auch immer wieder auf die Möglichkeit des Prämiensparens durch Abschluss einer dieser besonderen Versicherungsformen hingewiesen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Möglichkeiten sieht er, im Rahmen des Bewilligungsverfahrens durch das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) willkürlichen Prämienfestsetzungen entgegenzutreten?</p><p>2. Welche Möglichkeiten bestehen, die Städte mit Zentrumsfunktionen und hohem Kostenniveau im Gesundheitsbereich spürbar zu entlasten?</p><p>3. Mit welchen Massnahmen auf Bundesebene kann der auch aufgrund hoher Krankenkassenprämien drohenden Abwanderung von Steuerzahlern aus den Städten entgegengewirkt werden?</p>
- Belastung der Kernstädte durch massive Erhöhungen der Krankenkassenprämien
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Ende August 1998 haben die Krankenversicherer ihre Prämienvorstellungen für das Jahr 1999 veröffentlicht und dem BSV zur Genehmigung unterbreitet. In diesem Zusammenhang hat insbesondere die Visana von sich reden gemacht. In einigen Kantonen will sie sich, wie dies vom Bundesamt nun grundsätzlich bewilligt wurde, aus der Grundversicherung zurückziehen. In anderen Kantonen erhöht sie die Prämien massiv.</p><p>In Basel-Stadt gedenkt die Visana ihre Prämien um 29 Prozent zu erhöhen, nachdem sie im Vorjahr eine "Nullrunde" eingelegt hat. Für den Kanton Basel-Landschaft ist für 1999 hingegen keine Prämienerhöhung vorgesehen.</p><p>Die Sprünge, welche die Krankenversicherungsprämien aufgrund von Nullrunden und anschliessenden massiven Erhöhungen vollziehen, lassen darauf schliessen, dass sie eher aufgrund geschäftspolitischer Überlegungen denn aufgrund seriöser Berechnungen der Kostenentwicklung festgesetzt wurden. Für die Versicherten bedeuten Prämienrunden so ein alljährliches, nicht nachvollziehbares Vabanquespiel, welches auch das Vertrauen in die Träger der Krankenversicherung untergräbt.</p><p>Das Beispiel der Visana zeigt aber auch akzentuiert die Problematik der Prämienentwicklung in den Städten mit Zentrumsfunktionen. Kernstädte haben eine besondere Bevölkerungsstruktur mit überdurchschnittlich vielen Nichterwerbstätigen, zu denen betagte Personen ebenso gehören wie junge Menschen in Ausbildung, Migranten, die von Erwerbslosigkeit besonders betroffen sind, oder Menschen, die aufgrund sozialer Schwierigkeiten die Infrastruktur der Zentren vermehrt nutzen. Universitätsstädte und -kantone schaffen zudem dank des vorhandenen hohen Niveaus an medizinischer Technik und Know-how eine Grundlage für den verstärkten Auftritt von Leistungserbringern. Dies wirkt sich auf die Kostenentwicklung aus. Und eben diese höheren Kosten fördern wegen der Prämiensteigerungen - nebst anderen Faktoren - die Abwanderung von wirtschaftlich starken Bevölkerungsgruppen, die mit einem Wohnsitz in ländlichen Strukturen Kosten sparen und die Angebote der Städte weiter nutzen können.</p><p>Diese Ausführungen zeigen, dass im Bereich der gesetzlichen Regelung der Krankenversicherung noch grosser Handlungsbedarf besteht. Insbesondere werden die strukturellen Gegebenheiten von Kernstädten noch unangemessen berücksichtigt.</p>
- <p>1. Im Rahmen des Prämiengenehmigungsverfahrens 1999 hat das BSV insgesamt rund 6500 einzelne Prämieneingaben geprüft, wovon anschliessend rund 500 Prämien durch die Versicherer angepasst werden mussten.</p><p>Die Prämiengenehmigung hat zum Ziel, die Prognosen der Krankenversicherer zu hinterfragen und auf deren Plausibilität zu überprüfen. Die Prämienkalkulation stützt sich auf Prognosen für die Kostenentwicklung, Prognosen für die Zahl der Versicherten (darin eingeschlossen die Prognosen für die Fluktuation), Prognosen für die Morbidität dieser Versicherten und Prognosen für die durch Managementmassnahmen zu erwartenden Einflüsse auf die kassenspezifische Entwicklung, insbesondere die Reserven. Innerhalb dieser engen und vom BSV überprüften Rahmenbedingungen besteht für jeden Versicherer ein gewisser unternehmerischer Handlungsspielraum.</p><p>Immerhin hat das BSV in den letzten zwei Prämienrunden den Nachweis erbracht, dass es seine Aufgabe im Bereich der Prämiengenehmigung in zählbare Resultate umsetzen kann, haben doch die Versicherer bei ihren Prämieneingaben für 1999 noch mit einer gesamtschweizerischen Erhöhung von über 6 Prozent gerechnet, die sich nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens auf nur noch 2,83 Prozent belief.</p><p>2. Gemäss Artikel 61 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) können die Versicherer die Prämien kantonal oder innerhalb eines Kantons regional abstufen. Ausschlaggebend für diese Abstufungen sind die ausgewiesenen Kosten in den betreffenden Kantonen und Regionen sowie der Wohnort der versicherten Personen. Eine Entlastung gewisser Regionen in bewusster Missachtung der tatsächlichen Kosten ist den Krankenversicherern nicht erlaubt. Die Prämien in Städten mit Zentrumsfunktion und hohem Kostenniveau im Gesundheitsbereich dürfen auch nicht durch Quersubventionierung entlastet werden.</p><p>Das KVG bietet jedoch den Kantonen als Träger von Spitälern und Pflegeheimen die erforderlichen finanziellen Steuerungsinstrumente, um das Kostenniveau im Gesundheitsbereich zu beeinflussen und die Prämienbelastung ihrer Einwohner in Grenzen zu halten (Art. 51 KVG). Die Kantone haben ferner die Möglichkeit, den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechende Prämienverbilligungen zu gewähren (Art. 65ff. KVG).</p><p>3. Die Abwanderung von Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen aus den Städten ist nicht allein auf die relativ hohen Krankenkassenprämien zurückzuführen. Dieses Phänomen wird richtigerweise noch vermehrt mit dem Steuerniveau in Verbindung gebracht. Es lässt sich somit nicht allein durch Massnahmen im Rahmen des KVG aus der Welt schaffen.</p><p>Immerhin wird die im Rahmen der Teilrevision KVG vorgesehene einheitliche Regelung der Regionenbildung die Möglichkeit bieten, eine zu enge geographische Abgrenzung der teureren Kernstädte als selbständige Prämienregion zu verhindern. In Stadtkantonen wie Basel-Stadt und Genf, wo es keine Regionenbildung gibt, ist die Entlastung der Versicherten durch Abänderung der Regionen nicht möglich.</p><p>Schliesslich besteht im KVG schon heute die gesetzliche Grundlage für kostensparende alternative Versicherungsformen mit eingeschränkter Wahl des Leistungserbringers, wie Health Maintenance Organization (HMO) oder HMO-ähnliche Versicherungsmodelle, die gerade in den städtischen Ballungszentren verbreitet sind und die den Versicherten spürbare Prämienentlastungen offerieren. In verschiedenen vom BSV publizierten Unterlagen zur Krankenversicherung (z. B. die frei beziehbare Publikation der Prämienübersicht 1999) wird auch immer wieder auf die Möglichkeit des Prämiensparens durch Abschluss einer dieser besonderen Versicherungsformen hingewiesen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Möglichkeiten sieht er, im Rahmen des Bewilligungsverfahrens durch das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) willkürlichen Prämienfestsetzungen entgegenzutreten?</p><p>2. Welche Möglichkeiten bestehen, die Städte mit Zentrumsfunktionen und hohem Kostenniveau im Gesundheitsbereich spürbar zu entlasten?</p><p>3. Mit welchen Massnahmen auf Bundesebene kann der auch aufgrund hoher Krankenkassenprämien drohenden Abwanderung von Steuerzahlern aus den Städten entgegengewirkt werden?</p>
- Belastung der Kernstädte durch massive Erhöhungen der Krankenkassenprämien
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