DopingbekÀmpfung

ShortId
98.3427
Id
19983427
Updated
10.04.2024 15:17
Language
de
Title
Dopingbekämpfung
AdditionalIndexing
Doping
1
  • L05K0101010202, Doping
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das mutige Eingreifen der französischen Justiz anlässlich der Vorfälle an der Tour de France brachte die weite Verbreitung von Doping im professionellen Radsport an den Tag und deckte die strafbaren Praktiken gewisser Kreise auf, die aus dem Sport kommerziellen Profit schlagen.</p><p>Die Dopingproblematik betrifft mit Sicherheit nicht den Radsport allein. Das Schlimmste ist jedoch, dass gemäss Umfrageergebnissen sich immer mehr Jugendliche, die Wettkampfsport betreiben, auf Doping einlassen. Angesichts der Unbekümmertheit, die diesbezüglich in gewissen Sportkreisen herrscht, muss unser Land - nach dem Beispiel Frankreichs - diesem Übel sofort den Kampf ansagen und ein entsprechendes Gesetz, insbesondere im Hinblick auf die Prävention, ausarbeiten.</p>
  • <p>In der Motion und deren Begründung wird der Bundesrat beauftragt, der Bundesversammlung ein Gesetz zur Dopingprävention und zur Bekämpfung des Dopings vorzuschlagen. Als Beispiel für eine effiziente Dopingbekämpfung werden das französische Gesetz und das Vorgehen der französischen Justizbehörden während der Tour de France 1998 angeführt. </p><p>Doping ist der gezielte Versuch, mittels Arzneimitteln und Methoden (z. B. Bluttransfusionen) die sportliche Leistungsfähigkeit für den Wettkampf zu erhöhen oder zu erhalten. Nach der Definition des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) versteht man unter Doping "die beabsichtigte oder unbeabsichtigte Verwendung von Wirkstoffen aus verbotenen Substanzklassen und von verbotenen Methoden". Diese verbotenen Substanzklassen und Methoden werden regelmässig durch das IOC neu bestimmt. Die meisten internationalen Sportverbände, der Europarat mit seiner Konvention gegen Doping im Sport und auch die meisten nationalen Sportorganisationen (so auch der Schweizerische Olympische Verband, SOV) schliessen sich jeweils den Bestimmungen des IOC an.</p><p>- In der Schweiz wurde die Dopingbekämpfung bei deren Beginn in den 60er Jahren durch den Schweizer Sport eigenverantwortlich durchgeführt. Für die Schweiz trat die Konvention des Europarates gegen Doping auf den 1. Januar 1993 in Kraft. Sie betont die gemeinsame Verantwortung, die sinnvolle Aufgabenteilung und enge Zusammenarbeit von privatrechtlichen Sportorganisationen und staatlichen Stellen. Sie betont ferner die sporteigene Verantwortung in der Dopingbekämpfung, womit die praktische Anwendung einiger Teile der Konvention Sportorganisationen übertragen werden kann. Die staatlichen Vertragsparteien sollen die innerstaatliche Koordination unter allen beteiligten Verwaltungsstellen sicherstellen und Rahmenbedingungen (gegebenenfalls gesetzliche) für die Sportverbände zur effizienten Dopingbekämpfung schaffen. </p><p>- Seit der Ratifizierung der Konvention wird die Dopingbekämpfung in der Schweiz in partnerschaftlicher Zusammenarbeit gemeinsam zwischen dem Bund und dem SOV wahrgenommen. Verschiedene Aufgaben des Vollzugs (z. B. Schulsport, Heilmittelbereich) liegen im Verantwortungsbereich der Kantone. Die Kantone sollen zukünftig aufgefordert werden, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten diese Verantwortung vermehrt wahrzunehmen. Die Dopingbekämpfung stellt auf die drei Säulen Kontrolle, Information/Prävention sowie Forschung ab. Für die Kontrollen und Sanktionen der lizenzierten Sportlerinnen und Sportler sind dabei der SOV und die ihm angeschlossenen Verbände verantwortlich. An diese Kontrollkosten von jährlich zirka 800 000 Franken trägt der Bund zirka 500 000 Franken bei. </p><p>- Der Bund ist mit der Eidgenössischen Sportschule Magglingen (ESSM) verantwortlich für Information/Prävention, worunter auch entsprechende Forschungsaufgaben fallen. Die jährlichen Aufwendungen dafür betragen etwa 200 000 Franken. Die Forschung im Bereich Analytik und Nachweisverfahren ist Teil der Aufgaben des Dopinglabors in Lausanne und von Fall zu Fall von universitären Instituten. Die Fachkommission für Dopingbekämpfung des SOV, in welcher der Bund vertreten ist, koordiniert die Aufgaben der Dopingbekämpfung in der Schweiz.</p><p>Dem Bundesrat sind keine Umfragen bekannt, welche schlüssig zeigen, dass vor allem jugendliche Wettkampfsportlerinnen und -sportler zunehmend Doping verwenden. Soeben erschienen die Resultate einer repräsentativen Umfrage zum Thema Doping, welche die ESSM im Rahmen ihres Forschungsauftrags in der Schweizer Bevölkerung veranlasste. Die überwiegende Mehrheit der Befragten bestätigt die Einschätzung des Motionärs, dass Doping im Spitzensport ein sehr grosses Problem ist, dem Image des Sports und der Gesundheit der Sportler schadet und deshalb konsequent bekämpft werden muss. Vor allem werden durchwegs - von etwa 90 Prozent der Befragten - folgende Massnahmen befürwortet: vermehrte Dopingkontrollen, Bestrafung des Umfeldes von Sportlern, Informations- und Präventionskampagnen bei Jugendlichen sowie Sporterziehung unter Berücksichtigung des Fairplays. Dagegen werden die härtere Bestrafung der Sportler oder die Schaffung eines Dopinggesetzes als weniger wichtig beurteilt.</p><p>Im Bereich Breiten- und Jugendsport wurden durch das Sportwissenschaftliche Institut der ESSM in den letzten Jahren verschiedene Hilfsmittel für Information und Prävention (Broschüren, Video, Lehrunterlagen) geschaffen. Der Bundesrat befürwortet die Weiterführung der heutigen Informations- und Präventionsmassnahmen gegen Doping im Sport. Diese können aber im Rahmen der bestehenden Gesetze durchgeführt werden. Sollten diese Aktivitäten deutlich verstärkt werden, ist dies mit den bestehenden finanziellen und personellen Ressourcen nicht machbar.</p><p>- Auf gesetzgeberischer Seite werden als dringlichste Massnahme Anpassungen im Rahmen der neuen Heilmittelgesetzgebung zwecks Sanktionieren der Dopingabgabe erachtet. Es wird deshalb zurzeit geprüft, ob durch eine gesetzliche Regelung (z. B. durch eine Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport) das Umfeld von Spitzensportlern (Ärzte Apotheker, Trainer, Pfleger) bei Abgabe von Medikamenten zu Dopingzwecken rechtlich vermehrt zur Verantwortung gezogen werden kann. Die Bestrafung des Konsums von Doping kann nicht Gegenstand des neuen Heilmittelgesetzes sein und wird somit weiterhin in die Verantwortlichkeit der Sportorganisationen fallen. </p><p>- Das Heilmittelgesetz befindet sich in der Ämterkonsultation; die beschriebenen Anpassungen werden in Kürze vorgeschlagen. Der Weg über die Schaffung eines eigentlichen Dopinggesetzes - analog wie in Frankreich - wird vorderhand als zu langwierig erachtet. Der Ansatz des Motionärs, die Prävention zu verstärken, ist grundsätzlich prüfenswert. Die dazu notwendigen Massnahmen sind noch zu klären.</p><p>Der Bund beteiligt sich aktiv an verschiedensten internationalen und nationalen Bestrebungen, die Dopingbekämpfung zu harmonisieren. Um die Ergebnisse und Konsequenzen daraus sorgfältig zu prüfen, erscheint dem Bundesrat die Form eines Postulats als geeigneter.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, der Bundesversammlung einen Gesetzentwurf zur Dopingprävention und -bekämpfung zu unterbreiten.</p>
  • Dopingbekämpfung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das mutige Eingreifen der französischen Justiz anlässlich der Vorfälle an der Tour de France brachte die weite Verbreitung von Doping im professionellen Radsport an den Tag und deckte die strafbaren Praktiken gewisser Kreise auf, die aus dem Sport kommerziellen Profit schlagen.</p><p>Die Dopingproblematik betrifft mit Sicherheit nicht den Radsport allein. Das Schlimmste ist jedoch, dass gemäss Umfrageergebnissen sich immer mehr Jugendliche, die Wettkampfsport betreiben, auf Doping einlassen. Angesichts der Unbekümmertheit, die diesbezüglich in gewissen Sportkreisen herrscht, muss unser Land - nach dem Beispiel Frankreichs - diesem Übel sofort den Kampf ansagen und ein entsprechendes Gesetz, insbesondere im Hinblick auf die Prävention, ausarbeiten.</p>
    • <p>In der Motion und deren Begründung wird der Bundesrat beauftragt, der Bundesversammlung ein Gesetz zur Dopingprävention und zur Bekämpfung des Dopings vorzuschlagen. Als Beispiel für eine effiziente Dopingbekämpfung werden das französische Gesetz und das Vorgehen der französischen Justizbehörden während der Tour de France 1998 angeführt. </p><p>Doping ist der gezielte Versuch, mittels Arzneimitteln und Methoden (z. B. Bluttransfusionen) die sportliche Leistungsfähigkeit für den Wettkampf zu erhöhen oder zu erhalten. Nach der Definition des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) versteht man unter Doping "die beabsichtigte oder unbeabsichtigte Verwendung von Wirkstoffen aus verbotenen Substanzklassen und von verbotenen Methoden". Diese verbotenen Substanzklassen und Methoden werden regelmässig durch das IOC neu bestimmt. Die meisten internationalen Sportverbände, der Europarat mit seiner Konvention gegen Doping im Sport und auch die meisten nationalen Sportorganisationen (so auch der Schweizerische Olympische Verband, SOV) schliessen sich jeweils den Bestimmungen des IOC an.</p><p>- In der Schweiz wurde die Dopingbekämpfung bei deren Beginn in den 60er Jahren durch den Schweizer Sport eigenverantwortlich durchgeführt. Für die Schweiz trat die Konvention des Europarates gegen Doping auf den 1. Januar 1993 in Kraft. Sie betont die gemeinsame Verantwortung, die sinnvolle Aufgabenteilung und enge Zusammenarbeit von privatrechtlichen Sportorganisationen und staatlichen Stellen. Sie betont ferner die sporteigene Verantwortung in der Dopingbekämpfung, womit die praktische Anwendung einiger Teile der Konvention Sportorganisationen übertragen werden kann. Die staatlichen Vertragsparteien sollen die innerstaatliche Koordination unter allen beteiligten Verwaltungsstellen sicherstellen und Rahmenbedingungen (gegebenenfalls gesetzliche) für die Sportverbände zur effizienten Dopingbekämpfung schaffen. </p><p>- Seit der Ratifizierung der Konvention wird die Dopingbekämpfung in der Schweiz in partnerschaftlicher Zusammenarbeit gemeinsam zwischen dem Bund und dem SOV wahrgenommen. Verschiedene Aufgaben des Vollzugs (z. B. Schulsport, Heilmittelbereich) liegen im Verantwortungsbereich der Kantone. Die Kantone sollen zukünftig aufgefordert werden, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten diese Verantwortung vermehrt wahrzunehmen. Die Dopingbekämpfung stellt auf die drei Säulen Kontrolle, Information/Prävention sowie Forschung ab. Für die Kontrollen und Sanktionen der lizenzierten Sportlerinnen und Sportler sind dabei der SOV und die ihm angeschlossenen Verbände verantwortlich. An diese Kontrollkosten von jährlich zirka 800 000 Franken trägt der Bund zirka 500 000 Franken bei. </p><p>- Der Bund ist mit der Eidgenössischen Sportschule Magglingen (ESSM) verantwortlich für Information/Prävention, worunter auch entsprechende Forschungsaufgaben fallen. Die jährlichen Aufwendungen dafür betragen etwa 200 000 Franken. Die Forschung im Bereich Analytik und Nachweisverfahren ist Teil der Aufgaben des Dopinglabors in Lausanne und von Fall zu Fall von universitären Instituten. Die Fachkommission für Dopingbekämpfung des SOV, in welcher der Bund vertreten ist, koordiniert die Aufgaben der Dopingbekämpfung in der Schweiz.</p><p>Dem Bundesrat sind keine Umfragen bekannt, welche schlüssig zeigen, dass vor allem jugendliche Wettkampfsportlerinnen und -sportler zunehmend Doping verwenden. Soeben erschienen die Resultate einer repräsentativen Umfrage zum Thema Doping, welche die ESSM im Rahmen ihres Forschungsauftrags in der Schweizer Bevölkerung veranlasste. Die überwiegende Mehrheit der Befragten bestätigt die Einschätzung des Motionärs, dass Doping im Spitzensport ein sehr grosses Problem ist, dem Image des Sports und der Gesundheit der Sportler schadet und deshalb konsequent bekämpft werden muss. Vor allem werden durchwegs - von etwa 90 Prozent der Befragten - folgende Massnahmen befürwortet: vermehrte Dopingkontrollen, Bestrafung des Umfeldes von Sportlern, Informations- und Präventionskampagnen bei Jugendlichen sowie Sporterziehung unter Berücksichtigung des Fairplays. Dagegen werden die härtere Bestrafung der Sportler oder die Schaffung eines Dopinggesetzes als weniger wichtig beurteilt.</p><p>Im Bereich Breiten- und Jugendsport wurden durch das Sportwissenschaftliche Institut der ESSM in den letzten Jahren verschiedene Hilfsmittel für Information und Prävention (Broschüren, Video, Lehrunterlagen) geschaffen. Der Bundesrat befürwortet die Weiterführung der heutigen Informations- und Präventionsmassnahmen gegen Doping im Sport. Diese können aber im Rahmen der bestehenden Gesetze durchgeführt werden. Sollten diese Aktivitäten deutlich verstärkt werden, ist dies mit den bestehenden finanziellen und personellen Ressourcen nicht machbar.</p><p>- Auf gesetzgeberischer Seite werden als dringlichste Massnahme Anpassungen im Rahmen der neuen Heilmittelgesetzgebung zwecks Sanktionieren der Dopingabgabe erachtet. Es wird deshalb zurzeit geprüft, ob durch eine gesetzliche Regelung (z. B. durch eine Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport) das Umfeld von Spitzensportlern (Ärzte Apotheker, Trainer, Pfleger) bei Abgabe von Medikamenten zu Dopingzwecken rechtlich vermehrt zur Verantwortung gezogen werden kann. Die Bestrafung des Konsums von Doping kann nicht Gegenstand des neuen Heilmittelgesetzes sein und wird somit weiterhin in die Verantwortlichkeit der Sportorganisationen fallen. </p><p>- Das Heilmittelgesetz befindet sich in der Ämterkonsultation; die beschriebenen Anpassungen werden in Kürze vorgeschlagen. Der Weg über die Schaffung eines eigentlichen Dopinggesetzes - analog wie in Frankreich - wird vorderhand als zu langwierig erachtet. Der Ansatz des Motionärs, die Prävention zu verstärken, ist grundsätzlich prüfenswert. Die dazu notwendigen Massnahmen sind noch zu klären.</p><p>Der Bund beteiligt sich aktiv an verschiedensten internationalen und nationalen Bestrebungen, die Dopingbekämpfung zu harmonisieren. Um die Ergebnisse und Konsequenzen daraus sorgfältig zu prüfen, erscheint dem Bundesrat die Form eines Postulats als geeigneter.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, der Bundesversammlung einen Gesetzentwurf zur Dopingprävention und -bekämpfung zu unterbreiten.</p>
    • Dopingbekämpfung

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