Abwanderungsgefahr für den schweizerischen Börsenhandel. Dringliche Massnahmen im Bereich des Umsatzstempels
- ShortId
-
98.3429
- Id
-
19983429
- Updated
-
10.04.2024 08:15
- Language
-
de
- Title
-
Abwanderungsgefahr für den schweizerischen Börsenhandel. Dringliche Massnahmen im Bereich des Umsatzstempels
- AdditionalIndexing
-
Steuerbefreiung;Wertpapierbörse;Stempelsteuer
- 1
-
- L04K11060105, Wertpapierbörse
- L04K11070106, Stempelsteuer
- L05K1107030701, Steuerbefreiung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweizer Börse verfügt dank dem technologischen Vorsprung über ins Gewicht fallende Kostenvorteile. Wegen der im internationalen Vergleich nachteiligen Belastung der Transaktionen mit dem Stempel wird es der Börse jedoch verunmöglicht, neues Geschäftsvolumen zu gewinnen bzw. bestehende Umsätze zu halten. Der Versuch, den Euro-Obligationenhandel an der Schweizer Börse abzuwickeln, war daher zum Scheitern verurteilt.</p><p>Durch die Zulassungsberechtigung ausländischer Institute zum schweizerischen Börsenhandel ergibt sich ein schwerwiegendes Problem, weil die ausländischen Konkurrenten nicht der Stempelabgabe unterliegen. Da die elektronische Handelsplattform ortsgebunden genutzt werden kann, müssten aus Wettbewerbsgründen auch schweizerische Institute die entsprechenden Börsenumsätze auf inländischen Wertpapieren, welche 1997 Stempeleinnahmen von 0,46 Milliarden Franken ergaben, ins Ausland verlegen. Das gleiche gilt für die Ausübung von Eurex-Optionen auf Wertpapieren.</p><p>Im August haben sich nun bereits ausländische Effektenhändler zum Anschluss an die Schweizer Börse gemeldet. Da gemäss dem neuen Börsengesetz der Anschluss ausländischer Institute nicht verhindert werden kann, wird ohne eine rasche Anpassung beim Umsatzstempel ein grosser Teil des Börsengeschäftes ins Ausland abwandern. Dadurch werden auch die entsprechenden Stempeleinnahmen und damit zusammenhängende Steuern zurückgehen. Im weiteren besteht die Gefahr, dass mit dem Börsengeschäft verbundene Arbeitsplätze ebenfalls verlorengehen und somit der schweizerische Finanzplatz ausgerechnet in einer Phase des härteren Konkurrenzkampfes geschwächt wird.</p>
- <p>Eine vom Chef des Eidgenössischen Finanzdepartementes eingesetzte gemischte Arbeitsgruppe hat sich mit der Umsatzabgabe sehr eingehend befasst. Diese Abgabe erfasst nicht nur die an der Börse getätigten Geschäfte, und sie stellt nur einen Teil der Transaktionskosten dar, weshalb verlässliche Aussagen über ihren Einfluss auf den schweizerischen Finanzplatz schwer möglich sind. Die Einführung von neuen Steuern als Kompensation für die ganz oder teilweise entfallende Umsatzabgabe würde den Interessen des Finanzplatzes gegenwärtig nicht dienen. In diesem Sinne hat die genannte Arbeitsgruppe vorgeschlagen, es vorderhand beim Erlass der dringlichen Massnahmen bewenden zu lassen. Es versteht sich aber von selbst, dass die Verwaltung mit den interessierten Kreisen in Kontakt bleibt, um die weitere Entwicklung zu verfolgen.</p><p>1. Mit der am 14. Dezember 1998 verabschiedeten Botschaft für einen Bundesbeschluss über dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe schlägt der Bundesrat drei konkrete Massnahmen vor:</p><p>a. Ausländische Mitglieder einer schweizerischen Börse (sogenannte "remote members") sollen gleich wie die übrigen inländischen Effektenhändler umsatzabgabepflichtig sein, soweit sie mit inländischen Titeln handeln. Die "remote members" können anderseits dieselbe Steuerbefreiung für ihre Handelsbestände beanspruchen wie die inländischen Börsenmitglieder. Damit wird für die inländischen Börsenmitglieder das Risiko beseitigt, dass die Zuweisung eines "remote member" als Gegenpartei durch das Börsensystem für sie zusätzliche, nicht überwälzbare Umsatzabgaben anfallen lässt. Insbesondere wird so auch verhindert, dass "remote members" schweizerische Titel auf dem schweizerischen Markt erwerben können, um sie sodann steuerfrei an ihre Kunden weiterzuveräussern. Diese Massnahme ermöglicht es, dass in- und ausländische Börsenmitglieder mit gleich langen Spiessen auf dem Finanzplatz Schweiz agieren können. Die Unterstellung der ausländischen Börsenmitglieder unter die Umsatzabgabe verhindert eine Diskriminierung der inländischen gegenüber den ausländischen Börsenmitgliedern.</p><p>b. Beim Handel mit Eurobonds soll für ausländische Kunden künftig keine Umsatzabgabe mehr erhoben werden. Damit soll ein Teil des heute im Ausland stattfindenden Handels zurückgewonnen werden.</p><p>c. Die Abwicklung von Options- und Future-Geschäften über die neue, in Deutschland domizilierte Börse Eurex soll entlastet werden, um zusätzliche Abgaben-Belastungen zu verhindern.</p><p>2. Nachdem die eidgenössischen Räte die vorerwähnte Vorlage in der Märzsession 1999 verabschiedet hatten, sind die drei Massnahmen am 1. April 1999 in Kraft getreten.</p><p>Die oben erwähnte, vom Chef des Eidgenössischen Finanzdepartements eingesetzte Arbeitsgruppe hatte verschiedene Modelle geprüft. Sowohl die Entlastung gewisser Wertpapierkategorien von der Umsatzabgabe als auch die Entlastung gewisser Kundenkategorien von der Umsatzabgabe wären mit Einnahmenausfällen von mehreren hundert Millionen Franken verbunden. Je höher nun aber diese Ausfälle liegen, um so problematischer gestaltet sich deren Kompensation. Die Arbeitsgruppe war der Auffassung, dass bereits die Diskussion über die Einführung neuer Steuern zur Kompensation der Mindereinnahmen bei der Umsatzabgabe die Anleger verunsichern und dem Finanzplatz schaden könne. Sie kam zum Ergebnis, dass im Interesse der Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz weder die Einführung einer neuen Steuer im gleichen Wirtschaftssektor noch die Erhöhung der verbleibenden Umsatzabgabe opportun sei. Die Arbeitsgruppe befürchtete, dass die mit einer Kompensation verbundenen Nachteile die Vorteile einer Entlastung weitgehend zunichte machen würden. Mangels Aussichten auf einen positiven Saldo verzichtete sie deshalb auf entsprechende weiterreichende Vorschläge.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Marktlage intensiv beobachtet werden muss. Die Schweizer Börse verfügt zwar über einen technologischen Vorsprung. Auch sind die Transaktionskosten trotz der Umsatzabgabe in der Schweiz nicht ungünstig. Das kann sich jedoch auch ändern. Die Gespräche mit den Vertretern der Banken und der Börse sollen daher nicht abgebrochen, sondern weitergeführt werden. Mit Rücksicht auf die zeitliche Befristung der dringlichen Massnahmen und auf die von den eidgenössischen Räten in diesem Zusammenhang überwiesene Motion sieht sich der Bundesrat verpflichtet, eine Anschlusslösung vorzubereiten, welche so zeitgerecht behandelt werden kann, dass sie spätestens auf den 1. Januar 2003 in Kraft treten kann.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In Anbetracht des offensichtlich dringenden Handlungsbedarfs ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass vor allem durch die Zulassung ausländischer Institute ohne Stempelpflicht der schweizerische Börsenplatz ernsthaft bedroht wird?</p><p>2. Ist er bereit, den Umsatzstempel auf inländischen Börsenpapieren und Euro-Obligationen sowie auf der Ausübung von Eurex-Optionen auf schweizerischen Wertpapieren unter Einbezug kompensatorischer Massnahmen raschestmöglich, d. h. spätestens im ersten Halbjahr 1999 aufzuheben?</p>
- Abwanderungsgefahr für den schweizerischen Börsenhandel. Dringliche Massnahmen im Bereich des Umsatzstempels
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Schweizer Börse verfügt dank dem technologischen Vorsprung über ins Gewicht fallende Kostenvorteile. Wegen der im internationalen Vergleich nachteiligen Belastung der Transaktionen mit dem Stempel wird es der Börse jedoch verunmöglicht, neues Geschäftsvolumen zu gewinnen bzw. bestehende Umsätze zu halten. Der Versuch, den Euro-Obligationenhandel an der Schweizer Börse abzuwickeln, war daher zum Scheitern verurteilt.</p><p>Durch die Zulassungsberechtigung ausländischer Institute zum schweizerischen Börsenhandel ergibt sich ein schwerwiegendes Problem, weil die ausländischen Konkurrenten nicht der Stempelabgabe unterliegen. Da die elektronische Handelsplattform ortsgebunden genutzt werden kann, müssten aus Wettbewerbsgründen auch schweizerische Institute die entsprechenden Börsenumsätze auf inländischen Wertpapieren, welche 1997 Stempeleinnahmen von 0,46 Milliarden Franken ergaben, ins Ausland verlegen. Das gleiche gilt für die Ausübung von Eurex-Optionen auf Wertpapieren.</p><p>Im August haben sich nun bereits ausländische Effektenhändler zum Anschluss an die Schweizer Börse gemeldet. Da gemäss dem neuen Börsengesetz der Anschluss ausländischer Institute nicht verhindert werden kann, wird ohne eine rasche Anpassung beim Umsatzstempel ein grosser Teil des Börsengeschäftes ins Ausland abwandern. Dadurch werden auch die entsprechenden Stempeleinnahmen und damit zusammenhängende Steuern zurückgehen. Im weiteren besteht die Gefahr, dass mit dem Börsengeschäft verbundene Arbeitsplätze ebenfalls verlorengehen und somit der schweizerische Finanzplatz ausgerechnet in einer Phase des härteren Konkurrenzkampfes geschwächt wird.</p>
- <p>Eine vom Chef des Eidgenössischen Finanzdepartementes eingesetzte gemischte Arbeitsgruppe hat sich mit der Umsatzabgabe sehr eingehend befasst. Diese Abgabe erfasst nicht nur die an der Börse getätigten Geschäfte, und sie stellt nur einen Teil der Transaktionskosten dar, weshalb verlässliche Aussagen über ihren Einfluss auf den schweizerischen Finanzplatz schwer möglich sind. Die Einführung von neuen Steuern als Kompensation für die ganz oder teilweise entfallende Umsatzabgabe würde den Interessen des Finanzplatzes gegenwärtig nicht dienen. In diesem Sinne hat die genannte Arbeitsgruppe vorgeschlagen, es vorderhand beim Erlass der dringlichen Massnahmen bewenden zu lassen. Es versteht sich aber von selbst, dass die Verwaltung mit den interessierten Kreisen in Kontakt bleibt, um die weitere Entwicklung zu verfolgen.</p><p>1. Mit der am 14. Dezember 1998 verabschiedeten Botschaft für einen Bundesbeschluss über dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe schlägt der Bundesrat drei konkrete Massnahmen vor:</p><p>a. Ausländische Mitglieder einer schweizerischen Börse (sogenannte "remote members") sollen gleich wie die übrigen inländischen Effektenhändler umsatzabgabepflichtig sein, soweit sie mit inländischen Titeln handeln. Die "remote members" können anderseits dieselbe Steuerbefreiung für ihre Handelsbestände beanspruchen wie die inländischen Börsenmitglieder. Damit wird für die inländischen Börsenmitglieder das Risiko beseitigt, dass die Zuweisung eines "remote member" als Gegenpartei durch das Börsensystem für sie zusätzliche, nicht überwälzbare Umsatzabgaben anfallen lässt. Insbesondere wird so auch verhindert, dass "remote members" schweizerische Titel auf dem schweizerischen Markt erwerben können, um sie sodann steuerfrei an ihre Kunden weiterzuveräussern. Diese Massnahme ermöglicht es, dass in- und ausländische Börsenmitglieder mit gleich langen Spiessen auf dem Finanzplatz Schweiz agieren können. Die Unterstellung der ausländischen Börsenmitglieder unter die Umsatzabgabe verhindert eine Diskriminierung der inländischen gegenüber den ausländischen Börsenmitgliedern.</p><p>b. Beim Handel mit Eurobonds soll für ausländische Kunden künftig keine Umsatzabgabe mehr erhoben werden. Damit soll ein Teil des heute im Ausland stattfindenden Handels zurückgewonnen werden.</p><p>c. Die Abwicklung von Options- und Future-Geschäften über die neue, in Deutschland domizilierte Börse Eurex soll entlastet werden, um zusätzliche Abgaben-Belastungen zu verhindern.</p><p>2. Nachdem die eidgenössischen Räte die vorerwähnte Vorlage in der Märzsession 1999 verabschiedet hatten, sind die drei Massnahmen am 1. April 1999 in Kraft getreten.</p><p>Die oben erwähnte, vom Chef des Eidgenössischen Finanzdepartements eingesetzte Arbeitsgruppe hatte verschiedene Modelle geprüft. Sowohl die Entlastung gewisser Wertpapierkategorien von der Umsatzabgabe als auch die Entlastung gewisser Kundenkategorien von der Umsatzabgabe wären mit Einnahmenausfällen von mehreren hundert Millionen Franken verbunden. Je höher nun aber diese Ausfälle liegen, um so problematischer gestaltet sich deren Kompensation. Die Arbeitsgruppe war der Auffassung, dass bereits die Diskussion über die Einführung neuer Steuern zur Kompensation der Mindereinnahmen bei der Umsatzabgabe die Anleger verunsichern und dem Finanzplatz schaden könne. Sie kam zum Ergebnis, dass im Interesse der Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz weder die Einführung einer neuen Steuer im gleichen Wirtschaftssektor noch die Erhöhung der verbleibenden Umsatzabgabe opportun sei. Die Arbeitsgruppe befürchtete, dass die mit einer Kompensation verbundenen Nachteile die Vorteile einer Entlastung weitgehend zunichte machen würden. Mangels Aussichten auf einen positiven Saldo verzichtete sie deshalb auf entsprechende weiterreichende Vorschläge.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Marktlage intensiv beobachtet werden muss. Die Schweizer Börse verfügt zwar über einen technologischen Vorsprung. Auch sind die Transaktionskosten trotz der Umsatzabgabe in der Schweiz nicht ungünstig. Das kann sich jedoch auch ändern. Die Gespräche mit den Vertretern der Banken und der Börse sollen daher nicht abgebrochen, sondern weitergeführt werden. Mit Rücksicht auf die zeitliche Befristung der dringlichen Massnahmen und auf die von den eidgenössischen Räten in diesem Zusammenhang überwiesene Motion sieht sich der Bundesrat verpflichtet, eine Anschlusslösung vorzubereiten, welche so zeitgerecht behandelt werden kann, dass sie spätestens auf den 1. Januar 2003 in Kraft treten kann.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In Anbetracht des offensichtlich dringenden Handlungsbedarfs ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass vor allem durch die Zulassung ausländischer Institute ohne Stempelpflicht der schweizerische Börsenplatz ernsthaft bedroht wird?</p><p>2. Ist er bereit, den Umsatzstempel auf inländischen Börsenpapieren und Euro-Obligationen sowie auf der Ausübung von Eurex-Optionen auf schweizerischen Wertpapieren unter Einbezug kompensatorischer Massnahmen raschestmöglich, d. h. spätestens im ersten Halbjahr 1999 aufzuheben?</p>
- Abwanderungsgefahr für den schweizerischen Börsenhandel. Dringliche Massnahmen im Bereich des Umsatzstempels
Back to List