Digitale Signaturen

ShortId
98.3431
Id
19983431
Updated
10.04.2024 12:25
Language
de
Title
Digitale Signaturen
AdditionalIndexing
Datenübertragung;Datenschutz;Urheberrecht
1
  • L05K1202020102, Datenübertragung
  • L04K05020513, Datenschutz
  • L04K16020403, Urheberrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik eröffnet neue Möglichkeiten des Informationsaustausches und der wirtschaftlichen Betätigung. Warenbestellungen, Zahlungsanweisungen an Banken, Anträge oder Einsprüche bei Behörden, die Übermittlung sensitiver Daten im medizinischen Bereich und viele andere rechtlich relevante Vorgänge, die in der Vergangenheit über Papier abgewickelt wurden, erfolgen bereits zu einem grossen Teil auf elektronischem Wege. Dies gilt auch für die Dokumentation von Daten, z. B. im Hinblick auf die Produktehaftung oder im Medizinalbereich. Neu hinzu kommen multimediale Anwendungen.</p><p>Elektronisch übertragene oder gespeicherte Daten können jedoch verändert werden, ohne dass dies Spuren hinterlässt und nachgewiesen werden kann.</p><p>Da die Dokumentenerstellung, Kommunikation und Archivierung auf der Basis digitaler Daten sich etabliert haben und expandieren, ergibt sich der dringende Bedarf nach einer digitalen Lösung, die den Anforderungen einer offenen Kommunikation (in der sich die Teilnehmer nicht kennen müssen) gerecht wird, bei der zuverlässig auf den Urheber geschlossen werden kann und die Daten vor unbemerkter Veränderung geschützt sind. Dazu können digitale Signaturen, eine Art Siegel zu digitalen Daten, dienen. Durch digitale Signaturen wird allgemein eine höhere Datensicherheit erreicht (Schutz von Software und Netzdaten vor unbemerkter Veränderung).</p><p>Es ist uns bekannt, dass ein Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Regelung digitaler Signaturen vorliegt. Mehrere europäische Länder verfügen bereits über ein Gesetz über den Einsatz digitaler Signaturen, darunter Deutschland und Frankreich; andere Länder sind daran, dieses Problem zu regeln.</p>
  • <p>In seiner Strategie vom 18. Februar 1998 für eine Informationsgesellschaft Schweiz hat der Bundesrat anerkannt, dass der elektronische Handel in der Informationsgesellschaft eine immer grössere Rolle spielt. Deshalb sind die zur sicheren Nutzung dieser Anwendung notwendigen Voraussetzungen auf internationaler Ebene zu harmonisieren und unter Berücksichtigung des Gleichheitsprinzips gegenüber dem herkömmlichen Handel zu schaffen.</p><p>In diesem Sinne hat der Bundesrat das EFD und das EVD damit beauftragt, ein Konzept und einen Aktionsplan für den Bereich des elektronischen Handels aufzustellen. Als Sofortmassnahme in bezug auf die Frage der digitalen Signatur hat er zudem das EJPD, das EFD und das UVEK mit dem Entwurf einer Public-Key-Infrastruktur sowie mit der Ausarbeitung der für deren Schaffung benötigten Regeln betraut.</p><p>Gemäss diesem Auftrag wurde eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, welche prüfen sollte, ob und wie die digitale Signatur in der Schweiz geregelt werden kann. Im Frühling 1998 wurde den interessierten Kreisen ein Fragebogen zu diesem Thema zugestellt. Auf der Grundlage der Antworten definierte die Arbeitsgruppe die Ziele einer eventuellen Regelung und arbeitete mögliche Modelle einer Public-Key-Infrastruktur aus. Die Ergebnisse dieser Arbeiten wurden den interessierten Kreisen an einer Konferenz am 24. November 1998 erneut zur Begutachtung vorgelegt. Diese Konferenz hat die tatsächlichen Bedürfnisse und Erwartungen der Öffentlichkeit im allgemeinen und der Wirtschaft im besonderen genauer aufgezeigt. Auf dieser Grundlage wird der Bundesrat eine definitive Entscheidung über die Fortsetzung der Arbeiten treffen.</p><p>Aufgrund der klar grenzüberschreitenden Natur des elektronischen Handels ist bei der Einführung einer Regelung der digitalen Signatur in der Schweiz darauf zu achten, dass die Zertifikate von den einzelnen Ländern gegenseitig anerkannt werden. Im Rahmen der laufenden Arbeiten wird der Entwicklung dieses Bereiches auf internationaler Ebene deshalb besondere Aufmerksamkeit gewidmet.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Hat der Bundesrat bereits Regelungen für die Schweiz in Vorbereitung, oder teilt er andernfalls die Auffassung, dass solche nicht nur wünschbar, sondern notwendig sind für die Förderung innovativer Entwicklungen?</p>
  • Digitale Signaturen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik eröffnet neue Möglichkeiten des Informationsaustausches und der wirtschaftlichen Betätigung. Warenbestellungen, Zahlungsanweisungen an Banken, Anträge oder Einsprüche bei Behörden, die Übermittlung sensitiver Daten im medizinischen Bereich und viele andere rechtlich relevante Vorgänge, die in der Vergangenheit über Papier abgewickelt wurden, erfolgen bereits zu einem grossen Teil auf elektronischem Wege. Dies gilt auch für die Dokumentation von Daten, z. B. im Hinblick auf die Produktehaftung oder im Medizinalbereich. Neu hinzu kommen multimediale Anwendungen.</p><p>Elektronisch übertragene oder gespeicherte Daten können jedoch verändert werden, ohne dass dies Spuren hinterlässt und nachgewiesen werden kann.</p><p>Da die Dokumentenerstellung, Kommunikation und Archivierung auf der Basis digitaler Daten sich etabliert haben und expandieren, ergibt sich der dringende Bedarf nach einer digitalen Lösung, die den Anforderungen einer offenen Kommunikation (in der sich die Teilnehmer nicht kennen müssen) gerecht wird, bei der zuverlässig auf den Urheber geschlossen werden kann und die Daten vor unbemerkter Veränderung geschützt sind. Dazu können digitale Signaturen, eine Art Siegel zu digitalen Daten, dienen. Durch digitale Signaturen wird allgemein eine höhere Datensicherheit erreicht (Schutz von Software und Netzdaten vor unbemerkter Veränderung).</p><p>Es ist uns bekannt, dass ein Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Regelung digitaler Signaturen vorliegt. Mehrere europäische Länder verfügen bereits über ein Gesetz über den Einsatz digitaler Signaturen, darunter Deutschland und Frankreich; andere Länder sind daran, dieses Problem zu regeln.</p>
    • <p>In seiner Strategie vom 18. Februar 1998 für eine Informationsgesellschaft Schweiz hat der Bundesrat anerkannt, dass der elektronische Handel in der Informationsgesellschaft eine immer grössere Rolle spielt. Deshalb sind die zur sicheren Nutzung dieser Anwendung notwendigen Voraussetzungen auf internationaler Ebene zu harmonisieren und unter Berücksichtigung des Gleichheitsprinzips gegenüber dem herkömmlichen Handel zu schaffen.</p><p>In diesem Sinne hat der Bundesrat das EFD und das EVD damit beauftragt, ein Konzept und einen Aktionsplan für den Bereich des elektronischen Handels aufzustellen. Als Sofortmassnahme in bezug auf die Frage der digitalen Signatur hat er zudem das EJPD, das EFD und das UVEK mit dem Entwurf einer Public-Key-Infrastruktur sowie mit der Ausarbeitung der für deren Schaffung benötigten Regeln betraut.</p><p>Gemäss diesem Auftrag wurde eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, welche prüfen sollte, ob und wie die digitale Signatur in der Schweiz geregelt werden kann. Im Frühling 1998 wurde den interessierten Kreisen ein Fragebogen zu diesem Thema zugestellt. Auf der Grundlage der Antworten definierte die Arbeitsgruppe die Ziele einer eventuellen Regelung und arbeitete mögliche Modelle einer Public-Key-Infrastruktur aus. Die Ergebnisse dieser Arbeiten wurden den interessierten Kreisen an einer Konferenz am 24. November 1998 erneut zur Begutachtung vorgelegt. Diese Konferenz hat die tatsächlichen Bedürfnisse und Erwartungen der Öffentlichkeit im allgemeinen und der Wirtschaft im besonderen genauer aufgezeigt. Auf dieser Grundlage wird der Bundesrat eine definitive Entscheidung über die Fortsetzung der Arbeiten treffen.</p><p>Aufgrund der klar grenzüberschreitenden Natur des elektronischen Handels ist bei der Einführung einer Regelung der digitalen Signatur in der Schweiz darauf zu achten, dass die Zertifikate von den einzelnen Ländern gegenseitig anerkannt werden. Im Rahmen der laufenden Arbeiten wird der Entwicklung dieses Bereiches auf internationaler Ebene deshalb besondere Aufmerksamkeit gewidmet.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Hat der Bundesrat bereits Regelungen für die Schweiz in Vorbereitung, oder teilt er andernfalls die Auffassung, dass solche nicht nur wünschbar, sondern notwendig sind für die Förderung innovativer Entwicklungen?</p>
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