Beunruhigende Entwicklungen im Asylbereich

ShortId
98.3439
Id
19983439
Updated
10.04.2024 09:28
Language
de
Title
Beunruhigende Entwicklungen im Asylbereich
AdditionalIndexing
Asylpolitik;Kosovo;Grenzkontrolle;illegale Zuwanderung;Flüchtlingshilfe im Ausland
1
  • L03K010801, Asylpolitik
  • L04K10010701, Flüchtlingshilfe im Ausland
  • L05K0701040402, Grenzkontrolle
  • L06K030102040101, Kosovo
  • L06K010803060101, illegale Zuwanderung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat geht mit dem Interpellanten einig in der Auffassung, dass die schweizerische Hilfe vor Ort ein wichtiger Bestandteil der Migrationsprävention sein muss. Die Schweiz hat sich z. B. bei der internationalen Konfliktlösung und -eindämmung im Balkan besonders stark engagiert, weil heute rund 45 Prozent der Asylsuchenden aus dieser Region stammen. Ihr Engagement beruht einerseits auf der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit, welche auch humanitäre Hilfe miteinschliesst. Andererseits umfasst es friedensfördernde Massnahmen, zu denen vor allem unbewaffnete Einsätze von Schweizerinnen und Schweizern in internationalen Missionen wie derjenigen der OSZE in Bosnien-Herzegowina durch die Schweizer Gelbmützeneinheit gehören. Die gesetzliche Grundlage für Einsätze von bewaffneten friedenssichernden Formationen ist gegenwärtig nicht gegeben.</p><p>Mit Beschluss des Bundesrates vom 2. September 1998 wurde entschieden, dem Grenzwachtkorps bis 31. Dezember 2000 einhundert Angehörige des Festungswachtkorps zur Verstärkung der Grenzüberwachung zuzuweisen. Um die heute niedrige Kontrolldichte an den Grenzübergängen auf eine qualitativ und quantitativ wirkungsvollere Leistungsstufe zu erhöhen, wäre zusätzliches Personal notwendig.</p><p>Bereits am 16. März 1998 hat der Bundesrat das VBS beauftragt, das Grenzwachtkorps logistisch mit Transporten, Helikoptern, Transport- und Beobachtungsmitteln und weiterem Material zu unterstützen. Diese Mittel sind zwischenzeitlich im Einsatz.</p><p>2. Im Rahmen der humanitären Hilfe des Bundes stellt die Schweiz in diesem Jahr rund 9,5 Millionen Franken für die Konfliktopfer in Kosovo bereit. Die Mittel werden einerseits zur Unterstützung von Nothilfeprogrammen humanitärer Partnerorganisationen und andererseits für direkte Aktionen des Schweizerischen Katastrophenhilfekorps (SKH) verwendet. Vierzehn SKH-Angehörige leiten derzeit, unterstützt von Hunderten von einheimischen Helfern, Projekte in der Krisenregion. Weitere fünf Personen werden demnächst zum Einsatz gelangen.</p><p>Seit dem Ausbruch des Konfliktes in Kosovo werden unter der Leitung von SKH-Angehörigen in Albanien und in Montenegro Kollektivunterkünfte und Schulen für Flüchtlinge aus Kosovo erstellt und renoviert mit dem Ziel, den Betroffenen eine Lebensperspektive vor Ort anzubieten und der Migration entgegenzuwirken. Für migrationspräventive Aktivitäten stellt das Bundesamt für Flüchtlinge der Deza im laufenden Jahr 2,5 Millionen Franken zur Verfügung.</p><p>In den Konfliktgebieten in Kosovo ist es erst seit kurzem möglich, an den Wiederaufbau zu denken. Das SKH spielt innerhalb der internationalen Helfergemeinschaft eine wichtige Rolle, leitet es doch die Aktivitäten des UNHCR im Bereich Unterkunft in der ganzen Bundesrepublik Jugoslawien. Als erste Massnahme werden nun Bausätze zur Reparatur der betroffenen Häuser und Öfen an die Rückkehrer verteilt.</p><p>Zusätzlich ist der Bundesrat bereit, sich an der von der OSZE geleiteten Verifikationsmission in Kosovo (KVM) mit einem Kontingent von 50 bis 100 Personen zu beteiligen. Die Unterstützung dieser Mission bildet einen schweizerischen Beitrag zur Bekämpfung der Konfliktursachen vor Ort. Kann die KVM die Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen fördern, dann leistet sie auch einen direkten Beitrag zur Senkung des Migrationsdrucks aus Kosovo, dem unser Land in besonderem Masse ausgesetzt ist.</p><p>3. Nach Auffassung des Bundesrates kommt der Einsatz von Truppen an der Grenze zur Unterstützung der Grenzpolizeiorgane nach seriöser Vorbereitung in Frage, wenn andere Mittel zur Aufgabenerfüllung nicht ausreichen. Ein derartiger Einsatz ist aufgrund der Bestimmungen des Militärgesetzes vom 3. Februar 1995 möglich. Er ist in der Verordnung vom 3. September 1997 über den Truppeneinsatz für den Grenzpolizeidienst geregelt.</p><p>Der Einsatz von Armeeformationen ist jedoch nicht unproblematisch. Der Bundesrat ist der Meinung, dass der übliche Dienstleistungsrhythmus für derartige Einsätze Nachteile hat. Das Aufgebot der Armee muss für den Fall vorbehalten bleiben, wenn alle anderen Möglichkeiten erschöpft sind.</p><p>4. Seit Inkrafttreten des Bundesbeschlusses über dringliche Massnahmen im Asyl- und Ausländerbereich (BMA) ist der Anteil von Asylsuchenden, die an den Empfangsstellen Identitätsdokumente abgeben, kontinuierlich leicht gestiegen; erstmals seit 1996 haben wieder über 50 Prozent der Asylsuchenden irgendwelche Ausweise abgegeben; einen Pass oder eine Identitätskarte gaben rund 37 Prozent aller Asylsuchenden ab. Die Tendenz zur vermehrten Abgabe von Identitätsausweisen wird jedoch durch den hohen Zugang von Asylsuchenden aus Kosovo relativiert. Die Abgabe von Ausweisen ist nämlich je nach Nationalität sehr unterschiedlich; währenddem nur 20 Prozent der albanischen Staatsangehörigen einen Ausweis abgeben, beträgt dieser Anteil bei Staatsangehörigen der Bundesrepublik Jugoslawien über 60 Prozent.</p><p>In Anwendung der neuen Gesetzesartikel werden die meisten Entscheide aufgrund von Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe b des Asylgesetzes (Nichteintreten bei Identitätstäuschung) gefällt, nachdem die Identitätstäuschung mittels erkennungsdienstlicher Behandlung oder Sprach- und Textanalysen nachgewiesen werden konnte. Die Anwendung von Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe abis des Asylgesetzes (Nichteintreten bei Nichtabgabe von Reisepapieren oder Identitätsausweisen) erweist sich hingegen zurzeit als schwierig, weil die Vorbringen - insbesondere angesichts der gegenwärtigen Entwicklung in der Provinz Kosovo - oftmals nicht offensichtlich haltlos sind und/oder entschuldbare Gründe für das Fehlen von Papieren geltend gemacht werden.</p><p>Gegenüber illegal in der Schweiz anwesenden Personen ist der konsequente kantonale Vollzug aufgrund des Anag und des Bundesgesetzes über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht besonders wichtig.</p><p>5. Die mit dem BMA neu eingeführten Massnahmen, die am 1. Juli 1998 in Kraft getreten sind, zielen auf ausländische Personen ab, die sich illegal in der Schweiz aufhalten und das Asylgesuch einzig zum Zweck der Verzögerung einer allfällig drohenden Weg- oder Ausweisung einreichen, bzw. auf Personen, die bei der Einreichung ihres Asylgesuches keine Reise- oder Identitätspapiere vorweisen und damit die für das Asylverfahren notwendige Identitätsabklärung erschweren und den Vollzug einer Wegweisung stark verzögern. Dieses Verhalten kann unter gewissen Umständen mit einem Nichteintretensentscheid sanktioniert werden.</p><p>Mit dem BMA wurde ausserdem eine neue Mitwirkungspflicht eingeführt: Die asylsuchende Person, die von einem vollziehbaren Wegweisungsentscheid betroffen ist, ist nun verpflichtet, bei der Beschaffung von vollzugsgenüglichen Reisepapieren mitzuwirken. Damit soll erreicht werden, dass nach negativem Ausgang des Asylverfahrens die Rückführung der ausländischen Person in ihren Heimatstaat nicht dadurch verzögert oder verhindert wird, dass sie die notwendige Mitwirkung zum Erlangen von Reisepapieren unterlässt. Die Verweigerung dieser spezifischen Mitwirkungspflicht kann im Rahmen des Wegweisungsvollzuges durch die Anordnung der Ausschaffungshaft sanktioniert werden, ist doch davon auszugehen, dass mit diesem Verhalten konkrete Anzeichen gesetzt werden, die befürchten lassen, dass sich die Ausländerin oder der Ausländer der Ausschaffung entziehen will.</p><p>Ende September 1998 hat der Vorsteher des EJPD die generelle Verlängerung der Ausreisefrist für weggewiesene Asylsuchende aus der jugoslawischen Provinz Kosovo bis zum 30. April 1999 verfügt. Personen, die in der Schweiz straffällig geworden sind, sind indessen von dieser Ausreisefristverlängerung ausgenommen. Sie werden weiterhin und unverzüglich zurückgeführt, wenn sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder in schwerwiegender Weise verletzt haben. Darunter fallen schwere oder wiederholte Zuwiderhandlungen gegen Strafbestimmungen, namentlich gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Strafgesetzbuch (insbesondere Gewaltdelikte gegen Leib und Leben, Vermögensdelikte, Verbrechen und Vergehen gegen die Freiheit, strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität, gemeingefährliche Delikte, strafbare Handlungen gegen die öffentliche Gewalt usw.) sowie das Strassenverkehrsgesetz. Bis heute sind es 1486 jugoslawische Staatsangehörige, die gestützt auf das Rückübernahmeabkommen zurückgeführt wurden.</p><p>6. Am 16. September 1998 hat der Schengener Exekutivausschuss eine institutionalisierte Einbindung der Schweiz in die Schengener Abkommen abgelehnt. Gemäss dem Vertrag von Amsterdam werden die Schengener Abkommen in den nächsten Monaten in die Europäische Union (EU) übergeführt. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Amsterdam wird neu die EU zum Ansprechpartner der Schweiz.</p><p>Nach dem Abschluss des Übereinkommens über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der EU gestellten Asylantrages (sogenanntes Dubliner Abkommen) hat der Bundesrat die EU formell um die Aufnahme von Verhandlungen über ein Parallelabkommen ersucht. Letztmals hat die EU am 26. September 1995 der Schweiz gegenüber Beitrittszusicherungen gemacht, anlässlich eines Treffens des Vorstehers des EJPD mit der Troika. Wie bereits in der Interpellation Müller Erich (97.3598) ausgeführt wurde, macht die EU seit letztem Jahr die Aufnahme dieser Verhandlungen vom erfolgreichen Abschluss der bilateralen sektoriellen Verhandlungen und insbesondere von einer Einigung über den freien Personenverkehr abhängig. Die Verhandlungen über ein Parallelabkommen sind deshalb gegenwärtig blockiert.</p><p>7. In diesem Jahr werden aufgrund der Lage in Kosovo voraussichtlich über 40 000 Asylgesuche gestellt werden. Dieser massive Anstieg der Asylgesuche hat auch entsprechende finanzielle Auswirkungen. Der Bundesrat hat sich daher bereits mit Vertretern der Kantone getroffen, um die Probleme im Asylbereich zu besprechen. Dabei war man sich einig, dass angesichts des Elends in Kosovo die humanitäre Hilfe zurzeit im Vordergrund steht, es aber gleichzeitig auch gilt, Missbräuche effizient zu bekämpfen und entschlossen auf eine Senkung der Kosten im Asylwesen hinzuwirken. Die Vertreter von Bund und Kantonen kamen überein, dass sich diese ausserordentliche Lage nur durch gemeinsame Anstrengungen von Bund, Kantonen und Gemeinden bewältigen lässt.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb bestrebt, noch vermehrt Sparanstrengungen zu unternehmen und die Attraktivität der Schweiz als Asylland im westeuropäischen Vergleich zu vermindern. Er kam mit den kantonalen Vertretern überein, eine paritätische Arbeitsgruppe ("Finanzierung im Asylwesen"), bestehend aus Vertretern des Bundes und der Kantone, einzusetzen. Diese wird die Aufgabe haben, neue Fürsorge- und Finanzierungsmodelle zu überprüfen und Vorschläge für eine verbesserte Anreizstruktur zu erarbeiten.</p><p>Zentrale Elemente der bundesrätlichen Bestrebungen sind somit die Erarbeitung von Sparvorschlägen kurzfristiger Art im Rahmen der Umsetzung des totalrevidierten Asylgesetzes (z. B. Diskussion über die Herabsetzung von Pauschalen), die Umsetzung von Verbesserungen im Verfahrens- und Vollzugsbereich (vgl. Optimierungsvorschläge des Berichtes der Arbeitsgruppe Bund/KKJPD) sowie die Erarbeitung von mittelfristigen Massnahmen durch die erwähnte Arbeitsgruppe "Finanzierung im Asylwesen" bis Mai 1999.</p><p>Auf gesetzlicher Ebene sind im Rahmen der bestehenden Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Asylbereich die Handlungsmöglichkeiten weitgehend ausgeschöpft. Sofern solche noch bestehen, werden sie in den laufenden Arbeiten im Bereiche der Ausländergesetzgebung (Totalrevision des Anag) und der Verordnungsgebung zum Asylgesetz zu den nötigen Korrekturen führen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im laufenden Jahr rechnet der Bundesrat, wohl eher zu optimistisch, mit 32 000 neuen Asylgesuchen, Tendenz steigend. Diese Zahl ist besorgniserregend mit Blick auf die enormen Probleme bei der Verfahrensabwicklung, bei der Betreuung, bei der Bekämpfung der zunehmenden Kriminalität unter den Asylbewerbern, vor allem aber auch mit Blick auf die enorme Belastung der Bundesfinanzen. Die jährlichen Ausgaben für das Asylwesen könnten bereits 1998 einen Betrag von 1,5 Milliarden Franken erreichen und bis im Jahr 2000 auf 2 Milliarden Franken ansteigen, sofern nicht energische Massnahmen ergriffen werden.</p><p>Vor diesem tristen Hintergrund und im Anschluss an die Behandlung meiner Motion "Dringliche Massnahmen gegen Missstände im Asylbereich" (98.3070) am 17. Juni 1998 im Ständerat (AB 1998 S 674) ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Sollte der steigende Zufluss von Asylbewerbern nicht besser durch die Unterstützung von präventiven Massnahmen in den Krisenregionen (bis zum Einsatz von bewaffneten friedenssichernden Formationen) sowie durch Massnahmen an unseren Grenzen eingedämmt werden statt mit dem Einsatz von immer mehr personellen und finanziellen Mitteln zur Unterbringung und Betreuung sowie für die Bekämpfung krimineller Auswüchse? Welche Strategie verfolgt der Bundesrat?</p><p>2. Was ist bislang unter diesem Aspekt, z. B. in Kosovo, vorgekehrt worden, vor allem mit Blick auf drohende Migrationswellen im kommenden Winter (1998/99)?</p><p>3. Erachtet er einen Einsatz von für solche Aufgaben ausgebildeter Territorialinfanterie zur Verstärkung der Grenzüberwachung, trotz abgeschlossenen Vorbereitungen durch das VBS, wirklich nach wie vor als nicht opportun?</p><p>4. Wie beurteilt er den Erfolg des dringlichen Bundesbeschlusses vom 26. Juni 1998 über dringliche Massnahmen im Asyl- und Ausländerbereich allgemein und im besonderen gegenüber "Papierlosen" und Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten?</p><p>5. Was haben Bund und Kantone darüber hinaus an verschärften Massnahmen gegenüber straffälligen, gewalttätigen und renitenten Asylbewerbern vorgekehrt (Ziff. 7 der Motion 98.3070, am 17. Juni 1998 als Postulat überwiesen)?</p><p>6. Wie weit sind seine Bemühungen gediehen, unser Land in die Abkommen von Dublin und Schengen einzubinden?</p><p>7. Welche Massnahmen gedenkt er im weiteren generell zu treffen, um die Attraktivität unseres Landes für Asylsuchende deutlich zu vermindern?</p>
  • Beunruhigende Entwicklungen im Asylbereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat geht mit dem Interpellanten einig in der Auffassung, dass die schweizerische Hilfe vor Ort ein wichtiger Bestandteil der Migrationsprävention sein muss. Die Schweiz hat sich z. B. bei der internationalen Konfliktlösung und -eindämmung im Balkan besonders stark engagiert, weil heute rund 45 Prozent der Asylsuchenden aus dieser Region stammen. Ihr Engagement beruht einerseits auf der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit, welche auch humanitäre Hilfe miteinschliesst. Andererseits umfasst es friedensfördernde Massnahmen, zu denen vor allem unbewaffnete Einsätze von Schweizerinnen und Schweizern in internationalen Missionen wie derjenigen der OSZE in Bosnien-Herzegowina durch die Schweizer Gelbmützeneinheit gehören. Die gesetzliche Grundlage für Einsätze von bewaffneten friedenssichernden Formationen ist gegenwärtig nicht gegeben.</p><p>Mit Beschluss des Bundesrates vom 2. September 1998 wurde entschieden, dem Grenzwachtkorps bis 31. Dezember 2000 einhundert Angehörige des Festungswachtkorps zur Verstärkung der Grenzüberwachung zuzuweisen. Um die heute niedrige Kontrolldichte an den Grenzübergängen auf eine qualitativ und quantitativ wirkungsvollere Leistungsstufe zu erhöhen, wäre zusätzliches Personal notwendig.</p><p>Bereits am 16. März 1998 hat der Bundesrat das VBS beauftragt, das Grenzwachtkorps logistisch mit Transporten, Helikoptern, Transport- und Beobachtungsmitteln und weiterem Material zu unterstützen. Diese Mittel sind zwischenzeitlich im Einsatz.</p><p>2. Im Rahmen der humanitären Hilfe des Bundes stellt die Schweiz in diesem Jahr rund 9,5 Millionen Franken für die Konfliktopfer in Kosovo bereit. Die Mittel werden einerseits zur Unterstützung von Nothilfeprogrammen humanitärer Partnerorganisationen und andererseits für direkte Aktionen des Schweizerischen Katastrophenhilfekorps (SKH) verwendet. Vierzehn SKH-Angehörige leiten derzeit, unterstützt von Hunderten von einheimischen Helfern, Projekte in der Krisenregion. Weitere fünf Personen werden demnächst zum Einsatz gelangen.</p><p>Seit dem Ausbruch des Konfliktes in Kosovo werden unter der Leitung von SKH-Angehörigen in Albanien und in Montenegro Kollektivunterkünfte und Schulen für Flüchtlinge aus Kosovo erstellt und renoviert mit dem Ziel, den Betroffenen eine Lebensperspektive vor Ort anzubieten und der Migration entgegenzuwirken. Für migrationspräventive Aktivitäten stellt das Bundesamt für Flüchtlinge der Deza im laufenden Jahr 2,5 Millionen Franken zur Verfügung.</p><p>In den Konfliktgebieten in Kosovo ist es erst seit kurzem möglich, an den Wiederaufbau zu denken. Das SKH spielt innerhalb der internationalen Helfergemeinschaft eine wichtige Rolle, leitet es doch die Aktivitäten des UNHCR im Bereich Unterkunft in der ganzen Bundesrepublik Jugoslawien. Als erste Massnahme werden nun Bausätze zur Reparatur der betroffenen Häuser und Öfen an die Rückkehrer verteilt.</p><p>Zusätzlich ist der Bundesrat bereit, sich an der von der OSZE geleiteten Verifikationsmission in Kosovo (KVM) mit einem Kontingent von 50 bis 100 Personen zu beteiligen. Die Unterstützung dieser Mission bildet einen schweizerischen Beitrag zur Bekämpfung der Konfliktursachen vor Ort. Kann die KVM die Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen fördern, dann leistet sie auch einen direkten Beitrag zur Senkung des Migrationsdrucks aus Kosovo, dem unser Land in besonderem Masse ausgesetzt ist.</p><p>3. Nach Auffassung des Bundesrates kommt der Einsatz von Truppen an der Grenze zur Unterstützung der Grenzpolizeiorgane nach seriöser Vorbereitung in Frage, wenn andere Mittel zur Aufgabenerfüllung nicht ausreichen. Ein derartiger Einsatz ist aufgrund der Bestimmungen des Militärgesetzes vom 3. Februar 1995 möglich. Er ist in der Verordnung vom 3. September 1997 über den Truppeneinsatz für den Grenzpolizeidienst geregelt.</p><p>Der Einsatz von Armeeformationen ist jedoch nicht unproblematisch. Der Bundesrat ist der Meinung, dass der übliche Dienstleistungsrhythmus für derartige Einsätze Nachteile hat. Das Aufgebot der Armee muss für den Fall vorbehalten bleiben, wenn alle anderen Möglichkeiten erschöpft sind.</p><p>4. Seit Inkrafttreten des Bundesbeschlusses über dringliche Massnahmen im Asyl- und Ausländerbereich (BMA) ist der Anteil von Asylsuchenden, die an den Empfangsstellen Identitätsdokumente abgeben, kontinuierlich leicht gestiegen; erstmals seit 1996 haben wieder über 50 Prozent der Asylsuchenden irgendwelche Ausweise abgegeben; einen Pass oder eine Identitätskarte gaben rund 37 Prozent aller Asylsuchenden ab. Die Tendenz zur vermehrten Abgabe von Identitätsausweisen wird jedoch durch den hohen Zugang von Asylsuchenden aus Kosovo relativiert. Die Abgabe von Ausweisen ist nämlich je nach Nationalität sehr unterschiedlich; währenddem nur 20 Prozent der albanischen Staatsangehörigen einen Ausweis abgeben, beträgt dieser Anteil bei Staatsangehörigen der Bundesrepublik Jugoslawien über 60 Prozent.</p><p>In Anwendung der neuen Gesetzesartikel werden die meisten Entscheide aufgrund von Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe b des Asylgesetzes (Nichteintreten bei Identitätstäuschung) gefällt, nachdem die Identitätstäuschung mittels erkennungsdienstlicher Behandlung oder Sprach- und Textanalysen nachgewiesen werden konnte. Die Anwendung von Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe abis des Asylgesetzes (Nichteintreten bei Nichtabgabe von Reisepapieren oder Identitätsausweisen) erweist sich hingegen zurzeit als schwierig, weil die Vorbringen - insbesondere angesichts der gegenwärtigen Entwicklung in der Provinz Kosovo - oftmals nicht offensichtlich haltlos sind und/oder entschuldbare Gründe für das Fehlen von Papieren geltend gemacht werden.</p><p>Gegenüber illegal in der Schweiz anwesenden Personen ist der konsequente kantonale Vollzug aufgrund des Anag und des Bundesgesetzes über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht besonders wichtig.</p><p>5. Die mit dem BMA neu eingeführten Massnahmen, die am 1. Juli 1998 in Kraft getreten sind, zielen auf ausländische Personen ab, die sich illegal in der Schweiz aufhalten und das Asylgesuch einzig zum Zweck der Verzögerung einer allfällig drohenden Weg- oder Ausweisung einreichen, bzw. auf Personen, die bei der Einreichung ihres Asylgesuches keine Reise- oder Identitätspapiere vorweisen und damit die für das Asylverfahren notwendige Identitätsabklärung erschweren und den Vollzug einer Wegweisung stark verzögern. Dieses Verhalten kann unter gewissen Umständen mit einem Nichteintretensentscheid sanktioniert werden.</p><p>Mit dem BMA wurde ausserdem eine neue Mitwirkungspflicht eingeführt: Die asylsuchende Person, die von einem vollziehbaren Wegweisungsentscheid betroffen ist, ist nun verpflichtet, bei der Beschaffung von vollzugsgenüglichen Reisepapieren mitzuwirken. Damit soll erreicht werden, dass nach negativem Ausgang des Asylverfahrens die Rückführung der ausländischen Person in ihren Heimatstaat nicht dadurch verzögert oder verhindert wird, dass sie die notwendige Mitwirkung zum Erlangen von Reisepapieren unterlässt. Die Verweigerung dieser spezifischen Mitwirkungspflicht kann im Rahmen des Wegweisungsvollzuges durch die Anordnung der Ausschaffungshaft sanktioniert werden, ist doch davon auszugehen, dass mit diesem Verhalten konkrete Anzeichen gesetzt werden, die befürchten lassen, dass sich die Ausländerin oder der Ausländer der Ausschaffung entziehen will.</p><p>Ende September 1998 hat der Vorsteher des EJPD die generelle Verlängerung der Ausreisefrist für weggewiesene Asylsuchende aus der jugoslawischen Provinz Kosovo bis zum 30. April 1999 verfügt. Personen, die in der Schweiz straffällig geworden sind, sind indessen von dieser Ausreisefristverlängerung ausgenommen. Sie werden weiterhin und unverzüglich zurückgeführt, wenn sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder in schwerwiegender Weise verletzt haben. Darunter fallen schwere oder wiederholte Zuwiderhandlungen gegen Strafbestimmungen, namentlich gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Strafgesetzbuch (insbesondere Gewaltdelikte gegen Leib und Leben, Vermögensdelikte, Verbrechen und Vergehen gegen die Freiheit, strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität, gemeingefährliche Delikte, strafbare Handlungen gegen die öffentliche Gewalt usw.) sowie das Strassenverkehrsgesetz. Bis heute sind es 1486 jugoslawische Staatsangehörige, die gestützt auf das Rückübernahmeabkommen zurückgeführt wurden.</p><p>6. Am 16. September 1998 hat der Schengener Exekutivausschuss eine institutionalisierte Einbindung der Schweiz in die Schengener Abkommen abgelehnt. Gemäss dem Vertrag von Amsterdam werden die Schengener Abkommen in den nächsten Monaten in die Europäische Union (EU) übergeführt. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Amsterdam wird neu die EU zum Ansprechpartner der Schweiz.</p><p>Nach dem Abschluss des Übereinkommens über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der EU gestellten Asylantrages (sogenanntes Dubliner Abkommen) hat der Bundesrat die EU formell um die Aufnahme von Verhandlungen über ein Parallelabkommen ersucht. Letztmals hat die EU am 26. September 1995 der Schweiz gegenüber Beitrittszusicherungen gemacht, anlässlich eines Treffens des Vorstehers des EJPD mit der Troika. Wie bereits in der Interpellation Müller Erich (97.3598) ausgeführt wurde, macht die EU seit letztem Jahr die Aufnahme dieser Verhandlungen vom erfolgreichen Abschluss der bilateralen sektoriellen Verhandlungen und insbesondere von einer Einigung über den freien Personenverkehr abhängig. Die Verhandlungen über ein Parallelabkommen sind deshalb gegenwärtig blockiert.</p><p>7. In diesem Jahr werden aufgrund der Lage in Kosovo voraussichtlich über 40 000 Asylgesuche gestellt werden. Dieser massive Anstieg der Asylgesuche hat auch entsprechende finanzielle Auswirkungen. Der Bundesrat hat sich daher bereits mit Vertretern der Kantone getroffen, um die Probleme im Asylbereich zu besprechen. Dabei war man sich einig, dass angesichts des Elends in Kosovo die humanitäre Hilfe zurzeit im Vordergrund steht, es aber gleichzeitig auch gilt, Missbräuche effizient zu bekämpfen und entschlossen auf eine Senkung der Kosten im Asylwesen hinzuwirken. Die Vertreter von Bund und Kantonen kamen überein, dass sich diese ausserordentliche Lage nur durch gemeinsame Anstrengungen von Bund, Kantonen und Gemeinden bewältigen lässt.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb bestrebt, noch vermehrt Sparanstrengungen zu unternehmen und die Attraktivität der Schweiz als Asylland im westeuropäischen Vergleich zu vermindern. Er kam mit den kantonalen Vertretern überein, eine paritätische Arbeitsgruppe ("Finanzierung im Asylwesen"), bestehend aus Vertretern des Bundes und der Kantone, einzusetzen. Diese wird die Aufgabe haben, neue Fürsorge- und Finanzierungsmodelle zu überprüfen und Vorschläge für eine verbesserte Anreizstruktur zu erarbeiten.</p><p>Zentrale Elemente der bundesrätlichen Bestrebungen sind somit die Erarbeitung von Sparvorschlägen kurzfristiger Art im Rahmen der Umsetzung des totalrevidierten Asylgesetzes (z. B. Diskussion über die Herabsetzung von Pauschalen), die Umsetzung von Verbesserungen im Verfahrens- und Vollzugsbereich (vgl. Optimierungsvorschläge des Berichtes der Arbeitsgruppe Bund/KKJPD) sowie die Erarbeitung von mittelfristigen Massnahmen durch die erwähnte Arbeitsgruppe "Finanzierung im Asylwesen" bis Mai 1999.</p><p>Auf gesetzlicher Ebene sind im Rahmen der bestehenden Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Asylbereich die Handlungsmöglichkeiten weitgehend ausgeschöpft. Sofern solche noch bestehen, werden sie in den laufenden Arbeiten im Bereiche der Ausländergesetzgebung (Totalrevision des Anag) und der Verordnungsgebung zum Asylgesetz zu den nötigen Korrekturen führen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im laufenden Jahr rechnet der Bundesrat, wohl eher zu optimistisch, mit 32 000 neuen Asylgesuchen, Tendenz steigend. Diese Zahl ist besorgniserregend mit Blick auf die enormen Probleme bei der Verfahrensabwicklung, bei der Betreuung, bei der Bekämpfung der zunehmenden Kriminalität unter den Asylbewerbern, vor allem aber auch mit Blick auf die enorme Belastung der Bundesfinanzen. Die jährlichen Ausgaben für das Asylwesen könnten bereits 1998 einen Betrag von 1,5 Milliarden Franken erreichen und bis im Jahr 2000 auf 2 Milliarden Franken ansteigen, sofern nicht energische Massnahmen ergriffen werden.</p><p>Vor diesem tristen Hintergrund und im Anschluss an die Behandlung meiner Motion "Dringliche Massnahmen gegen Missstände im Asylbereich" (98.3070) am 17. Juni 1998 im Ständerat (AB 1998 S 674) ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Sollte der steigende Zufluss von Asylbewerbern nicht besser durch die Unterstützung von präventiven Massnahmen in den Krisenregionen (bis zum Einsatz von bewaffneten friedenssichernden Formationen) sowie durch Massnahmen an unseren Grenzen eingedämmt werden statt mit dem Einsatz von immer mehr personellen und finanziellen Mitteln zur Unterbringung und Betreuung sowie für die Bekämpfung krimineller Auswüchse? Welche Strategie verfolgt der Bundesrat?</p><p>2. Was ist bislang unter diesem Aspekt, z. B. in Kosovo, vorgekehrt worden, vor allem mit Blick auf drohende Migrationswellen im kommenden Winter (1998/99)?</p><p>3. Erachtet er einen Einsatz von für solche Aufgaben ausgebildeter Territorialinfanterie zur Verstärkung der Grenzüberwachung, trotz abgeschlossenen Vorbereitungen durch das VBS, wirklich nach wie vor als nicht opportun?</p><p>4. Wie beurteilt er den Erfolg des dringlichen Bundesbeschlusses vom 26. Juni 1998 über dringliche Massnahmen im Asyl- und Ausländerbereich allgemein und im besonderen gegenüber "Papierlosen" und Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten?</p><p>5. Was haben Bund und Kantone darüber hinaus an verschärften Massnahmen gegenüber straffälligen, gewalttätigen und renitenten Asylbewerbern vorgekehrt (Ziff. 7 der Motion 98.3070, am 17. Juni 1998 als Postulat überwiesen)?</p><p>6. Wie weit sind seine Bemühungen gediehen, unser Land in die Abkommen von Dublin und Schengen einzubinden?</p><p>7. Welche Massnahmen gedenkt er im weiteren generell zu treffen, um die Attraktivität unseres Landes für Asylsuchende deutlich zu vermindern?</p>
    • Beunruhigende Entwicklungen im Asylbereich

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