Sozialversicherungen. Festlegung eines Finanzierungsrahmens
- ShortId
-
98.3440
- Id
-
19983440
- Updated
-
10.04.2024 13:24
- Language
-
de
- Title
-
Sozialversicherungen. Festlegung eines Finanzierungsrahmens
- AdditionalIndexing
-
Evaluation;Sozialversicherung;Finanzierung
- 1
-
- L03K010401, Sozialversicherung
- L03K110902, Finanzierung
- L04K08020302, Evaluation
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Dezember 1997 wurde der Bericht IDA-Fiso 2 der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit seiner Bestandsaufnahme möglicher Spar- und Ausbaumassnahmen bietet er eine Basis für die politische Diskussion. Mit ihm sind die Grundlagen zu einer globalen Betrachtungsweise im Bereich der Sozialversicherungen bzw. für eine ganzheitliche sozialpolitische Strategieentscheidung gelegt worden.</p><p>Der Bericht IDA-Fiso 2 entwirft drei Szenarien für die Zukunft der Sozialversicherungen in der Schweiz: "Gezielter Ausbau", "Status quo" und "Gezielter Abbau". Jedes der drei Szenarien wird im Jahr 2010 mit bedeutenden Mehrkosten gegenüber heute verbunden sein.</p><p>Der Bundesrat hat zwischenzeitlich auf der Grundlage der Berichte IDA-Fiso zwei sozialpolitische Aussprachen geführt. Dabei hat er zwar eine Würdigung der Ergebnisse vorgenommen und einige Grundsätze - insbesondere betreffend die Altersvorsorge - festgelegt. In der Gesamtbeurteilung der sozialen Sicherheit in unserem Land bleibt er jedoch unverbindlich. Zwar spricht sich der Bundesrat für eine Opfersymmetrie aus, d. h. für eine Sanierung der Sozialwerke sowohl über Einsparungen als auch über Mehreinnahmen. Eine strategische Grundsatzentscheidung darüber, wieviel die Sozialversicherungen in Zukunft kosten sollen und dürfen, fehlt jedoch. Dabei wäre nicht so sehr die Festlegung des Bundesrates auf eines der drei Szenarien des Berichtes IDA-Fiso 2 notwendig, als vielmehr die Angabe eines Finanzierungsrahmens. Es ist unabdingbar, dass der Bundesrat in dieser Frage die Führungsrolle übernimmt. In seinen Führungsinstrumenten "Legislaturzielsetzung" und "Jahresziele auf dem Gebiete der Sozialpolitik" sollte der Bundesrat diesen Finanzrahmen nennen.</p>
- <p>Das Mandat des Bundesrates an die Interdepartementale Arbeitsgruppe "Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen 2" (IDA-Fiso 2) bestand im wesentlichen in der Aufarbeitung und Konsolidierung der Ergebnisse von bereits vorliegenden Entscheidgrundlagen über die zukünftige Entwicklung der Sozialversicherung sowie in der Definition von Aus- und Abbauelementen. Neben Leistungsparametern, welche zwingend in die Arbeiten einzubeziehen waren, gab der Bundesrat der Arbeitsgruppe ebenfalls drei Leistungsszenarien vor, welche ein Raster für die Quantifizierung der Auswirkungen von gezielten Aus- bzw. Abbaumassnahmen bilden sollten. Bei den drei Szenarien "Status quo", "gezielter Ausbau" und "gezielter Abbau" handelt es sich somit nicht um ein Ergebnis der Arbeiten der Arbeitsgruppe IDA-Fiso 2. Mit den drei genannten Leistungsszenarien wurden vielmehr Arbeitshypothesen definiert und der Spielraum der Arbeitsgruppe abgesteckt.</p><p>Im Anschluss an die Arbeiten der Arbeitsgruppe IDA-Fiso 2 hat der Bundesrat wohl das Szenario "Status quo" als Ausgangspunkt gewählt, gleichzeitig aber bewusst darauf verzichtet, sich auf die Realisierung ausschliesslich eines der drei Leistungsszenarien festzulegen. Er hat dabei entschieden, dass bei künftigen Revisionen in jedem Sozialversicherungszweig neben einer eventuellen Lückenschliessung mit den entsprechend erforderlichen Finanzierungsmitteln auch Rationalisierungs- und Sparmassnahmen geprüft werden sollen, damit das schweizerische Sozialversicherungssystem in ein nachhaltiges Gleichgewicht zwischen Leistungen und Finanzierung gebracht werden kann.</p><p>Mit der Verabschiedung der Botschaft über die 6. EO-Revision sowie der Vernehmlassungsvorlagen über die 11. AHV-Revision, über die erste Revision des BVG und über die Revision der freiwilligen AHV/IV hat der Bundesrat Leitplanken gesetzt und seine Vorstellungen über die zukünftige Finanzierung der Sozialwerke konkretisiert: Zur Sicherstellung des Finanzbedarfes bis im Jahr 2010 wird eine stufenweise Erhöhung der Mehrwertsteuer in Betracht gezogen. Zusätzlich zur bereits beschlossenen (proportionalen) Anhebung der Mehrwertsteuer um 1 Prozentpunkt per 1. Januar 1999 wird ab 2003 eine lineare Erhöhung um 1,5 und ab 2007 um 1 bis 1,5 Prozentpunkten vorgeschlagen.</p><p>Eine zeitlich weiter reichende Massnahmenplanung ist im selben Konkretisierungsgrad kaum möglich, weil die Entwicklung wichtiger Schlüsselgrössen (z. B. Entwicklung des Bruttoinlandproduktes, der Produktivität, des Erwerbsverhaltens) über eine solch lange Frist nicht mit genügender Sicherheit geschätzt werden kann. Im weiteren hat der Bundesrat in seiner Botschaft vom 21. September 1998 zur Teilrevision des KVG (98.058) die Anhebung der Bundesbeiträge für die individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung um 1,5 Prozent ab dem Jahr 2000 vorgeschlagen. Diese würden durch allgemeine Steuermittel finanziert. Die selbe Botschaft enthält auch Kosteneindämmungsmassnahmen (Substitution von Originalpräparaten durch Generika; Globalbudgets im ambulanten Bereich).</p><p>Die Strategie des Bundesrates im Bereich der Finanzierung der Sozialversicherungen steht im Zusammenhang mit seiner Strategie in anderen Politikbereichen, u. a. der Steuerpolitik. Einerseits wird im Rahmen der Vorarbeiten zur Ablösung der geltenden Finanzordnung des Bundes der Einbezug neuer Finanzierungsquellen geprüft werden. Andererseits hat der Bundesrat im Rahmen seiner Strategie der nachhaltigen Entwicklung seine Absicht bekräftigt, die Ökologisierung des Steuersystems voranzutreiben. Sollten neue Finanzierungsquellen oder insbesondere die ökologische Steuerreform einen Beitrag zur Finanzierung der Sozialversicherungen leisten, verringert sich der durch Mehrwertsteuerprozente zu deckende Finanzbedarf entsprechend.</p><p>Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Leistungsszenarien "Ausbau" und "Abbau" im Vergleich zum Leistungsszenario "Status quo" bildeten Gegenstand von empirischen Studien, welche im Rahmen der Arbeiten der Arbeitsgruppe IDA-Fiso 2 von Forschungsgemeinschaften (Infras/KOF und Ecoplan/Felder) anhand von zwei Modellen durchgeführt wurden. Die Resultate der Abklärungen wiesen in die erwartete Richtung: Ein Ausbau wirkt sich leicht negativ, ein Abbau leicht positiv auf das Wirtschaftswachstum aus. Die eine Modellrechnung (Ecoplan/Felder) ergab einen beschränkten Einfluss des gewählten Leistungsszenarios auf die genannte volkswirtschaftliche Gesamtgrösse. Aus der anderen Modellrechnung (KOF) resultierte nur ein sehr geringer diesbezüglicher Einfluss. Da diese Erkenntnisse nur graduell voneinander abweichen, wurden sie im Nachgang zu den Arbeiten der Arbeitsgruppe IDA-Fiso 2 nicht weiter vertieft.</p><p>Mit der Schweizerischen Sozialversicherungsstatistik (vormals "Zahlenspiegel der Sozialen Sicherheit der Schweiz") wird jährlich über die Einnahmen und Ausgaben aller Zweige der Sozialversicherung Rechnung abgelegt. Die Ausgabe 1998 enthält erstmals zusätzlich eine Gesamtrechnung der Entwicklung aller Sozialversicherungen über zehn Jahre. Diese Publikation erlaubt eine umfassende Gesamtbeurteilung der Frage, wie sich die Finanzlage aller Sozialversicherungen entwickelt hat. Annahmen zur zukünftigen Entwicklung werden dagegen lediglich für bestimmte Sozialversicherungen periodisch erstellt. Zum Beispiel existiert in der AHV seit langer Zeit eine rollende Planung. Im Rahmen des kurzfristigen Finanzplans des Bundeshaushaltes werden die Ausgaben der AHV fortgeschrieben. Der Finanzhaushalt wird regelmässig angepasst und für eine künftige Periode von zehn Jahren publiziert. Leider ist ein analoges Vorgehen in allen Bereichen der sozialen Sicherheit deshalb nicht möglich, weil in gewissen Bereichen - wie z. B. der Krankenversicherung - Berechnungsmodelle fehlen. Gerade im Gebiet der Krankenversicherung dürfte aber die verordnungsrechtlich verankerte Wirkungsanalyse Aufschluss über die finanzielle Entwicklung wichtiger Bereiche dieses Sozialversicherungszweiges geben.</p><p>Die von den Interpellanten gestellten Fragen können deshalb wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Die Strategie des Bundesrates bis zum Jahr 2010 entspricht den im Zusammenhang mit den anstehenden Gesetzesrevisionen bekanntgegebenen Leitlinien. Wegen der unsicheren Entwicklung wichtiger Faktoren über eine längere Frist ist eine zeitlich weiter reichende Massnahmenplanung im selben Konkretisierungsgrad kaum möglich.</p><p>2. Der Bundesrat möchte auf die Festlegung eines Finanzrahmens verzichten, da ein solcher nur eine unverbindliche Zielgrösse darstellen könnte. Dennoch ist unbestritten, dass die Frage der längerfristigen Finanzierung jeweils in die strategischen Überlegungen des Bundesrates einfliesst.</p><p>3. Entscheide über die Finanzierungsstrategie der Sozialversicherungen und die einzubeziehenden Finanzierungsquellen werden unter Berücksichtigung der Finanzpolitik des Bundes getroffen.</p><p>4. Mit der Schweizerischen Sozialversicherungsstatistik steht der interessierten Öffentlichkeit bereits eine Bilanz über die Finanzlage der Sozialversicherungen zur Verfügung. Es ist für den Bundesrat eine Selbstverständlichkeit, dass auf dieser Grundlage bei der parlamentarischen Beratung von sozialversicherungsrechtlichen Vorlagen jeweils eingehend die finanzielle Gesamtentwicklung im betroffenen Bereich ausgeleuchtet wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie sieht in seiner Strategie der Finanzrahmen aus, den er zur Finanzierung der Sozialversicherungen bis zum Jahr 2010 zur Verfügung stellen will? Wie sieht er ihn für die Zeit nach dem Jahr 2010?</p><p>2. Welchen Finanzrahmen und allenfalls welche Finanzierungsquellen für die Sozialversicherungen bis zum Jahr 2010 und danach erachtet er als volkswirtschaftlich vertretbar?</p><p>3. Ist er bereit, sich in seiner Legislaturzielsetzung und in den "Jahreszielen auf dem Gebiete der Sozialpolitik" verbindlich über den Finanzrahmen und der zu seiner Einhaltung verfolgten Strategie zu äussern?</p><p>4. Ist er bereit, in Form einer Bilanz dem Parlament und der Öffentlichkeit jährlich über die Entwicklung der Einnahmen- und Ausgabenseite der einzelnen Sozialversicherungen detailliert Bericht zu erstatten und dabei über die Zielerreichung hinsichtlich der in der Legislaturzielsetzung festgelegten Strategie Rechenschaft abzulegen?</p>
- Sozialversicherungen. Festlegung eines Finanzierungsrahmens
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Dezember 1997 wurde der Bericht IDA-Fiso 2 der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit seiner Bestandsaufnahme möglicher Spar- und Ausbaumassnahmen bietet er eine Basis für die politische Diskussion. Mit ihm sind die Grundlagen zu einer globalen Betrachtungsweise im Bereich der Sozialversicherungen bzw. für eine ganzheitliche sozialpolitische Strategieentscheidung gelegt worden.</p><p>Der Bericht IDA-Fiso 2 entwirft drei Szenarien für die Zukunft der Sozialversicherungen in der Schweiz: "Gezielter Ausbau", "Status quo" und "Gezielter Abbau". Jedes der drei Szenarien wird im Jahr 2010 mit bedeutenden Mehrkosten gegenüber heute verbunden sein.</p><p>Der Bundesrat hat zwischenzeitlich auf der Grundlage der Berichte IDA-Fiso zwei sozialpolitische Aussprachen geführt. Dabei hat er zwar eine Würdigung der Ergebnisse vorgenommen und einige Grundsätze - insbesondere betreffend die Altersvorsorge - festgelegt. In der Gesamtbeurteilung der sozialen Sicherheit in unserem Land bleibt er jedoch unverbindlich. Zwar spricht sich der Bundesrat für eine Opfersymmetrie aus, d. h. für eine Sanierung der Sozialwerke sowohl über Einsparungen als auch über Mehreinnahmen. Eine strategische Grundsatzentscheidung darüber, wieviel die Sozialversicherungen in Zukunft kosten sollen und dürfen, fehlt jedoch. Dabei wäre nicht so sehr die Festlegung des Bundesrates auf eines der drei Szenarien des Berichtes IDA-Fiso 2 notwendig, als vielmehr die Angabe eines Finanzierungsrahmens. Es ist unabdingbar, dass der Bundesrat in dieser Frage die Führungsrolle übernimmt. In seinen Führungsinstrumenten "Legislaturzielsetzung" und "Jahresziele auf dem Gebiete der Sozialpolitik" sollte der Bundesrat diesen Finanzrahmen nennen.</p>
- <p>Das Mandat des Bundesrates an die Interdepartementale Arbeitsgruppe "Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen 2" (IDA-Fiso 2) bestand im wesentlichen in der Aufarbeitung und Konsolidierung der Ergebnisse von bereits vorliegenden Entscheidgrundlagen über die zukünftige Entwicklung der Sozialversicherung sowie in der Definition von Aus- und Abbauelementen. Neben Leistungsparametern, welche zwingend in die Arbeiten einzubeziehen waren, gab der Bundesrat der Arbeitsgruppe ebenfalls drei Leistungsszenarien vor, welche ein Raster für die Quantifizierung der Auswirkungen von gezielten Aus- bzw. Abbaumassnahmen bilden sollten. Bei den drei Szenarien "Status quo", "gezielter Ausbau" und "gezielter Abbau" handelt es sich somit nicht um ein Ergebnis der Arbeiten der Arbeitsgruppe IDA-Fiso 2. Mit den drei genannten Leistungsszenarien wurden vielmehr Arbeitshypothesen definiert und der Spielraum der Arbeitsgruppe abgesteckt.</p><p>Im Anschluss an die Arbeiten der Arbeitsgruppe IDA-Fiso 2 hat der Bundesrat wohl das Szenario "Status quo" als Ausgangspunkt gewählt, gleichzeitig aber bewusst darauf verzichtet, sich auf die Realisierung ausschliesslich eines der drei Leistungsszenarien festzulegen. Er hat dabei entschieden, dass bei künftigen Revisionen in jedem Sozialversicherungszweig neben einer eventuellen Lückenschliessung mit den entsprechend erforderlichen Finanzierungsmitteln auch Rationalisierungs- und Sparmassnahmen geprüft werden sollen, damit das schweizerische Sozialversicherungssystem in ein nachhaltiges Gleichgewicht zwischen Leistungen und Finanzierung gebracht werden kann.</p><p>Mit der Verabschiedung der Botschaft über die 6. EO-Revision sowie der Vernehmlassungsvorlagen über die 11. AHV-Revision, über die erste Revision des BVG und über die Revision der freiwilligen AHV/IV hat der Bundesrat Leitplanken gesetzt und seine Vorstellungen über die zukünftige Finanzierung der Sozialwerke konkretisiert: Zur Sicherstellung des Finanzbedarfes bis im Jahr 2010 wird eine stufenweise Erhöhung der Mehrwertsteuer in Betracht gezogen. Zusätzlich zur bereits beschlossenen (proportionalen) Anhebung der Mehrwertsteuer um 1 Prozentpunkt per 1. Januar 1999 wird ab 2003 eine lineare Erhöhung um 1,5 und ab 2007 um 1 bis 1,5 Prozentpunkten vorgeschlagen.</p><p>Eine zeitlich weiter reichende Massnahmenplanung ist im selben Konkretisierungsgrad kaum möglich, weil die Entwicklung wichtiger Schlüsselgrössen (z. B. Entwicklung des Bruttoinlandproduktes, der Produktivität, des Erwerbsverhaltens) über eine solch lange Frist nicht mit genügender Sicherheit geschätzt werden kann. Im weiteren hat der Bundesrat in seiner Botschaft vom 21. September 1998 zur Teilrevision des KVG (98.058) die Anhebung der Bundesbeiträge für die individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung um 1,5 Prozent ab dem Jahr 2000 vorgeschlagen. Diese würden durch allgemeine Steuermittel finanziert. Die selbe Botschaft enthält auch Kosteneindämmungsmassnahmen (Substitution von Originalpräparaten durch Generika; Globalbudgets im ambulanten Bereich).</p><p>Die Strategie des Bundesrates im Bereich der Finanzierung der Sozialversicherungen steht im Zusammenhang mit seiner Strategie in anderen Politikbereichen, u. a. der Steuerpolitik. Einerseits wird im Rahmen der Vorarbeiten zur Ablösung der geltenden Finanzordnung des Bundes der Einbezug neuer Finanzierungsquellen geprüft werden. Andererseits hat der Bundesrat im Rahmen seiner Strategie der nachhaltigen Entwicklung seine Absicht bekräftigt, die Ökologisierung des Steuersystems voranzutreiben. Sollten neue Finanzierungsquellen oder insbesondere die ökologische Steuerreform einen Beitrag zur Finanzierung der Sozialversicherungen leisten, verringert sich der durch Mehrwertsteuerprozente zu deckende Finanzbedarf entsprechend.</p><p>Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Leistungsszenarien "Ausbau" und "Abbau" im Vergleich zum Leistungsszenario "Status quo" bildeten Gegenstand von empirischen Studien, welche im Rahmen der Arbeiten der Arbeitsgruppe IDA-Fiso 2 von Forschungsgemeinschaften (Infras/KOF und Ecoplan/Felder) anhand von zwei Modellen durchgeführt wurden. Die Resultate der Abklärungen wiesen in die erwartete Richtung: Ein Ausbau wirkt sich leicht negativ, ein Abbau leicht positiv auf das Wirtschaftswachstum aus. Die eine Modellrechnung (Ecoplan/Felder) ergab einen beschränkten Einfluss des gewählten Leistungsszenarios auf die genannte volkswirtschaftliche Gesamtgrösse. Aus der anderen Modellrechnung (KOF) resultierte nur ein sehr geringer diesbezüglicher Einfluss. Da diese Erkenntnisse nur graduell voneinander abweichen, wurden sie im Nachgang zu den Arbeiten der Arbeitsgruppe IDA-Fiso 2 nicht weiter vertieft.</p><p>Mit der Schweizerischen Sozialversicherungsstatistik (vormals "Zahlenspiegel der Sozialen Sicherheit der Schweiz") wird jährlich über die Einnahmen und Ausgaben aller Zweige der Sozialversicherung Rechnung abgelegt. Die Ausgabe 1998 enthält erstmals zusätzlich eine Gesamtrechnung der Entwicklung aller Sozialversicherungen über zehn Jahre. Diese Publikation erlaubt eine umfassende Gesamtbeurteilung der Frage, wie sich die Finanzlage aller Sozialversicherungen entwickelt hat. Annahmen zur zukünftigen Entwicklung werden dagegen lediglich für bestimmte Sozialversicherungen periodisch erstellt. Zum Beispiel existiert in der AHV seit langer Zeit eine rollende Planung. Im Rahmen des kurzfristigen Finanzplans des Bundeshaushaltes werden die Ausgaben der AHV fortgeschrieben. Der Finanzhaushalt wird regelmässig angepasst und für eine künftige Periode von zehn Jahren publiziert. Leider ist ein analoges Vorgehen in allen Bereichen der sozialen Sicherheit deshalb nicht möglich, weil in gewissen Bereichen - wie z. B. der Krankenversicherung - Berechnungsmodelle fehlen. Gerade im Gebiet der Krankenversicherung dürfte aber die verordnungsrechtlich verankerte Wirkungsanalyse Aufschluss über die finanzielle Entwicklung wichtiger Bereiche dieses Sozialversicherungszweiges geben.</p><p>Die von den Interpellanten gestellten Fragen können deshalb wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Die Strategie des Bundesrates bis zum Jahr 2010 entspricht den im Zusammenhang mit den anstehenden Gesetzesrevisionen bekanntgegebenen Leitlinien. Wegen der unsicheren Entwicklung wichtiger Faktoren über eine längere Frist ist eine zeitlich weiter reichende Massnahmenplanung im selben Konkretisierungsgrad kaum möglich.</p><p>2. Der Bundesrat möchte auf die Festlegung eines Finanzrahmens verzichten, da ein solcher nur eine unverbindliche Zielgrösse darstellen könnte. Dennoch ist unbestritten, dass die Frage der längerfristigen Finanzierung jeweils in die strategischen Überlegungen des Bundesrates einfliesst.</p><p>3. Entscheide über die Finanzierungsstrategie der Sozialversicherungen und die einzubeziehenden Finanzierungsquellen werden unter Berücksichtigung der Finanzpolitik des Bundes getroffen.</p><p>4. Mit der Schweizerischen Sozialversicherungsstatistik steht der interessierten Öffentlichkeit bereits eine Bilanz über die Finanzlage der Sozialversicherungen zur Verfügung. Es ist für den Bundesrat eine Selbstverständlichkeit, dass auf dieser Grundlage bei der parlamentarischen Beratung von sozialversicherungsrechtlichen Vorlagen jeweils eingehend die finanzielle Gesamtentwicklung im betroffenen Bereich ausgeleuchtet wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie sieht in seiner Strategie der Finanzrahmen aus, den er zur Finanzierung der Sozialversicherungen bis zum Jahr 2010 zur Verfügung stellen will? Wie sieht er ihn für die Zeit nach dem Jahr 2010?</p><p>2. Welchen Finanzrahmen und allenfalls welche Finanzierungsquellen für die Sozialversicherungen bis zum Jahr 2010 und danach erachtet er als volkswirtschaftlich vertretbar?</p><p>3. Ist er bereit, sich in seiner Legislaturzielsetzung und in den "Jahreszielen auf dem Gebiete der Sozialpolitik" verbindlich über den Finanzrahmen und der zu seiner Einhaltung verfolgten Strategie zu äussern?</p><p>4. Ist er bereit, in Form einer Bilanz dem Parlament und der Öffentlichkeit jährlich über die Entwicklung der Einnahmen- und Ausgabenseite der einzelnen Sozialversicherungen detailliert Bericht zu erstatten und dabei über die Zielerreichung hinsichtlich der in der Legislaturzielsetzung festgelegten Strategie Rechenschaft abzulegen?</p>
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