Stabilisierungsprogramm 98. Ausgabensteigerung im Asylbereich

ShortId
98.3449
Id
19983449
Updated
10.04.2024 08:02
Language
de
Title
Stabilisierungsprogramm 98. Ausgabensteigerung im Asylbereich
AdditionalIndexing
Flüchtlingsbetreuung;Kostenrechnung;Einwanderung;Sparmassnahme
1
  • L04K01080103, Flüchtlingsbetreuung
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L04K01080303, Einwanderung
  • L04K11080108, Sparmassnahme
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Hinblick auf das "Haushaltziel 2001" wurde am "runden Tisch" als Ziel vereinbart, die Ausgaben im Asylbereich mittelfristig auf rund eine Milliarde Franken zu begrenzen. Gemäss neuesten Erkenntnissen kann angesichts der Krise in Kosovo ein Anstieg auf 1,8 bis 2 Milliarden Franken nicht mehr ausgeschlossen werden. Damit würde, abgesehen von den massiv steigenden Belastungen für die Kantone und Gemeinden, das Haushaltziel gefährdet.</p><p>Ein Vergleich unter allen europäischen Ländern zeigt, dass der Anstieg der Asylbewerber in der Schweiz im laufenden Jahr bisher überdurchschnittlich stark ausgefallen ist. Neben dem erschwerenden Umstand, dass die Schweiz bisher nicht dem Dubliner Abkommen über die Rückführung beitreten konnte, erscheinen auch hausgemachte Faktoren für die hohe Attraktivität unseres Landes verantwortlich zu sein. Im europäischen Vergleich haben nämlich nicht nur die Asylantenzahlen, sondern auch die Asylausgaben überdurchschnittlich zugenommen. Während sich die Zahl der Asylbewerber seit 1990 um rund 40 Prozent erhöht hat, haben sich die entsprechenden Bundesausgaben verdreifacht. Abgesehen von den negativen Effekten als Folge des verschlechterten Arbeitsmarktes dürften dafür auch die europaweit überhöhten Standards sowie Rechtsmittelverfahren verantwortlich sein.</p>
  • <p>1. Das Bundesamt für Flüchtlinge befasst sich seit längerem mit quantitativen und qualitativen Vergleichen des staatlichen Leistungstransfers an Personen aus dem Asylbereich. Im Hinblick auf die Beantwortung von Fragen der Finanzkommission des Nationalrates mit der gleichen Stossrichtung wie die Fragen des Interpellanten wurde das Forschungsinstitut "Schweizerisches Forum für Migrationsstudien (SFM)" in Neuenburg beauftragt, zunächst eine Erhebung der quantitativen Leistungen an asyl- und schutzsuchende Personen in fünf europäischen Ländern vorzunehmen.</p><p>Der Bericht verweist auf die in Europa herrschenden unterschiedlichen Fürsorgesysteme hin. Die nordischen Staaten, die Bundesrepublik Deutschland und die Schweiz kennen ein flächendeckendes, zeitlich unbeschränktes System staatlicher Leistungen zur Deckung des Lebensunterhaltes, der Gesundheits- und Bildungsbedürfnisse. Nur ansatzweise erhoben wurden die Qualität und die Effektivität der Leistungserbringung. Demgegenüber zeichnen sich die Fürsorgesysteme der anderen europäischen Aufnahmestaaten dadurch aus, dass staatliche Leistungen entweder zeitlich oder auf bestimmte Personenkategorien beschränkt zur Verfügung gestellt werden. Die dadurch entstehenden Leistungslücken werden teilweise durch nichtstaatliche Organisationen gefüllt.</p><p>Die Studie weist darauf hin, dass die Gewährung von Leistungen zur existentiellen Grundsicherung durch Private nicht als zweitrangig gegenüber der flächendeckenden Rundumversorgung angesehen werden darf. Die beschränkten Mittel zwingen zur Prioritätensetzung und führen zu einer intensiven persönlichen Beratung mit dem Ziel, möglichst schnell eine autonome Existenz anzustreben. In einem flächendeckenden System hingegen fehlt dieser Anreiz, auf Einzelbedürfnisse kann nur beschränkt eingegangen werden. Dagegen spricht es vermutungsweise vor allem Personen ohne eigenes Beziehungsnetz im Aufnahmestaat an.</p><p>Lässt man die zeitliche oder kategorienmässige Beschränkung der Leistungserbringung in den einen Staaten ausser Betracht und vergleicht man lediglich die zur Deckung der Grundbedürfnisse zur Verfügung gestellten Mittel, so fällt auf, dass die Höhe der ausgerichteten Beträge von Kanton zu Kanton stärker schwankt als in den untersuchten Staaten. Auf der einen Seite bedeutet dies, dass die vom Bund den Kantonen überwiesenen Pauschalbeiträge für die Grundunterstützung in unterschiedlichem Masse an die asylsuchenden Personen weitergegeben und zum Teil sogar mit kantonalen Mitteln aufgestockt werden. Zum anderen belegt der kaufkraftmässig bereinigte Vergleich, dass sich alle Staaten bei der Bemessung der Grundunterstützung von minimalen effektiven Lebenshaltungskosten leiten lassen. Schon aus diesem Grunde liegen die meisten erhobenen Beiträge innerhalb einer engen Bandbreite.</p><p>Die Studie untersuchte auch den Leistungsumfang im Bereich der beruflichen Eingliederung und der gesundheitlichen Versorgung und kommt dabei zum Schluss, dass in diesen Bereichen die Schweiz eine Spitzenstellung unter den untersuchten Ländern einnimmt.</p><p>Im Verfahrensbereich werden seit vielen Jahren Übersichten über die in den europäischen Aufnahmestaaten geltenden rechtlichen Regelungen erstellt, nachgeführt; diese Übersichten sind erhältlich. Auffallend ist der in allen Staaten zu beobachtende rasche Rhythmus der Revisionen in der Gesetzgebung. Die Unterschiede im Verfahrensstandard lassen sich dabei vor allem auf die jeweiligen verfassungsrechtlichen Anforderungen zurückführen.</p><p>Insgesamt lässt sich aufgrund der verfügbaren Leistungsvergleiche sagen, dass in der Schweiz überdurchschnittliche quantitative und qualitative Leistungen an Personen im Asylbereich ausgerichtet werden und dies im wesentlichen auf den verfassungsmässig garantierten Anspruch auf Existenzsicherung zurückzuführen ist.</p><p>2. Wissenschaftlich erhärtete Ergebnisse, wonach die hohen Standards im Verfahrens- und Fürsorgebereich ursächlich und ausschlaggebend zum hohen Gesuchseingang führen, liegen bislang nicht vor. Die verschiedenen möglichen Einflussfaktoren, zu denen neben einem existierenden Beziehungsnetz, geographischen und klimatischen Bedingungen, rechtsstaatlichen Verhältnissen usw. auch der Zugang zu staatlichen Transferleistungen gehört, werden aber gegenwärtig untersucht. Es wird zu prüfen sein, welche Determinanten in welchem Ausmasse generell oder für bestimmte Asylbewerbergruppen eine Attraktivität entwickeln und zu hohen Gesuchseingängen führen.</p><p>3. Die im Fürsorge- und Verfahrensbereich anzuwendenden Grundsätze sind durch die Bundesverfassung vorgegeben. Zu beachten sind insbesondere das vom Bundesgericht anerkannte ungeschriebene Verfassungsrecht auf Existenzsicherung und die aus Artikel 4 der Bundesverfassung folgenden Verfahrensgarantien. Auf gesetzlicher Ebene sind im Rahmen der bestehenden Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen die Handlungsmöglichkeiten weitgehend ausgeschöpft. Sofern solche noch bestehen, werden sie in die laufenden Arbeiten im Bereich der Ausländergesetzgebung und der Verordnungsgesetzgebung zum Asylgesetz zu den nötigen Korrekturen führen.</p><p>4. Im Rahmen der Budgetierung für das Jahr 1998 wurde eine Erledigungskapazität von 22 000 Asylgesuchen vorgesehen, unter der Annahme, dass im Jahre 1998 18 000 neue Asylgesuche verzeichnet würden. Aufgrund der Zunahme an Asylgesuchen, insbesondere in der zweiten Hälfte des Jahres 1998, beschloss der Bundesrat Anfang Juni, im Bundesamt für Flüchtlinge die personellen Voraussetzungen für eine Erledigungskapazität von 32 000 Gesuchen zu schaffen. Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte stimmte einem entsprechenden Nachtragskreditbegehren zu, so dass die Anstellung des zusätzlich benötigten Personals beim Bundesamt und bei der Asylrekurskommission anlaufen konnte. Für das Jahr 1998 kann mit rund 23 500 erstinstanzlichen Erledigungen gerechnet werden. Da aber von über 40 000 Asylgesuchen für das gesamte Jahr 1998 ausgegangen werden muss, werden die Pendenzen im Vergleich zum Vorjahr um etwa 16 500 Gesuche ansteigen. Die neu eingestellten Personen werden erst im Verlaufe des Jahres 1999 voll operationell sein. Für das Jahr 1999 ist deshalb von einer Erledigungskapazität von 30 000 Asylgesuchen auszugehen. Der Anstieg unerledigter Asylgesuche wird nächstes Jahr anhalten, sofern sich die Zahl der Neueingänge gegenüber der heutigen Entwicklung nicht deutlich vermindert und unter diese Erledigungskapazität fällt. Die um voraussichtlich ein Jahr verzögerte Behandlung der 16 500 neuen Pendenzen verursacht bei durchschnittlichen jährlichen Fürsorgekosten von 15 000 Franken pro asylsuchende Person Mehrkosten von rund 250 Millionen Franken im Jahre 1999. Mehrkosten entstehen allerdings auch dadurch, dass vor dem Hintergrund der kriegerischen Ereignisse in Kosovo die meisten Rückführungen bis Ende April 1999 ausgesetzt werden mussten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In Anbetracht der sich abzeichnenden zusätzlichen finanziellen Belastungen im Asylbereich ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Teilt er die sich aufgrund von Vergleichen aufdrängende Schlussfolgerung, dass unser Land bezüglich der Asylbetreuung und der damit zusammenhängenden Leistungen (Unterbringung, soziale und medizinische Versorgung) einen deutlich überdurchschnittlich hohen Standard anbietet? Ist er bereit, über die teilweise massiven Unterschiede, einschliesslich die Rechtsmittelverfahren, detailliert zu informieren?</p><p>2. Ist er auch der Auffassung, dass die erwähnten hohen Leistungsstandards für den starken Zustrom von Asylbewerbern mitverantwortlich sind?</p><p>3. Welche Massnahmen erwägt er, um unsere Standards raschestmöglich an diejenigen der umliegenden europäischen Länder anzupassen und die Rechtsverfahren unverzüglich zu straffen?</p><p>4. Wie hoch schätzt er die zusätzlichen Kosten, welche durch die als Folge der gestiegenen Zahl der Asylbewerber länger dauernden Verfahren anfallen?</p>
  • Stabilisierungsprogramm 98. Ausgabensteigerung im Asylbereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Hinblick auf das "Haushaltziel 2001" wurde am "runden Tisch" als Ziel vereinbart, die Ausgaben im Asylbereich mittelfristig auf rund eine Milliarde Franken zu begrenzen. Gemäss neuesten Erkenntnissen kann angesichts der Krise in Kosovo ein Anstieg auf 1,8 bis 2 Milliarden Franken nicht mehr ausgeschlossen werden. Damit würde, abgesehen von den massiv steigenden Belastungen für die Kantone und Gemeinden, das Haushaltziel gefährdet.</p><p>Ein Vergleich unter allen europäischen Ländern zeigt, dass der Anstieg der Asylbewerber in der Schweiz im laufenden Jahr bisher überdurchschnittlich stark ausgefallen ist. Neben dem erschwerenden Umstand, dass die Schweiz bisher nicht dem Dubliner Abkommen über die Rückführung beitreten konnte, erscheinen auch hausgemachte Faktoren für die hohe Attraktivität unseres Landes verantwortlich zu sein. Im europäischen Vergleich haben nämlich nicht nur die Asylantenzahlen, sondern auch die Asylausgaben überdurchschnittlich zugenommen. Während sich die Zahl der Asylbewerber seit 1990 um rund 40 Prozent erhöht hat, haben sich die entsprechenden Bundesausgaben verdreifacht. Abgesehen von den negativen Effekten als Folge des verschlechterten Arbeitsmarktes dürften dafür auch die europaweit überhöhten Standards sowie Rechtsmittelverfahren verantwortlich sein.</p>
    • <p>1. Das Bundesamt für Flüchtlinge befasst sich seit längerem mit quantitativen und qualitativen Vergleichen des staatlichen Leistungstransfers an Personen aus dem Asylbereich. Im Hinblick auf die Beantwortung von Fragen der Finanzkommission des Nationalrates mit der gleichen Stossrichtung wie die Fragen des Interpellanten wurde das Forschungsinstitut "Schweizerisches Forum für Migrationsstudien (SFM)" in Neuenburg beauftragt, zunächst eine Erhebung der quantitativen Leistungen an asyl- und schutzsuchende Personen in fünf europäischen Ländern vorzunehmen.</p><p>Der Bericht verweist auf die in Europa herrschenden unterschiedlichen Fürsorgesysteme hin. Die nordischen Staaten, die Bundesrepublik Deutschland und die Schweiz kennen ein flächendeckendes, zeitlich unbeschränktes System staatlicher Leistungen zur Deckung des Lebensunterhaltes, der Gesundheits- und Bildungsbedürfnisse. Nur ansatzweise erhoben wurden die Qualität und die Effektivität der Leistungserbringung. Demgegenüber zeichnen sich die Fürsorgesysteme der anderen europäischen Aufnahmestaaten dadurch aus, dass staatliche Leistungen entweder zeitlich oder auf bestimmte Personenkategorien beschränkt zur Verfügung gestellt werden. Die dadurch entstehenden Leistungslücken werden teilweise durch nichtstaatliche Organisationen gefüllt.</p><p>Die Studie weist darauf hin, dass die Gewährung von Leistungen zur existentiellen Grundsicherung durch Private nicht als zweitrangig gegenüber der flächendeckenden Rundumversorgung angesehen werden darf. Die beschränkten Mittel zwingen zur Prioritätensetzung und führen zu einer intensiven persönlichen Beratung mit dem Ziel, möglichst schnell eine autonome Existenz anzustreben. In einem flächendeckenden System hingegen fehlt dieser Anreiz, auf Einzelbedürfnisse kann nur beschränkt eingegangen werden. Dagegen spricht es vermutungsweise vor allem Personen ohne eigenes Beziehungsnetz im Aufnahmestaat an.</p><p>Lässt man die zeitliche oder kategorienmässige Beschränkung der Leistungserbringung in den einen Staaten ausser Betracht und vergleicht man lediglich die zur Deckung der Grundbedürfnisse zur Verfügung gestellten Mittel, so fällt auf, dass die Höhe der ausgerichteten Beträge von Kanton zu Kanton stärker schwankt als in den untersuchten Staaten. Auf der einen Seite bedeutet dies, dass die vom Bund den Kantonen überwiesenen Pauschalbeiträge für die Grundunterstützung in unterschiedlichem Masse an die asylsuchenden Personen weitergegeben und zum Teil sogar mit kantonalen Mitteln aufgestockt werden. Zum anderen belegt der kaufkraftmässig bereinigte Vergleich, dass sich alle Staaten bei der Bemessung der Grundunterstützung von minimalen effektiven Lebenshaltungskosten leiten lassen. Schon aus diesem Grunde liegen die meisten erhobenen Beiträge innerhalb einer engen Bandbreite.</p><p>Die Studie untersuchte auch den Leistungsumfang im Bereich der beruflichen Eingliederung und der gesundheitlichen Versorgung und kommt dabei zum Schluss, dass in diesen Bereichen die Schweiz eine Spitzenstellung unter den untersuchten Ländern einnimmt.</p><p>Im Verfahrensbereich werden seit vielen Jahren Übersichten über die in den europäischen Aufnahmestaaten geltenden rechtlichen Regelungen erstellt, nachgeführt; diese Übersichten sind erhältlich. Auffallend ist der in allen Staaten zu beobachtende rasche Rhythmus der Revisionen in der Gesetzgebung. Die Unterschiede im Verfahrensstandard lassen sich dabei vor allem auf die jeweiligen verfassungsrechtlichen Anforderungen zurückführen.</p><p>Insgesamt lässt sich aufgrund der verfügbaren Leistungsvergleiche sagen, dass in der Schweiz überdurchschnittliche quantitative und qualitative Leistungen an Personen im Asylbereich ausgerichtet werden und dies im wesentlichen auf den verfassungsmässig garantierten Anspruch auf Existenzsicherung zurückzuführen ist.</p><p>2. Wissenschaftlich erhärtete Ergebnisse, wonach die hohen Standards im Verfahrens- und Fürsorgebereich ursächlich und ausschlaggebend zum hohen Gesuchseingang führen, liegen bislang nicht vor. Die verschiedenen möglichen Einflussfaktoren, zu denen neben einem existierenden Beziehungsnetz, geographischen und klimatischen Bedingungen, rechtsstaatlichen Verhältnissen usw. auch der Zugang zu staatlichen Transferleistungen gehört, werden aber gegenwärtig untersucht. Es wird zu prüfen sein, welche Determinanten in welchem Ausmasse generell oder für bestimmte Asylbewerbergruppen eine Attraktivität entwickeln und zu hohen Gesuchseingängen führen.</p><p>3. Die im Fürsorge- und Verfahrensbereich anzuwendenden Grundsätze sind durch die Bundesverfassung vorgegeben. Zu beachten sind insbesondere das vom Bundesgericht anerkannte ungeschriebene Verfassungsrecht auf Existenzsicherung und die aus Artikel 4 der Bundesverfassung folgenden Verfahrensgarantien. Auf gesetzlicher Ebene sind im Rahmen der bestehenden Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen die Handlungsmöglichkeiten weitgehend ausgeschöpft. Sofern solche noch bestehen, werden sie in die laufenden Arbeiten im Bereich der Ausländergesetzgebung und der Verordnungsgesetzgebung zum Asylgesetz zu den nötigen Korrekturen führen.</p><p>4. Im Rahmen der Budgetierung für das Jahr 1998 wurde eine Erledigungskapazität von 22 000 Asylgesuchen vorgesehen, unter der Annahme, dass im Jahre 1998 18 000 neue Asylgesuche verzeichnet würden. Aufgrund der Zunahme an Asylgesuchen, insbesondere in der zweiten Hälfte des Jahres 1998, beschloss der Bundesrat Anfang Juni, im Bundesamt für Flüchtlinge die personellen Voraussetzungen für eine Erledigungskapazität von 32 000 Gesuchen zu schaffen. Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte stimmte einem entsprechenden Nachtragskreditbegehren zu, so dass die Anstellung des zusätzlich benötigten Personals beim Bundesamt und bei der Asylrekurskommission anlaufen konnte. Für das Jahr 1998 kann mit rund 23 500 erstinstanzlichen Erledigungen gerechnet werden. Da aber von über 40 000 Asylgesuchen für das gesamte Jahr 1998 ausgegangen werden muss, werden die Pendenzen im Vergleich zum Vorjahr um etwa 16 500 Gesuche ansteigen. Die neu eingestellten Personen werden erst im Verlaufe des Jahres 1999 voll operationell sein. Für das Jahr 1999 ist deshalb von einer Erledigungskapazität von 30 000 Asylgesuchen auszugehen. Der Anstieg unerledigter Asylgesuche wird nächstes Jahr anhalten, sofern sich die Zahl der Neueingänge gegenüber der heutigen Entwicklung nicht deutlich vermindert und unter diese Erledigungskapazität fällt. Die um voraussichtlich ein Jahr verzögerte Behandlung der 16 500 neuen Pendenzen verursacht bei durchschnittlichen jährlichen Fürsorgekosten von 15 000 Franken pro asylsuchende Person Mehrkosten von rund 250 Millionen Franken im Jahre 1999. Mehrkosten entstehen allerdings auch dadurch, dass vor dem Hintergrund der kriegerischen Ereignisse in Kosovo die meisten Rückführungen bis Ende April 1999 ausgesetzt werden mussten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In Anbetracht der sich abzeichnenden zusätzlichen finanziellen Belastungen im Asylbereich ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Teilt er die sich aufgrund von Vergleichen aufdrängende Schlussfolgerung, dass unser Land bezüglich der Asylbetreuung und der damit zusammenhängenden Leistungen (Unterbringung, soziale und medizinische Versorgung) einen deutlich überdurchschnittlich hohen Standard anbietet? Ist er bereit, über die teilweise massiven Unterschiede, einschliesslich die Rechtsmittelverfahren, detailliert zu informieren?</p><p>2. Ist er auch der Auffassung, dass die erwähnten hohen Leistungsstandards für den starken Zustrom von Asylbewerbern mitverantwortlich sind?</p><p>3. Welche Massnahmen erwägt er, um unsere Standards raschestmöglich an diejenigen der umliegenden europäischen Länder anzupassen und die Rechtsverfahren unverzüglich zu straffen?</p><p>4. Wie hoch schätzt er die zusätzlichen Kosten, welche durch die als Folge der gestiegenen Zahl der Asylbewerber länger dauernden Verfahren anfallen?</p>
    • Stabilisierungsprogramm 98. Ausgabensteigerung im Asylbereich

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