Zivilschutz für Unterstützungsaufgaben

ShortId
98.3452
Id
19983452
Updated
14.11.2025 07:44
Language
de
Title
Zivilschutz für Unterstützungsaufgaben
AdditionalIndexing
öffentliche Ordnung;Zivilschutz;Armee
1
  • L04K04030201, Zivilschutz
  • L03K040203, Armee
  • L03K040303, öffentliche Ordnung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Insbesondere in den Städten sehen sich immer mehr Unternehmungen, Organisationen und Private gezwungen, ihren Betrieb oder ihre Veranstaltung sowie die Besucher durch private Bewachungsgesellschaften sichern zu lassen. Die Polizei ist offenbar personell und mangels genügender Ausrüstung nicht in der Lage, ihrem Sicherheitsauftrag in genügender Weise nachzukommen. Aufgabe des Staates ist es jedoch, für die innere Sicherheit zu sorgen. Als kostengünstigste Lösung zur Erfüllung des Staatsauftrages bietet sich der Einsatz des Zivilschutzes an. Gemäss Artikel 15 Absatz 2 ZSG und Artikel 28 ZSV ist der Einsatz bereits heute möglich und geregelt, dennoch besteht kein Auftrag. Mit geringem Aufwand könnte hier ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der inneren Sicherheit geleistet werden, wenn der Zivilschutz für Überwachungs- und Meldefunktionen eingesetzt würde. Es zeigt sich in der Praxis, dass bereits die Präsenz von uniformierten Personen ohne Bewaffnung wesentlich zur Sicherheit beiträgt. Es bietet sich an, die Kapazitäten des Zivilschutzes entsprechend zu nutzen. Wo die Möglichkeiten des Zivilschutzes überschritten werden, ist die Armee einzusetzen.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Ich fordere den Bundesrat auf, die gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Zivilschutz oder nötigenfalls die Armee zur Unterstützung mit Überwachungs- und Meldefunktionen zu beauftragen.</p>
  • Zivilschutz für Unterstützungsaufgaben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Insbesondere in den Städten sehen sich immer mehr Unternehmungen, Organisationen und Private gezwungen, ihren Betrieb oder ihre Veranstaltung sowie die Besucher durch private Bewachungsgesellschaften sichern zu lassen. Die Polizei ist offenbar personell und mangels genügender Ausrüstung nicht in der Lage, ihrem Sicherheitsauftrag in genügender Weise nachzukommen. Aufgabe des Staates ist es jedoch, für die innere Sicherheit zu sorgen. Als kostengünstigste Lösung zur Erfüllung des Staatsauftrages bietet sich der Einsatz des Zivilschutzes an. Gemäss Artikel 15 Absatz 2 ZSG und Artikel 28 ZSV ist der Einsatz bereits heute möglich und geregelt, dennoch besteht kein Auftrag. Mit geringem Aufwand könnte hier ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der inneren Sicherheit geleistet werden, wenn der Zivilschutz für Überwachungs- und Meldefunktionen eingesetzt würde. Es zeigt sich in der Praxis, dass bereits die Präsenz von uniformierten Personen ohne Bewaffnung wesentlich zur Sicherheit beiträgt. Es bietet sich an, die Kapazitäten des Zivilschutzes entsprechend zu nutzen. Wo die Möglichkeiten des Zivilschutzes überschritten werden, ist die Armee einzusetzen.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Ich fordere den Bundesrat auf, die gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Zivilschutz oder nötigenfalls die Armee zur Unterstützung mit Überwachungs- und Meldefunktionen zu beauftragen.</p>
    • Zivilschutz für Unterstützungsaufgaben

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