Abwanderung von zahlungskräftigen Steuerpflichtigen

ShortId
98.3461
Id
19983461
Updated
10.04.2024 13:11
Language
de
Title
Abwanderung von zahlungskräftigen Steuerpflichtigen
AdditionalIndexing
Gemeinde;Steuerausweichung;Kapitalflucht;Kanton;Steuerharmonisierung;Finanzausgleich;Gleichbehandlung;Binnenwanderung;Steuerbelastung
1
  • L04K11070308, Steuerbelastung
  • L06K080701020108, Kanton
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L06K080701020106, Gemeinde
  • L04K11080202, Finanzausgleich
  • L04K11070310, Steuerharmonisierung
  • L04K11070601, Steuerausweichung
  • L05K1106020106, Kapitalflucht
  • L03K010804, Binnenwanderung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die unterschiedliche Steuerbelastung insbesondere der hohen Einkommen in den verschiedenen Kantonen schafft für viele Kantone grosse Probleme.</p><p>Ein Beispiel: Im Kanton Zürich wird ein Bruttoarbeitseinkommen von einer Million Franken, je nach Zivilstand und Familiensituation des Steuerpflichtigen, mit 25,5 bis 27 Prozent, im Kanton Schwyz mit 14 bis 16 Prozent und im Kanton Zug mit 12,48 bis 12,73 Prozent belastet.</p><p>Die Unterschiede haben zur Folge, dass finanzkräftige Steuerpflichtige - aus verständlichen Gründen - ihren Wohnsitz wechseln.</p><p>Kantone, welche sich Steuersenkungen nicht leisten können, werden durch diese Abwanderung vor grosse Probleme gestellt. Stossend an dieser Entwicklung ist auch, dass die abgewanderten Bewohner in der Regel ihre Arbeitsplätze im Kanton Zürich behalten und weiterhin die Infrastruktur und die kulturellen Angebote des Kantons Zürich benutzen, zu deren Finanzierung aber nichts mehr beitragen.</p><p>Besonders dramatisch ist die Situation für Gemeinden an der Kantonsgrenze, wenn der Nachbarkanton und speziell die benachbarten Gemeinden einen wesentlich günstigeren Steuerfuss haben. Die kontinuierliche Abwanderung der zahlungskräftigen Steuerpflichtigen in die Nachbargemeinden verschlechtert die finanzielle Situation dieser Grenzgemeinden massiv (Beispiele im Kanton Zürich: Wädenswil, Richterswil). So verlor z. B. die Gemeinde Richterswil in den Jahren 1994 bis 1997 23 Prozent ihrer besten Steuerzahler, was dazu führte, dass der Steuerertrag aus dieser Einkommenskategorie um 52 Prozent zurückging (Gemeinde Richterswil, Steuerstatistik 1994/1996/1997). Die benachbarten Gemeinden im Kanton Schwyz, Wollerau und Freienbach, haben die mit Abstand niedrigsten Steuerfüsse ihres Kantons. Wer ein Bruttoarbeitseinkommen von 80 000 Franken verdient, bezahlt in Wollerau 1568 Franken weniger Steuern als im benachbarten Richterswil; bei einem Einkommen von einer Million Franken beträgt die Differenz 145 900 Franken!</p><p>Neben den unterschiedlichen Steuerfüssen sind weitere Gründe für den Domizilwechsel auch die niedrigere Vermögenssteuer und der Wegfall der Erbschafts- und Schenkungssteuer im Kanton Schwyz.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat hat schon mehrmals betont, dass auch für ihn die heutigen Steuerbelastungsunterschiede teilweise zu weit gehen (vgl. z. B. die schriftliche Stellungnahme des Bundesrates zur Motion David "Angleichung der Steuerbelastung"; 98.3044). Die Frage, welche Unterschiede noch hingenommen werden können und welche nicht, lässt sich indessen ohne eine genaue Analyse der diesen Unterschieden zugrundeliegenden konkreten Verhältnisse nicht exakt beantworten. Hierzu gehören namentlich das unterschiedliche Niveau staatlicher Leistungen in den einzelnen Kantonen, die Lösungen im Bereich des interkantonalen Lastenausgleichs und die Unterschiede in der Standortgunst.</p><p>2. Der Bundesrat ist sich sehr wohl bewusst, dass die Probleme im Zusammenhang mit den unterschiedlichen kantonalen Steuerbelastungen in Gemeinden an Kantonsgrenzen in einem akzentuierten Ausmass bestehen können.</p><p>3. Dem Bundesrat stehen heute keine Instrumente zur Verfügung, um den Gemeinden an Kantonsgrenzen, die von den bestehenden Steuerbelastungsunterschieden besonders betroffen sind, direkt zu helfen. Im Rahmen der geltenden Rechtsordnung auf dem Gebiete der Steuern und Finanzen sind für eine solche Aufgabe primär die Kantone zuständig.</p><p>4. Die bei den laufenden Arbeiten für einen neuen Bundesfinanzausgleich in Aussicht gestellten Instrumente, insbesondere der mit dem neuen, politisch steuerbaren Ressourcenausgleich verbundene Abbau kantonaler Steuerkraftdisparitäten und der Ausbau des interkantonalen Lastenausgleichs, sollten indessen künftig zu grossen kantonalen Steuerbelastungsunterschieden entgegenwirken. Indirekt dürften damit auch die von der Interpellantin erwähnten Probleme von Gemeinden an Kantonsgrenzen etwas entschärft werden; dies namentlich deshalb, weil die Reform des Bundesfinanzausgleichs auch Anpassungen des interkantonalen Finanz- und Lastenausgleiches nach sich ziehen dürfte.</p><p>Was die Steuerharmonisierung anbelangt, die sich nach der geltenden Verfassungsnorm nur auf die sogenannten "formellen" Aspekte der Besteuerung und nicht auf die eigentliche Steuerbelastung erstreckt, beschränkt sich ihr Beitrag zur Lösung dieser Probleme letztlich einzig darauf, für die Würdigung der Steuerbelastungsunterschiede etwas transparentere Verhältnisse zu schaffen.</p><p>5. Die Vorschläge für einen neuen Bundesfinanzausgleich werden voraussichtlich im Mai 1999 in die Vernehmlassung gehen. Der Zeitpunkt, ab welchem die neuen Instrumente in Kraft gesetzt werden, steht heute noch nicht mit genügender Sicherheit fest.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich frage den Bundesrat an:</p><p>1. Wie beurteilt er die sehr unterschiedliche Steuerbelastung in den verschiedenen Kantonen? Welche Unterschiede können seines Erachtens noch hingenommen werden, welche nicht?</p><p>2. Ist er sich der Probleme der Gemeinden an Kantonsgrenzen bewusst?</p><p>3. Welche Lösungen sieht er, um diesen Gemeinden zu helfen?</p><p>4. Werden der neue Finanzausgleich und die Steuerharmonisierung die Probleme dieser Gemeinden zukünftig entschärfen?</p><p>5. In welchem zeitlichen Rahmen wären hier Lösungen möglich?</p>
  • Abwanderung von zahlungskräftigen Steuerpflichtigen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die unterschiedliche Steuerbelastung insbesondere der hohen Einkommen in den verschiedenen Kantonen schafft für viele Kantone grosse Probleme.</p><p>Ein Beispiel: Im Kanton Zürich wird ein Bruttoarbeitseinkommen von einer Million Franken, je nach Zivilstand und Familiensituation des Steuerpflichtigen, mit 25,5 bis 27 Prozent, im Kanton Schwyz mit 14 bis 16 Prozent und im Kanton Zug mit 12,48 bis 12,73 Prozent belastet.</p><p>Die Unterschiede haben zur Folge, dass finanzkräftige Steuerpflichtige - aus verständlichen Gründen - ihren Wohnsitz wechseln.</p><p>Kantone, welche sich Steuersenkungen nicht leisten können, werden durch diese Abwanderung vor grosse Probleme gestellt. Stossend an dieser Entwicklung ist auch, dass die abgewanderten Bewohner in der Regel ihre Arbeitsplätze im Kanton Zürich behalten und weiterhin die Infrastruktur und die kulturellen Angebote des Kantons Zürich benutzen, zu deren Finanzierung aber nichts mehr beitragen.</p><p>Besonders dramatisch ist die Situation für Gemeinden an der Kantonsgrenze, wenn der Nachbarkanton und speziell die benachbarten Gemeinden einen wesentlich günstigeren Steuerfuss haben. Die kontinuierliche Abwanderung der zahlungskräftigen Steuerpflichtigen in die Nachbargemeinden verschlechtert die finanzielle Situation dieser Grenzgemeinden massiv (Beispiele im Kanton Zürich: Wädenswil, Richterswil). So verlor z. B. die Gemeinde Richterswil in den Jahren 1994 bis 1997 23 Prozent ihrer besten Steuerzahler, was dazu führte, dass der Steuerertrag aus dieser Einkommenskategorie um 52 Prozent zurückging (Gemeinde Richterswil, Steuerstatistik 1994/1996/1997). Die benachbarten Gemeinden im Kanton Schwyz, Wollerau und Freienbach, haben die mit Abstand niedrigsten Steuerfüsse ihres Kantons. Wer ein Bruttoarbeitseinkommen von 80 000 Franken verdient, bezahlt in Wollerau 1568 Franken weniger Steuern als im benachbarten Richterswil; bei einem Einkommen von einer Million Franken beträgt die Differenz 145 900 Franken!</p><p>Neben den unterschiedlichen Steuerfüssen sind weitere Gründe für den Domizilwechsel auch die niedrigere Vermögenssteuer und der Wegfall der Erbschafts- und Schenkungssteuer im Kanton Schwyz.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat hat schon mehrmals betont, dass auch für ihn die heutigen Steuerbelastungsunterschiede teilweise zu weit gehen (vgl. z. B. die schriftliche Stellungnahme des Bundesrates zur Motion David "Angleichung der Steuerbelastung"; 98.3044). Die Frage, welche Unterschiede noch hingenommen werden können und welche nicht, lässt sich indessen ohne eine genaue Analyse der diesen Unterschieden zugrundeliegenden konkreten Verhältnisse nicht exakt beantworten. Hierzu gehören namentlich das unterschiedliche Niveau staatlicher Leistungen in den einzelnen Kantonen, die Lösungen im Bereich des interkantonalen Lastenausgleichs und die Unterschiede in der Standortgunst.</p><p>2. Der Bundesrat ist sich sehr wohl bewusst, dass die Probleme im Zusammenhang mit den unterschiedlichen kantonalen Steuerbelastungen in Gemeinden an Kantonsgrenzen in einem akzentuierten Ausmass bestehen können.</p><p>3. Dem Bundesrat stehen heute keine Instrumente zur Verfügung, um den Gemeinden an Kantonsgrenzen, die von den bestehenden Steuerbelastungsunterschieden besonders betroffen sind, direkt zu helfen. Im Rahmen der geltenden Rechtsordnung auf dem Gebiete der Steuern und Finanzen sind für eine solche Aufgabe primär die Kantone zuständig.</p><p>4. Die bei den laufenden Arbeiten für einen neuen Bundesfinanzausgleich in Aussicht gestellten Instrumente, insbesondere der mit dem neuen, politisch steuerbaren Ressourcenausgleich verbundene Abbau kantonaler Steuerkraftdisparitäten und der Ausbau des interkantonalen Lastenausgleichs, sollten indessen künftig zu grossen kantonalen Steuerbelastungsunterschieden entgegenwirken. Indirekt dürften damit auch die von der Interpellantin erwähnten Probleme von Gemeinden an Kantonsgrenzen etwas entschärft werden; dies namentlich deshalb, weil die Reform des Bundesfinanzausgleichs auch Anpassungen des interkantonalen Finanz- und Lastenausgleiches nach sich ziehen dürfte.</p><p>Was die Steuerharmonisierung anbelangt, die sich nach der geltenden Verfassungsnorm nur auf die sogenannten "formellen" Aspekte der Besteuerung und nicht auf die eigentliche Steuerbelastung erstreckt, beschränkt sich ihr Beitrag zur Lösung dieser Probleme letztlich einzig darauf, für die Würdigung der Steuerbelastungsunterschiede etwas transparentere Verhältnisse zu schaffen.</p><p>5. Die Vorschläge für einen neuen Bundesfinanzausgleich werden voraussichtlich im Mai 1999 in die Vernehmlassung gehen. Der Zeitpunkt, ab welchem die neuen Instrumente in Kraft gesetzt werden, steht heute noch nicht mit genügender Sicherheit fest.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich frage den Bundesrat an:</p><p>1. Wie beurteilt er die sehr unterschiedliche Steuerbelastung in den verschiedenen Kantonen? Welche Unterschiede können seines Erachtens noch hingenommen werden, welche nicht?</p><p>2. Ist er sich der Probleme der Gemeinden an Kantonsgrenzen bewusst?</p><p>3. Welche Lösungen sieht er, um diesen Gemeinden zu helfen?</p><p>4. Werden der neue Finanzausgleich und die Steuerharmonisierung die Probleme dieser Gemeinden zukünftig entschärfen?</p><p>5. In welchem zeitlichen Rahmen wären hier Lösungen möglich?</p>
    • Abwanderung von zahlungskräftigen Steuerpflichtigen

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