Ausländische Wohnbevölkerung. Förderung der Sprachkenntnisse

ShortId
98.3465
Id
19983465
Updated
25.06.2025 02:24
Language
de
Title
Ausländische Wohnbevölkerung. Förderung der Sprachkenntnisse
AdditionalIndexing
Ausländer/in;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Sprachunterricht;Integration der Zuwanderer
1
  • L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
  • L04K05060102, Ausländer/in
  • L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
  • L04K13020102, Sprachunterricht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Ohne ausreichende Kenntnisse der ortsüblichen Sprache haben Ausländer nur geringen Zugang zur schweizerischen Umwelt. Sie sind kaum in der Lage, sich selber ohne Umweg über Drittpersonen über das kulturelle, berufliche, soziale und politische Geschehen im Aufenthaltsland zu informieren und damit ihre Interessen geltend zu machen. Der Erwerb von Sprachkenntnissen ist daher der erste Schritt, um aus einem Randgruppendasein herauszukommen. Im Vordergrund steht dabei nicht nur die Integration der neu dauerhaft zugelassenen, sondern auch der bereits weitgehend hier sesshaften Ausländer in den Arbeitsprozess. Dabei ist insbesondere auch an die im Familiennachzug eingereisten Ehepartner und Jugendlichen zu denken.</p><p>Die Sprache erhöht die Berufschancen und die persönlichen Entfaltungsmöglichkeiten. Sie stellt die Voraussetzung für die berufliche Mobilität und die Weiterbildung dar. Ohne diese besteht eine weit grössere Gefahr, aus dem Arbeitsprozess herauszufallen, was letztlich zu einer Belastung des Sozialsystems führt. Es liegt daher im eigenen Interesse der Schweiz, den hier ansässigen ausländischen Mitbürgern die Chancen zum Einstieg bzw. Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess zuzubilligen und sie zu befähigen, den allgemein wachsenden Herausforderungen begegnen zu können.</p><p>Die Kenntnis der ortsüblichen Sprache ermöglicht ein besseres Verständnis der Umwelt, Kontakte mit den Einheimischen, Teilnahme am Gesellschaftsleben und dessen Mitgestaltung. Damit werden Missverständnisse, Ängste und Spannungen zwischen Einheimischen und Zugewanderten besser abgebaut. Es geht letztlich um die Verhinderung von Ausgrenzung und Ghettoisierung von einzelnen oder Ausländergruppen. Erfahrungsgemäss ist die Gefahr einer Beeinflussung oder gar Vereinnahmung durch radikale politische oder religiöse fundamentalistische Bewegungen oder kriminelle Kreise um so grösser, je mehr ein Mensch aus der Gesellschaft des Aufenthaltslandes ausgeklammert und an den Rand gedrängt wird. In solchen Gruppen steigt die Gefahr der Delinquenz erfahrungsgemäss erheblich. Damit stellt die Sprache als Schlüssel zur Integration auch einen unabdingbaren Beitrag zur inneren Sicherheit dar.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass dem Erwerb von Sprachkenntnissen eine zentrale Bedeutung zukommt. In seiner Botschaft zum neuen Artikel 25a Anag über die Ausrichtung von finanziellen Beiträgen des Bundes zur Förderung der sozialen Integration von Ausländerinnen und Ausländern weist er darauf hin, dass hier ein grösseres Engagement auch auf gesamtschweizerischer Ebene erforderlich ist (BBl 1996 II 125). Zurzeit werden die Ausführungsbestimmungen zu diesem Artikel ausgearbeitet. Der Sprachschulung wird dabei eine hohe Aufmerksamkeit gewidmet.</p><p>Die Durchführung und Ausgestaltung des obligatorischen Schulunterrichts liegt in der Kompetenz der Kantone. Eine gute Schulung der fremdsprachigen Kinder ist denn auch schon seit längerer Zeit ein grosses Anliegen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Sie hat in diesem Bereich Empfehlungen und Grundsätze beschlossen. Eine Unterstützung von zusätzlichen ausserschulischen Massnahmen kann im Rahmen von Artikel 25a Anag geprüft werden.</p><p>In der Expertenkommission Totalrevision Anag wird zudem auch die Frage behandelt, wie die Bereitschaft der betroffenen Personen zum Spracherwerb - beispielsweise durch ein Anreizsystem - erhöht werden könnte. Auch beim Zulassungsentscheid soll zukünftig den Sprachkenntnissen eine wichtigere Bedeutung zukommen.</p><p>Die Anliegen der vorliegenden Motion sowie der Motion Simmen vom 7. Oktober 1998 (98.3445) zum gleichen Thema werden bereits im Rahmen laufender Arbeiten geprüft.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert:</p><p>- die Expertenkommission zur Totalrevision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag) zu beauftragen, die rechtlichen Möglichkeiten des Bundes zur Förderung der Sprachschulung für in der Schweiz dauerhaft zugelassene Ausländer zu überprüfen;</p><p>- bei der Umsetzung des Integrationsartikels 25a Anag dafür zu sorgen, dass Sprachkursangebote für dauerhaft in der Schweiz zugelassene Ausländer und parallel dazu Anreize zum Besuch dieser Kurse geschaffen werden, z. B. durch die Abgabe allgemein anerkannter Zertifikate oder als Bedingung für eine aufenthaltsrechtliche Besserstellung.</p>
  • Ausländische Wohnbevölkerung. Förderung der Sprachkenntnisse
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Ohne ausreichende Kenntnisse der ortsüblichen Sprache haben Ausländer nur geringen Zugang zur schweizerischen Umwelt. Sie sind kaum in der Lage, sich selber ohne Umweg über Drittpersonen über das kulturelle, berufliche, soziale und politische Geschehen im Aufenthaltsland zu informieren und damit ihre Interessen geltend zu machen. Der Erwerb von Sprachkenntnissen ist daher der erste Schritt, um aus einem Randgruppendasein herauszukommen. Im Vordergrund steht dabei nicht nur die Integration der neu dauerhaft zugelassenen, sondern auch der bereits weitgehend hier sesshaften Ausländer in den Arbeitsprozess. Dabei ist insbesondere auch an die im Familiennachzug eingereisten Ehepartner und Jugendlichen zu denken.</p><p>Die Sprache erhöht die Berufschancen und die persönlichen Entfaltungsmöglichkeiten. Sie stellt die Voraussetzung für die berufliche Mobilität und die Weiterbildung dar. Ohne diese besteht eine weit grössere Gefahr, aus dem Arbeitsprozess herauszufallen, was letztlich zu einer Belastung des Sozialsystems führt. Es liegt daher im eigenen Interesse der Schweiz, den hier ansässigen ausländischen Mitbürgern die Chancen zum Einstieg bzw. Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess zuzubilligen und sie zu befähigen, den allgemein wachsenden Herausforderungen begegnen zu können.</p><p>Die Kenntnis der ortsüblichen Sprache ermöglicht ein besseres Verständnis der Umwelt, Kontakte mit den Einheimischen, Teilnahme am Gesellschaftsleben und dessen Mitgestaltung. Damit werden Missverständnisse, Ängste und Spannungen zwischen Einheimischen und Zugewanderten besser abgebaut. Es geht letztlich um die Verhinderung von Ausgrenzung und Ghettoisierung von einzelnen oder Ausländergruppen. Erfahrungsgemäss ist die Gefahr einer Beeinflussung oder gar Vereinnahmung durch radikale politische oder religiöse fundamentalistische Bewegungen oder kriminelle Kreise um so grösser, je mehr ein Mensch aus der Gesellschaft des Aufenthaltslandes ausgeklammert und an den Rand gedrängt wird. In solchen Gruppen steigt die Gefahr der Delinquenz erfahrungsgemäss erheblich. Damit stellt die Sprache als Schlüssel zur Integration auch einen unabdingbaren Beitrag zur inneren Sicherheit dar.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass dem Erwerb von Sprachkenntnissen eine zentrale Bedeutung zukommt. In seiner Botschaft zum neuen Artikel 25a Anag über die Ausrichtung von finanziellen Beiträgen des Bundes zur Förderung der sozialen Integration von Ausländerinnen und Ausländern weist er darauf hin, dass hier ein grösseres Engagement auch auf gesamtschweizerischer Ebene erforderlich ist (BBl 1996 II 125). Zurzeit werden die Ausführungsbestimmungen zu diesem Artikel ausgearbeitet. Der Sprachschulung wird dabei eine hohe Aufmerksamkeit gewidmet.</p><p>Die Durchführung und Ausgestaltung des obligatorischen Schulunterrichts liegt in der Kompetenz der Kantone. Eine gute Schulung der fremdsprachigen Kinder ist denn auch schon seit längerer Zeit ein grosses Anliegen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Sie hat in diesem Bereich Empfehlungen und Grundsätze beschlossen. Eine Unterstützung von zusätzlichen ausserschulischen Massnahmen kann im Rahmen von Artikel 25a Anag geprüft werden.</p><p>In der Expertenkommission Totalrevision Anag wird zudem auch die Frage behandelt, wie die Bereitschaft der betroffenen Personen zum Spracherwerb - beispielsweise durch ein Anreizsystem - erhöht werden könnte. Auch beim Zulassungsentscheid soll zukünftig den Sprachkenntnissen eine wichtigere Bedeutung zukommen.</p><p>Die Anliegen der vorliegenden Motion sowie der Motion Simmen vom 7. Oktober 1998 (98.3445) zum gleichen Thema werden bereits im Rahmen laufender Arbeiten geprüft.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert:</p><p>- die Expertenkommission zur Totalrevision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag) zu beauftragen, die rechtlichen Möglichkeiten des Bundes zur Förderung der Sprachschulung für in der Schweiz dauerhaft zugelassene Ausländer zu überprüfen;</p><p>- bei der Umsetzung des Integrationsartikels 25a Anag dafür zu sorgen, dass Sprachkursangebote für dauerhaft in der Schweiz zugelassene Ausländer und parallel dazu Anreize zum Besuch dieser Kurse geschaffen werden, z. B. durch die Abgabe allgemein anerkannter Zertifikate oder als Bedingung für eine aufenthaltsrechtliche Besserstellung.</p>
    • Ausländische Wohnbevölkerung. Förderung der Sprachkenntnisse

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