Asyl- und Flüchtlingspolitik. Massnahmen

ShortId
98.3490
Id
19983490
Updated
25.06.2025 02:18
Language
de
Title
Asyl- und Flüchtlingspolitik. Massnahmen
AdditionalIndexing
Flüchtlingsbetreuung;Asylpolitik;Kosovo;Rückkehrbeihilfe;Opfer unter der Zivilbevölkerung;Flüchtlingshilfe im Ausland;internationales Treffen
1
  • L03K010801, Asylpolitik
  • L04K01080103, Flüchtlingsbetreuung
  • L04K10020107, internationales Treffen
  • L06K030102040101, Kosovo
  • L04K04010404, Opfer unter der Zivilbevölkerung
  • L05K0108030603, Rückkehrbeihilfe
  • L04K10010701, Flüchtlingshilfe im Ausland
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vorwegzunehmen ist, dass Bundesrat, Kantone und Gemeinden bisher im Asylwesen ausgezeichnete Arbeit geleistet haben. Die Schweiz nimmt ihre internationale Verantwortung wahr, wobei es sich deutlich zeigt, dass die Isolation unseres Landes in Europa ein ursächlicher Teil unseres Asylproblems ist. Die heutige Situation bestätigt auch, dass der dringliche Bundesbeschluss zur Missbrauchsbekämpfung im Asylwesen (1. Juli 1998) gerechtfertigt war.</p><p>Erstmals seit 1991 ist wieder eine angespannte Situation im Asylbereich eingetreten. Durch den Bürgerkrieg in Kosovo ist eine massive Flüchtlingswelle ausgebrochen. Die Schweiz, Wohnort zahlreicher Gastarbeiter aus dieser Region, ist zum Zielort vieler Flüchtlinge geworden. Allein im Monat September sind mehr als 3000 Asylgesuche gestellt worden. In diesem Zusammenhang ist dem Problem der vielen unbewachten Grenzübergänge und damit verbunden der grossen Zahl unkontrollierter Grenzübertritte vermehrt Beachtung zu schenken und rasch entsprechende Massnahmen einzuleiten.</p><p>Ein Abflauen der Kosovo-Krise ist nicht absehbar und bereits heute herrscht ein Mangel an Unterkünften und Betreuungsmöglichkeiten. Um unsere humanitären Verpflichtungen gegenüber den Flüchtlingen weiterhin aufrechtzuerhalten und eine Polarisierung in unserem Land zu verhindern, besteht rascher Handlungsbedarf.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat am 21. Oktober 1998 das VBS beauftragt, die Asylbehörden während der nächsten sechs Monate im Rahmen eines Assistenzdienstes durch den Betrieb von Notunterkünften für bis zu 2000 nichtregistrierte Asylsuchende zu unterstützen. Die Bundesversammlung wird in der Wintersession 1998 über die Genehmigung des Einsatzes beraten.</p><p>Anlässlich der diesjährigen Sitzung des Exekutivkomitees des Uno-Hochkommissariates für Flüchtlinge regte die schweizerische Delegation eine internationale Kosovo-Konferenz an mit dem Ziel, humanitäre Aspekte und Fragen des notwendigen Schutzes zu behandeln. Der Vorschlag wurde positiv aufgenommen und der Konflikt in Kosovo auf die Traktandenliste der Arbeitsgruppe für humanitäre Fragen des Rates zur Umsetzung des Friedensplans für Bosnien-Herzegowina gesetzt. In der ausführlichen Diskussion am 20. November 1998 in Genf stimmten die teilnehmenden Staaten überein, bis zum Frühjahr 1999 mit der Durchführung von zwangsweisen Rückführungen zuzuwarten. Dagegen wurde die Notwendigkeit der Gewährung eines temporären Schutzes für Personen aus dem Konfliktgebiet zum heutigen Zeitpunkt verneint. Das Anliegen einer europäischen Lastenverteilung für kosovoalbanische Flüchtlinge und Vertriebene fand kein Gehör und wurde von keinem einzigen Staat aufgenommen.</p><p>Zur Lösung von internationalen Flüchtlingsproblemen gilt es in erster Linie, Massnahmen vor Ort und in der Region zu ergreifen und zu unterstützen, um das Überleben vor Ort zu ermöglichen, mit dem Ziel, Fluchtbewegungen nicht entstehen zu lassen oder zu stabilisieren. Die Aufnahme in Drittstaaten gilt als letzte Lösung, sofern die obengenannten nicht umgesetzt werden können. In Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen hat die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit ihre Aktivitäten in Kosovo selbst und im Rahmen der Kosovo-Krise in den umliegenden Staaten verstärkt, um den Vertriebenen die notwendige Hilfe zukommen zu lassen.</p><p>Trotz verstärkter humanitärer Hilfe vor Ort und in der Region wird gegenwärtig in der Schweiz und in einigen anderen europäischen Aufnahmestaaten ein starker zahlenmässiger Anstieg der Asylsuchenden aus Kosovo festgestellt. Da diese Personen in erster Linie einen vorübergehenden Schutz suchen, wird schon heute die Planung der Rückkehr für den Zeitpunkt an die Hand genommen, in dem das Schutzbedürfnis wegfällt. Aufgrund der Entwicklungen in der Region könnte dies im Frühjahr 1999 der Fall sein.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort zur Interpellation Bührer (98.3449) ausführt, bewegt sich der Fürsorge- und Betreuungsstandard in der Schweiz auf dem Niveau einiger weniger europäischer Aufnahmestaaten. Diese beschränken im Unterschied zu den anderen Staaten die staatlichen Transferleistungen an Asylsuchende weder zeitlich noch personell.</p><p>Anlässlich der Aussprache der Departementschefs EJPD und EFD vom 29. Oktober 1998 mit Vertreterinnen und Vertretern der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren wurde beschlossen, nach dem Modell der Arbeitsgruppe "Wegweisungsvollzug" eine paritätische Arbeitsgruppe zu bilden und sie zu beauftragen, neue Fürsorge- und Finanzierungsmodelle zu prüfen und Vorschläge für eine verbesserte Anreizstruktur für ein kostengünstiges Asylwesen zu erarbeiten. Diese Arbeitsgruppe soll dem EJPD bis im Mai 1999 einen Zwischenbericht unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, folgende Massnahmen in der Asyl- und Flüchtlingspolitik zu ergreifen:</p><p>- Von entsprechenden Truppenteilen Notunterkünfte für Asylbewerber im Assistenzdienst betreiben zu lassen;</p><p>- eine internationale Kosovo-Konferenz einzuberufen mit dem Ziel, eine europäische Lösung für die Verteilung der Flüchtlinge zu finden;</p><p>- in Kosovo selbst oder in den umliegenden Staaten die Hilfe vor Ort (Unterkünfte) zu intensivieren, da der Winter vor der Tür steht;</p><p>- bereits heute Rückkehrhilfen vorzubereiten, damit Flüchtlinge zurückkehren können, wenn es die Lage in Kosovo erlaubt;</p><p>- die Betreuung von Asylbewerbern auf den Standard unserer Nachbarländer auszurichten.</p>
  • Asyl- und Flüchtlingspolitik. Massnahmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vorwegzunehmen ist, dass Bundesrat, Kantone und Gemeinden bisher im Asylwesen ausgezeichnete Arbeit geleistet haben. Die Schweiz nimmt ihre internationale Verantwortung wahr, wobei es sich deutlich zeigt, dass die Isolation unseres Landes in Europa ein ursächlicher Teil unseres Asylproblems ist. Die heutige Situation bestätigt auch, dass der dringliche Bundesbeschluss zur Missbrauchsbekämpfung im Asylwesen (1. Juli 1998) gerechtfertigt war.</p><p>Erstmals seit 1991 ist wieder eine angespannte Situation im Asylbereich eingetreten. Durch den Bürgerkrieg in Kosovo ist eine massive Flüchtlingswelle ausgebrochen. Die Schweiz, Wohnort zahlreicher Gastarbeiter aus dieser Region, ist zum Zielort vieler Flüchtlinge geworden. Allein im Monat September sind mehr als 3000 Asylgesuche gestellt worden. In diesem Zusammenhang ist dem Problem der vielen unbewachten Grenzübergänge und damit verbunden der grossen Zahl unkontrollierter Grenzübertritte vermehrt Beachtung zu schenken und rasch entsprechende Massnahmen einzuleiten.</p><p>Ein Abflauen der Kosovo-Krise ist nicht absehbar und bereits heute herrscht ein Mangel an Unterkünften und Betreuungsmöglichkeiten. Um unsere humanitären Verpflichtungen gegenüber den Flüchtlingen weiterhin aufrechtzuerhalten und eine Polarisierung in unserem Land zu verhindern, besteht rascher Handlungsbedarf.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat am 21. Oktober 1998 das VBS beauftragt, die Asylbehörden während der nächsten sechs Monate im Rahmen eines Assistenzdienstes durch den Betrieb von Notunterkünften für bis zu 2000 nichtregistrierte Asylsuchende zu unterstützen. Die Bundesversammlung wird in der Wintersession 1998 über die Genehmigung des Einsatzes beraten.</p><p>Anlässlich der diesjährigen Sitzung des Exekutivkomitees des Uno-Hochkommissariates für Flüchtlinge regte die schweizerische Delegation eine internationale Kosovo-Konferenz an mit dem Ziel, humanitäre Aspekte und Fragen des notwendigen Schutzes zu behandeln. Der Vorschlag wurde positiv aufgenommen und der Konflikt in Kosovo auf die Traktandenliste der Arbeitsgruppe für humanitäre Fragen des Rates zur Umsetzung des Friedensplans für Bosnien-Herzegowina gesetzt. In der ausführlichen Diskussion am 20. November 1998 in Genf stimmten die teilnehmenden Staaten überein, bis zum Frühjahr 1999 mit der Durchführung von zwangsweisen Rückführungen zuzuwarten. Dagegen wurde die Notwendigkeit der Gewährung eines temporären Schutzes für Personen aus dem Konfliktgebiet zum heutigen Zeitpunkt verneint. Das Anliegen einer europäischen Lastenverteilung für kosovoalbanische Flüchtlinge und Vertriebene fand kein Gehör und wurde von keinem einzigen Staat aufgenommen.</p><p>Zur Lösung von internationalen Flüchtlingsproblemen gilt es in erster Linie, Massnahmen vor Ort und in der Region zu ergreifen und zu unterstützen, um das Überleben vor Ort zu ermöglichen, mit dem Ziel, Fluchtbewegungen nicht entstehen zu lassen oder zu stabilisieren. Die Aufnahme in Drittstaaten gilt als letzte Lösung, sofern die obengenannten nicht umgesetzt werden können. In Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen hat die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit ihre Aktivitäten in Kosovo selbst und im Rahmen der Kosovo-Krise in den umliegenden Staaten verstärkt, um den Vertriebenen die notwendige Hilfe zukommen zu lassen.</p><p>Trotz verstärkter humanitärer Hilfe vor Ort und in der Region wird gegenwärtig in der Schweiz und in einigen anderen europäischen Aufnahmestaaten ein starker zahlenmässiger Anstieg der Asylsuchenden aus Kosovo festgestellt. Da diese Personen in erster Linie einen vorübergehenden Schutz suchen, wird schon heute die Planung der Rückkehr für den Zeitpunkt an die Hand genommen, in dem das Schutzbedürfnis wegfällt. Aufgrund der Entwicklungen in der Region könnte dies im Frühjahr 1999 der Fall sein.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort zur Interpellation Bührer (98.3449) ausführt, bewegt sich der Fürsorge- und Betreuungsstandard in der Schweiz auf dem Niveau einiger weniger europäischer Aufnahmestaaten. Diese beschränken im Unterschied zu den anderen Staaten die staatlichen Transferleistungen an Asylsuchende weder zeitlich noch personell.</p><p>Anlässlich der Aussprache der Departementschefs EJPD und EFD vom 29. Oktober 1998 mit Vertreterinnen und Vertretern der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren wurde beschlossen, nach dem Modell der Arbeitsgruppe "Wegweisungsvollzug" eine paritätische Arbeitsgruppe zu bilden und sie zu beauftragen, neue Fürsorge- und Finanzierungsmodelle zu prüfen und Vorschläge für eine verbesserte Anreizstruktur für ein kostengünstiges Asylwesen zu erarbeiten. Diese Arbeitsgruppe soll dem EJPD bis im Mai 1999 einen Zwischenbericht unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, folgende Massnahmen in der Asyl- und Flüchtlingspolitik zu ergreifen:</p><p>- Von entsprechenden Truppenteilen Notunterkünfte für Asylbewerber im Assistenzdienst betreiben zu lassen;</p><p>- eine internationale Kosovo-Konferenz einzuberufen mit dem Ziel, eine europäische Lösung für die Verteilung der Flüchtlinge zu finden;</p><p>- in Kosovo selbst oder in den umliegenden Staaten die Hilfe vor Ort (Unterkünfte) zu intensivieren, da der Winter vor der Tür steht;</p><p>- bereits heute Rückkehrhilfen vorzubereiten, damit Flüchtlinge zurückkehren können, wenn es die Lage in Kosovo erlaubt;</p><p>- die Betreuung von Asylbewerbern auf den Standard unserer Nachbarländer auszurichten.</p>
    • Asyl- und Flüchtlingspolitik. Massnahmen

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