Forderungen der Sozialdemokratischen Partei an die Nationalbank

ShortId
98.3492
Id
19983492
Updated
10.04.2024 09:01
Language
de
Title
Forderungen der Sozialdemokratischen Partei an die Nationalbank
AdditionalIndexing
Entschädigung;SPS;politisches Leben (speziell);Gold;Zweiter Weltkrieg;Nationalbank;Diebstahl
1
  • L05K0201010409, Zweiter Weltkrieg
  • L06K050102010202, Diebstahl
  • L05K1101010301, Gold
  • L04K11030103, Nationalbank
  • L04K08050315, SPS
  • L05K0507020201, Entschädigung
  • L03K080203, politisches Leben (speziell)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. In seiner Antwort auf die Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion vom 9. Juni 1998 - "Goldbericht der Unabhängigen Expertenkommission. Stellung der Schweiz" (98.3229) - hat der Bundesrat einmal mehr klargestellt, dass die Frage des Goldhandels während des Zweiten Weltkrieges mit dem Washingtoner Abkommen rechtlich und politisch abschliessend geregelt wurde und kein Anlass besteht, darauf zurückzukommen bzw. auf diesbezügliche neue Forderungen einzugehen. Inhalt, Umfang und Wirkung des Washingtoner Abkommens hat der Bundesrat dem Parlament bereits im Jahre 1946 im Rahmen der zugehörigen Botschaft dargelegt (BBl 1946 II 714ff.). Die darin enthaltenen Ausführungen sind auch heute noch gültig.</p><p>2. Da das Washingtoner Abkommen die Goldfrage in globaler Weise rechtsverbindlich geregelt hat, bestehen rechtlich gesehen keinerlei offene Rückerstattungsansprüche gegenüber der Schweiz und der Schweizerischen Nationalbank. Die vom Interpellanten erwähnten Forderungen sind im übrigen nicht im Namen der SP als solcher, sondern von einzelnen Vertretern dieser Partei zur Diskussion gestellt worden.</p><p>3.-5. Eine umfassende Würdigung der Goldtransaktionen der Schweizerischen Nationalbank wird erst nach Abschluss der Arbeiten der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz/Zweiter Weltkrieg und auf der Basis anderer - auch ausländischer - Forschungsbeiträge zu dieser Frage vorzunehmen sein. Unabhängig von diesem Vorbehalt stellt der Bundesrat fest, dass die bisherigen Forschungszwischenergebnisse, namentlich der Goldzwischenbericht der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz/Zweiter Weltkrieg und die sogenannten Eizenstat-Berichte I und II, keinerlei Hinweise enthalten, die neue Forderungen gegenüber der Schweiz begründen könnten. Dementsprechend hat der Bundesrat keinen Anlass, auf seine Position zurückzukommen, wonach bezüglich der Goldtransaktionen keine offenen Rückerstattungsansprüche - von welcher Seite auch immer - gegenüber der Schweiz und der Schweizerischen Nationalbank bestehen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Presseberichten zufolge hat die sozialdemokratische Fraktion der Bundesversammlung Anfang August die Unabhängige Expertenkommission Schweiz/Zweiter Weltkrieg (Kommission Bergier) aufgefordert, Menge und aktuellen Zeitwert des durch die Schweizerische Nationalbank von der Reichsbank erworbenen Goldes zu beziffern, welches als Raubgold zu betrachten sei. Ende August hat dann die SP in der Presse an die Schweizerische Nationalbank die Forderung erhoben, diese hätte rund zwei Milliarden Franken als Restitution für immer noch vorhandenes Raubgold an eine noch näher zu bezeichnende Stelle zu bezahlen. Diese Forderung hat in der Öffentlichkeit Verunsicherung und Besorgnis ausgelöst, und es scheint angezeigt, dass der Bundesrat mit der Beantwortung folgender Fragen Beruhigung und Klarheit schafft.</p><p>1. Ist er in der Lage, allenfalls mit einem Rechtsgutachten in aller Klarheit den Inhalt, den Umfang und die Wirkung des Washingtoner Abkommens von 1946 der Öffentlichkeit darzulegen?</p><p>2. Kann er der Bevölkerung versichern, dass die von der SP in die Welt gesetzten abstrusen Forderungen keinerlei rechtliche Grundlage haben?</p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass die genannte Handlungsweise der SP geeignet ist, als Einladung an ausländische Kreise verstanden zu werden, aus der Schweiz noch mehr Geld herauszupressen?</p><p>4. Kann er sich der Meinung anschliessen, die genannte Handlungsweise der SP sei geeignet, unserem Land eigentlichen Schaden zuzufügen?</p><p>5. Welche politischen Schritte gedenkt er einzuleiten, um möglichen Schaden in Grenzen zu halten?</p>
  • Forderungen der Sozialdemokratischen Partei an die Nationalbank
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. In seiner Antwort auf die Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion vom 9. Juni 1998 - "Goldbericht der Unabhängigen Expertenkommission. Stellung der Schweiz" (98.3229) - hat der Bundesrat einmal mehr klargestellt, dass die Frage des Goldhandels während des Zweiten Weltkrieges mit dem Washingtoner Abkommen rechtlich und politisch abschliessend geregelt wurde und kein Anlass besteht, darauf zurückzukommen bzw. auf diesbezügliche neue Forderungen einzugehen. Inhalt, Umfang und Wirkung des Washingtoner Abkommens hat der Bundesrat dem Parlament bereits im Jahre 1946 im Rahmen der zugehörigen Botschaft dargelegt (BBl 1946 II 714ff.). Die darin enthaltenen Ausführungen sind auch heute noch gültig.</p><p>2. Da das Washingtoner Abkommen die Goldfrage in globaler Weise rechtsverbindlich geregelt hat, bestehen rechtlich gesehen keinerlei offene Rückerstattungsansprüche gegenüber der Schweiz und der Schweizerischen Nationalbank. Die vom Interpellanten erwähnten Forderungen sind im übrigen nicht im Namen der SP als solcher, sondern von einzelnen Vertretern dieser Partei zur Diskussion gestellt worden.</p><p>3.-5. Eine umfassende Würdigung der Goldtransaktionen der Schweizerischen Nationalbank wird erst nach Abschluss der Arbeiten der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz/Zweiter Weltkrieg und auf der Basis anderer - auch ausländischer - Forschungsbeiträge zu dieser Frage vorzunehmen sein. Unabhängig von diesem Vorbehalt stellt der Bundesrat fest, dass die bisherigen Forschungszwischenergebnisse, namentlich der Goldzwischenbericht der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz/Zweiter Weltkrieg und die sogenannten Eizenstat-Berichte I und II, keinerlei Hinweise enthalten, die neue Forderungen gegenüber der Schweiz begründen könnten. Dementsprechend hat der Bundesrat keinen Anlass, auf seine Position zurückzukommen, wonach bezüglich der Goldtransaktionen keine offenen Rückerstattungsansprüche - von welcher Seite auch immer - gegenüber der Schweiz und der Schweizerischen Nationalbank bestehen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Presseberichten zufolge hat die sozialdemokratische Fraktion der Bundesversammlung Anfang August die Unabhängige Expertenkommission Schweiz/Zweiter Weltkrieg (Kommission Bergier) aufgefordert, Menge und aktuellen Zeitwert des durch die Schweizerische Nationalbank von der Reichsbank erworbenen Goldes zu beziffern, welches als Raubgold zu betrachten sei. Ende August hat dann die SP in der Presse an die Schweizerische Nationalbank die Forderung erhoben, diese hätte rund zwei Milliarden Franken als Restitution für immer noch vorhandenes Raubgold an eine noch näher zu bezeichnende Stelle zu bezahlen. Diese Forderung hat in der Öffentlichkeit Verunsicherung und Besorgnis ausgelöst, und es scheint angezeigt, dass der Bundesrat mit der Beantwortung folgender Fragen Beruhigung und Klarheit schafft.</p><p>1. Ist er in der Lage, allenfalls mit einem Rechtsgutachten in aller Klarheit den Inhalt, den Umfang und die Wirkung des Washingtoner Abkommens von 1946 der Öffentlichkeit darzulegen?</p><p>2. Kann er der Bevölkerung versichern, dass die von der SP in die Welt gesetzten abstrusen Forderungen keinerlei rechtliche Grundlage haben?</p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass die genannte Handlungsweise der SP geeignet ist, als Einladung an ausländische Kreise verstanden zu werden, aus der Schweiz noch mehr Geld herauszupressen?</p><p>4. Kann er sich der Meinung anschliessen, die genannte Handlungsweise der SP sei geeignet, unserem Land eigentlichen Schaden zuzufügen?</p><p>5. Welche politischen Schritte gedenkt er einzuleiten, um möglichen Schaden in Grenzen zu halten?</p>
    • Forderungen der Sozialdemokratischen Partei an die Nationalbank

Back to List