Kritik an der Bergier-Kommission
- ShortId
-
98.3495
- Id
-
19983495
- Updated
-
10.04.2024 13:20
- Language
-
de
- Title
-
Kritik an der Bergier-Kommission
- AdditionalIndexing
-
Geschichtswissenschaft;Bericht;Asylpolitik;Expertenkommission;Gold;Zweiter Weltkrieg
- 1
-
- L05K0201010409, Zweiter Weltkrieg
- L04K16030106, Geschichtswissenschaft
- L06K080602020101, Expertenkommission
- L05K1101010301, Gold
- L03K020206, Bericht
- L03K010801, Asylpolitik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Arbeitskreis "Gelebte Geschichte", eine Vereinigung von Zeitzeugen (ehemalige Diplomaten, Professoren, Korpskommandanten und weitere Persönlichkeiten), bemängelte nach der Veröffentlichung des Goldberichtes der Bergier-Kommission, dieser Bericht sei "tendenziös, unausgewogen, auf fragwürdige Weise auf das angebliche Verschulden der Schweiz fixiert". Dies insbesondere, weil der damalige Zeitgeist und die damalige Wertordnung nicht in Rechnung gestellt worden seien. Was hält der Bundesrat von dieser Kritik?</p><p>2. Die Bergier-Kommission hat erklärt, dass es ihr nicht um eine moralische Wertung der Verhaltensweise der damals Verantwortlichen gehe. Trotzdem verwendet sie in ihrem Goldbericht Kommentare wie: "Es wirkt aus heutiger Sicht erschütternd ....", oder: "Den Akteuren fehlte es an Vorstellungskraft und Weitsicht." Teilt der Bundesrat die Meinung, dass Aussagen dieser Art deplaziert sind?</p><p>3. Die Kommission hat in ihrem Bericht erklärt, dass sie keine juristische Wertung vornehme. Trotzdem hat sie das verschiedentlich gemacht. Als eines der Beispiele führt der Arbeitskreis "Gelebte Geschichte" auf, dass bereits im ersten Abschnitt des Berichtes von der "widerrechtlichen Aneignung fremden Goldes" die Rede ist, obwohl die Übernahme des Goldes gemäss dem damaligen internationalen Recht eben gerade rechtmässig gewesen war. Teilt der Bundesrat bei diesem konkreten Beispiel die Meinung des Arbeitskreises "Gelebte Geschichte", dass die juristische Bewertung durch die Bergier-Kommission nicht haltbar ist, dass also der Goldbericht in diesem Punkt falsch ist?</p><p>4. Insbesondere in einem Artikel in der "Neuen Zürcher Zeitung" vom 31. Juli 1998 wurde der Goldbericht der Bergier-Kommission von Professor Jean-Christian Lambelet unter dem für sich sprechenden Titel "Wo blieb der ökonomische Sachverstand der Bergier-Kommission?" öffentlich als "Skandal" bezeichnet. Im wesentlichen machte Lambelet geltend, auch wenn feststehe, dass die Spitze der Nationalbank die wirkliche Herkunft des Goldes schon relativ früh gekannt habe oder hätte erkennen müssen, sei damit die entscheidende Frage nicht beantwortet, weshalb die Nationalbank das Gold trotzdem entgegengenommen habe. Dazu habe es vor allem ökonomische Gründe gegeben, weshalb Kritik nicht gerechtfertigt sei. Ist diese Argumentation von Lambelet nicht der Sache nach richtig, wenn vielleicht auch in ihrer Vehemenz übertrieben?</p><p>5. Die Bergier-Kommission wird früher oder später ihren (Schluss-)Bericht abliefern. Wo liegt die Notwendigkeit, betreffend der Flüchtlingsproblematik einen Zwischenbericht zu verfassen? Soll damit bezweckt werden, die öffentliche Diskussion zweimal in Gang zu setzen?</p><p>Wie wird sichergestellt, dass im Bericht betreffend Flüchtlingspolitik nicht wieder ähnliche Fehler gemacht werden, wie dies im Goldzwischenbericht der Fall war?</p>
- <p>1. Wie der Bundesrat in seiner Erklärung vom 25. Mai 1998 zum Goldzwischenbericht der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz/Zweiter Weltkrieg (UEK) festgehalten hat, begrüsst er die im Zwischenbericht vorgelegten Ergebnisse als Grundlage für eine breite und sachliche Diskussion. Diese nun eingetretene Diskussion ist nach Meinung des Bundesrates wünschbar, denn sie zeugt von echter Auseinandersetzung mit der Vergangenheit. Berichte der UEK und anderer Forscher können nicht als endgültige historische Wahrheit gelten. Deshalb ist es selbstverständlich, dass der Goldzwischenbericht wissenschaftlicher Kritik unterliegt, zumal eine umfassendere Würdigung der Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg erst aufgrund des Schlussberichtes der UEK möglich sein wird. Es steht dem Bundesrat nicht zu, zu diesen kritischen Stimmen Stellung zu nehmen. Um auch einem breiten Publikum zu ermöglichen, kostenlos erleichterten Zugang zu den wissenschaftlichen Ergebnissen der UEK zu finden und sich an einer offenen Diskussion über die Geschichte der Schweiz zu beteiligen, hat der Bundesrat am 28. Oktober 1998 beschlossen, den Zwischenbericht zu den Goldtransaktionen als leicht lesbare Kurzfassung herauszugeben.</p><p>2. Zur Frage, ob es mit der Aufgabe der UEK vereinbar ist, wenn letztere Kritik an den damals für die Goldtransaktionen Verantwortlichen übt, gilt es in grundsätzlicher Hinsicht folgendes festzuhalten: Auch wenn bei der Beurteilung der Vergangenheit aus der Perspektive einer von anderen Rahmenbedingungen geprägten Gegenwart Vorsicht erforderlich ist und es nicht darum gehen kann, Handlungen von damals aufgrund von heutigen Wertmassstäben zu kritisieren, schliesst doch in einer demokratischen, offenen Gesellschaft die Auseinandersetzung mit der Geschichte auch eine Bewertung der damals geltenden Wertmassstäbe ein. Wie der Bundesrat bereits erklärt hat, ist es auch für ihn aus heutiger Sicht schwer verständlich, dass die damaligen Verantwortlichen moralischen und politischen Gesichtspunkten in den letzten Kriegsjahren nicht in stärkerem Ausmass Rechnung getragen haben.</p><p>3. Wie die UEK selbst festgestellt hat, klammert der Goldzwischenbericht die rechtliche Beurteilung der damaligen Vorgänge noch aus. Der Bundesrat erwartet, dass die Frage der Goldtransaktionen im Schlussbericht der UEK ebenfalls eine juristische Würdigung erfahren wird.</p><p>4. Eine umfassende Würdigung der Frage der Goldtransaktionen schliesst selbstverständlich den ökonomischen Kontext und die diesbezüglichen Beweggründe der damals Verantwortlichen ein. Der Bundesrat geht davon aus, dass diese Aspekte, soweit sie im Goldzwischenbericht nicht ausreichend berücksichtigt sind, in den Schlussbericht der UEK einbezogen werden.</p><p>5. Die Vorlage eines Flüchtlingszwischenberichtes geht auf eine Anfrage des Bundesrates von Anfang 1997 zurück. Freilich liegt die Herausgabe eines solchen Berichtes im Ermessen der UEK. Gemäss Mandat des Bundesrates ist die UEK beauftragt, die Flüchtlingspolitik historisch und rechtlich zu untersuchen. In der Umsetzung ihres Mandats ist die Kommission frei. Der Bundesrat erwartet indes, dass der von der UEK angekündigte Zwischenbericht die damalige schweizerische Flüchtlingspolitik in einen internationalen Zusammenhang stellen, die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einbeziehen und Zeitzeugen - inländische sowie ausländische - berücksichtigen wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Was hält der Bundesrat von der Kritik, die gegenüber dem Goldbericht der Bergier-Kommission aufgekommen ist (z. B. vom Arbeitskreis "Gelebte Geschichte" oder von den Professoren Philippe Marguerat und Jean-Christian Lambelet).</p><p>2. Teilt er die Meinung, dass es nicht Aufgabe der Bergier-Kommission ist, die Handlungsweise der damals Verantwortlichen politisch und moralisch zu qualifizieren, sondern dass es vielmehr nur deren Aufgabe wäre, die historischen Fakten darzustellen?</p><p>3. Teilt er die Meinung, dass die Bergier-Kommission in ihrem Goldbericht bei der juristischen Würdigung der damaligen Verhaltensweise der Verantwortlichen Fehler begangen hat?</p><p>4. Teilt er die Meinung, dass die Bergier-Kommission in ihrem Goldbericht - wenn sie schon eine Würdigung vorgenommen hat - auch den ökonomischen Beweggründen der damals Verantwortlichen hätte Aufmerksamkeit schenken müssen?</p><p>5. Was gedenkt er zu tun, damit ähnliche Fehler bei der Veröffentlichung des Berichtes betreffend die Flüchtlingspolitik vermieden werden? Ist er überhaupt der Meinung, dass betreffend die Flüchtlingspolitik ein Zwischenbericht angebracht ist, wie dies geplant ist?</p>
- Kritik an der Bergier-Kommission
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Arbeitskreis "Gelebte Geschichte", eine Vereinigung von Zeitzeugen (ehemalige Diplomaten, Professoren, Korpskommandanten und weitere Persönlichkeiten), bemängelte nach der Veröffentlichung des Goldberichtes der Bergier-Kommission, dieser Bericht sei "tendenziös, unausgewogen, auf fragwürdige Weise auf das angebliche Verschulden der Schweiz fixiert". Dies insbesondere, weil der damalige Zeitgeist und die damalige Wertordnung nicht in Rechnung gestellt worden seien. Was hält der Bundesrat von dieser Kritik?</p><p>2. Die Bergier-Kommission hat erklärt, dass es ihr nicht um eine moralische Wertung der Verhaltensweise der damals Verantwortlichen gehe. Trotzdem verwendet sie in ihrem Goldbericht Kommentare wie: "Es wirkt aus heutiger Sicht erschütternd ....", oder: "Den Akteuren fehlte es an Vorstellungskraft und Weitsicht." Teilt der Bundesrat die Meinung, dass Aussagen dieser Art deplaziert sind?</p><p>3. Die Kommission hat in ihrem Bericht erklärt, dass sie keine juristische Wertung vornehme. Trotzdem hat sie das verschiedentlich gemacht. Als eines der Beispiele führt der Arbeitskreis "Gelebte Geschichte" auf, dass bereits im ersten Abschnitt des Berichtes von der "widerrechtlichen Aneignung fremden Goldes" die Rede ist, obwohl die Übernahme des Goldes gemäss dem damaligen internationalen Recht eben gerade rechtmässig gewesen war. Teilt der Bundesrat bei diesem konkreten Beispiel die Meinung des Arbeitskreises "Gelebte Geschichte", dass die juristische Bewertung durch die Bergier-Kommission nicht haltbar ist, dass also der Goldbericht in diesem Punkt falsch ist?</p><p>4. Insbesondere in einem Artikel in der "Neuen Zürcher Zeitung" vom 31. Juli 1998 wurde der Goldbericht der Bergier-Kommission von Professor Jean-Christian Lambelet unter dem für sich sprechenden Titel "Wo blieb der ökonomische Sachverstand der Bergier-Kommission?" öffentlich als "Skandal" bezeichnet. Im wesentlichen machte Lambelet geltend, auch wenn feststehe, dass die Spitze der Nationalbank die wirkliche Herkunft des Goldes schon relativ früh gekannt habe oder hätte erkennen müssen, sei damit die entscheidende Frage nicht beantwortet, weshalb die Nationalbank das Gold trotzdem entgegengenommen habe. Dazu habe es vor allem ökonomische Gründe gegeben, weshalb Kritik nicht gerechtfertigt sei. Ist diese Argumentation von Lambelet nicht der Sache nach richtig, wenn vielleicht auch in ihrer Vehemenz übertrieben?</p><p>5. Die Bergier-Kommission wird früher oder später ihren (Schluss-)Bericht abliefern. Wo liegt die Notwendigkeit, betreffend der Flüchtlingsproblematik einen Zwischenbericht zu verfassen? Soll damit bezweckt werden, die öffentliche Diskussion zweimal in Gang zu setzen?</p><p>Wie wird sichergestellt, dass im Bericht betreffend Flüchtlingspolitik nicht wieder ähnliche Fehler gemacht werden, wie dies im Goldzwischenbericht der Fall war?</p>
- <p>1. Wie der Bundesrat in seiner Erklärung vom 25. Mai 1998 zum Goldzwischenbericht der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz/Zweiter Weltkrieg (UEK) festgehalten hat, begrüsst er die im Zwischenbericht vorgelegten Ergebnisse als Grundlage für eine breite und sachliche Diskussion. Diese nun eingetretene Diskussion ist nach Meinung des Bundesrates wünschbar, denn sie zeugt von echter Auseinandersetzung mit der Vergangenheit. Berichte der UEK und anderer Forscher können nicht als endgültige historische Wahrheit gelten. Deshalb ist es selbstverständlich, dass der Goldzwischenbericht wissenschaftlicher Kritik unterliegt, zumal eine umfassendere Würdigung der Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg erst aufgrund des Schlussberichtes der UEK möglich sein wird. Es steht dem Bundesrat nicht zu, zu diesen kritischen Stimmen Stellung zu nehmen. Um auch einem breiten Publikum zu ermöglichen, kostenlos erleichterten Zugang zu den wissenschaftlichen Ergebnissen der UEK zu finden und sich an einer offenen Diskussion über die Geschichte der Schweiz zu beteiligen, hat der Bundesrat am 28. Oktober 1998 beschlossen, den Zwischenbericht zu den Goldtransaktionen als leicht lesbare Kurzfassung herauszugeben.</p><p>2. Zur Frage, ob es mit der Aufgabe der UEK vereinbar ist, wenn letztere Kritik an den damals für die Goldtransaktionen Verantwortlichen übt, gilt es in grundsätzlicher Hinsicht folgendes festzuhalten: Auch wenn bei der Beurteilung der Vergangenheit aus der Perspektive einer von anderen Rahmenbedingungen geprägten Gegenwart Vorsicht erforderlich ist und es nicht darum gehen kann, Handlungen von damals aufgrund von heutigen Wertmassstäben zu kritisieren, schliesst doch in einer demokratischen, offenen Gesellschaft die Auseinandersetzung mit der Geschichte auch eine Bewertung der damals geltenden Wertmassstäbe ein. Wie der Bundesrat bereits erklärt hat, ist es auch für ihn aus heutiger Sicht schwer verständlich, dass die damaligen Verantwortlichen moralischen und politischen Gesichtspunkten in den letzten Kriegsjahren nicht in stärkerem Ausmass Rechnung getragen haben.</p><p>3. Wie die UEK selbst festgestellt hat, klammert der Goldzwischenbericht die rechtliche Beurteilung der damaligen Vorgänge noch aus. Der Bundesrat erwartet, dass die Frage der Goldtransaktionen im Schlussbericht der UEK ebenfalls eine juristische Würdigung erfahren wird.</p><p>4. Eine umfassende Würdigung der Frage der Goldtransaktionen schliesst selbstverständlich den ökonomischen Kontext und die diesbezüglichen Beweggründe der damals Verantwortlichen ein. Der Bundesrat geht davon aus, dass diese Aspekte, soweit sie im Goldzwischenbericht nicht ausreichend berücksichtigt sind, in den Schlussbericht der UEK einbezogen werden.</p><p>5. Die Vorlage eines Flüchtlingszwischenberichtes geht auf eine Anfrage des Bundesrates von Anfang 1997 zurück. Freilich liegt die Herausgabe eines solchen Berichtes im Ermessen der UEK. Gemäss Mandat des Bundesrates ist die UEK beauftragt, die Flüchtlingspolitik historisch und rechtlich zu untersuchen. In der Umsetzung ihres Mandats ist die Kommission frei. Der Bundesrat erwartet indes, dass der von der UEK angekündigte Zwischenbericht die damalige schweizerische Flüchtlingspolitik in einen internationalen Zusammenhang stellen, die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einbeziehen und Zeitzeugen - inländische sowie ausländische - berücksichtigen wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Was hält der Bundesrat von der Kritik, die gegenüber dem Goldbericht der Bergier-Kommission aufgekommen ist (z. B. vom Arbeitskreis "Gelebte Geschichte" oder von den Professoren Philippe Marguerat und Jean-Christian Lambelet).</p><p>2. Teilt er die Meinung, dass es nicht Aufgabe der Bergier-Kommission ist, die Handlungsweise der damals Verantwortlichen politisch und moralisch zu qualifizieren, sondern dass es vielmehr nur deren Aufgabe wäre, die historischen Fakten darzustellen?</p><p>3. Teilt er die Meinung, dass die Bergier-Kommission in ihrem Goldbericht bei der juristischen Würdigung der damaligen Verhaltensweise der Verantwortlichen Fehler begangen hat?</p><p>4. Teilt er die Meinung, dass die Bergier-Kommission in ihrem Goldbericht - wenn sie schon eine Würdigung vorgenommen hat - auch den ökonomischen Beweggründen der damals Verantwortlichen hätte Aufmerksamkeit schenken müssen?</p><p>5. Was gedenkt er zu tun, damit ähnliche Fehler bei der Veröffentlichung des Berichtes betreffend die Flüchtlingspolitik vermieden werden? Ist er überhaupt der Meinung, dass betreffend die Flüchtlingspolitik ein Zwischenbericht angebracht ist, wie dies geplant ist?</p>
- Kritik an der Bergier-Kommission
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