Visana. Unzulässiges Verhalten gegenüber Versicherten
- ShortId
-
98.3501
- Id
-
19983501
- Updated
-
10.04.2024 08:26
- Language
-
de
- Title
-
Visana. Unzulässiges Verhalten gegenüber Versicherten
- AdditionalIndexing
-
Solidarität;Krankenversicherung;Versicherungsaufsicht
- 1
-
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L04K08020226, Solidarität
- L04K11100116, Versicherungsaufsicht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p></p><p></p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Bundesbehörden die Versicherten keineswegs "fallen gelassen haben", wurden doch die an die Bewilligung des Rückzugs aus den acht Kantonen geknüpften Bedingungen im Interesse eben dieser Versicherten gestellt. Die Bundesbehörden, insbesondere das Eidgenössische Departement des Innern, bzw. das ihm angegliederte Bundesamt für Sozialversicherung (BSV), haben die betroffenen Kantone, die für die Versichertenunterstellung zu sorgen haben, in das Verfahren einbezogen. Vertretungen der betroffenen Kantone haben sich zu drei Gesprächsrunden in Bern eingefunden, um untereinander und mit dem BSV sowie dem Konkordat der Krankenversicherer und der Visana das Verfahren für einen möglichst raschen und reibungslosen Wechsel der rund 104'000 Versicherten - unter Wahrung des gesetzlichen Rechts auf freie Wahl des Versicherers - festzulegen. Das BSV hat sämtliche betroffenen Versicherten in einem Informationsschreiben direkt darüber aufgeklärt, was sie erwartet. Das BSV hat die Versicherer in den betroffenen Kantonen in einer aufsichtsrechtlichen Weisung im Sinne von Art. 21 KVG daran erinnert, dass die aus der Visana ausscheidenden Versicherten ein Recht auf freie Wahl des Krankenversicherers haben und die Krankenversicherer dieses Recht ohne jeden Vorbehalt akzeptieren müssen.</p><p></p><p>Ein weiterer Schritt in dieser Zusammenarbeit ist der Versand durch die Kantone des gemeinsam mit dem BSV erarbeiteten Informationsmateriales über das Verfahren, das jeder Kanton beim Wechsel des Versicherers anwenden wird. </p><p></p><p>Nach Ansicht des Bundesrates vermögen die der Visana mit dem Rückzug auferlegten Bedingungen andere Versicherer davon abzuhalten, der Visana in dieser Hinsicht zu folgen. Ein dringlicher Bundesbeschluss ist deshalb nicht vorgesehen. Der Bundesrat beantragt jedoch, im Rahmen der Teilrevision des KVG zusätzliche Interventionsmöglichkeiten für das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) hinsichtlich der Praxis der Krankenversicherer zu schaffen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Entscheid der Visana, Zehntausende als lästig empfundene Versicherte fallenzulassen, verstösst offenkundig gegen das Anliegen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung, das die Solidarität unter allen sozialen Schichten und Landesregionen zum Grundsatz hat. Das Eidgenössische Departement des Innern hätte sich weigern sollen, diesen ärgerlichen Präzedenzfall zu schaffen.</p><p>Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit sich nicht andere Kassen auf Kosten der schwächsten Versicherten diese "Bresche" zunutze machen, welche die Visana in die Schutzmauer geschlagen hat?</p><p>Ist der Bundesrat bereit, dem Parlament umgehend einen dringlichen Bundesbeschluss zur Lösung dieses schwerwiegenden Problems zu unterbreiten?</p>
- Visana. Unzulässiges Verhalten gegenüber Versicherten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p></p><p></p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Bundesbehörden die Versicherten keineswegs "fallen gelassen haben", wurden doch die an die Bewilligung des Rückzugs aus den acht Kantonen geknüpften Bedingungen im Interesse eben dieser Versicherten gestellt. Die Bundesbehörden, insbesondere das Eidgenössische Departement des Innern, bzw. das ihm angegliederte Bundesamt für Sozialversicherung (BSV), haben die betroffenen Kantone, die für die Versichertenunterstellung zu sorgen haben, in das Verfahren einbezogen. Vertretungen der betroffenen Kantone haben sich zu drei Gesprächsrunden in Bern eingefunden, um untereinander und mit dem BSV sowie dem Konkordat der Krankenversicherer und der Visana das Verfahren für einen möglichst raschen und reibungslosen Wechsel der rund 104'000 Versicherten - unter Wahrung des gesetzlichen Rechts auf freie Wahl des Versicherers - festzulegen. Das BSV hat sämtliche betroffenen Versicherten in einem Informationsschreiben direkt darüber aufgeklärt, was sie erwartet. Das BSV hat die Versicherer in den betroffenen Kantonen in einer aufsichtsrechtlichen Weisung im Sinne von Art. 21 KVG daran erinnert, dass die aus der Visana ausscheidenden Versicherten ein Recht auf freie Wahl des Krankenversicherers haben und die Krankenversicherer dieses Recht ohne jeden Vorbehalt akzeptieren müssen.</p><p></p><p>Ein weiterer Schritt in dieser Zusammenarbeit ist der Versand durch die Kantone des gemeinsam mit dem BSV erarbeiteten Informationsmateriales über das Verfahren, das jeder Kanton beim Wechsel des Versicherers anwenden wird. </p><p></p><p>Nach Ansicht des Bundesrates vermögen die der Visana mit dem Rückzug auferlegten Bedingungen andere Versicherer davon abzuhalten, der Visana in dieser Hinsicht zu folgen. Ein dringlicher Bundesbeschluss ist deshalb nicht vorgesehen. Der Bundesrat beantragt jedoch, im Rahmen der Teilrevision des KVG zusätzliche Interventionsmöglichkeiten für das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) hinsichtlich der Praxis der Krankenversicherer zu schaffen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Entscheid der Visana, Zehntausende als lästig empfundene Versicherte fallenzulassen, verstösst offenkundig gegen das Anliegen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung, das die Solidarität unter allen sozialen Schichten und Landesregionen zum Grundsatz hat. Das Eidgenössische Departement des Innern hätte sich weigern sollen, diesen ärgerlichen Präzedenzfall zu schaffen.</p><p>Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit sich nicht andere Kassen auf Kosten der schwächsten Versicherten diese "Bresche" zunutze machen, welche die Visana in die Schutzmauer geschlagen hat?</p><p>Ist der Bundesrat bereit, dem Parlament umgehend einen dringlichen Bundesbeschluss zur Lösung dieses schwerwiegenden Problems zu unterbreiten?</p>
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