Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung

ShortId
98.3506
Id
19983506
Updated
25.06.2025 02:18
Language
de
Title
Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung
AdditionalIndexing
Lagerkosten;Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung;Sparmassnahme;Landesversorgung
1
  • L04K08040604, Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L06K070302020110, Lagerkosten
  • L05K0402010402, Landesversorgung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p></p><p></p><p>1.Die Versorgungssicherheit der Schweiz ist bereits seit vielen Jahren in abnehmendem Masse durch eine militärische Bedrohung unseres Landes gefährdet. Indessen sind längst andere Versorgungsrisiken in den Vordergrund getreten wie politische und soziale Krisen, wirtschaftspolitische Massnahmen wie Boykotte und Druckversuche aller Art, natürliche und technische Umweltkatastrophen, Migration, Streiks, Sabotage oder regionale Kriege in Lieferländern. Solche Gefahren bedeuten für die heute sehr komplexe und deswegen stark störungsanfällig gewordene Versorgungswirtschaft ein erhebliches Risiko. Vor dem Hintergrund der globalisierten Märkte, des weltweit massiven Abbaus von Betriebsvorräten in Handel und Industrie (just-in-time) als Folge eines verschärften internationalen Wettbewerbs und durch die zunehmende gegenseitige Abhängigkeit der einzelnen Produktionsstandorte und -faktoren ist die Verletzlichkeit der Versorgung der Industriestaaten wie der Schweiz weiter im Zunehmen begriffen. Verhältnismässig geringfügige Störungen, namentlich bei den Transporten, müssten angesichts der stetig abnehmenden Versorgungsautonomie rasch zu Produktionsstillständen, Engpässen bei der Güterverteilung bis hin zu sozialen Spannungen führen.</p><p></p><p></p><p></p><p>2.Aufgrund der veränderten sicherheitspolitischen Lage wird nicht mehr mit einem lang anhaltenden, weitgehenden Unterbruch der Zufuhren gerechnet, sondern eher mit häufigeren, aber sektoriellen Störungen. Ziel der Versorgungspolitik ist deshalb nicht mehr eine zeitlich begrenzte Versorgungsautarkie, sondern ein punktuelles Eingreifen zur Überwindung von Versorgungsengpässen. Aufgrund dieser Beurteilung konnte in den vergangenen Jahren bei der Pflichtlagerhaltung ein beträchtlicher Abbau von Reserven vorgenommen werden, ein Prozess, der gegenwärtig noch nicht abgeschlossen ist. Die weiteren Pflichtlagerziele werden 1999 in einem Bericht, der zur Zeit in Vorbereitung ist, aufgrund einer eingehenden Risikoanalyse und unter Berücksichtigung der Kosten für die Konsumentinnen und Konsumenten vorgegeben. Aufgrund der heutigen provisorischen Berechnungen zeichnen sich im Bereich der obligatorischen Pflichtlagerhaltung nochmals massive Kostenreduktionen ab. Danach werden sich die Kosten für die obligatorische Pflichtlagerhaltung unter heutigen Verhältnissen gerade noch auf etwa 150 Millionen Franken pro Jahr belaufen (1997: 203 Millionen). Der definitive Entscheid über Art und Umfang der zu lagernden Güter wird gestützt auf die Ergebnisse des Pflichtlagerberichts 1999 im kommenden Jahr getroffen.</p><p></p><p>Für die Versorgungssicherheit unseres Landes bleibt die Pflichtlagerhaltung aber nach wie vor von zentraler Bedeutung. Im Falle von Versorgungsstörungen wäre sie das einzige sofort einsetzbare Instrument zur Überbrückung einer Mangellage.</p><p></p><p></p><p></p><p>3.Angesichts der in Ziffer 1 aufgezeigten Risiken bereitet der Bund in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft Massnahmen zur Versorgungssicherung vor mit dem Ziel, in einer Krise die Nachteile für die Volkswirtschaft und damit letztlich für die Konsumentinnen und Konsumenten möglichst gering zu halten. In schweren Mangellagen ist eine ausreichende Grundversorgung zu erschwinglichen Preisen zu gewährleisten. Mit ihrer Versorgungspolitik steht die Schweiz nicht alleine. So hat sie im Bereich der Erdölversorgung auch internationale Verpflichtungen gegenüber der Internationalen Energie-Agentur (IEA) zu erfüllen. In ihrer Versorgungstätigkeit beschränkt sich die wirtschaftliche Landesversorgung nur auf bestimmte lebenswichtige Kernbereiche wie Ernährung, Industrie, Energie, Transporte und Kommunikation. Sie setzt sich dabei mit den neuen Herausforderungen, insbesondere im Dienstleistungssektor, auseinander und vertieft die internationale Zusammenarbeit so auch neuerdings im Rahmen des zivilen Bereichs des Programms "Partnership for Peace (PfP)".</p><p></p><p></p><p></p><p>4.Das Landesversorgungsgesetz (SR 531) trägt den modernen Versorgungsrisiken ausserhalb der wirtschaftlichen Verteidigungspolitik hinreichend Rechnung und erlaubt eine laufende Anpassung der Pflichtlagerhaltung und der Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung an die sich verändernden politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Eine grundsätzliche Revision des Landesversorgungsgesetzes, wie sie die Motionärin verlangt, ist deshalb nicht angezeigt. Wie in Ziffer 3 erwähnt, wird der Tätigkeitsbereich der wirtschaftlichen Landesversorgung aufgrund der veränderten Umstände auf das Notwendige beschränkt. Die Pflichtlagerpolitik für die Jahre 2000 - 2004 wird im Pflichtlagerbericht 1999 festgelegt; dabei zeichnen sich weitere Kostenreduktionen ab (s. Ziffer 2). Ausserdem beabsichtigt der Bundesrat, das Landesversorgungsgesetz zu revidieren. Aufgrund der Aufhebung des Getreidegesetzes (Agrarpolitik 2002) ist die Pflichtlagerhaltung von Brotgetreide neu im Landesversorgungsgesetz zu regeln. In diesem Kontext wird auch eine Abkehr vom bisherigen Einfuhrbewilligungssystem in der obligatorischen Pflichtlagerhaltung angestrebt. Aus diesen Gründen wird eine Umwandlung der Motion in ein Postulat beantragt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, eine Revision des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung in die Wege zu leiten. Die Lagerhaltungskosten belaufen sich jährlich auf mehrere hundert Millionen Franken und belasten damit die Verbraucher und die Privatwirtschaft, ganz zu schweigen von der komplexen Struktur des Bundesamtes. In einer Zeit, in der die Gefahr eines bewaffneten Konfliktes klar in den Hintergrund tritt und man um jeden Preis sparen will, scheint es vernünftig zu sein, diese minutiöse Vorrats- und Lagerhaltungspolitik zu überprüfen und die Tätigkeiten des Bundesamtes stark einzuschränken, wenn nicht gar einzustellen.</p>
  • Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p></p><p></p><p>1.Die Versorgungssicherheit der Schweiz ist bereits seit vielen Jahren in abnehmendem Masse durch eine militärische Bedrohung unseres Landes gefährdet. Indessen sind längst andere Versorgungsrisiken in den Vordergrund getreten wie politische und soziale Krisen, wirtschaftspolitische Massnahmen wie Boykotte und Druckversuche aller Art, natürliche und technische Umweltkatastrophen, Migration, Streiks, Sabotage oder regionale Kriege in Lieferländern. Solche Gefahren bedeuten für die heute sehr komplexe und deswegen stark störungsanfällig gewordene Versorgungswirtschaft ein erhebliches Risiko. Vor dem Hintergrund der globalisierten Märkte, des weltweit massiven Abbaus von Betriebsvorräten in Handel und Industrie (just-in-time) als Folge eines verschärften internationalen Wettbewerbs und durch die zunehmende gegenseitige Abhängigkeit der einzelnen Produktionsstandorte und -faktoren ist die Verletzlichkeit der Versorgung der Industriestaaten wie der Schweiz weiter im Zunehmen begriffen. Verhältnismässig geringfügige Störungen, namentlich bei den Transporten, müssten angesichts der stetig abnehmenden Versorgungsautonomie rasch zu Produktionsstillständen, Engpässen bei der Güterverteilung bis hin zu sozialen Spannungen führen.</p><p></p><p></p><p></p><p>2.Aufgrund der veränderten sicherheitspolitischen Lage wird nicht mehr mit einem lang anhaltenden, weitgehenden Unterbruch der Zufuhren gerechnet, sondern eher mit häufigeren, aber sektoriellen Störungen. Ziel der Versorgungspolitik ist deshalb nicht mehr eine zeitlich begrenzte Versorgungsautarkie, sondern ein punktuelles Eingreifen zur Überwindung von Versorgungsengpässen. Aufgrund dieser Beurteilung konnte in den vergangenen Jahren bei der Pflichtlagerhaltung ein beträchtlicher Abbau von Reserven vorgenommen werden, ein Prozess, der gegenwärtig noch nicht abgeschlossen ist. Die weiteren Pflichtlagerziele werden 1999 in einem Bericht, der zur Zeit in Vorbereitung ist, aufgrund einer eingehenden Risikoanalyse und unter Berücksichtigung der Kosten für die Konsumentinnen und Konsumenten vorgegeben. Aufgrund der heutigen provisorischen Berechnungen zeichnen sich im Bereich der obligatorischen Pflichtlagerhaltung nochmals massive Kostenreduktionen ab. Danach werden sich die Kosten für die obligatorische Pflichtlagerhaltung unter heutigen Verhältnissen gerade noch auf etwa 150 Millionen Franken pro Jahr belaufen (1997: 203 Millionen). Der definitive Entscheid über Art und Umfang der zu lagernden Güter wird gestützt auf die Ergebnisse des Pflichtlagerberichts 1999 im kommenden Jahr getroffen.</p><p></p><p>Für die Versorgungssicherheit unseres Landes bleibt die Pflichtlagerhaltung aber nach wie vor von zentraler Bedeutung. Im Falle von Versorgungsstörungen wäre sie das einzige sofort einsetzbare Instrument zur Überbrückung einer Mangellage.</p><p></p><p></p><p></p><p>3.Angesichts der in Ziffer 1 aufgezeigten Risiken bereitet der Bund in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft Massnahmen zur Versorgungssicherung vor mit dem Ziel, in einer Krise die Nachteile für die Volkswirtschaft und damit letztlich für die Konsumentinnen und Konsumenten möglichst gering zu halten. In schweren Mangellagen ist eine ausreichende Grundversorgung zu erschwinglichen Preisen zu gewährleisten. Mit ihrer Versorgungspolitik steht die Schweiz nicht alleine. So hat sie im Bereich der Erdölversorgung auch internationale Verpflichtungen gegenüber der Internationalen Energie-Agentur (IEA) zu erfüllen. In ihrer Versorgungstätigkeit beschränkt sich die wirtschaftliche Landesversorgung nur auf bestimmte lebenswichtige Kernbereiche wie Ernährung, Industrie, Energie, Transporte und Kommunikation. Sie setzt sich dabei mit den neuen Herausforderungen, insbesondere im Dienstleistungssektor, auseinander und vertieft die internationale Zusammenarbeit so auch neuerdings im Rahmen des zivilen Bereichs des Programms "Partnership for Peace (PfP)".</p><p></p><p></p><p></p><p>4.Das Landesversorgungsgesetz (SR 531) trägt den modernen Versorgungsrisiken ausserhalb der wirtschaftlichen Verteidigungspolitik hinreichend Rechnung und erlaubt eine laufende Anpassung der Pflichtlagerhaltung und der Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung an die sich verändernden politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Eine grundsätzliche Revision des Landesversorgungsgesetzes, wie sie die Motionärin verlangt, ist deshalb nicht angezeigt. Wie in Ziffer 3 erwähnt, wird der Tätigkeitsbereich der wirtschaftlichen Landesversorgung aufgrund der veränderten Umstände auf das Notwendige beschränkt. Die Pflichtlagerpolitik für die Jahre 2000 - 2004 wird im Pflichtlagerbericht 1999 festgelegt; dabei zeichnen sich weitere Kostenreduktionen ab (s. Ziffer 2). Ausserdem beabsichtigt der Bundesrat, das Landesversorgungsgesetz zu revidieren. Aufgrund der Aufhebung des Getreidegesetzes (Agrarpolitik 2002) ist die Pflichtlagerhaltung von Brotgetreide neu im Landesversorgungsgesetz zu regeln. In diesem Kontext wird auch eine Abkehr vom bisherigen Einfuhrbewilligungssystem in der obligatorischen Pflichtlagerhaltung angestrebt. Aus diesen Gründen wird eine Umwandlung der Motion in ein Postulat beantragt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, eine Revision des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung in die Wege zu leiten. Die Lagerhaltungskosten belaufen sich jährlich auf mehrere hundert Millionen Franken und belasten damit die Verbraucher und die Privatwirtschaft, ganz zu schweigen von der komplexen Struktur des Bundesamtes. In einer Zeit, in der die Gefahr eines bewaffneten Konfliktes klar in den Hintergrund tritt und man um jeden Preis sparen will, scheint es vernünftig zu sein, diese minutiöse Vorrats- und Lagerhaltungspolitik zu überprüfen und die Tätigkeiten des Bundesamtes stark einzuschränken, wenn nicht gar einzustellen.</p>
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