Weitere Forderungen nach dem Bankenvergleich

ShortId
98.3513
Id
19983513
Updated
10.04.2024 08:52
Language
de
Title
Weitere Forderungen nach dem Bankenvergleich
AdditionalIndexing
gerichtliches Vergleichsverfahren;Geschichtswissenschaft;Entschädigung;Grossbank;Zweiter Weltkrieg;USA
1
  • L05K1104010104, Grossbank
  • L04K05040106, gerichtliches Vergleichsverfahren
  • L05K0201010409, Zweiter Weltkrieg
  • L04K03050305, USA
  • L05K0507020201, Entschädigung
  • L04K16030106, Geschichtswissenschaft
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat am 13. August 1998 vom Vergleich zwischen den Schweizer Grossbanken und den amerikanischen Klägern mit vollem Verständnis Kenntnis genommen und die Hoffnung geäussert, dass der Vergleich zu einer Beruhigung der Lage beitragen und sich positiv auf die schweizerischen Aussenbeziehungen auswirken werde. Zwar schliesst der Vergleich neue finanzielle Forderungen gegenüber schweizerischen Adressaten im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg nicht völlig aus, zumal die bei einem New Yorker Bezirksgericht hängige Sammelklage gegen europäische Versicherungsgesellschaften davon ausdrücklich ausgenommen ist. Dessen ungeachtet wird das Potential für künftige neue Forderungen gegen die Schweiz erheblich eingeschränkt sein, wenn der Bankenvergleich in der vorgesehenen Form und inhaltlichen Ausgestaltung rechtskräftig wird. Unabhängig vom Vergleich hat der Bundesrat mit Bezug auf finanzielle Forderungen gegen die Schweizerische Nationalbank und die Eidgenossenschaft wiederholt klargestellt, dass für ihn kein Anlass besteht, darauf einzutreten.</p><p>Überrissene bzw. unberechtigte Forderungen, die seit Beginn der Auseinandersetzung um die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg erhoben worden sind, haben in breiten schweizerischen Bevölkerungskreisen negative Reaktionen ausgelöst, wofür der Bundesrat Verständnis zeigt. Dies ist jedoch kein Grund, die weitreichenden und im internationalen Vergleich beachtlichen Massnahmen, welche die Schweiz in diesem Kontext ergriffen hat, in Frage zu stellen, im Gegenteil: Indem die Schweiz diese Massnahmen unbeirrt umsetzt, stellt sie unter Beweis, dass sie berechtigte Anliegen betreffend ihr Verhalten zur Zeit des Zweiten Weltkriegs und in der Nachkriegszeit ernst nimmt. Dies gilt namentlich auch für die historische Aufarbeitung, die nicht pekuniären Zwecken dient, sondern der Wahrheitsfindung im eigenen Interesse. Der Bundesrat wird somit den eingeschlagenen Weg weitergehen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Mit dem in New York erzielten Bankenvergleich können die finanziellen Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Forderungen der Holocaust-Opfer des Zweiten Weltkrieges als abgeschlossen betrachtet werden. Dennoch wird über zusätzliche Geldbeträge diskutiert.</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>- Wie beurteilt er die Wirkung zusätzlicher Forderungen in bezug auf die aussenpolitischen Interessen und das aussenpolitische Image der Schweiz?</p><p>- Wie gross ist die Gefahr, dass weitere finanzielle Forderungen die Tragfähigkeit des Bankenvergleichs beeinträchtigen?</p><p>- Wie schätzt er die Möglichkeit ein, dass solche Forderungen in erster Linie weitere Begehrlichkeiten wecken und den Prozess einer transparenten Aufarbeitung der Geschichte des Zweiten Weltkrieges eher beeinträchtigen?</p>
  • Weitere Forderungen nach dem Bankenvergleich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat am 13. August 1998 vom Vergleich zwischen den Schweizer Grossbanken und den amerikanischen Klägern mit vollem Verständnis Kenntnis genommen und die Hoffnung geäussert, dass der Vergleich zu einer Beruhigung der Lage beitragen und sich positiv auf die schweizerischen Aussenbeziehungen auswirken werde. Zwar schliesst der Vergleich neue finanzielle Forderungen gegenüber schweizerischen Adressaten im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg nicht völlig aus, zumal die bei einem New Yorker Bezirksgericht hängige Sammelklage gegen europäische Versicherungsgesellschaften davon ausdrücklich ausgenommen ist. Dessen ungeachtet wird das Potential für künftige neue Forderungen gegen die Schweiz erheblich eingeschränkt sein, wenn der Bankenvergleich in der vorgesehenen Form und inhaltlichen Ausgestaltung rechtskräftig wird. Unabhängig vom Vergleich hat der Bundesrat mit Bezug auf finanzielle Forderungen gegen die Schweizerische Nationalbank und die Eidgenossenschaft wiederholt klargestellt, dass für ihn kein Anlass besteht, darauf einzutreten.</p><p>Überrissene bzw. unberechtigte Forderungen, die seit Beginn der Auseinandersetzung um die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg erhoben worden sind, haben in breiten schweizerischen Bevölkerungskreisen negative Reaktionen ausgelöst, wofür der Bundesrat Verständnis zeigt. Dies ist jedoch kein Grund, die weitreichenden und im internationalen Vergleich beachtlichen Massnahmen, welche die Schweiz in diesem Kontext ergriffen hat, in Frage zu stellen, im Gegenteil: Indem die Schweiz diese Massnahmen unbeirrt umsetzt, stellt sie unter Beweis, dass sie berechtigte Anliegen betreffend ihr Verhalten zur Zeit des Zweiten Weltkriegs und in der Nachkriegszeit ernst nimmt. Dies gilt namentlich auch für die historische Aufarbeitung, die nicht pekuniären Zwecken dient, sondern der Wahrheitsfindung im eigenen Interesse. Der Bundesrat wird somit den eingeschlagenen Weg weitergehen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Mit dem in New York erzielten Bankenvergleich können die finanziellen Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Forderungen der Holocaust-Opfer des Zweiten Weltkrieges als abgeschlossen betrachtet werden. Dennoch wird über zusätzliche Geldbeträge diskutiert.</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>- Wie beurteilt er die Wirkung zusätzlicher Forderungen in bezug auf die aussenpolitischen Interessen und das aussenpolitische Image der Schweiz?</p><p>- Wie gross ist die Gefahr, dass weitere finanzielle Forderungen die Tragfähigkeit des Bankenvergleichs beeinträchtigen?</p><p>- Wie schätzt er die Möglichkeit ein, dass solche Forderungen in erster Linie weitere Begehrlichkeiten wecken und den Prozess einer transparenten Aufarbeitung der Geschichte des Zweiten Weltkrieges eher beeinträchtigen?</p>
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