Stabilisierungsprogramm. Kostenfolgen für die Gemeinden

ShortId
98.3514
Id
19983514
Updated
10.04.2024 14:56
Language
de
Title
Stabilisierungsprogramm. Kostenfolgen für die Gemeinden
AdditionalIndexing
Gemeinde;Kanton;Sparmassnahme;Sozialausgaben;Aufgabenteilung
1
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L06K080701020106, Gemeinde
  • L06K080701020108, Kanton
  • L04K01040208, Sozialausgaben
  • L06K080701020101, Aufgabenteilung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 1. Oktober 1998 hat der Bundesrat seine Botschaft zum Stabilisierungsprogramm 1998 vorgestellt. Gegenstand des Stabilisierungsprogrammes ist der am "runden Tisch" ausgehandelte Kompromiss zur Sanierung der Bundesfinanzen sowohl über Mehreinnahmen als auch über Abstriche bei den Ausgaben. Dieser Konsens des "runden Tisches" wurde breit abgestützt: Die Sozialpartner, Vertreter der Bundesratsparteien wie auch der Kantone nahmen daran teil; Vertreter der Gemeinden jedoch wurden keine zur Teilnahme an den Gesprächen eingeladen.</p><p>Diese Tatsache kommt einer Unterlassung gleich, sind doch die Gemeinden in vielfältiger Weise durch die am "runden Tisch" getroffenen Sparbeschlüsse betroffen. Je nach Kanton werden die Gemeinden einen mehr oder weniger grossen Anteil der Mehrkosten im Bereich des Regionalverkehrs, des Strassenbaus und der Beiträge an die AHV zu übernehmen haben. Zudem lassen die Leistungsreduktionen bei der ALV und die Schaffung eines ärztlichen Dienstes bei der IV Mehrausgaben bei der Fürsorge erwarten. Andererseits dürfen die Gemeinden durch die Schliessung der Steuerlücken mit - allerdings verhältnismässig bescheidenen - Mehreinnahmen rechnen. Ein beträchtlicher Teil dieser zusätzlichen Gelder wird aber wohl in die Kassen der Kantone fliessen. Zudem werden die Kantone in Zukunft von der erhöhten Gewinnausschüttung der SNB profitieren.</p>
  • <p>Die Kantone erklärten sich bereit, an das Stabilisierungsprogramm 1998 des Bundes einen Beitrag von 500 Millionen Franken zu leisten. Die Massnahmen im Rahmen dieses Sparbeitrages der Kantone treten schrittweise in Kraft, und die Belastung der Kantone beträgt 185 Millionen Franken im Jahre 1999, 332 Millionen im Jahre 2000 und 500 Millionen Franken im Jahre 2001. Die einzelnen Kantone werden aber unterschiedlich stark betroffen. Diese Belastungsunterschiede werden mit einer Änderung des Verteilschlüssels für die Kantonsbeiträge an die jährlichen Ausgaben der AHV und IV reduziert. Der kantonale Beitrag zur Sanierung der Bundesfinanzen von 500 Millionen Franken im Jahre 2001 entspricht weniger als 0,6 Prozent der Gesamtausgaben der Kantone und Gemeinden des Jahres 1996.</p><p>1. Die finanziellen Auswirkungen aus dem Stabilisierungsprogramm auf die Gemeinden können kaum zuverlässig quantifiziert werden. Bereits eine Aufteilung nach Kantonen ist teilweise zufällig, und die Resultate müssen mit Vorsicht interpretiert werden. Zudem unterscheidet sich, je nach Kanton, die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden beträchtlich. Schliesslich wird das Verhalten jedes Kantons auch durch seine finanzielle Lage beeinflusst. Eine in mehreren Kantonen durchgeführte Umfrage zeigt, dass die finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinden, je nach Kanton, zwischen 0 und 50 Prozent der kantonalen Belastung liegen dürften.</p><p>2. Die Auswirkungen der Massnahmen des Stabilisierungsprogrammes auf die Fürsorgeausgaben sind nur schwierig abzuschätzen. Die Reduktion bestimmter Leistungen der Arbeitslosenversicherung könnte eine bescheidene Erhöhung der kommunalen Fürsorgeausgaben bewirken. Andererseits dürften die Steigerung der Wirksamkeit der regionalen Arbeitsvermittlungszentren sowie die sich abzeichnende Wirtschaftserholung die Arbeitslosigkeit und damit auch die Fürsorgeausgaben der Gemeinden stabilisieren oder gar reduzieren.</p><p>3. Der Entscheid über eine allfällige Überwälzung der kantonalen Mehrausgaben auf die Gemeinden liegt im Kompetenzbereich der Kantone und wird durch kantonales Recht geregelt. Es sind verschiedene Situationen denkbar. Im Falle einer Aufgabenteilung mit proportionaler Finanzierung der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden wirkt sich eine Lastenverschiebung des Bundes automatisch auf die entsprechende Beteiligung der beiden Körperschaften aus. Es besteht auch die Möglichkeit, dass gewisse Kantone angesichts ihrer finanziellen Lage und der deutlichen Zunahme ihres Anteils am Reingewinn der SNB auf eine Überwälzung der neuen Lasten auf die Gemeinden verzichten. Es ist aber auch nicht auszuschliessen, dass namentlich Kantone mit anhaltenden finanziellen Schwierigkeiten angesichts der im allgemeinen besseren Finanzlage der Gemeinden die zusätzlichen Lasten vollständig überwälzen.</p><p>4. Die Bundesverfassung sieht vor, dass der Reingewinn der SNB wenigstens zu zwei Dritteln den Kantonen zukommt. Die Bestimmung über die Verwendung der an die Kantone ausgeschütteten Anteile liegt nicht in der Zuständigkeit des Bundes.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Können die finanziellen Auswirkungen des Sparbeitrages der Kantone auf die Gemeinden quantifiziert werden?</p><p>2. In welchem Ausmass werden insbesondere die Fürsorgeausgaben infolge der Kürzungen im Sozialbereich zunehmen?</p><p>3. Erachtet es der Bundesrat als wahrscheinlich, dass die Kantone versucht sein werden, ihre Mehrausgaben infolge des Stabilisierungsprogrammes auf Gemeindeebene zu überwälzen?</p><p>4. Sieht er Möglichkeiten, wie eine allfällige Kostenüberwälzung der Kantone auf die Gemeinden - beispielsweise mittels einer entsprechenden Verpflichtung der Kantone im Gegenzug zu ihren Mehreinnahmen aus den Gewinnen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) - abzuwenden wäre?</p>
  • Stabilisierungsprogramm. Kostenfolgen für die Gemeinden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 1. Oktober 1998 hat der Bundesrat seine Botschaft zum Stabilisierungsprogramm 1998 vorgestellt. Gegenstand des Stabilisierungsprogrammes ist der am "runden Tisch" ausgehandelte Kompromiss zur Sanierung der Bundesfinanzen sowohl über Mehreinnahmen als auch über Abstriche bei den Ausgaben. Dieser Konsens des "runden Tisches" wurde breit abgestützt: Die Sozialpartner, Vertreter der Bundesratsparteien wie auch der Kantone nahmen daran teil; Vertreter der Gemeinden jedoch wurden keine zur Teilnahme an den Gesprächen eingeladen.</p><p>Diese Tatsache kommt einer Unterlassung gleich, sind doch die Gemeinden in vielfältiger Weise durch die am "runden Tisch" getroffenen Sparbeschlüsse betroffen. Je nach Kanton werden die Gemeinden einen mehr oder weniger grossen Anteil der Mehrkosten im Bereich des Regionalverkehrs, des Strassenbaus und der Beiträge an die AHV zu übernehmen haben. Zudem lassen die Leistungsreduktionen bei der ALV und die Schaffung eines ärztlichen Dienstes bei der IV Mehrausgaben bei der Fürsorge erwarten. Andererseits dürfen die Gemeinden durch die Schliessung der Steuerlücken mit - allerdings verhältnismässig bescheidenen - Mehreinnahmen rechnen. Ein beträchtlicher Teil dieser zusätzlichen Gelder wird aber wohl in die Kassen der Kantone fliessen. Zudem werden die Kantone in Zukunft von der erhöhten Gewinnausschüttung der SNB profitieren.</p>
    • <p>Die Kantone erklärten sich bereit, an das Stabilisierungsprogramm 1998 des Bundes einen Beitrag von 500 Millionen Franken zu leisten. Die Massnahmen im Rahmen dieses Sparbeitrages der Kantone treten schrittweise in Kraft, und die Belastung der Kantone beträgt 185 Millionen Franken im Jahre 1999, 332 Millionen im Jahre 2000 und 500 Millionen Franken im Jahre 2001. Die einzelnen Kantone werden aber unterschiedlich stark betroffen. Diese Belastungsunterschiede werden mit einer Änderung des Verteilschlüssels für die Kantonsbeiträge an die jährlichen Ausgaben der AHV und IV reduziert. Der kantonale Beitrag zur Sanierung der Bundesfinanzen von 500 Millionen Franken im Jahre 2001 entspricht weniger als 0,6 Prozent der Gesamtausgaben der Kantone und Gemeinden des Jahres 1996.</p><p>1. Die finanziellen Auswirkungen aus dem Stabilisierungsprogramm auf die Gemeinden können kaum zuverlässig quantifiziert werden. Bereits eine Aufteilung nach Kantonen ist teilweise zufällig, und die Resultate müssen mit Vorsicht interpretiert werden. Zudem unterscheidet sich, je nach Kanton, die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden beträchtlich. Schliesslich wird das Verhalten jedes Kantons auch durch seine finanzielle Lage beeinflusst. Eine in mehreren Kantonen durchgeführte Umfrage zeigt, dass die finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinden, je nach Kanton, zwischen 0 und 50 Prozent der kantonalen Belastung liegen dürften.</p><p>2. Die Auswirkungen der Massnahmen des Stabilisierungsprogrammes auf die Fürsorgeausgaben sind nur schwierig abzuschätzen. Die Reduktion bestimmter Leistungen der Arbeitslosenversicherung könnte eine bescheidene Erhöhung der kommunalen Fürsorgeausgaben bewirken. Andererseits dürften die Steigerung der Wirksamkeit der regionalen Arbeitsvermittlungszentren sowie die sich abzeichnende Wirtschaftserholung die Arbeitslosigkeit und damit auch die Fürsorgeausgaben der Gemeinden stabilisieren oder gar reduzieren.</p><p>3. Der Entscheid über eine allfällige Überwälzung der kantonalen Mehrausgaben auf die Gemeinden liegt im Kompetenzbereich der Kantone und wird durch kantonales Recht geregelt. Es sind verschiedene Situationen denkbar. Im Falle einer Aufgabenteilung mit proportionaler Finanzierung der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden wirkt sich eine Lastenverschiebung des Bundes automatisch auf die entsprechende Beteiligung der beiden Körperschaften aus. Es besteht auch die Möglichkeit, dass gewisse Kantone angesichts ihrer finanziellen Lage und der deutlichen Zunahme ihres Anteils am Reingewinn der SNB auf eine Überwälzung der neuen Lasten auf die Gemeinden verzichten. Es ist aber auch nicht auszuschliessen, dass namentlich Kantone mit anhaltenden finanziellen Schwierigkeiten angesichts der im allgemeinen besseren Finanzlage der Gemeinden die zusätzlichen Lasten vollständig überwälzen.</p><p>4. Die Bundesverfassung sieht vor, dass der Reingewinn der SNB wenigstens zu zwei Dritteln den Kantonen zukommt. Die Bestimmung über die Verwendung der an die Kantone ausgeschütteten Anteile liegt nicht in der Zuständigkeit des Bundes.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Können die finanziellen Auswirkungen des Sparbeitrages der Kantone auf die Gemeinden quantifiziert werden?</p><p>2. In welchem Ausmass werden insbesondere die Fürsorgeausgaben infolge der Kürzungen im Sozialbereich zunehmen?</p><p>3. Erachtet es der Bundesrat als wahrscheinlich, dass die Kantone versucht sein werden, ihre Mehrausgaben infolge des Stabilisierungsprogrammes auf Gemeindeebene zu überwälzen?</p><p>4. Sieht er Möglichkeiten, wie eine allfällige Kostenüberwälzung der Kantone auf die Gemeinden - beispielsweise mittels einer entsprechenden Verpflichtung der Kantone im Gegenzug zu ihren Mehreinnahmen aus den Gewinnen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) - abzuwenden wäre?</p>
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