EuroAirport. Unbefriedigende Auftragsvergabe

ShortId
98.3518
Id
19983518
Updated
10.04.2024 13:28
Language
de
Title
EuroAirport. Unbefriedigende Auftragsvergabe
AdditionalIndexing
Ausschreibung;Flughafen;Bauauftrag;Wettbewerbsbeschränkung;öffentliche Auftragsvergabe;Frankreich;Basel-Stadt
1
  • L05K0701030502, Ausschreibung
  • L05K0701030503, Bauauftrag
  • L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
  • L04K18040101, Flughafen
  • L06K030101010302, Basel-Stadt
  • L04K03010106, Frankreich
  • L05K0701030506, öffentliche Auftragsvergabe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In letzter Zeit sind mehrere grössere Ausschreibungen des EuroAirports Basel/Mülhausen/Freiburg erfolgt. Die Bedingungen sind für die Firmen des schweizerischen Gewerbes nachteilig, weil die Ausschreibungen aufgrund der "procédures générales" in französischer Sprache erfolgen und die Voraussetzungen gemäss französischem Recht erfüllt werden müssen und weil eine Vielzahl von Unterlagen beschafft bzw. eingereicht werden muss. Bedingt durch dieses Vorgehen, welches von zahlreichen KMU in der Schweiz als prohibitiv und schikanös empfunden wird, ist die Anzahl schweizerischer Unternehmen, welche zu Aufträgen gelangen, deutlich geringer als diejenige französischer Firmen.</p><p>Mit Blick auf die hälftige Finanzierung der Ausbau- und Infrastrukturprojekte durch die schweizerischen und französischen Partner ist es störend, wenn ein krasses Ungleichgewicht in der Auftragsvergabe zuungunsten der schweizerischen Firmen festgestellt wird.</p><p>Eine Korrektur des aus der Sicht des Gewerbes der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft ungerechten und komplizierten Auftragsvergabeverfahrens drängt sich auf. Wenn der Verwaltungsrat des EuroAirports nicht gewillt sein sollte, von sich aus für eine Korrektur zu sorgen, so müsste der Status des EuroAirports durch eine Ergänzung des französisch-schweizerischen Staatsvertrages vom 4. Juli 1949 insofern geändert werden als, die gesamtschweizerischen Interessen am Flughafen verstärkt gewahrt werden könnten.</p>
  • <p>Der Flughafen Basel-Mülhausen (EuroAirport) ist bekanntlich ein auf französischem Territorium liegender binationaler Flughafen, der den französischen wie auch den schweizerischen Fluggesellschaften in gleicher Weise offensteht.</p><p>Der Flughafen ist für seine Auftragsvergaben grundsätzlich dem Gatt/WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. Dezember 1994 unterstellt. Gemäss Artikel 6 des französisch-schweizerischen Staatsvertrages vom 4. Juli 1949 richten sich Bau und Betrieb des Flughafens nach französischem Recht, soweit nicht durch diesen Staatsvertrag oder seine Anhänge ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen ist. Für die praktische Anwendung der genannten Bestimmungen wurden vom Verwaltungsrat des Flughafens detaillierte Vergaberegeln ("procédures générales d'attribution et de passation de marchés") verabschiedet. Diese sehen auch ein für Schweizer und französische Unternehmen nichtdiskriminierendes Vergabeverfahren für Aufträge unterhalb des Gatt/WTO-Schwellenwertes vor.</p><p>Bei der Erarbeitung der "procédures générales" haben sich die schweizerischen Vertreter im Verwaltungsrat des Flughafens dafür eingesetzt, dass die erwähnte Regelung möglichst praxisgerecht ausgestaltet wird und dass insbesondere die schweizerischen Unternehmen nicht diskriminiert werden.</p><p>Inzwischen hat der Flughafen verschiedene Arbeiten gemäss der erwähnten Regelung vergeben. Auf seiten des baselstädtischen und basellandschaftlichen Gewerbes wurde nun die Auffassung vertreten, dass die zur Anwendung kommenden Verfahren die schweizerischen Unternehmen benachteiligten. In der Folge gelangten die genannten Kreise an das Bundesamt für Zivilluftfahrt, an das Wirtschafts- und Sozialdepartement des Kantons Basel-Stadt und an die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion des Kantons Basel-Landschaft sowie an den Flughafen. Die Gespräche und Abklärungen sind noch im Gange. Es zeichnet sich ab, dass bei der Umsetzung der "procédures générales" in Zukunft vereinfachte Verfahren zur Anwendung kommen werden, wie dies von den schweizerischen Gewerbekreisen gewünscht wird.</p><p>1. Die durch den Flughafen in letzter Zeit getätigten Ausschreibungen erfolgten staatvertragsgemäss nach französischem Recht und nach den "procédures générales". Diese mögen für schweizerische Unternehmen kompliziert erscheinen. Sollte daraus tatsächlich eine Benachteiligung der schweizerischen Unternehmen resultieren, müssten die "procédure générales" angepasst werden. Eine entsprechende Überprüfung, die auch die Frage nach der vollständigen Gatt/WTO-Konformität der "procédures générales" einschliessen wird, ist im Gange.</p><p>2./4. Das Gatt/WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen führt zu einer Liberalisierung der staatlichen Einkaufspolitiken; daran hat die Schweiz als Exportnation alles Interesse.</p><p>Die Gatt/WTO-Regeln erlauben es nicht, den am Flughafen beteiligten Staaten eine bestimmte Quote an Aufträgen zuzuweisen. An diesem Grundsatz kann auch die hälftige Beteiligung der Schweiz am Investitionsdefizit des Flughafens nichts ändern.</p><p>Dass bei den bisherigen Auftragsvergebungen mehr französische als schweizerische Unternehmungen berücksichtigt worden sind, dürfte u. a. auch an der unterschiedlichen Kostenstruktur liegen.</p><p>3. Die Überprüfung der "procédures générales d'attribution et de passation de marchés" des Flughafens ist im Gange. Das schweizerischerseits federführende Bundesamt für Zivilluftfahrt berücksichtigt dabei auch die vom Interpellanten genannten Aspekte.</p><p>Im übrigen hat der Bundesrat gegenüber den nicht vom Bund abgeordneten Verwaltungsräten, insbesondere gegenüber den französischen Verwaltungsräten, kein Weisungsrecht.</p><p>5./6. Soweit die vom Interpellanten gewünschten Änderungen durch die laufenden Gespräche bzw. durch die Überprüfung der "procédures générales d'attribution et de passation de marchés" nicht erreicht werden können, ist der Bundesrat bereit zu versuchen, mit den französischen Behörden Verhandlungen aufzunehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass die in jüngster Vergangenheit erfolgten Ausschreibungen für Bauaufträge des EuroAirports Basel/Mülhausen/Freiburg das schweizerische Gewerbe benachteiligen (Ausschreibungen in französischer Sprache, Offertgrundlagen in Anlehnung an die französische Gesetzgebung, Offertkontrolle und Vergabe nach Verfahren in Anlehnung an französische Regeln usw.)?</p><p>2. Wie stellt er sich zur Tatsache, dass für den gegenwärtig geplanten Ausbau des Flughafens und seiner Infrastruktur weit mehr französische als Schweizer Firmen zur Offertstellung und zu Aufträgen gelangen werden?</p><p>3. Ist er bereit, sich bei den Mitgliedern des Verwaltungsrates des EuroAirports (nicht nur bei den vom Bund bestimmten Vertretern, sondern bei allen, auch bei den französischen Mitgliedern des Verwaltungsrates) dafür einzusetzen, das aufwendige Verfahren für Präqualifikation, Offertstellung und Vergabe zu ändern und zu vereinfachen?</p><p>4. Ist er bereit, darauf hinzuwirken, dass in Zukunft grundsätzlich dem schweizerischen Gewerbe Aufträge entsprechend der hälftigen finanziellen Beteiligung zukommen?</p><p>5. Erachtet er eine neuerliche Ergänzung des französisch-schweizerischen Staatsvertrages vom 4. Juli 1949 über den Bau und Betrieb des Flughafens Basel-Mülhausen in Blotzheim als notwendige oder mögliche Voraussetzung, um die nachfolgend erwähnten Verbesserungen zu realisieren:</p><p>- die Bauarbeiten sollen gemäss Gatt/WTO ausgeschrieben werden;</p><p>- die flughafeneigenen Bedingungen sollen praxisgerecht gestaltet und vereinfacht werden;</p><p>- der administrative Aufwand soll für die Submittenten reduziert und vereinfacht werden;</p><p>- das selektive Auftragsvergabeverfahren soll vermehrt zur Anwendung gelangen;</p><p>- die Gleichbehandlung französischer und schweizerischer Anbieter soll gewährleistet werden können.</p><p>6. Wäre der Bundesrat gegebenenfalls bereit, eine Ergänzung des Staatsvertrages vom 4. Juli 1949 in die Wege zu leiten, um eine aus schweizerischer Sicht gerechte und zufriedenstellende Auftragsvergabepraxis zu bewirken?</p>
  • EuroAirport. Unbefriedigende Auftragsvergabe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In letzter Zeit sind mehrere grössere Ausschreibungen des EuroAirports Basel/Mülhausen/Freiburg erfolgt. Die Bedingungen sind für die Firmen des schweizerischen Gewerbes nachteilig, weil die Ausschreibungen aufgrund der "procédures générales" in französischer Sprache erfolgen und die Voraussetzungen gemäss französischem Recht erfüllt werden müssen und weil eine Vielzahl von Unterlagen beschafft bzw. eingereicht werden muss. Bedingt durch dieses Vorgehen, welches von zahlreichen KMU in der Schweiz als prohibitiv und schikanös empfunden wird, ist die Anzahl schweizerischer Unternehmen, welche zu Aufträgen gelangen, deutlich geringer als diejenige französischer Firmen.</p><p>Mit Blick auf die hälftige Finanzierung der Ausbau- und Infrastrukturprojekte durch die schweizerischen und französischen Partner ist es störend, wenn ein krasses Ungleichgewicht in der Auftragsvergabe zuungunsten der schweizerischen Firmen festgestellt wird.</p><p>Eine Korrektur des aus der Sicht des Gewerbes der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft ungerechten und komplizierten Auftragsvergabeverfahrens drängt sich auf. Wenn der Verwaltungsrat des EuroAirports nicht gewillt sein sollte, von sich aus für eine Korrektur zu sorgen, so müsste der Status des EuroAirports durch eine Ergänzung des französisch-schweizerischen Staatsvertrages vom 4. Juli 1949 insofern geändert werden als, die gesamtschweizerischen Interessen am Flughafen verstärkt gewahrt werden könnten.</p>
    • <p>Der Flughafen Basel-Mülhausen (EuroAirport) ist bekanntlich ein auf französischem Territorium liegender binationaler Flughafen, der den französischen wie auch den schweizerischen Fluggesellschaften in gleicher Weise offensteht.</p><p>Der Flughafen ist für seine Auftragsvergaben grundsätzlich dem Gatt/WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. Dezember 1994 unterstellt. Gemäss Artikel 6 des französisch-schweizerischen Staatsvertrages vom 4. Juli 1949 richten sich Bau und Betrieb des Flughafens nach französischem Recht, soweit nicht durch diesen Staatsvertrag oder seine Anhänge ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen ist. Für die praktische Anwendung der genannten Bestimmungen wurden vom Verwaltungsrat des Flughafens detaillierte Vergaberegeln ("procédures générales d'attribution et de passation de marchés") verabschiedet. Diese sehen auch ein für Schweizer und französische Unternehmen nichtdiskriminierendes Vergabeverfahren für Aufträge unterhalb des Gatt/WTO-Schwellenwertes vor.</p><p>Bei der Erarbeitung der "procédures générales" haben sich die schweizerischen Vertreter im Verwaltungsrat des Flughafens dafür eingesetzt, dass die erwähnte Regelung möglichst praxisgerecht ausgestaltet wird und dass insbesondere die schweizerischen Unternehmen nicht diskriminiert werden.</p><p>Inzwischen hat der Flughafen verschiedene Arbeiten gemäss der erwähnten Regelung vergeben. Auf seiten des baselstädtischen und basellandschaftlichen Gewerbes wurde nun die Auffassung vertreten, dass die zur Anwendung kommenden Verfahren die schweizerischen Unternehmen benachteiligten. In der Folge gelangten die genannten Kreise an das Bundesamt für Zivilluftfahrt, an das Wirtschafts- und Sozialdepartement des Kantons Basel-Stadt und an die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion des Kantons Basel-Landschaft sowie an den Flughafen. Die Gespräche und Abklärungen sind noch im Gange. Es zeichnet sich ab, dass bei der Umsetzung der "procédures générales" in Zukunft vereinfachte Verfahren zur Anwendung kommen werden, wie dies von den schweizerischen Gewerbekreisen gewünscht wird.</p><p>1. Die durch den Flughafen in letzter Zeit getätigten Ausschreibungen erfolgten staatvertragsgemäss nach französischem Recht und nach den "procédures générales". Diese mögen für schweizerische Unternehmen kompliziert erscheinen. Sollte daraus tatsächlich eine Benachteiligung der schweizerischen Unternehmen resultieren, müssten die "procédure générales" angepasst werden. Eine entsprechende Überprüfung, die auch die Frage nach der vollständigen Gatt/WTO-Konformität der "procédures générales" einschliessen wird, ist im Gange.</p><p>2./4. Das Gatt/WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen führt zu einer Liberalisierung der staatlichen Einkaufspolitiken; daran hat die Schweiz als Exportnation alles Interesse.</p><p>Die Gatt/WTO-Regeln erlauben es nicht, den am Flughafen beteiligten Staaten eine bestimmte Quote an Aufträgen zuzuweisen. An diesem Grundsatz kann auch die hälftige Beteiligung der Schweiz am Investitionsdefizit des Flughafens nichts ändern.</p><p>Dass bei den bisherigen Auftragsvergebungen mehr französische als schweizerische Unternehmungen berücksichtigt worden sind, dürfte u. a. auch an der unterschiedlichen Kostenstruktur liegen.</p><p>3. Die Überprüfung der "procédures générales d'attribution et de passation de marchés" des Flughafens ist im Gange. Das schweizerischerseits federführende Bundesamt für Zivilluftfahrt berücksichtigt dabei auch die vom Interpellanten genannten Aspekte.</p><p>Im übrigen hat der Bundesrat gegenüber den nicht vom Bund abgeordneten Verwaltungsräten, insbesondere gegenüber den französischen Verwaltungsräten, kein Weisungsrecht.</p><p>5./6. Soweit die vom Interpellanten gewünschten Änderungen durch die laufenden Gespräche bzw. durch die Überprüfung der "procédures générales d'attribution et de passation de marchés" nicht erreicht werden können, ist der Bundesrat bereit zu versuchen, mit den französischen Behörden Verhandlungen aufzunehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass die in jüngster Vergangenheit erfolgten Ausschreibungen für Bauaufträge des EuroAirports Basel/Mülhausen/Freiburg das schweizerische Gewerbe benachteiligen (Ausschreibungen in französischer Sprache, Offertgrundlagen in Anlehnung an die französische Gesetzgebung, Offertkontrolle und Vergabe nach Verfahren in Anlehnung an französische Regeln usw.)?</p><p>2. Wie stellt er sich zur Tatsache, dass für den gegenwärtig geplanten Ausbau des Flughafens und seiner Infrastruktur weit mehr französische als Schweizer Firmen zur Offertstellung und zu Aufträgen gelangen werden?</p><p>3. Ist er bereit, sich bei den Mitgliedern des Verwaltungsrates des EuroAirports (nicht nur bei den vom Bund bestimmten Vertretern, sondern bei allen, auch bei den französischen Mitgliedern des Verwaltungsrates) dafür einzusetzen, das aufwendige Verfahren für Präqualifikation, Offertstellung und Vergabe zu ändern und zu vereinfachen?</p><p>4. Ist er bereit, darauf hinzuwirken, dass in Zukunft grundsätzlich dem schweizerischen Gewerbe Aufträge entsprechend der hälftigen finanziellen Beteiligung zukommen?</p><p>5. Erachtet er eine neuerliche Ergänzung des französisch-schweizerischen Staatsvertrages vom 4. Juli 1949 über den Bau und Betrieb des Flughafens Basel-Mülhausen in Blotzheim als notwendige oder mögliche Voraussetzung, um die nachfolgend erwähnten Verbesserungen zu realisieren:</p><p>- die Bauarbeiten sollen gemäss Gatt/WTO ausgeschrieben werden;</p><p>- die flughafeneigenen Bedingungen sollen praxisgerecht gestaltet und vereinfacht werden;</p><p>- der administrative Aufwand soll für die Submittenten reduziert und vereinfacht werden;</p><p>- das selektive Auftragsvergabeverfahren soll vermehrt zur Anwendung gelangen;</p><p>- die Gleichbehandlung französischer und schweizerischer Anbieter soll gewährleistet werden können.</p><p>6. Wäre der Bundesrat gegebenenfalls bereit, eine Ergänzung des Staatsvertrages vom 4. Juli 1949 in die Wege zu leiten, um eine aus schweizerischer Sicht gerechte und zufriedenstellende Auftragsvergabepraxis zu bewirken?</p>
    • EuroAirport. Unbefriedigende Auftragsvergabe

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