Ausgaben im Asylbereich

ShortId
98.3523
Id
19983523
Updated
25.06.2025 02:21
Language
de
Title
Ausgaben im Asylbereich
AdditionalIndexing
Asylpolitik;Sparmassnahme
1
  • L03K010801, Asylpolitik
  • L04K11080108, Sparmassnahme
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ausgangslage:</p><p>Aufgrund der starken Zunahme von Asylbewerbern aus Kosovo befindet sich der Asylbereich in einer ausserordentlichen Lage, die nach ausserordentlichen Massnahmen ruft. Allein im Monat Oktober wurden 5932 Asylgesuche eingereicht. Damit werden alle bisherigen monatlichen Höchstzahlen, auch jene aus dem Jahre 1991, erheblich übertroffen. Der ausserordentlich hohe Zustrom ist durch den Kosovo-Konflikt bedingt. Von Januar bis Ende Oktober dieses Jahres wurden 66 Prozent mehr Asylgesuche eingereicht als in der entsprechenden Periode des Vorjahres. Von den Gesuchen des Monats Oktober entfielen knapp 70 Prozent auf Staatsangehörige der Bundesrepublik Jugoslawien; in rund 95 Prozent der Fälle handelte es sich dabei um Personen aus der Provinz Kosovo. Mit diesem stark ansteigenden Trend steht die Schweiz in Europa inzwischen nicht mehr alleine da. In allen europäischen Staaten ist die Zahl der Asylgesuche, zum Teil sogar massiv, gestiegen.</p><p>Bei der Beurteilung der weiteren Entwicklung im Asylwesen ist darauf hinzuweisen, dass die Schweiz in letzter Zeit - unabhängig von der starken Zunahme der Asylgesuche aus Kosovo - bezüglich Attraktivität vor allem mit den Niederlanden zur Spitzengruppe der europäischen Aufnahmestaaten gehört. Die wichtigsten Gründe dafür sind - ausser der früheren Gastarbeiterpolitik - die europapolitische Isolierung (kein Anschluss an das Dubliner Abkommen) und, wie die jüngste wissenschaftliche Studie des Schweizerischen Forums für Migrationsstudien über den Leistungsvergleich der Kosten des Asylwesens im europäischen Raum (Auftrag der Finanzkommission des Nationalrates vom 17. April 1998) zeigt, ein relativ hoher Fürsorgestandard.</p><p>Kurzfristig erwartet der Bundesrat insgesamt keine Trendwende. Vor allem kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich die Lage rasch wieder beruhigt. Auch wenn in Kosovo das Holbrook-Abkommen umgesetzt wird und die Hilfe vor Ort, an der sich die Schweiz stark beteiligt, noch verstärkt wird, ist erst auf den Jahreswechsel hin, nach dem Wintereinbruch, mit einer Beruhigung der Lage zu rechnen. Bis Ende Jahr könnten anstelle der prognostizierten 32 000 durchaus mehr als 40 000 Asylgesuche gestellt werden.</p><p>Sollte sich die Situation in Kosovo zudem weiter verschlechtern oder auf heutigem Niveau stabil bleiben, ist mit einem weiteren Anstieg der Zahl der anwesenden Personen des Asylbereichs mit entsprechenden Kostenfolgen zu rechnen. Trotz der eingeleiteten bzw. bereits umgesetzten Massnahmen rechnet der Bundesrat nicht damit, dass die Ausgaben des Asylbereichs bis 2001 auf rund 1 Milliarde Franken begrenzt werden können. Die Zunahme der Gesuchseingänge lässt bestenfalls eine Stabilisierung der Ausgaben auf 1,4 Milliarden Franken erwarten. Über die Entwicklung der Ausgaben im Asylbereich ist der Bundesrat ernsthaft besorgt und hat deshalb bereits zahlreiche Massnahmen eingeleitet bzw. vorgesehen.</p><p>Bereits eingeleitete Massnahmen:</p><p>- Inkraftsetzung des Bundesbeschlusses über dringliche Massnahmen im Asylbereich am 1. Juli 1998;</p><p>- Verabschiedung der Totalrevision des Asylgesetzes in den beiden eidgenössischen Räten in der Sommersession 1998;</p><p>- Genehmigung des Massnahmenpaketes der Arbeitsgruppe "Wegweisungsvollzug" durch Bund und Kantone am 29. Juni 1998;</p><p>- Verstärkung des Grenzwachtkorps um 100 Stellen (BRB vom 16. März und vom 2. September 1998);</p><p>- Erhöhung der personellen Ressourcen der Asylbehörden des Bundes (BFF und ARK) um 155 Stellen (8. Juni 1998);</p><p>- Erhöhung der Betreuerstellen der Kantone um 360 (1. Oktober 1998);</p><p>- Verdoppelung der Bettenzahl und Vervielfachung der Verfahrenskapazitäten in den Empfangsstellen;</p><p>- Eröffnung weiterer Notunterkünfte in Bronschhofen, Rüti und Riggisberg, was die zusätzliche Unterbringung von etwa 500 Personen ermöglicht und womit das Bundesamt für Flüchtlinge insgesamt über rund 2500 Plätze verfügt;</p><p>- Einsetzung der Armee für die Betreuung und Unterbringung von höchstens 2000 noch nicht registrierten Asylsuchenden in Notunterkünften. Der erste Einsatz der Armee erfolgte am 5. November 1998 in Gurnigelbad. Er verläuft bisher problemlos.</p><p>Kurzfristige Massnahmen:</p><p>Der Bundesrat wird im Rahmen der Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Totalrevision der Asylverordnung 2 die Herabsetzung der Unterstützungspauschale in der Asylbewerberfürsorge auf 14 Franken und die Neufestsetzung der Unterstützungspauschale in der Flüchtlingsfürsorge auf 20 Franken vorschlagen.</p><p>Eine Kürzung der entsprechenden Pauschalsätze erscheint aus folgenden Gründen gerechtfertigt:</p><p>- Der Fürsorgestandard für Asylsuchende ist in der Schweiz relativ hoch, wobei gemäss erwähnter Studie die Unterschiede zwischen den Kantonen offenbar höher ausfallen als die Unterschiede zwischen der Schweiz und dem Ausland.</p><p>- In den vergangenen vier Jahren konnte ein Wechsel in der Bevölkerungsstruktur bei Personen des Asylrechtes festgestellt werden. Die Anzahl Familien bzw. Mehrpersonenhaushalte hat sich erhöht, so dass die Kantone grundsätzlich auch tiefere durchschnittliche Kosten pro Person verzeichnen müssten.</p><p>- Rund 54 Prozent der anerkannten Flüchtlinge im erwerbsfähigen Alter gehen keiner Erwerbstätigkeit nach. Diese müssen besser in den Arbeitsprozess integriert werden. Das gilt auch für vorläufig Aufgenommene, bei denen sich abzeichnet, dass der Vollzug noch einige Zeit sistiert ist.</p><p>Der Entwurf der Asylverordnung 2 sieht im weiteren eine Vielzahl von Änderungen vor. Die Massnahmen sollen mit Inkrafttreten des revidierten Asylgesetzes und den entsprechenden Verordnungen per 1. Juli 1999 umgesetzt werden.</p><p>Mittelfristige Massnahmen:</p><p>Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des "runden Tisches" äusserten die Erwartung, dass die Ausgaben im Asyl- und Flüchtlingsbereich bis 2001 - vorbehältlich ausserordentlicher Ereignisse - wieder auf den Finanzplan, d. h. auf 1 Milliarde Franken, zurückgeführt werden können. Dies erfordert Einsparungen von 300 bis 350 Millionen Franken, wobei die Mehrausgaben aufgrund der aktuellen problematischen Lage in der Provinz Kosovo noch nicht berücksichtigt sind. Die erwähnten Massnahmen werden bei weitem nicht ausreichen, Einsparungen in den genannten Grössenordnungen zu bewirken. Aus diesem Grund werden das EJPD, das EFD und die Kantone gemeinsam Überlegungen anstellen, wie mit einschneidenderen Massnahmen im Asylbereich mittelfristig weitere Einsparungen erzielt werden können. Reine Kostenverlagerungen vom Bund auf die Kantone dürften politisch wenig aussichtsreich sein. Die Stossrichtung muss vielmehr Sparen und Attraktivitätsminderung des Asyllandes Schweiz im westeuropäischen Vergleich sein.</p><p>Anlässlich der Aussprache der Departementschefs EJPD und EFD vom 29. Oktober 1998 mit Vertreterinnen und Vertretern der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren wurde beschlossen, nach dem Modell der Arbeitsgruppe "Wegweisungsvollzug" eine paritätische Arbeitsgruppe zu bilden und sie zu beauftragen, neue Fürsorge- und Finanzierungsmodelle zu prüfen und Vorschläge für eine verbesserte Anreizstruktur für ein kostengünstiges Asylwesen zu erarbeiten. Diese Arbeitsgruppe soll dem EJPD bis im Mai 1999 einen Zwischenbericht unterbreiten.</p><p>Weitere beschlossene Massnahmen:</p><p>Die auf der Basis des Schlussberichtes der Arbeitsgruppe "Wegweisungsvollzug" erfolgten Beschlüsse des Bundesrates und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren wirken finanziell entlastend. Eines der beiden zentralen Elemente bildet die Schaffung einer Abteilung für Wegweisungsvollzug, die einerseits für die Papierbeschaffung und andererseits für die Vollzugsunterstützung im Asyl- und Ausländerbereich zuständig sein wird. Diese vom Bund übernommene Zusatzaufgabe generiert zwar neue Investitionskosten, doch sollten diese durch die Reduktion der Verwaltungskostenpauschale um 200 Franken mittelfristig mehr als kompensiert werden.</p><p>Das andere zentrale Element besteht in der Entwicklung eines Verfahrens- und Vollzugscontrollings. Dieses Instrument soll Transparenz darüber schaffen, ob die den Verfahrens- und Vollzugsorganen von Bund und Kantonen auferlegten Aufgaben korrekt und zeitgerecht erfüllt werden.</p><p>Weiter soll es den Kantonen Vergleichswerte über die Art der Aufgabenerledigung untereinander liefern. Das Instrument ist wirkungsorientiert und ermöglicht den jeweiligen Führungsorganen, gegebenenfalls korrigierend einzuwirken. Das neue Controllingsystem soll mit dem Inkrafttreten des revidierten Asylgesetzes per 1. Juli 1999 operativ werden.</p><p>Dem zusätzlichen Engagement des Bundes steht ein gleichwertiges Massnahmenpaket auf seiten der Kantone gegenüber, welches den personellen Ausbau der kantonalen Vollzugsorgane, eine Anpassung der kantonalen Strukturen, die Stärkung und Institutionalisierung der interkantonalen Koordination und die Professionalisierung der mit dem Vollzug betrauten kantonalen Stellen beinhaltet.</p><p>Im Hinblick auf die Berichterstattung zuhanden der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren und des EJPD anlässlich der Frühjahrsversammlung 1999 werden zu den unterbreiteten Massnahmen Indikatoren und Bedingungen definiert und eine Umsetzungskontrolle erarbeitet, welche es ermöglicht aufzuzeigen, wer bis wann welche Massnahme erfüllt bzw. nicht erfüllt hat.</p><p>Fazit: Unter Beachtung der geltenden völkerrechtlichen Verpflichtungen sowie der Grundsätze einer humanitären Flüchtlingspolitik wird der Bundesrat alles daransetzen, die Ausgaben im Asylbereich nicht weiter ansteigen zu lassen. Ob dabei die von den Motionären formulierte Zielsetzung, Rückführung der Ausgaben bis 2001 auf maximal 1 Milliarde Franken, erreicht werden kann, hängt indessen zu wesentlichen Teilen von Faktoren ab, die von der Schweiz nicht oder nur beschränkt beeinflusst werden können, wie beispielsweise die Entwicklung in den Krisengebieten, namentlich in der Bundesrepublik Jugoslawien.</p><p>Zudem wird der Bundesrat alles daransetzen, damit die beiden Referenden (gegen das totalrevidierte Asylgesetz und den Bundesbeschluss über die dringlichen Massnahmen im Asyl- und Ausländerbereich) erfolgreich bekämpft werden. Sodann sind die beim Bund und in Zusammenarbeit mit den Kantonen getroffenen Massnahmen konsequent umzusetzen. Hinsichtlich der Kosovo-Flüchtlinge wird es darum gehen, nach Ablauf der Ausreisefrist frühzeitig die möglichen Rückführungen zu planen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat legt bis Mitte 1999 ein Massnahmenpaket vor mit dem Ziel, die Ausgaben im Asylbereich bis zum Jahr 2001 auf maximal 1 Milliarde Franken zurückzuführen.</p>
  • Ausgaben im Asylbereich
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19980059
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ausgangslage:</p><p>Aufgrund der starken Zunahme von Asylbewerbern aus Kosovo befindet sich der Asylbereich in einer ausserordentlichen Lage, die nach ausserordentlichen Massnahmen ruft. Allein im Monat Oktober wurden 5932 Asylgesuche eingereicht. Damit werden alle bisherigen monatlichen Höchstzahlen, auch jene aus dem Jahre 1991, erheblich übertroffen. Der ausserordentlich hohe Zustrom ist durch den Kosovo-Konflikt bedingt. Von Januar bis Ende Oktober dieses Jahres wurden 66 Prozent mehr Asylgesuche eingereicht als in der entsprechenden Periode des Vorjahres. Von den Gesuchen des Monats Oktober entfielen knapp 70 Prozent auf Staatsangehörige der Bundesrepublik Jugoslawien; in rund 95 Prozent der Fälle handelte es sich dabei um Personen aus der Provinz Kosovo. Mit diesem stark ansteigenden Trend steht die Schweiz in Europa inzwischen nicht mehr alleine da. In allen europäischen Staaten ist die Zahl der Asylgesuche, zum Teil sogar massiv, gestiegen.</p><p>Bei der Beurteilung der weiteren Entwicklung im Asylwesen ist darauf hinzuweisen, dass die Schweiz in letzter Zeit - unabhängig von der starken Zunahme der Asylgesuche aus Kosovo - bezüglich Attraktivität vor allem mit den Niederlanden zur Spitzengruppe der europäischen Aufnahmestaaten gehört. Die wichtigsten Gründe dafür sind - ausser der früheren Gastarbeiterpolitik - die europapolitische Isolierung (kein Anschluss an das Dubliner Abkommen) und, wie die jüngste wissenschaftliche Studie des Schweizerischen Forums für Migrationsstudien über den Leistungsvergleich der Kosten des Asylwesens im europäischen Raum (Auftrag der Finanzkommission des Nationalrates vom 17. April 1998) zeigt, ein relativ hoher Fürsorgestandard.</p><p>Kurzfristig erwartet der Bundesrat insgesamt keine Trendwende. Vor allem kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich die Lage rasch wieder beruhigt. Auch wenn in Kosovo das Holbrook-Abkommen umgesetzt wird und die Hilfe vor Ort, an der sich die Schweiz stark beteiligt, noch verstärkt wird, ist erst auf den Jahreswechsel hin, nach dem Wintereinbruch, mit einer Beruhigung der Lage zu rechnen. Bis Ende Jahr könnten anstelle der prognostizierten 32 000 durchaus mehr als 40 000 Asylgesuche gestellt werden.</p><p>Sollte sich die Situation in Kosovo zudem weiter verschlechtern oder auf heutigem Niveau stabil bleiben, ist mit einem weiteren Anstieg der Zahl der anwesenden Personen des Asylbereichs mit entsprechenden Kostenfolgen zu rechnen. Trotz der eingeleiteten bzw. bereits umgesetzten Massnahmen rechnet der Bundesrat nicht damit, dass die Ausgaben des Asylbereichs bis 2001 auf rund 1 Milliarde Franken begrenzt werden können. Die Zunahme der Gesuchseingänge lässt bestenfalls eine Stabilisierung der Ausgaben auf 1,4 Milliarden Franken erwarten. Über die Entwicklung der Ausgaben im Asylbereich ist der Bundesrat ernsthaft besorgt und hat deshalb bereits zahlreiche Massnahmen eingeleitet bzw. vorgesehen.</p><p>Bereits eingeleitete Massnahmen:</p><p>- Inkraftsetzung des Bundesbeschlusses über dringliche Massnahmen im Asylbereich am 1. Juli 1998;</p><p>- Verabschiedung der Totalrevision des Asylgesetzes in den beiden eidgenössischen Räten in der Sommersession 1998;</p><p>- Genehmigung des Massnahmenpaketes der Arbeitsgruppe "Wegweisungsvollzug" durch Bund und Kantone am 29. Juni 1998;</p><p>- Verstärkung des Grenzwachtkorps um 100 Stellen (BRB vom 16. März und vom 2. September 1998);</p><p>- Erhöhung der personellen Ressourcen der Asylbehörden des Bundes (BFF und ARK) um 155 Stellen (8. Juni 1998);</p><p>- Erhöhung der Betreuerstellen der Kantone um 360 (1. Oktober 1998);</p><p>- Verdoppelung der Bettenzahl und Vervielfachung der Verfahrenskapazitäten in den Empfangsstellen;</p><p>- Eröffnung weiterer Notunterkünfte in Bronschhofen, Rüti und Riggisberg, was die zusätzliche Unterbringung von etwa 500 Personen ermöglicht und womit das Bundesamt für Flüchtlinge insgesamt über rund 2500 Plätze verfügt;</p><p>- Einsetzung der Armee für die Betreuung und Unterbringung von höchstens 2000 noch nicht registrierten Asylsuchenden in Notunterkünften. Der erste Einsatz der Armee erfolgte am 5. November 1998 in Gurnigelbad. Er verläuft bisher problemlos.</p><p>Kurzfristige Massnahmen:</p><p>Der Bundesrat wird im Rahmen der Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Totalrevision der Asylverordnung 2 die Herabsetzung der Unterstützungspauschale in der Asylbewerberfürsorge auf 14 Franken und die Neufestsetzung der Unterstützungspauschale in der Flüchtlingsfürsorge auf 20 Franken vorschlagen.</p><p>Eine Kürzung der entsprechenden Pauschalsätze erscheint aus folgenden Gründen gerechtfertigt:</p><p>- Der Fürsorgestandard für Asylsuchende ist in der Schweiz relativ hoch, wobei gemäss erwähnter Studie die Unterschiede zwischen den Kantonen offenbar höher ausfallen als die Unterschiede zwischen der Schweiz und dem Ausland.</p><p>- In den vergangenen vier Jahren konnte ein Wechsel in der Bevölkerungsstruktur bei Personen des Asylrechtes festgestellt werden. Die Anzahl Familien bzw. Mehrpersonenhaushalte hat sich erhöht, so dass die Kantone grundsätzlich auch tiefere durchschnittliche Kosten pro Person verzeichnen müssten.</p><p>- Rund 54 Prozent der anerkannten Flüchtlinge im erwerbsfähigen Alter gehen keiner Erwerbstätigkeit nach. Diese müssen besser in den Arbeitsprozess integriert werden. Das gilt auch für vorläufig Aufgenommene, bei denen sich abzeichnet, dass der Vollzug noch einige Zeit sistiert ist.</p><p>Der Entwurf der Asylverordnung 2 sieht im weiteren eine Vielzahl von Änderungen vor. Die Massnahmen sollen mit Inkrafttreten des revidierten Asylgesetzes und den entsprechenden Verordnungen per 1. Juli 1999 umgesetzt werden.</p><p>Mittelfristige Massnahmen:</p><p>Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des "runden Tisches" äusserten die Erwartung, dass die Ausgaben im Asyl- und Flüchtlingsbereich bis 2001 - vorbehältlich ausserordentlicher Ereignisse - wieder auf den Finanzplan, d. h. auf 1 Milliarde Franken, zurückgeführt werden können. Dies erfordert Einsparungen von 300 bis 350 Millionen Franken, wobei die Mehrausgaben aufgrund der aktuellen problematischen Lage in der Provinz Kosovo noch nicht berücksichtigt sind. Die erwähnten Massnahmen werden bei weitem nicht ausreichen, Einsparungen in den genannten Grössenordnungen zu bewirken. Aus diesem Grund werden das EJPD, das EFD und die Kantone gemeinsam Überlegungen anstellen, wie mit einschneidenderen Massnahmen im Asylbereich mittelfristig weitere Einsparungen erzielt werden können. Reine Kostenverlagerungen vom Bund auf die Kantone dürften politisch wenig aussichtsreich sein. Die Stossrichtung muss vielmehr Sparen und Attraktivitätsminderung des Asyllandes Schweiz im westeuropäischen Vergleich sein.</p><p>Anlässlich der Aussprache der Departementschefs EJPD und EFD vom 29. Oktober 1998 mit Vertreterinnen und Vertretern der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren wurde beschlossen, nach dem Modell der Arbeitsgruppe "Wegweisungsvollzug" eine paritätische Arbeitsgruppe zu bilden und sie zu beauftragen, neue Fürsorge- und Finanzierungsmodelle zu prüfen und Vorschläge für eine verbesserte Anreizstruktur für ein kostengünstiges Asylwesen zu erarbeiten. Diese Arbeitsgruppe soll dem EJPD bis im Mai 1999 einen Zwischenbericht unterbreiten.</p><p>Weitere beschlossene Massnahmen:</p><p>Die auf der Basis des Schlussberichtes der Arbeitsgruppe "Wegweisungsvollzug" erfolgten Beschlüsse des Bundesrates und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren wirken finanziell entlastend. Eines der beiden zentralen Elemente bildet die Schaffung einer Abteilung für Wegweisungsvollzug, die einerseits für die Papierbeschaffung und andererseits für die Vollzugsunterstützung im Asyl- und Ausländerbereich zuständig sein wird. Diese vom Bund übernommene Zusatzaufgabe generiert zwar neue Investitionskosten, doch sollten diese durch die Reduktion der Verwaltungskostenpauschale um 200 Franken mittelfristig mehr als kompensiert werden.</p><p>Das andere zentrale Element besteht in der Entwicklung eines Verfahrens- und Vollzugscontrollings. Dieses Instrument soll Transparenz darüber schaffen, ob die den Verfahrens- und Vollzugsorganen von Bund und Kantonen auferlegten Aufgaben korrekt und zeitgerecht erfüllt werden.</p><p>Weiter soll es den Kantonen Vergleichswerte über die Art der Aufgabenerledigung untereinander liefern. Das Instrument ist wirkungsorientiert und ermöglicht den jeweiligen Führungsorganen, gegebenenfalls korrigierend einzuwirken. Das neue Controllingsystem soll mit dem Inkrafttreten des revidierten Asylgesetzes per 1. Juli 1999 operativ werden.</p><p>Dem zusätzlichen Engagement des Bundes steht ein gleichwertiges Massnahmenpaket auf seiten der Kantone gegenüber, welches den personellen Ausbau der kantonalen Vollzugsorgane, eine Anpassung der kantonalen Strukturen, die Stärkung und Institutionalisierung der interkantonalen Koordination und die Professionalisierung der mit dem Vollzug betrauten kantonalen Stellen beinhaltet.</p><p>Im Hinblick auf die Berichterstattung zuhanden der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren und des EJPD anlässlich der Frühjahrsversammlung 1999 werden zu den unterbreiteten Massnahmen Indikatoren und Bedingungen definiert und eine Umsetzungskontrolle erarbeitet, welche es ermöglicht aufzuzeigen, wer bis wann welche Massnahme erfüllt bzw. nicht erfüllt hat.</p><p>Fazit: Unter Beachtung der geltenden völkerrechtlichen Verpflichtungen sowie der Grundsätze einer humanitären Flüchtlingspolitik wird der Bundesrat alles daransetzen, die Ausgaben im Asylbereich nicht weiter ansteigen zu lassen. Ob dabei die von den Motionären formulierte Zielsetzung, Rückführung der Ausgaben bis 2001 auf maximal 1 Milliarde Franken, erreicht werden kann, hängt indessen zu wesentlichen Teilen von Faktoren ab, die von der Schweiz nicht oder nur beschränkt beeinflusst werden können, wie beispielsweise die Entwicklung in den Krisengebieten, namentlich in der Bundesrepublik Jugoslawien.</p><p>Zudem wird der Bundesrat alles daransetzen, damit die beiden Referenden (gegen das totalrevidierte Asylgesetz und den Bundesbeschluss über die dringlichen Massnahmen im Asyl- und Ausländerbereich) erfolgreich bekämpft werden. Sodann sind die beim Bund und in Zusammenarbeit mit den Kantonen getroffenen Massnahmen konsequent umzusetzen. Hinsichtlich der Kosovo-Flüchtlinge wird es darum gehen, nach Ablauf der Ausreisefrist frühzeitig die möglichen Rückführungen zu planen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat legt bis Mitte 1999 ein Massnahmenpaket vor mit dem Ziel, die Ausgaben im Asylbereich bis zum Jahr 2001 auf maximal 1 Milliarde Franken zurückzuführen.</p>
    • Ausgaben im Asylbereich

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