UWG und Meinungsfreiheit

ShortId
98.3528
Id
19983528
Updated
25.06.2025 02:24
Language
de
Title
UWG und Meinungsfreiheit
AdditionalIndexing
Pressefreiheit;Wettbewerbsbeschränkung;Medienrecht;Beruf in der Kommunikationsbranche
1
  • L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
  • L04K12020405, Medienrecht
  • L04K12020302, Beruf in der Kommunikationsbranche
  • L04K05020104, Pressefreiheit
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob die Bestimmungen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zugunsten der Medienberichterstattung geändert werden sollen.</p><p>Dabei soll insbesondere der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte Rechnung getragen werden. Eine allfällige Änderung soll die besonderen Bedürfnisse der Medienschaffenden berücksichtigen, diesen aber keine unbegründeten Vorrechte gegenüber anderen Berufsgruppen einräumen. Das Ziel soll sein, eine kritische und verantwortliche Medienberichterstattung und eine unabhängige Konsumenteninformation zu gewährleisten, ohne jedoch das Rechtsgut (Wahrung des lauteren Wettbewerbs) zu verletzen. Eine solche Änderung sollte ebenfalls die aktuelle Strafrechtsdoktrin und das europäische Rechtsumfeld berücksichtigen.</p>
  • UWG und Meinungsfreiheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob die Bestimmungen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zugunsten der Medienberichterstattung geändert werden sollen.</p><p>Dabei soll insbesondere der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte Rechnung getragen werden. Eine allfällige Änderung soll die besonderen Bedürfnisse der Medienschaffenden berücksichtigen, diesen aber keine unbegründeten Vorrechte gegenüber anderen Berufsgruppen einräumen. Das Ziel soll sein, eine kritische und verantwortliche Medienberichterstattung und eine unabhängige Konsumenteninformation zu gewährleisten, ohne jedoch das Rechtsgut (Wahrung des lauteren Wettbewerbs) zu verletzen. Eine solche Änderung sollte ebenfalls die aktuelle Strafrechtsdoktrin und das europäische Rechtsumfeld berücksichtigen.</p>
    • UWG und Meinungsfreiheit

Back to List