Doppelzüngiger Netanyahu unerwünscht

ShortId
98.3534
Id
19983534
Updated
10.04.2024 14:58
Language
de
Title
Doppelzüngiger Netanyahu unerwünscht
AdditionalIndexing
nachrichtenlose Vermögen;Judentum;diplomatische Beziehungen;Staatsbesuch;diplomatische Sanktion;Entschädigung;Regierungspräsident/in;Grossbank;Zweiter Weltkrieg;Israel
1
  • L04K10020112, Staatsbesuch
  • L05K0806020304, Regierungspräsident/in
  • L04K03030108, Israel
  • L04K10020102, diplomatische Beziehungen
  • L05K1002010501, diplomatische Sanktion
  • L05K0201010409, Zweiter Weltkrieg
  • L05K1104020501, nachrichtenlose Vermögen
  • L04K01060208, Judentum
  • L05K0507020201, Entschädigung
  • L05K1104010104, Grossbank
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Während der Fragestunde vom 7. Dezember hat der Bundesrat bereits grundsätzlich zur Frage Baumann Alexander "Affront Netanyahus gegen die Schweiz" Stellung nehmen können. Der Bundesrat erklärte damals, dass er am Dialog mit Israel festhalten würde, unabhängig von der Person des israelischen Ministerpräsidenten.</p><p>Der israelische Ministerpräsident Netanyahu hat sich in einem Schreiben vom 25. November 1998 an den Bundespräsidenten für die späte Verschiebung seines Besuches vom gleichen Tag in der Schweiz entschuldigt und erklärt, dass wichtige Verhandlungen in der Regierungskoalition seine Anwesenheit in Israel erforderten.</p><p>In einer Erklärung durch Vizekanzler Casanova hat der Bundesrat diese Absage bedauert, weil er den Besuch von Herrn Netanyahu auch hat wahrnehmen wollen, um gegenüber dem israelischen Ministerpräsidenten die Verärgerung des Schweizervolkes und der Regierung zum Ausdruck zu bringen.</p><p>2. Es gibt keine Massstäbe für solche Fälle, und deshalb kann im vorliegenden Fall auch nicht von einem besonderen Massstab gesprochen werden, den der Bundesrat hätte anwenden können. Nach Meinung des Bundesrates bleibt der offene Dialog der beste Weg, um auch einer sehr kritischen Haltung Ausdruck zu geben.</p><p>3. Die möglichen Konsequenzen einer Ausladung von Ministerpräsident Netanyahu wurden vom Bundesrat erwogen. Diese standen aber nicht im Vordergrund der bundesrätlichen Überlegungen. Der Bundesrat hat stets die Auffassung vertreten, dass Meinungsverschiedenheiten mit ausländischen Partnern im offenen Dialog ausgetragen werden müssen. Das Treffen wäre dafür geeignet gewesen. Der Bundesrat hat übrigens seine Einschätzung bezüglich des ganzen Vorfalles wiederholt öffentlich dargelegt.</p><p>4. Diese Frage ist im Lichte der innenpolitischen Entwicklung in Israel kurzfristig gegenstandslos geworden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 30. Oktober 1998 ist über die Medien in unserem Lande bekanntgeworden, dass alt Senator Alfonse D'Amato, der New Yorker Finanzkontrolleur Alan Hevesi, Unterstaatssekretär Stuart Eizenstat sowie der Präsident des World Jewish Congress, Edgar Bronfman, am 17. November 1998 in der Knesset in Jerusalem vom israelischen Premierminister Benjamin Netanyahu die Auszeichnung "Gesinnung und Mut" entgegengenommen haben. Sie wurden für ihre Rolle beim Zustandekommen des 1,25 Milliarden Dollar schweren Vergleiches mit den Schweizer Banken in Sachen nachrichtenlose Vermögen geehrt. Andererseits hatte Netanyahu beim Besuch von Bundespräsident Cotti in Israel und später im Anschluss an seinen Gratulationsbrief an Bronfman mehrfach seine Anerkennung darüber ausgesprochen, wie die Schweiz die Probleme im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg löse. Es dürfte nicht verfehlt sein, in diesem Verhalten Netanyahus ein Doppelspiel zu erkennen.</p><p>Selbst wenn Netanyahu die Auszeichnungen schliesslich nicht selbst überreichen sollte, betrachten wir die Auszeichnung von vier Hauptakteuren der weltweit grössten Erpressung als ausgesprochen unfreundlichen Akt gegen unser Land und unser Volk.</p><p>Es war vorgesehen, dass Premierminister Netanyahu am 24. November 1998 die Schweiz besuchen würde. Bei dieser Gelegenheit hätte er von einer Delegation des Bundesrates empfangen werden sollen.</p><p>Anlässlich der Jubiläumssitzung vom 6. November 1998 habe ich bei der Generalsekretärin der Bundesversammlung einen Vorstoss eingereicht - mit dem folgenden Begehren: "Der Bundesrat wird aufgefordert, im Falle, dass die vorgesehene Anerkennung von vier Hauptakteuren der Erpressungen durch eine Autorität des Staates Israel tatsächlich stattfindet, dem israelischen Premierminister Netanyahu bekanntzugeben, dass sein Besuch in der Schweiz aufgrund der bekanntgewordenen Vorgänge derzeit nicht erwünscht sei."</p><p>Am 9. November 1998 hat mir die Generalsekretärin mündlich mitgeteilt, dass die Sitzung der Bundesversammlung vom 6. November 1998 trotz Taggeldberechtigung der Ratsmitglieder keine Ratssitzung im Sinne von Artikel 33 des Geschäftsreglementes des Nationalrates gewesen sei. Der Vorstoss werde daher mit Eingangsdatum vom 30. November 1998 (erster Tag der Wintersession) entgegengenommen. Da sich der Vorstoss aber gegen den Staatsbesuch vom 24. November 1998 richtete, leitete die Generalsekretärin den Text an den Bundeskanzler zuhanden der zuständigen Stellen zur vorläufigen Kenntnisnahme weiter.</p><p>Nachdem der Bundesrat am 18. November 1998 entschieden hat, die Einladung an Netanyahu aufrechtzuhalten, dieser jedoch seinen Besuch aber nur wenige Stunden vor der geplanten Ankunft abgemeldet hat, ergeben sich folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Welche Stufe der Beleidigung und Missachtung unseres Landes muss ein Regierungschef eines Landes erreichen, damit der Bundesrat eine Einladung in die Schweiz widerruft?</p><p>2. Sind für den Premier von Israel im vorliegenden Fall besondere Massstäbe zur Anwendung gelangt?</p><p>3. Welche Folgen hätte eine Ausladung Netanyahus nach sich ziehen können, und war es die Furcht vor diesen Folgen, die den Bundesrat davon abgehalten hatte, Netanyahu wissen zu lassen, dass sein Besuch in unserem Land aufgrund der bekanntgewordenen Vorgänge derzeit nicht erwünscht sei?</p><p>4. Kann sich der Bundesrat der Überlegung anschliessen, dass sich eine Erneuerung der Einladung in absehbarer Zeit nicht aufdrängt?</p>
  • Doppelzüngiger Netanyahu unerwünscht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Während der Fragestunde vom 7. Dezember hat der Bundesrat bereits grundsätzlich zur Frage Baumann Alexander "Affront Netanyahus gegen die Schweiz" Stellung nehmen können. Der Bundesrat erklärte damals, dass er am Dialog mit Israel festhalten würde, unabhängig von der Person des israelischen Ministerpräsidenten.</p><p>Der israelische Ministerpräsident Netanyahu hat sich in einem Schreiben vom 25. November 1998 an den Bundespräsidenten für die späte Verschiebung seines Besuches vom gleichen Tag in der Schweiz entschuldigt und erklärt, dass wichtige Verhandlungen in der Regierungskoalition seine Anwesenheit in Israel erforderten.</p><p>In einer Erklärung durch Vizekanzler Casanova hat der Bundesrat diese Absage bedauert, weil er den Besuch von Herrn Netanyahu auch hat wahrnehmen wollen, um gegenüber dem israelischen Ministerpräsidenten die Verärgerung des Schweizervolkes und der Regierung zum Ausdruck zu bringen.</p><p>2. Es gibt keine Massstäbe für solche Fälle, und deshalb kann im vorliegenden Fall auch nicht von einem besonderen Massstab gesprochen werden, den der Bundesrat hätte anwenden können. Nach Meinung des Bundesrates bleibt der offene Dialog der beste Weg, um auch einer sehr kritischen Haltung Ausdruck zu geben.</p><p>3. Die möglichen Konsequenzen einer Ausladung von Ministerpräsident Netanyahu wurden vom Bundesrat erwogen. Diese standen aber nicht im Vordergrund der bundesrätlichen Überlegungen. Der Bundesrat hat stets die Auffassung vertreten, dass Meinungsverschiedenheiten mit ausländischen Partnern im offenen Dialog ausgetragen werden müssen. Das Treffen wäre dafür geeignet gewesen. Der Bundesrat hat übrigens seine Einschätzung bezüglich des ganzen Vorfalles wiederholt öffentlich dargelegt.</p><p>4. Diese Frage ist im Lichte der innenpolitischen Entwicklung in Israel kurzfristig gegenstandslos geworden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 30. Oktober 1998 ist über die Medien in unserem Lande bekanntgeworden, dass alt Senator Alfonse D'Amato, der New Yorker Finanzkontrolleur Alan Hevesi, Unterstaatssekretär Stuart Eizenstat sowie der Präsident des World Jewish Congress, Edgar Bronfman, am 17. November 1998 in der Knesset in Jerusalem vom israelischen Premierminister Benjamin Netanyahu die Auszeichnung "Gesinnung und Mut" entgegengenommen haben. Sie wurden für ihre Rolle beim Zustandekommen des 1,25 Milliarden Dollar schweren Vergleiches mit den Schweizer Banken in Sachen nachrichtenlose Vermögen geehrt. Andererseits hatte Netanyahu beim Besuch von Bundespräsident Cotti in Israel und später im Anschluss an seinen Gratulationsbrief an Bronfman mehrfach seine Anerkennung darüber ausgesprochen, wie die Schweiz die Probleme im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg löse. Es dürfte nicht verfehlt sein, in diesem Verhalten Netanyahus ein Doppelspiel zu erkennen.</p><p>Selbst wenn Netanyahu die Auszeichnungen schliesslich nicht selbst überreichen sollte, betrachten wir die Auszeichnung von vier Hauptakteuren der weltweit grössten Erpressung als ausgesprochen unfreundlichen Akt gegen unser Land und unser Volk.</p><p>Es war vorgesehen, dass Premierminister Netanyahu am 24. November 1998 die Schweiz besuchen würde. Bei dieser Gelegenheit hätte er von einer Delegation des Bundesrates empfangen werden sollen.</p><p>Anlässlich der Jubiläumssitzung vom 6. November 1998 habe ich bei der Generalsekretärin der Bundesversammlung einen Vorstoss eingereicht - mit dem folgenden Begehren: "Der Bundesrat wird aufgefordert, im Falle, dass die vorgesehene Anerkennung von vier Hauptakteuren der Erpressungen durch eine Autorität des Staates Israel tatsächlich stattfindet, dem israelischen Premierminister Netanyahu bekanntzugeben, dass sein Besuch in der Schweiz aufgrund der bekanntgewordenen Vorgänge derzeit nicht erwünscht sei."</p><p>Am 9. November 1998 hat mir die Generalsekretärin mündlich mitgeteilt, dass die Sitzung der Bundesversammlung vom 6. November 1998 trotz Taggeldberechtigung der Ratsmitglieder keine Ratssitzung im Sinne von Artikel 33 des Geschäftsreglementes des Nationalrates gewesen sei. Der Vorstoss werde daher mit Eingangsdatum vom 30. November 1998 (erster Tag der Wintersession) entgegengenommen. Da sich der Vorstoss aber gegen den Staatsbesuch vom 24. November 1998 richtete, leitete die Generalsekretärin den Text an den Bundeskanzler zuhanden der zuständigen Stellen zur vorläufigen Kenntnisnahme weiter.</p><p>Nachdem der Bundesrat am 18. November 1998 entschieden hat, die Einladung an Netanyahu aufrechtzuhalten, dieser jedoch seinen Besuch aber nur wenige Stunden vor der geplanten Ankunft abgemeldet hat, ergeben sich folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Welche Stufe der Beleidigung und Missachtung unseres Landes muss ein Regierungschef eines Landes erreichen, damit der Bundesrat eine Einladung in die Schweiz widerruft?</p><p>2. Sind für den Premier von Israel im vorliegenden Fall besondere Massstäbe zur Anwendung gelangt?</p><p>3. Welche Folgen hätte eine Ausladung Netanyahus nach sich ziehen können, und war es die Furcht vor diesen Folgen, die den Bundesrat davon abgehalten hatte, Netanyahu wissen zu lassen, dass sein Besuch in unserem Land aufgrund der bekanntgewordenen Vorgänge derzeit nicht erwünscht sei?</p><p>4. Kann sich der Bundesrat der Überlegung anschliessen, dass sich eine Erneuerung der Einladung in absehbarer Zeit nicht aufdrängt?</p>
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