Bilaterale Verträge. Annehmbares Ergebnis für die Landwirtschaft
- ShortId
-
98.3549
- Id
-
19983549
- Updated
-
10.04.2024 08:31
- Language
-
de
- Title
-
Bilaterale Verträge. Annehmbares Ergebnis für die Landwirtschaft
- AdditionalIndexing
-
Milchindustrie;Vertrag mit der EU;landwirtschaftliches Verarbeitungserzeugnis;bilaterales Abkommen;landwirtschaftliche Erwerbsbevölkerung;Akzeptanz;landwirtschaftliche Produkte
- 1
-
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- L04K09020101, Vertrag mit der EU
- L02K1402, landwirtschaftliche Produkte
- L03K140206, landwirtschaftliches Verarbeitungserzeugnis
- L05K1402030108, Milchindustrie
- L04K08020201, Akzeptanz
- L04K14010506, landwirtschaftliche Erwerbsbevölkerung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Landwirtschaft wird eine abschliessende Würdigung nach Vorliegen des Verhandlungsergebnisses vornehmen. Das Zwischenergebnis im Agrardossier muss aus Sicht der schweizerischen Land- und Milchwirtschaft zum heutigen Zeitpunkt als unausgewogen beurteilt werden.</p><p>Für die Zukunft der schweizerischen Landwirtschaft und der Nahrungsmittelindustrie ist eine rasche Lösung bei den Verarbeitungsprodukten von höchster Bedeutung. Verschiedenes deutet darauf hin, dass die Bereitschaft der EU zu solchen Verhandlungen vorhanden ist.</p><p>Für eine offensive schweizerische Milchwirtschaft muss eine substantielle Verbesserung bei Rahm und Joghurt erreicht werden.</p><p>Verschlechterungen innerhalb des Agrardossiers oder im Sinne von Kreuzkonzessionen im Zusammenhang mit anderen Dossiers wären völlig unannehmbar und würden dazu führen, dass die Bauern das Ergebnis der bilateralen Verhandlungen ablehnen müssten.</p>
- <p>Der Bundesrat erachtet das Resultat der bilateralen Verhandlungen im Bereich Landwirtschaft als ausgewogen und auf die agrarpolitischen Reformen ("AP 2002") abgestimmt. Er wird dazu im Rahmen der Botschaft an das Parlament ausführlich Stellung nehmen.</p><p>a. Die EU hat sich im Rahmen der Schlussrunde bereit erklärt, Verhandlungen über die landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukte aufzunehmen. Der Bundesrat wird sich für einen baldigen Beginn dieser Verhandlungen einsetzen.</p><p>b. Mit dem politischen Durchbruch vom 11. Dezember 1998 sind die bilateralen Verhandlungen mit der EU in allen sieben Dossiers und damit auch im Agrardossier inhaltlich abgeschlossen. Das im Rahmen dieser Verhandlungen vereinbarte Nullzollkontingent der EU für Rahm und Joghurt schweizerischen Ursprungs beträgt 2000 Tonnen. In der Schlussrunde der bilateralen Verhandlungen war es nicht möglich, dieses Zollkontingent zu erhöhen, ohne dass die Schweiz selbst substanzielle Konzessionen gewährt hätte. Inskünftig sind jedoch mit der Evolutivklausel des Agrarabkommens Entwicklungsmöglichkeiten gegeben. In diesem Rahmen könnte die Schweiz eine stufenweise Erhöhung des Zollkontingentes für Rahm und Joghurt beantragen. Dabei wäre jedoch mit Gegenforderungen der EU im Milchproduktebereich zu rechnen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
- <p>Ich fordere den Bundesrat auf, sich in der Schlussrunde der bilateralen Verhandlungen mit der EU offensiv für ein für die Landwirtschaft annehmbares Ergebnis einzusetzen. Insbesondere verlangen wir, dass:</p><p>a. von der EU die Bereitschaft erreicht wird, unverzüglich auf Verhandlungen über die verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte (Überführung der im EWR-Protokoll II vorgesehenen Anpassungen ins Freihandelsprotokoll II) einzutreten;</p><p>b. das Nullzollkontingent für Rahm und Joghurt stufenweise substantiell erhöht wird.</p>
- Bilaterale Verträge. Annehmbares Ergebnis für die Landwirtschaft
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Landwirtschaft wird eine abschliessende Würdigung nach Vorliegen des Verhandlungsergebnisses vornehmen. Das Zwischenergebnis im Agrardossier muss aus Sicht der schweizerischen Land- und Milchwirtschaft zum heutigen Zeitpunkt als unausgewogen beurteilt werden.</p><p>Für die Zukunft der schweizerischen Landwirtschaft und der Nahrungsmittelindustrie ist eine rasche Lösung bei den Verarbeitungsprodukten von höchster Bedeutung. Verschiedenes deutet darauf hin, dass die Bereitschaft der EU zu solchen Verhandlungen vorhanden ist.</p><p>Für eine offensive schweizerische Milchwirtschaft muss eine substantielle Verbesserung bei Rahm und Joghurt erreicht werden.</p><p>Verschlechterungen innerhalb des Agrardossiers oder im Sinne von Kreuzkonzessionen im Zusammenhang mit anderen Dossiers wären völlig unannehmbar und würden dazu führen, dass die Bauern das Ergebnis der bilateralen Verhandlungen ablehnen müssten.</p>
- <p>Der Bundesrat erachtet das Resultat der bilateralen Verhandlungen im Bereich Landwirtschaft als ausgewogen und auf die agrarpolitischen Reformen ("AP 2002") abgestimmt. Er wird dazu im Rahmen der Botschaft an das Parlament ausführlich Stellung nehmen.</p><p>a. Die EU hat sich im Rahmen der Schlussrunde bereit erklärt, Verhandlungen über die landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukte aufzunehmen. Der Bundesrat wird sich für einen baldigen Beginn dieser Verhandlungen einsetzen.</p><p>b. Mit dem politischen Durchbruch vom 11. Dezember 1998 sind die bilateralen Verhandlungen mit der EU in allen sieben Dossiers und damit auch im Agrardossier inhaltlich abgeschlossen. Das im Rahmen dieser Verhandlungen vereinbarte Nullzollkontingent der EU für Rahm und Joghurt schweizerischen Ursprungs beträgt 2000 Tonnen. In der Schlussrunde der bilateralen Verhandlungen war es nicht möglich, dieses Zollkontingent zu erhöhen, ohne dass die Schweiz selbst substanzielle Konzessionen gewährt hätte. Inskünftig sind jedoch mit der Evolutivklausel des Agrarabkommens Entwicklungsmöglichkeiten gegeben. In diesem Rahmen könnte die Schweiz eine stufenweise Erhöhung des Zollkontingentes für Rahm und Joghurt beantragen. Dabei wäre jedoch mit Gegenforderungen der EU im Milchproduktebereich zu rechnen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
- <p>Ich fordere den Bundesrat auf, sich in der Schlussrunde der bilateralen Verhandlungen mit der EU offensiv für ein für die Landwirtschaft annehmbares Ergebnis einzusetzen. Insbesondere verlangen wir, dass:</p><p>a. von der EU die Bereitschaft erreicht wird, unverzüglich auf Verhandlungen über die verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte (Überführung der im EWR-Protokoll II vorgesehenen Anpassungen ins Freihandelsprotokoll II) einzutreten;</p><p>b. das Nullzollkontingent für Rahm und Joghurt stufenweise substantiell erhöht wird.</p>
- Bilaterale Verträge. Annehmbares Ergebnis für die Landwirtschaft
Back to List