Strukturprobleme bei gewerblichen Käsereien

ShortId
98.3554
Id
19983554
Updated
14.11.2025 07:05
Language
de
Title
Strukturprobleme bei gewerblichen Käsereien
AdditionalIndexing
Milchindustrie;Gewerbebetrieb;Käserei;Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe;Agrarreform;Agrarstrukturpolitik
1
  • L05K1402030104, Käserei
  • L05K1401030204, Agrarreform
  • L04K14010402, Agrarstrukturpolitik
  • L05K0703060202, Gewerbebetrieb
  • L05K1401040207, Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe
  • L05K1402030108, Milchindustrie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Inkraftsetzung der neuen Milchmarktordnung, insbesondere mit der Aufhebung der Käsemarktordnung, werden die Käsereien und ihre Besitzer weitgehend in den freien Markt entlassen. Konkret entfallen Absatz- und Preisgarantien.</p><p>Der Bund hat bis vor kurzem die Käsereien nicht nur mit Strukturverbesserungsbeiträgen unterstützt, sondern zusätzliche Anreize für die Investition in die entsprechenden Käsesorten geschaffen. So wurde der Wechsel in die Siloverbotszone mit der Erhöhung des Einzelkontingentes um 5 Prozent honoriert; anderseits wurde der Wechsel von der Siloverbotszone in die Silozone mit entsprechenden Kontingentskürzungen (2 bis 5 Prozent) bestraft (Art. 17 der Milchkontingentierung-Talverordnung, MKTV). Bei einer Änderung der Milchverwertung zu "nicht exportfähigem" Käse waren ebenfalls Kontingentskürzungen von 3 bis 5 Prozent hinzunehmen (Art. 18 MKTV).</p><p>Der Bund hat durch diese Massnahmen das unternehmerische Verhalten der Käsehersteller und ihrer Milchlieferanten erheblich und nachhaltig beeinflusst. Mit der neuen Milchmarktordnung zieht er sich, abgesehen von den produktegebundenen Beihilfen (Zulage auf verkäste Milch, Beihilfen), schlagartig aus der Verantwortung. Dadurch wird der Grundsatz von Treu und Glauben arg strapaziert. Geeignete Abfederungsmassnahmen begründen sich, wenn nicht juristisch, zumindest ethisch und moralisch.</p><p>Umfangreiche Entschuldungsmassnahmen sind auch in anderen Sektoren getroffen worden. Wir erinnern an die Sanierung von Altlasten bei den PTT, wo der Bund gegen 4 Milliarden Franken zur Ablösung von Schulden und zur Äufnung der Pensionskasse eingesetzt hat. Ebenso ist bei den SBB eine wichtige Bereinigung von Altlasten erfolgt, indem Darlehen des Bundes im Umfange von 12 Milliarden Franken in Eigenkapital oder variabel verzinsliche (sprich: zinslose) Darlehen umgewandelt worden sind. Der Bund übernahm überdies die Verzinsung und Rückzahlung der den Bundesbahnen von der Pensions- und Hilfskasse gewährten Darlehen von rund 5,5 Milliarden Franken. Der Aufwand im Zusammenhang mit den hier vorgeschlagenen Massnahmen zugunsten der betroffenen Käsereien ist genauer zu ermitteln; er wird aber einen Bruchteil der Leistungen an Bahn und Post ausmachen.</p><p>Die Anliegen in bezug auf die Rückforderung der Strukturverbesserungsbeiträge haben primär sozialen Charakter und sollen die bereits hart getroffenen Käser und Milchproduzenten bei der unumgänglichen Einstellung der Käseherstellung nicht noch zusätzlich belasten. Abgesehen davon, dass die heutige Praxis zur Auslegung der Zweckentfremdung durch das Bundesamt für Landwirtschaft juristisch nicht über alle Zweifel erhaben ist, muss berücksichtigt werden, dass eine harte Rückforderungshaltung des Bundes eine künstliche Verlängerung der Käseherstellung provoziert.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Ich mache den Bundesrat darauf aufmerksam, dass der Systemwechsel zur "Agrarpolitik 2002" insbesondere für die bisher mit Strukturverbesserungsbeiträgen geförderten Käsereien mit unzumutbaren Härten verbunden sein wird.</p><p>Ich fordere den Bundesrat auf, solche Härten im Einzelfall zu prüfen und in begründeten Fällen Massnahmen zur Abfederung vorzusehen:</p><p>1. Bei systembedingten Rentabilitätsproblemen zukunftsträchtiger gewerblicher Käsereien sind Entschuldungsmassnahmen durch den Bund vorzusehen.</p><p>2. Bei eingehenden gewerblichen Käsereien sind die Rückforderungsbegehren des Bundes zu lockern.</p><p>Die Fremdfinanzierung der Rückerstattungen an den Bund kann weder den betroffenen Milchproduzenten noch dem Käsehersteller zugemutet werden.</p>
  • Strukturprobleme bei gewerblichen Käsereien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Inkraftsetzung der neuen Milchmarktordnung, insbesondere mit der Aufhebung der Käsemarktordnung, werden die Käsereien und ihre Besitzer weitgehend in den freien Markt entlassen. Konkret entfallen Absatz- und Preisgarantien.</p><p>Der Bund hat bis vor kurzem die Käsereien nicht nur mit Strukturverbesserungsbeiträgen unterstützt, sondern zusätzliche Anreize für die Investition in die entsprechenden Käsesorten geschaffen. So wurde der Wechsel in die Siloverbotszone mit der Erhöhung des Einzelkontingentes um 5 Prozent honoriert; anderseits wurde der Wechsel von der Siloverbotszone in die Silozone mit entsprechenden Kontingentskürzungen (2 bis 5 Prozent) bestraft (Art. 17 der Milchkontingentierung-Talverordnung, MKTV). Bei einer Änderung der Milchverwertung zu "nicht exportfähigem" Käse waren ebenfalls Kontingentskürzungen von 3 bis 5 Prozent hinzunehmen (Art. 18 MKTV).</p><p>Der Bund hat durch diese Massnahmen das unternehmerische Verhalten der Käsehersteller und ihrer Milchlieferanten erheblich und nachhaltig beeinflusst. Mit der neuen Milchmarktordnung zieht er sich, abgesehen von den produktegebundenen Beihilfen (Zulage auf verkäste Milch, Beihilfen), schlagartig aus der Verantwortung. Dadurch wird der Grundsatz von Treu und Glauben arg strapaziert. Geeignete Abfederungsmassnahmen begründen sich, wenn nicht juristisch, zumindest ethisch und moralisch.</p><p>Umfangreiche Entschuldungsmassnahmen sind auch in anderen Sektoren getroffen worden. Wir erinnern an die Sanierung von Altlasten bei den PTT, wo der Bund gegen 4 Milliarden Franken zur Ablösung von Schulden und zur Äufnung der Pensionskasse eingesetzt hat. Ebenso ist bei den SBB eine wichtige Bereinigung von Altlasten erfolgt, indem Darlehen des Bundes im Umfange von 12 Milliarden Franken in Eigenkapital oder variabel verzinsliche (sprich: zinslose) Darlehen umgewandelt worden sind. Der Bund übernahm überdies die Verzinsung und Rückzahlung der den Bundesbahnen von der Pensions- und Hilfskasse gewährten Darlehen von rund 5,5 Milliarden Franken. Der Aufwand im Zusammenhang mit den hier vorgeschlagenen Massnahmen zugunsten der betroffenen Käsereien ist genauer zu ermitteln; er wird aber einen Bruchteil der Leistungen an Bahn und Post ausmachen.</p><p>Die Anliegen in bezug auf die Rückforderung der Strukturverbesserungsbeiträge haben primär sozialen Charakter und sollen die bereits hart getroffenen Käser und Milchproduzenten bei der unumgänglichen Einstellung der Käseherstellung nicht noch zusätzlich belasten. Abgesehen davon, dass die heutige Praxis zur Auslegung der Zweckentfremdung durch das Bundesamt für Landwirtschaft juristisch nicht über alle Zweifel erhaben ist, muss berücksichtigt werden, dass eine harte Rückforderungshaltung des Bundes eine künstliche Verlängerung der Käseherstellung provoziert.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Ich mache den Bundesrat darauf aufmerksam, dass der Systemwechsel zur "Agrarpolitik 2002" insbesondere für die bisher mit Strukturverbesserungsbeiträgen geförderten Käsereien mit unzumutbaren Härten verbunden sein wird.</p><p>Ich fordere den Bundesrat auf, solche Härten im Einzelfall zu prüfen und in begründeten Fällen Massnahmen zur Abfederung vorzusehen:</p><p>1. Bei systembedingten Rentabilitätsproblemen zukunftsträchtiger gewerblicher Käsereien sind Entschuldungsmassnahmen durch den Bund vorzusehen.</p><p>2. Bei eingehenden gewerblichen Käsereien sind die Rückforderungsbegehren des Bundes zu lockern.</p><p>Die Fremdfinanzierung der Rückerstattungen an den Bund kann weder den betroffenen Milchproduzenten noch dem Käsehersteller zugemutet werden.</p>
    • Strukturprobleme bei gewerblichen Käsereien

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