Bananenschale und Atommüll

ShortId
98.3558
Id
19983558
Updated
14.11.2025 06:57
Language
de
Title
Bananenschale und Atommüll
AdditionalIndexing
Lagerung radioaktiver Abfälle;unlautere Werbung;Public Relations;Werbung;Atomindustrie;radioaktiver Abfall
1
  • L04K06010109, radioaktiver Abfall
  • L05K0601020302, Lagerung radioaktiver Abfälle
  • L05K0701010302, Werbung
  • L05K0703010108, unlautere Werbung
  • L04K17030101, Atomindustrie
  • L04K12010203, Public Relations
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat verfolgt eine nachhaltige Energiepolitik und setzt sich für eine breitgefächerte Stromerzeugung ein. Dazu gehören insbesondere eine sparsame und rationelle Verwendung der Energie sowie die Förderung erneuerbarer Energien. Im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomenergie hält der Bundesbeschluss zum Atomgesetz fest, dass die Erzeuger radioaktiver Abfälle auf eigene Kosten für deren sichere Beseitigung zu sorgen haben. Aufgrund der heute vorhandenen radioaktiven Abfälle kann auf die Lösung der Entsorgungsaufgabe keinesfalls verzichtet werden. Der Grundsatz der Abfallminimierung gilt im übrigen auch für radioaktive Abfälle; er wird im Strahlenschutzgesetz festgelegt.</p><p>Das Forum "Vera" (Verantwortung für die Entsorgung radioaktiver Abfälle) bezweckt gemäss seinen Statuten, die Arbeiten zur Entsorgung radioaktiver Abfälle gesellschaftlich breit abzustützen und sich dafür einzusetzen, dass konkrete Entsorgungsvorhaben so sicher wie erforderlich und so schnell wie möglich realisiert werden. Auf dieses Anliegen sollte die angesprochene Werbekampagne offensichtlich hinweisen.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Entsorgung der radioaktiven Abfälle ein sensibles Thema ist und entsprechende Werbekampagnen in der Öffentlichkeit zu unterschiedlichen Reaktionen führen. Zuständig für die rechtliche Überprüfung des erwähnten Werbespots ist jedoch die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Allfällige Beanstandungen sind vorgängig und innert zwanzig Tagen nach der Ausstrahlung an die zuständige Ombudsstelle des betreffenden Radio- oder Fernsehveranstalters zu richten. Danach kann die UBI mittels Beschwerde angerufen werden (vgl. Art. 57ff. RTVG).</p><p>Bezüglich der Frage zur Finanzierung solcher Werbekampagnen ist festzuhalten, dass es nicht Sache des Bundesrates ist, Entscheide oder Auffassungen des Bundesgerichtes zu kommentieren oder über ausserhalb der Bundesverwaltung eingesetzte Werbemittel zu entscheiden. Im weiteren bestehen keine Rechtsgrundlagen für Auflagen, welche die Elektrizitätsgesellschaften zu einer die Alternativenergien gleichbehandelnden Informationspolitik verpflichten würden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit einiger Zeit macht "Vera", der Werbeverein für Atommüll, Fernsehwerbung. Ein Mann wirft eine Bananenschale in einen Abfallkorb. Kommentar: "Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es." In einem anderen Bananenspot heisst es: "Energie erzeugt Abfall."</p><p>1. Bananenschalen kann man kompostieren. Hält der Bundesrat radioaktive Abfälle für kompostierbar?</p><p>2. Es gibt mannigfache Stromerzeugungsarten ohne radioaktive oder andere schädliche Abfälle. Kann der Bundesrat drei Beispiele nennen?</p><p>3. Die Suggestion einer Zwangsläufigkeit - "Energie erzeugt (radioaktive) Abfälle" - ist irreführend und verfolgt rein politische Zwecke.</p><p>"Religiöse und politische Werbung ist verboten", heisst es in Artikel 18 Absatz 5 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG).</p><p>Können die zuständigen Stellen des Bundes dem Fernsehgesetz Nachachtung verschaffen und die politische Werbung der Atomlobby abstellen?</p><p>4. Abfallvermeidung ist erstes Ziel des schweizerischen Abfallkonzeptes. Besteht bezüglich Atommüll eine Ausnahme?</p><p>5. Durch die Schliessung der Atomkraftwerke könnten über 99 Prozent der Atomabfälle, insbesondere die Entstehung hochradioaktiver Abfälle, vermieden werden. Teilt der Bundesrat diese Feststellung? Weshalb wird auf diesen Sachverhalt im Werbespot nicht hingewiesen, der vorgibt, Abfallprobleme lösen zu wollen?</p><p>6. Teilt der Bundesrat die Auffassung des Bundesgerichtes, dass es unkorrekt ist, politische Propaganda direkt oder indirekt über Stromtarife zu finanzieren?</p><p>7. Der Name "Vera" (Lateinisch: das/die Wahre), Zentralorgan der Atomlobby, erinnert trefflich an den Namen "Prawda" (Russisch: die Wahrheit), Zentralorgan der Kommunistischen Partei. Ist die Ähnlichkeit in Namengebung und Aktivität - Irreführung des Volkes aus monopolistischer Stellung - beabsichtigt, oder handelt es sich hier um unfreiwilligen Humor?</p><p>8. Der Verein "Vera" verletzt das ethische Empfinden breiter Bevölkerungskreise, die sich seit Jahren gegen die radioaktive Verseuchung unseres Planeten wehren. "Der Bundesrat kann zum Schutz der Jugend und der Umwelt weitere Werbeverbote erlassen", heisst es in Artikel 18 Absatz 5 RTVG.</p><p>Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass:</p><p>- aus Pietät gegenüber den Toten und Verletzten von "Tschernobyl";</p><p>- angesichts des Risikos einer flächendeckenden Verseuchung unseres Landes;</p><p>- angesichts der fehlenden Haftpflicht bei Grossunfällen;</p><p>- angesichts der fortschreitenden Rissbildung in Atomkraftwerken;</p><p>- angesichts der fehlenden finanziellen Sicherstellung der Lagerung von Atommüll;</p><p>ein generelles Werbeverbot für Atomenergie und die damit verbundenen Sachzwänge erlassen werden sollte?</p><p>Falls nein: Ist der Bundesrat bereit, im Sinne der politischen Ausgewogenheit, Auflagen zu erlassen, wonach den Gegnern von Atomabfällen gleich viele finanzielle Werbemittel und -zeiten aus Kundengeldern zur Verfügung gestellt werden, um über saubere Technologien, etwa die solare Energieerzeugung, zu informieren, wie sie der Verein "Vera" für sich beansprucht?</p>
  • Bananenschale und Atommüll
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat verfolgt eine nachhaltige Energiepolitik und setzt sich für eine breitgefächerte Stromerzeugung ein. Dazu gehören insbesondere eine sparsame und rationelle Verwendung der Energie sowie die Förderung erneuerbarer Energien. Im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomenergie hält der Bundesbeschluss zum Atomgesetz fest, dass die Erzeuger radioaktiver Abfälle auf eigene Kosten für deren sichere Beseitigung zu sorgen haben. Aufgrund der heute vorhandenen radioaktiven Abfälle kann auf die Lösung der Entsorgungsaufgabe keinesfalls verzichtet werden. Der Grundsatz der Abfallminimierung gilt im übrigen auch für radioaktive Abfälle; er wird im Strahlenschutzgesetz festgelegt.</p><p>Das Forum "Vera" (Verantwortung für die Entsorgung radioaktiver Abfälle) bezweckt gemäss seinen Statuten, die Arbeiten zur Entsorgung radioaktiver Abfälle gesellschaftlich breit abzustützen und sich dafür einzusetzen, dass konkrete Entsorgungsvorhaben so sicher wie erforderlich und so schnell wie möglich realisiert werden. Auf dieses Anliegen sollte die angesprochene Werbekampagne offensichtlich hinweisen.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Entsorgung der radioaktiven Abfälle ein sensibles Thema ist und entsprechende Werbekampagnen in der Öffentlichkeit zu unterschiedlichen Reaktionen führen. Zuständig für die rechtliche Überprüfung des erwähnten Werbespots ist jedoch die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Allfällige Beanstandungen sind vorgängig und innert zwanzig Tagen nach der Ausstrahlung an die zuständige Ombudsstelle des betreffenden Radio- oder Fernsehveranstalters zu richten. Danach kann die UBI mittels Beschwerde angerufen werden (vgl. Art. 57ff. RTVG).</p><p>Bezüglich der Frage zur Finanzierung solcher Werbekampagnen ist festzuhalten, dass es nicht Sache des Bundesrates ist, Entscheide oder Auffassungen des Bundesgerichtes zu kommentieren oder über ausserhalb der Bundesverwaltung eingesetzte Werbemittel zu entscheiden. Im weiteren bestehen keine Rechtsgrundlagen für Auflagen, welche die Elektrizitätsgesellschaften zu einer die Alternativenergien gleichbehandelnden Informationspolitik verpflichten würden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit einiger Zeit macht "Vera", der Werbeverein für Atommüll, Fernsehwerbung. Ein Mann wirft eine Bananenschale in einen Abfallkorb. Kommentar: "Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es." In einem anderen Bananenspot heisst es: "Energie erzeugt Abfall."</p><p>1. Bananenschalen kann man kompostieren. Hält der Bundesrat radioaktive Abfälle für kompostierbar?</p><p>2. Es gibt mannigfache Stromerzeugungsarten ohne radioaktive oder andere schädliche Abfälle. Kann der Bundesrat drei Beispiele nennen?</p><p>3. Die Suggestion einer Zwangsläufigkeit - "Energie erzeugt (radioaktive) Abfälle" - ist irreführend und verfolgt rein politische Zwecke.</p><p>"Religiöse und politische Werbung ist verboten", heisst es in Artikel 18 Absatz 5 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG).</p><p>Können die zuständigen Stellen des Bundes dem Fernsehgesetz Nachachtung verschaffen und die politische Werbung der Atomlobby abstellen?</p><p>4. Abfallvermeidung ist erstes Ziel des schweizerischen Abfallkonzeptes. Besteht bezüglich Atommüll eine Ausnahme?</p><p>5. Durch die Schliessung der Atomkraftwerke könnten über 99 Prozent der Atomabfälle, insbesondere die Entstehung hochradioaktiver Abfälle, vermieden werden. Teilt der Bundesrat diese Feststellung? Weshalb wird auf diesen Sachverhalt im Werbespot nicht hingewiesen, der vorgibt, Abfallprobleme lösen zu wollen?</p><p>6. Teilt der Bundesrat die Auffassung des Bundesgerichtes, dass es unkorrekt ist, politische Propaganda direkt oder indirekt über Stromtarife zu finanzieren?</p><p>7. Der Name "Vera" (Lateinisch: das/die Wahre), Zentralorgan der Atomlobby, erinnert trefflich an den Namen "Prawda" (Russisch: die Wahrheit), Zentralorgan der Kommunistischen Partei. Ist die Ähnlichkeit in Namengebung und Aktivität - Irreführung des Volkes aus monopolistischer Stellung - beabsichtigt, oder handelt es sich hier um unfreiwilligen Humor?</p><p>8. Der Verein "Vera" verletzt das ethische Empfinden breiter Bevölkerungskreise, die sich seit Jahren gegen die radioaktive Verseuchung unseres Planeten wehren. "Der Bundesrat kann zum Schutz der Jugend und der Umwelt weitere Werbeverbote erlassen", heisst es in Artikel 18 Absatz 5 RTVG.</p><p>Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass:</p><p>- aus Pietät gegenüber den Toten und Verletzten von "Tschernobyl";</p><p>- angesichts des Risikos einer flächendeckenden Verseuchung unseres Landes;</p><p>- angesichts der fehlenden Haftpflicht bei Grossunfällen;</p><p>- angesichts der fortschreitenden Rissbildung in Atomkraftwerken;</p><p>- angesichts der fehlenden finanziellen Sicherstellung der Lagerung von Atommüll;</p><p>ein generelles Werbeverbot für Atomenergie und die damit verbundenen Sachzwänge erlassen werden sollte?</p><p>Falls nein: Ist der Bundesrat bereit, im Sinne der politischen Ausgewogenheit, Auflagen zu erlassen, wonach den Gegnern von Atomabfällen gleich viele finanzielle Werbemittel und -zeiten aus Kundengeldern zur Verfügung gestellt werden, um über saubere Technologien, etwa die solare Energieerzeugung, zu informieren, wie sie der Verein "Vera" für sich beansprucht?</p>
    • Bananenschale und Atommüll

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