Ausbildung zur Kindergärtnerin und zum Primarlehrer

ShortId
98.3563
Id
19983563
Updated
10.04.2024 10:25
Language
de
Title
Ausbildung zur Kindergärtnerin und zum Primarlehrer
AdditionalIndexing
Studium;Anerkennung der Zeugnisse;Fachhochschule;Lehrerbildung
1
  • L04K13020304, Lehrerbildung
  • L04K13020110, Studium
  • L04K13030102, Anerkennung der Zeugnisse
  • L05K1302050102, Fachhochschule
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gegenwärtig ist das "Reglement über die Anerkennung der Lehrdiplome für die Primarstufe" in der Vernehmlassung.</p><p>Ziel dieses Reglementes ist es, künftig nur noch jene Lehrdiplome anzuerkennen, welche auf der tertiären Stufe an einer pädagogischen Hochschule oder an einer Universität erworben wurden. Von der Anerkennung ausgeschlossen sind in Zukunft alle Ausbildungsgänge, welche von anderen Institutionen angeboten werden (seminaristisches Modell). Die EDK rechtfertigt dieses Vorgehen mit zwei Hauptargumenten: Erstens soll eine Harmonisierung und zweitens eine Europäisierung der schweizerischen Lehrerbildung angestrebt werden. Die EDK ist der Überzeugung, dass nur eine Lehrerbildung (und auch die Ausbildung zur Kindergärtnerin) über die Maturität mit anschliessendem Hochschulstudium den europäischen Anforderungen genügen wird.</p><p>In der EDK-Empfehlung wurden noch "andere Institutionen" (neben Universitäten und Hochschulen) genannt. Im Reglementsentwurf sind sie aber nur noch während einer bestimmten Übergangszeit gestattet und müssen in Zukunft gänzlich verschwinden.</p><p>Die Anerkennung kantonaler Ausbildungsabschlüsse hat nichts mit der Vereinheitlichung zu tun, sondern es soll auch künftig verschiedenartige kantonale Ausbildungsabschlüsse geben. Die EU-Kompatibilität ist dann gegeben, wenn ein Lehrerpatent eines Seminars in der Schweiz neben einem Diplom einer Universität oder einer Fachhochschule als gleichberechtigt anerkannt wird. Es hängt deshalb vom Willen der EDK (nicht von der EU) ab, ob Abschlüsse anderer Institutionen (z. B. Seminarabschlüsse) durch Anerkennung in der Schweiz europaverträglich sind. Um die Europakompatibilität zu erreichen, bedarf es deshalb nicht einer Angleichung an europäische Bildungswege.</p>
  • <p>In vielen Kantonen, namentlich in den grossen Kantonen Zürich, Bern, beide Basel, Aargau, Tessin, Waadt und Genf ist die Ausbildung der Primarlehrkräfte heute schon (Bern ab 2001) im Regelfall an die gymnasiale Vorbildung und an die anerkannte Maturität gebunden. Die Ausbildung der Kindergärtnerinnen erfolgt in der Regel nicht über die gymnasiale Maturität. Es besteht jedoch eine klare Tendenz, Vorschule und untere Primarschule pädagogisch als Einheit zu sehen (sogenannte Eingangsstufe), und die Kindergärtnerinnenausbildung der Ausbildung der Primarlehrkräfte anzunähern. Dies und die Tatsache, dass die Ausbildung der Lehrkräfte in den erwähnten Bereichen in die Kompetenz der Kantone fällt, ist bei der Beantwortung der verschiedenen Fragen zu berücksichtigen.</p><p>1. Die einzelnen Kantone regeln die Ausbildung der Lehrkräfte nach ihren eigenen Vorstellungen und Erfahrungen. Zweifellos berücksichtigen sie dabei vor allem pädagogische Aspekte, ziehen wohl aber auch Entwicklungen und Tendenzen des In- und Auslandes mit in ihre Überlegungen ein. Der Bundesrat möchte sich aus Zuständigkeitsgründen zu den derzeitigen Entwicklungen der schweizerischen Lehrkräfteausbildung materiell nicht äussern.</p><p>2. Gestützt auf breite Abklärungen und Vernehmlassungen hat die EDK - in Ausübung des Mandats des Schulkonkordats von 1970 - den Kantonen empfohlen, die Lehrerbildung grundsätzlich auf der Tertiärstufe zu führen, und zwar an pädagogischen Hochschulen (Fachhochschulen), Universitäten oder besonderen Ausbildungsinstitutionen. Besondere Ausbildungsinstitutionen können vorab der Ausbildung von Lehrkräften der Vorschule dienen. Stichwortartig können die Gründe für diese Empfehlung der EDK wie folgt zusammengefasst werden: qualitative Verbesserung der Lehrerbildung, Zusammenfassung der bisher sehr isolierten, je auf eine Kategorie beschränkten Lehrerbildungsinstitutionen (gleiche Tendenz wie bei anderen Fachhochschulen), Verknüpfung von Grund- und Weiterbildung, Harmonisierung der schweizerischen Lehrerbildung, Mobilität und Freizügigkeit für die Lehrpersonen. Die interkantonale Diplomvereinbarung ihrerseits beauftragt die EDK, kantonale Lehrdiplome interkantonal anzuerkennen, sofern diese gewissen Mindestanforderungen entsprechen. Der Reglementsentwurf, wie er zurzeit vorliegt, geht davon aus, dass nach zehn Jahren nur noch Diplome einer pädagogischen Hochschule (oder Universität) anerkannt werden sollen.</p><p>Die einzelnen Kantone sind grundsätzlich frei, der obenerwähnten Empfehlung zu folgen oder nicht zu folgen. Sie sind auch frei, ihre Diplome anerkennen zu lassen.</p><p>3. Nach Angaben der EDK gibt es in mehreren Kantonen Berechnungen, die belegen, dass für die neue Ausbildung keine oder nur verhältnismässig geringe Mehrkosten entstehen werden.</p><p>4. Der Bundesrat sieht keine Veranlassung, in der traditionell der kantonalen Hoheit unterstehenden Lehrkräfteausbildung eine gesetzliche Grundlage für eigenes Handeln vorzuschlagen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Ist er nicht auch der Meinung, dass es etwas übertrieben ist, wenn künftig für die Ausbildung zur Kindergärtnerin oder zum Primarlehrer die Maturität mit anschliessendem Studium an einer pädagogischen Hochschule verlangt wird?</p><p>2. Was hat die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) für Gründe, in Zukunft die vielen kantonalen und regionalen Seminare zu schliessen und pädagogische Hochschulen zu errichten, welche neu die Ausbildung zum Primarlehrer übernehmen werden?</p><p>3. Entstehen mit dem neuen Ausbildungsmodell für die Kantone Mehrkosten? Wenn ja, wie gross werden diese sein?</p><p>4. Ist er allenfalls bereit, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit - nebst der Ausbildung an der pädagogischen Hochschule - die Ausbildung am Seminar (seminaristisches Modell) weiterhin möglich ist?</p>
  • Ausbildung zur Kindergärtnerin und zum Primarlehrer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gegenwärtig ist das "Reglement über die Anerkennung der Lehrdiplome für die Primarstufe" in der Vernehmlassung.</p><p>Ziel dieses Reglementes ist es, künftig nur noch jene Lehrdiplome anzuerkennen, welche auf der tertiären Stufe an einer pädagogischen Hochschule oder an einer Universität erworben wurden. Von der Anerkennung ausgeschlossen sind in Zukunft alle Ausbildungsgänge, welche von anderen Institutionen angeboten werden (seminaristisches Modell). Die EDK rechtfertigt dieses Vorgehen mit zwei Hauptargumenten: Erstens soll eine Harmonisierung und zweitens eine Europäisierung der schweizerischen Lehrerbildung angestrebt werden. Die EDK ist der Überzeugung, dass nur eine Lehrerbildung (und auch die Ausbildung zur Kindergärtnerin) über die Maturität mit anschliessendem Hochschulstudium den europäischen Anforderungen genügen wird.</p><p>In der EDK-Empfehlung wurden noch "andere Institutionen" (neben Universitäten und Hochschulen) genannt. Im Reglementsentwurf sind sie aber nur noch während einer bestimmten Übergangszeit gestattet und müssen in Zukunft gänzlich verschwinden.</p><p>Die Anerkennung kantonaler Ausbildungsabschlüsse hat nichts mit der Vereinheitlichung zu tun, sondern es soll auch künftig verschiedenartige kantonale Ausbildungsabschlüsse geben. Die EU-Kompatibilität ist dann gegeben, wenn ein Lehrerpatent eines Seminars in der Schweiz neben einem Diplom einer Universität oder einer Fachhochschule als gleichberechtigt anerkannt wird. Es hängt deshalb vom Willen der EDK (nicht von der EU) ab, ob Abschlüsse anderer Institutionen (z. B. Seminarabschlüsse) durch Anerkennung in der Schweiz europaverträglich sind. Um die Europakompatibilität zu erreichen, bedarf es deshalb nicht einer Angleichung an europäische Bildungswege.</p>
    • <p>In vielen Kantonen, namentlich in den grossen Kantonen Zürich, Bern, beide Basel, Aargau, Tessin, Waadt und Genf ist die Ausbildung der Primarlehrkräfte heute schon (Bern ab 2001) im Regelfall an die gymnasiale Vorbildung und an die anerkannte Maturität gebunden. Die Ausbildung der Kindergärtnerinnen erfolgt in der Regel nicht über die gymnasiale Maturität. Es besteht jedoch eine klare Tendenz, Vorschule und untere Primarschule pädagogisch als Einheit zu sehen (sogenannte Eingangsstufe), und die Kindergärtnerinnenausbildung der Ausbildung der Primarlehrkräfte anzunähern. Dies und die Tatsache, dass die Ausbildung der Lehrkräfte in den erwähnten Bereichen in die Kompetenz der Kantone fällt, ist bei der Beantwortung der verschiedenen Fragen zu berücksichtigen.</p><p>1. Die einzelnen Kantone regeln die Ausbildung der Lehrkräfte nach ihren eigenen Vorstellungen und Erfahrungen. Zweifellos berücksichtigen sie dabei vor allem pädagogische Aspekte, ziehen wohl aber auch Entwicklungen und Tendenzen des In- und Auslandes mit in ihre Überlegungen ein. Der Bundesrat möchte sich aus Zuständigkeitsgründen zu den derzeitigen Entwicklungen der schweizerischen Lehrkräfteausbildung materiell nicht äussern.</p><p>2. Gestützt auf breite Abklärungen und Vernehmlassungen hat die EDK - in Ausübung des Mandats des Schulkonkordats von 1970 - den Kantonen empfohlen, die Lehrerbildung grundsätzlich auf der Tertiärstufe zu führen, und zwar an pädagogischen Hochschulen (Fachhochschulen), Universitäten oder besonderen Ausbildungsinstitutionen. Besondere Ausbildungsinstitutionen können vorab der Ausbildung von Lehrkräften der Vorschule dienen. Stichwortartig können die Gründe für diese Empfehlung der EDK wie folgt zusammengefasst werden: qualitative Verbesserung der Lehrerbildung, Zusammenfassung der bisher sehr isolierten, je auf eine Kategorie beschränkten Lehrerbildungsinstitutionen (gleiche Tendenz wie bei anderen Fachhochschulen), Verknüpfung von Grund- und Weiterbildung, Harmonisierung der schweizerischen Lehrerbildung, Mobilität und Freizügigkeit für die Lehrpersonen. Die interkantonale Diplomvereinbarung ihrerseits beauftragt die EDK, kantonale Lehrdiplome interkantonal anzuerkennen, sofern diese gewissen Mindestanforderungen entsprechen. Der Reglementsentwurf, wie er zurzeit vorliegt, geht davon aus, dass nach zehn Jahren nur noch Diplome einer pädagogischen Hochschule (oder Universität) anerkannt werden sollen.</p><p>Die einzelnen Kantone sind grundsätzlich frei, der obenerwähnten Empfehlung zu folgen oder nicht zu folgen. Sie sind auch frei, ihre Diplome anerkennen zu lassen.</p><p>3. Nach Angaben der EDK gibt es in mehreren Kantonen Berechnungen, die belegen, dass für die neue Ausbildung keine oder nur verhältnismässig geringe Mehrkosten entstehen werden.</p><p>4. Der Bundesrat sieht keine Veranlassung, in der traditionell der kantonalen Hoheit unterstehenden Lehrkräfteausbildung eine gesetzliche Grundlage für eigenes Handeln vorzuschlagen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Ist er nicht auch der Meinung, dass es etwas übertrieben ist, wenn künftig für die Ausbildung zur Kindergärtnerin oder zum Primarlehrer die Maturität mit anschliessendem Studium an einer pädagogischen Hochschule verlangt wird?</p><p>2. Was hat die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) für Gründe, in Zukunft die vielen kantonalen und regionalen Seminare zu schliessen und pädagogische Hochschulen zu errichten, welche neu die Ausbildung zum Primarlehrer übernehmen werden?</p><p>3. Entstehen mit dem neuen Ausbildungsmodell für die Kantone Mehrkosten? Wenn ja, wie gross werden diese sein?</p><p>4. Ist er allenfalls bereit, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit - nebst der Ausbildung an der pädagogischen Hochschule - die Ausbildung am Seminar (seminaristisches Modell) weiterhin möglich ist?</p>
    • Ausbildung zur Kindergärtnerin und zum Primarlehrer

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