Gesetzlicher Minimallohn von 3000 Franken im Monat

ShortId
98.3564
Id
19983564
Updated
10.04.2024 14:10
Language
de
Title
Gesetzlicher Minimallohn von 3000 Franken im Monat
AdditionalIndexing
Armut;niedriges Einkommen;Mindestlohn;Existenzminimum
1
  • L05K0702010309, Mindestlohn
  • L04K01040204, Existenzminimum
  • L06K070405020501, niedriges Einkommen
  • L04K01010203, Armut
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Forderung nach der Einführung eines Mindestlohnes von 3000 Franken im Monat wird immer lauter. Sie wurde auch vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund an dessen letztem Kongress aufgegriffen. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass das Problem der Working Poor in der Schweiz sehr wohl existiert.</p><p>Unser Staat hat sich nicht nur um die Verbesserung der "Rahmenbedingungen der Wirtschaft", sondern auch um die "Rahmenbedingungen der Beschäftigten" zu kümmern. Besondere Sorge sollte ihm eine schlecht funktionierende Wirtschaft bereiten, in der unannehmbar tiefe Löhne in einem immer grösseren Rahmen zugelassen werden.</p><p>Es liegt im Interesse der Allgemeinheit, dass der Bundesrat das Dossier des gesetzlichen Mindestlohns anpackt und dem Parlament konkrete Vorschläge unterbreitet.</p>
  • <p>Gesetzliche Mindestlöhne passen aus Sicht des Bundesrates nicht ins schweizerische System des Arbeitsmarktes. Löhne und Arbeitsbedingungen festzulegen ist hierzulande die Aufgabe der Vertragspartner. Sie sollen auch im Falle von Missbräuchen gemeinsame Regeln finden. Der Bundesrat setzt deshalb weiterhin auf die Gesamtarbeitsverträge (GAV) bzw. auf die Regeln zu deren Allgemeinverbindlichkeitserklärung. </p><p>Im Rahmen der flankierenden Massnahmen zu den bilateralen Verträgen mit der EU werden zur Vermeidung von Lohndumping gegenwärtig die gesetzlichen Grundlagen für die GAV und die Normalarbeitsverträge überprüft. In diesem Zusammenhang soll verhindert werden, dass im Vergleich zu den branchen- und ortsüblichen Löhnen in einer Branche Löhne in einer missbräuchlichen Weise deutlich und wiederholt unterboten werden. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes ist jedoch einer solchen Massnahme nicht gleichzusetzen.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 3000 Franken im Monat negative Auswirkungen auf die Beschäftigungslage in der Schweiz hätte. Eine solche Massnahme würde die Löhne nach oben drücken, wodurch einerseits die Gefahr entstehen könnte, dass eine ganze Anzahl Stellen verloren gingen (durch Abwanderung oder, indem bestimmte Aktivitäten einfach eingestellt würden), andererseits könnte die Schaffung neuer Stellen negativ beeinflusst werden.</p><p>Im Übrigen würde die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 3000 Franken im Monat nicht allen Angestellten einen Lohn in dieser Grössenordnung sicherstellen: Zu den oben angeführten Auswirkungen käme hinzu, dass viele Teilzeitarbeitende nicht auf ein Einkommen von mindestens 3000 Franken im Monat kämen.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Tatsache bewusst, dass es in einem marktwirtschaftlichen Lohnsystem bestimmten Personen nicht möglich ist, genügend zu verdienen, um ohne Zuschuss angemessen leben zu können. Er ist bereit, sich für die Suche nach Lösungen für dieses Problem einzusetzen. Sobald aber staatliche Eingriffe in das Lohnsystem kontraproduktive Auswirkungen haben, gehört seiner Meinung nach die Suche nach Lösungen nicht in den Bereich Arbeitsmarktpolitik.</p><p>Der Bundesrat schlägt vor, die Motion in ein Postulat umzuwandeln und den zuständigen Ämtern den Auftrag zu erteilen, die Probleme der Working Poor in der Schweiz zu analysieren.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, eine Änderung der Gesetzgebung vorzubereiten, so dass alle Beschäftigten Anspruch auf einen Mindestlohn von 3000 Franken im Monat haben.</p>
  • Gesetzlicher Minimallohn von 3000 Franken im Monat
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Forderung nach der Einführung eines Mindestlohnes von 3000 Franken im Monat wird immer lauter. Sie wurde auch vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund an dessen letztem Kongress aufgegriffen. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass das Problem der Working Poor in der Schweiz sehr wohl existiert.</p><p>Unser Staat hat sich nicht nur um die Verbesserung der "Rahmenbedingungen der Wirtschaft", sondern auch um die "Rahmenbedingungen der Beschäftigten" zu kümmern. Besondere Sorge sollte ihm eine schlecht funktionierende Wirtschaft bereiten, in der unannehmbar tiefe Löhne in einem immer grösseren Rahmen zugelassen werden.</p><p>Es liegt im Interesse der Allgemeinheit, dass der Bundesrat das Dossier des gesetzlichen Mindestlohns anpackt und dem Parlament konkrete Vorschläge unterbreitet.</p>
    • <p>Gesetzliche Mindestlöhne passen aus Sicht des Bundesrates nicht ins schweizerische System des Arbeitsmarktes. Löhne und Arbeitsbedingungen festzulegen ist hierzulande die Aufgabe der Vertragspartner. Sie sollen auch im Falle von Missbräuchen gemeinsame Regeln finden. Der Bundesrat setzt deshalb weiterhin auf die Gesamtarbeitsverträge (GAV) bzw. auf die Regeln zu deren Allgemeinverbindlichkeitserklärung. </p><p>Im Rahmen der flankierenden Massnahmen zu den bilateralen Verträgen mit der EU werden zur Vermeidung von Lohndumping gegenwärtig die gesetzlichen Grundlagen für die GAV und die Normalarbeitsverträge überprüft. In diesem Zusammenhang soll verhindert werden, dass im Vergleich zu den branchen- und ortsüblichen Löhnen in einer Branche Löhne in einer missbräuchlichen Weise deutlich und wiederholt unterboten werden. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes ist jedoch einer solchen Massnahme nicht gleichzusetzen.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 3000 Franken im Monat negative Auswirkungen auf die Beschäftigungslage in der Schweiz hätte. Eine solche Massnahme würde die Löhne nach oben drücken, wodurch einerseits die Gefahr entstehen könnte, dass eine ganze Anzahl Stellen verloren gingen (durch Abwanderung oder, indem bestimmte Aktivitäten einfach eingestellt würden), andererseits könnte die Schaffung neuer Stellen negativ beeinflusst werden.</p><p>Im Übrigen würde die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 3000 Franken im Monat nicht allen Angestellten einen Lohn in dieser Grössenordnung sicherstellen: Zu den oben angeführten Auswirkungen käme hinzu, dass viele Teilzeitarbeitende nicht auf ein Einkommen von mindestens 3000 Franken im Monat kämen.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Tatsache bewusst, dass es in einem marktwirtschaftlichen Lohnsystem bestimmten Personen nicht möglich ist, genügend zu verdienen, um ohne Zuschuss angemessen leben zu können. Er ist bereit, sich für die Suche nach Lösungen für dieses Problem einzusetzen. Sobald aber staatliche Eingriffe in das Lohnsystem kontraproduktive Auswirkungen haben, gehört seiner Meinung nach die Suche nach Lösungen nicht in den Bereich Arbeitsmarktpolitik.</p><p>Der Bundesrat schlägt vor, die Motion in ein Postulat umzuwandeln und den zuständigen Ämtern den Auftrag zu erteilen, die Probleme der Working Poor in der Schweiz zu analysieren.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, eine Änderung der Gesetzgebung vorzubereiten, so dass alle Beschäftigten Anspruch auf einen Mindestlohn von 3000 Franken im Monat haben.</p>
    • Gesetzlicher Minimallohn von 3000 Franken im Monat

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