Bestrafung von Firmen mit unsicheren Arbeitsplätzen?

ShortId
98.3567
Id
19983567
Updated
10.04.2024 12:07
Language
de
Title
Bestrafung von Firmen mit unsicheren Arbeitsplätzen?
AdditionalIndexing
Personalverleih;Arbeitnehmerschutz;Arbeit auf Abruf;Teilzeitarbeit;Arbeitsvertrag;Temporärarbeit;Hilfskraft;Zwei-Drittel-Gesellschaft
1
  • L05K0702030201, Arbeit auf Abruf
  • L05K0702030213, Teilzeitarbeit
  • L05K0702030214, Temporärarbeit
  • L05K0702030210, Personalverleih
  • L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
  • L05K0702020111, Hilfskraft
  • L05K0109010401, Zwei-Drittel-Gesellschaft
  • L05K0702010201, Arbeitsvertrag
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Grundsätzlich erachtet der Bundesrat eine möglichst grosse Freiheit bei der Gestaltung der Arbeitsverhältnisse als positiv. Ausländische Studien legen nahe, dass die dadurch gewonnene Flexibilisierung des Arbeitsmarktes positive volkswirtschaftliche Auswirkungen hat und die individuelle Produktivität von Arbeitskräften durch dieses Instrument gesteigert werden kann. Die stärkere Verbreitung befristeter Anstellungsverhältnisse, der Arbeit auf Abruf usw. hängt einerseits mit dem erhöhten wirtschaftlichen Wettbewerb zusammen, was zur Folge hat, dass viele Betriebe bisher übliche Beschäftigungsformen in Frage stellen und nach neuen, flexibleren Lösungen suchen. Diese Entwicklung ist andererseits durch das schwache wirtschaftliche Wachstum der letzten Jahre verstärkt worden und in diesem Sinne ein Ausdruck der Unsicherheit der Arbeitgeber bezüglich der Möglichkeit einer dauerhaften Anstellung von Arbeitnehmern. </p><p></p><p>Generell will der Bundesrat die Entstehung von zeitlich oder im Umfang befristeten Arbeitsverhältnissen nicht verhindern, da gerade solche Arbeitsplätze häufig die Wiedereingliederungschancen vormals Erwerbsloser verbessern. Die Art des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers ist grundsätzlich das Resultat einer Verhandlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Damit ein Arbeitnehmer günstige Konditionen aushandeln kann, muss er in der Regel über gute und/oder nachgefragte berufliche Qualifikationen verfügen. Das Hauptaugenmerk des Bundesrates liegt deshalb auf Massnahmen zur Förderung und Erhaltung der Arbeitsmarktfähigkeit der Arbeitnehmer. Die Umschulungs- und Weiterbildungspolitik im Rahmen der Arbeitslosenversicherung dient ebenso diesem Zweck wie die vorgesehene Reform des Berufsbildungsgesetzes und der ab dem Jahr 2000 geplante vierjährige Globalkredit für die Bereiche Bildung, Forschung und Technologie. </p><p></p><p>Der Bundesrat ist sich mit dem Interpellanten einig, dass es allfällige Missbräuche in diesem Bereich zu verhindern gilt. Der Bundesrat hält jedoch die Erhebung einer eigentlichen Strafsteuer für Firmen mit einem hohen Anteil an unsicheren Arbeitsplätzen als ein ungeeignetes Instrument. Ausländische Erfahrungen und eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien belegen, dass Massnahmen, welche die Kosten von Personalrekrutierungen wie auch von Entlassungen erhöhen, gleichzeitig die Neuschaffung von Arbeitsplätzen negativ beeinflussen. Eine Sonderbesteuerung von Unternehmen mit unsicheren Arbeitsplätzen würde daher längerfristig nicht dazu verhelfen, den Gesamtbestand an Arbeitsplätzen in der Schweiz positiv zu beeinflussen. </p><p></p><p>Die vom Bundesamt für Statistik seit 1991 jährlich durchgeführte Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (Sake) liefert regelmässig zuverlässige Informationen zur Erwerbstätigkeit und zum Erwerbsverhalten der schweizerischen Wohnbevölkerung (vgl. hierzu auch die Antwort des Bundesrates auf das Postulat Rennwald 97.3070). Die Sake stellt die beste statistische Grundlage zur Analyse atypischer Beschäftigungsformen, darunter auch z. T. der vom Interpellanten angesprochenen Arbeitsverhältnisse dar. Statistische Angaben über die missbräuchliche Ausnützung solcher Arbeitsverhältnisse existieren jedoch nicht. Das Bundesamt für Statistik ist zurzeit mit der Aufbereitung des Datenmaterials zu den atypischen Beschäftigungsformen beschäftigt. Zu gegebener Zeit soll eine schriftliche Arbeit zu diesem Thema verfasst werden. Die verbesserte Datenlage sollte es dann ermöglichen, genauer abzuschätzen, ob diese als Basis für kostenmässige Schätzungen der Auswirkungen solcher Beschäftigungsformen auf die Kranken- und Unfallversicherung verwendet werden kann. Ebenso ist vorgesehen, die Folgen atypischer Beschäftigungsformen im Rahmen eines Forschungsprojektes zu behandeln, allerdings unter dem Vorbehalt, dass die vorhandenen Budgetmittel dies erlauben.</p><p></p><p>Der Bundesrat ist sich mit dem Interpellanten einig, dass der Aufrechterhaltung des sozialen Zusammenhalts in unserer Gesellschaft auch im Lichte der Qualität der Arbeitsplätze grosse Bedeutung zukommt. Er verfolgt deshalb eine Politik des nachhaltigen Wachstums als bestes Mittel zur Erhaltung und Schaffung sicherer Arbeitsplätze.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Es gibt in allen Industrieländern Firmen, die mit unsicheren Arbeitsplätzen Missbrauch betreiben. Um die Weiterverbreitung dieses Phänomens zu verhindern, beabsichtigen mehrere Länder, insbesondere Frankreich, jenen Firmen eine Steuer aufzuerlegen, die systematisch und ständig von solchen Anstellungsformen Gebrauch machen.</p><p>Deshalb richten wir folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>- Was hält er von der Einführung einer solchen Steuer in unserem Land?</p><p>- Kann der Bundesrat uns statistische Angaben machen über die Entwicklung der verschiedenen Formen unsicherer Arbeitsplätze (befristeter Arbeitsvertrag, Teilzeitarbeit, Arbeit auf Abruf usw.) im Verlauf der letzten zwanzig Jahre?</p><p>- Welchen Anteil an der aktiven Gesamtbevölkerung haben heute die unsicher Beschäftigten, und wie hat sich dieses Bild im Verlauf der letzten zwanzig Jahre verändert?</p><p>- Kann uns der Bundesrat in Anbetracht dessen, dass die meisten unsicher Beschäftigten schlechter bezahlt sind als die "normal" Beschäftigten, über das Ausmass informieren, in dem die unsicheren Arbeitsplätze Nachfrage und Wirtschaftswachstum beeinträchtigen?</p><p>- Welche Auswirkungen hat die Zunahme der Anzahl unsicherer Arbeitsplätze auf die Sozialversicherungskosten, insbesondere auf die Kranken- und Unfallversicherungskosten?</p><p>- Welche Massnahmen beabsichtigt der Bundesrat zu ergreifen, um den unsicher Beschäftigten den Zugang zur Weiterbildung zu erleichtern?</p><p>- Denkt der Bundesrat nicht, dass die Zunahme der Anzahl unsicherer Arbeitsplätze den Zusammenhalt unserer Gesellschaft insofern stark gefährdet, als sie die Ausbildung einer Zweiklassengesellschaft fördert?</p>
  • Bestrafung von Firmen mit unsicheren Arbeitsplätzen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Grundsätzlich erachtet der Bundesrat eine möglichst grosse Freiheit bei der Gestaltung der Arbeitsverhältnisse als positiv. Ausländische Studien legen nahe, dass die dadurch gewonnene Flexibilisierung des Arbeitsmarktes positive volkswirtschaftliche Auswirkungen hat und die individuelle Produktivität von Arbeitskräften durch dieses Instrument gesteigert werden kann. Die stärkere Verbreitung befristeter Anstellungsverhältnisse, der Arbeit auf Abruf usw. hängt einerseits mit dem erhöhten wirtschaftlichen Wettbewerb zusammen, was zur Folge hat, dass viele Betriebe bisher übliche Beschäftigungsformen in Frage stellen und nach neuen, flexibleren Lösungen suchen. Diese Entwicklung ist andererseits durch das schwache wirtschaftliche Wachstum der letzten Jahre verstärkt worden und in diesem Sinne ein Ausdruck der Unsicherheit der Arbeitgeber bezüglich der Möglichkeit einer dauerhaften Anstellung von Arbeitnehmern. </p><p></p><p>Generell will der Bundesrat die Entstehung von zeitlich oder im Umfang befristeten Arbeitsverhältnissen nicht verhindern, da gerade solche Arbeitsplätze häufig die Wiedereingliederungschancen vormals Erwerbsloser verbessern. Die Art des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers ist grundsätzlich das Resultat einer Verhandlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Damit ein Arbeitnehmer günstige Konditionen aushandeln kann, muss er in der Regel über gute und/oder nachgefragte berufliche Qualifikationen verfügen. Das Hauptaugenmerk des Bundesrates liegt deshalb auf Massnahmen zur Förderung und Erhaltung der Arbeitsmarktfähigkeit der Arbeitnehmer. Die Umschulungs- und Weiterbildungspolitik im Rahmen der Arbeitslosenversicherung dient ebenso diesem Zweck wie die vorgesehene Reform des Berufsbildungsgesetzes und der ab dem Jahr 2000 geplante vierjährige Globalkredit für die Bereiche Bildung, Forschung und Technologie. </p><p></p><p>Der Bundesrat ist sich mit dem Interpellanten einig, dass es allfällige Missbräuche in diesem Bereich zu verhindern gilt. Der Bundesrat hält jedoch die Erhebung einer eigentlichen Strafsteuer für Firmen mit einem hohen Anteil an unsicheren Arbeitsplätzen als ein ungeeignetes Instrument. Ausländische Erfahrungen und eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien belegen, dass Massnahmen, welche die Kosten von Personalrekrutierungen wie auch von Entlassungen erhöhen, gleichzeitig die Neuschaffung von Arbeitsplätzen negativ beeinflussen. Eine Sonderbesteuerung von Unternehmen mit unsicheren Arbeitsplätzen würde daher längerfristig nicht dazu verhelfen, den Gesamtbestand an Arbeitsplätzen in der Schweiz positiv zu beeinflussen. </p><p></p><p>Die vom Bundesamt für Statistik seit 1991 jährlich durchgeführte Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (Sake) liefert regelmässig zuverlässige Informationen zur Erwerbstätigkeit und zum Erwerbsverhalten der schweizerischen Wohnbevölkerung (vgl. hierzu auch die Antwort des Bundesrates auf das Postulat Rennwald 97.3070). Die Sake stellt die beste statistische Grundlage zur Analyse atypischer Beschäftigungsformen, darunter auch z. T. der vom Interpellanten angesprochenen Arbeitsverhältnisse dar. Statistische Angaben über die missbräuchliche Ausnützung solcher Arbeitsverhältnisse existieren jedoch nicht. Das Bundesamt für Statistik ist zurzeit mit der Aufbereitung des Datenmaterials zu den atypischen Beschäftigungsformen beschäftigt. Zu gegebener Zeit soll eine schriftliche Arbeit zu diesem Thema verfasst werden. Die verbesserte Datenlage sollte es dann ermöglichen, genauer abzuschätzen, ob diese als Basis für kostenmässige Schätzungen der Auswirkungen solcher Beschäftigungsformen auf die Kranken- und Unfallversicherung verwendet werden kann. Ebenso ist vorgesehen, die Folgen atypischer Beschäftigungsformen im Rahmen eines Forschungsprojektes zu behandeln, allerdings unter dem Vorbehalt, dass die vorhandenen Budgetmittel dies erlauben.</p><p></p><p>Der Bundesrat ist sich mit dem Interpellanten einig, dass der Aufrechterhaltung des sozialen Zusammenhalts in unserer Gesellschaft auch im Lichte der Qualität der Arbeitsplätze grosse Bedeutung zukommt. Er verfolgt deshalb eine Politik des nachhaltigen Wachstums als bestes Mittel zur Erhaltung und Schaffung sicherer Arbeitsplätze.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Es gibt in allen Industrieländern Firmen, die mit unsicheren Arbeitsplätzen Missbrauch betreiben. Um die Weiterverbreitung dieses Phänomens zu verhindern, beabsichtigen mehrere Länder, insbesondere Frankreich, jenen Firmen eine Steuer aufzuerlegen, die systematisch und ständig von solchen Anstellungsformen Gebrauch machen.</p><p>Deshalb richten wir folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>- Was hält er von der Einführung einer solchen Steuer in unserem Land?</p><p>- Kann der Bundesrat uns statistische Angaben machen über die Entwicklung der verschiedenen Formen unsicherer Arbeitsplätze (befristeter Arbeitsvertrag, Teilzeitarbeit, Arbeit auf Abruf usw.) im Verlauf der letzten zwanzig Jahre?</p><p>- Welchen Anteil an der aktiven Gesamtbevölkerung haben heute die unsicher Beschäftigten, und wie hat sich dieses Bild im Verlauf der letzten zwanzig Jahre verändert?</p><p>- Kann uns der Bundesrat in Anbetracht dessen, dass die meisten unsicher Beschäftigten schlechter bezahlt sind als die "normal" Beschäftigten, über das Ausmass informieren, in dem die unsicheren Arbeitsplätze Nachfrage und Wirtschaftswachstum beeinträchtigen?</p><p>- Welche Auswirkungen hat die Zunahme der Anzahl unsicherer Arbeitsplätze auf die Sozialversicherungskosten, insbesondere auf die Kranken- und Unfallversicherungskosten?</p><p>- Welche Massnahmen beabsichtigt der Bundesrat zu ergreifen, um den unsicher Beschäftigten den Zugang zur Weiterbildung zu erleichtern?</p><p>- Denkt der Bundesrat nicht, dass die Zunahme der Anzahl unsicherer Arbeitsplätze den Zusammenhalt unserer Gesellschaft insofern stark gefährdet, als sie die Ausbildung einer Zweiklassengesellschaft fördert?</p>
    • Bestrafung von Firmen mit unsicheren Arbeitsplätzen?

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