Nachhaltiger Schutz des Mont Blanc
- ShortId
-
98.3571
- Id
-
19983571
- Updated
-
10.04.2024 13:29
- Language
-
de
- Title
-
Nachhaltiger Schutz des Mont Blanc
- AdditionalIndexing
-
Umweltpolitik (allgemein);Biosphäre;Italien;Schutzgebiet;Frankreich;Alpen
- 1
-
- L02K0601, Umweltpolitik (allgemein)
- L05K0603010201, Alpen
- L04K06030304, Biosphäre
- L04K06010412, Schutzgebiet
- L04K03010106, Frankreich
- L04K03010503, Italien
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit der Unterzeichnung der Agenda 21 hat sich der Bundesrat u. a. verpflichtet, für eine nachhaltige Nutzung von Berggebieten und -regionen zu sorgen. Damit verspricht er auch, sich für einen nachhaltigen Tourismus einzusetzen.</p><p>International wie auch für die Schweiz hat der Montblanc als Dach Europas eine besondere Bedeutung. Durch eine zunehmende wirtschaftliche und touristische Nutzung droht das einzigartige Berggebiet übernutzt und verschandelt zu werden. Immer mehr internationale und lokale Vereinigungen und Gruppierungen fordern deshalb einen besseren Schutz des Montblancgebietes. Auf allen Kontinenten werden die höchsten Berge sehr verehrt; sie sind gar heilig und durch Nationalparks und Naturreservate geschützt. Nur der Montblanc ist nicht geschützt. Schon 1986 forderten bekannte Bergsteiger wie Reinhold Messner und Alessandro Gogna zusammen mit der internationalen Alpenschutzbewegung "Mountains Wilderness" einen besseren Schutz für den Montblanc. 1988 unterstützten die Umweltministerien von Italien, Frankreich und der Schweiz die Idee für einen internationalen Montblancpark. 1991 bekräftigten die drei zuständigen Umweltminister ihre Unterstützung für den Schutz des Montblanc. 1996 beschlossen sie in Paris, gemeinsam weitere Schritte für den Schutz des Montblanc zu unternehmen. Doch bis heute ist es bei diesen leeren Versprechungen geblieben.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass das Montblancmassiv als Dach Europas eine besondere Bedeutung hat und besonderen Schutz verdient. Der Bund, der Kanton Wallis und die betroffenen Gemeinden haben sich gemeinsam mit den entsprechenden Instanzen Frankreichs und Italiens (drei Ebenen) seit mehreren Jahren in diesem Sinne eingesetzt. Die einzelnen Fragen kann der Bundesrat wie folgt beantworten:</p><p>1. Seit dem Dreiertreffen der Umweltminister Frankreichs, Italiens und der Schweiz in Champéry 1991 gibt es die "Conférence transfrontalière Mont-Blanc" (CTMB), die sich aus Vertretern der drei Staaten zusammensetzt und unter dem Vorsitz des französischen Umweltministers steht. Ziel der CTMB war es, für dieses Gebiet ein "Konzept zur aktiven Aufwertung des Gebirges zu erarbeiten, das den Schutz der natürlichen Lebensräume und der Landschaften mit der Förderung von sozioökonomischen Aktivitäten im Sinne der nachhaltigen Entwicklung verbindet". Von 1992 bis 1997 wurde der Entwurf für eine Machbarkeitsstudie für eine nachhaltige Entwicklung ausgearbeitet, jedoch nicht weiterverfolgt. Dennoch konnten dank der regionalen Zusammenarbeit zwischen den drei Ländern gewisse konkrete Ergebnisse erzielt werden, so etwa die Markierung von Wegen, die Information usw. (vgl. Tätigkeitsbericht 1995-1997), und es wurden auch bestehende Probleme erkannt. Die CTMB hat Testgebiete in bezug auf die Berglandwirtschaft, den sanften Tourismus und die empfindlichen Lebensräume sowie auf die vom Verkehr verursachten Probleme untersucht. Desgleichen hat sie Beiträge zur Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit des ganzen Montblancgebietes geleistet. Schliesslich hat sie Entwürfe für Rechtsstrukturen vorbereitet, über die noch nicht entschieden worden ist. Nach Meinung des Bundesrates ist am Grundsatz einer Zusammenarbeit zwischen den regionalen Einheiten der drei am Montblanc teilhabenden Länder festzuhalten.</p><p>2. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der nachhaltigen Entwicklung ist keine leichte Aufgabe. Da es keine für die CTMB errichtete Rechtsstruktur gibt, müssen die politischen, technischen und finanziellen Entscheidungen im Prinzip von den Umweltministern der drei Länder, welche die CTMB gegründet haben, oder stellvertretend von den betreffenden Ministerien gefällt werden. 1997 wurde den Ministern ein Vorschlag für eine Rechtsstruktur unterbreitet, doch blieb eine Antwort darauf aus; einzig vom Bund wurde ein Gegenvorschlag ausgearbeitet, der eine interregionale Vereinbarung zwischen dem Aostatal (I), der Region Chamonix (F) und dem Wallis im Sinne des Europäischen Rahmenübereinkommens über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften mit finanzieller Unterstützung der Staaten im Rahmen ihres geltenden Rechtes (Madrid 1980) vorsieht. Die ständige Kommission ("Büro") der CTMB prüft dieses Dokument gegenwärtig auf der Ebene der drei Länder. Ausserdem haben die Vertreter der Ministerien 1998 beschlossen, die Tätigkeiten im "Espace Montblanc" neu festzulegen. Es wurde ein "Comité de pilotage" unter der Ägide der CTMB gebildet, das die Ausarbeitung eines "Planes zur nachhaltigen Entwicklung" für die Region begleiten soll. Darin sollen Ziele und Strategien für den nachhaltigen Schutz, die Aufwertung und die Pflege der verschiedenen Zonen innerhalb des provisorischen Perimeters des "Espace Montblanc" formuliert werden. Der Auftragsentwurf und die Finanzierung werden gegenwärtig von den Ministerien geprüft.</p><p>3. Wie in den vorstehenden Punkten dargelegt, hat sich die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz, Italien und Frankreich in bezug auf den Montblanc während der letzten Jahre sowohl auf regionaler Ebene (Kantone, Gemeinden, Interreg-Forschungsprogramme usw.) als auch auf nationaler Ebene stark entwickelt. Der Bund beabsichtigt, an seinem Engagement für die nachhaltige Entwicklung der Region festzuhalten und eine Zusammenarbeit zwischen den regionalen Einheiten der drei um den Montblanc liegenden Länder zu unterstützen.</p><p>4. Seit 1991 hat sich der Bund finanziell an der Durchführung einer Machbarkeitsstudie für einen internationalen Montblancpark beteiligt. Ab 1994 ist vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft jährlich eine Summe von 150 000 Franken aufgewendet worden. Zusätzlich beteiligt sich der Kanton Wallis mit 16 000 Franken am "Espace Montblanc". Die gleiche Summe wird auch von den anderen beiden Ländern beigesteuert. Ferner kamen 1997 Interreg-II-Subventionierungen für die drei Länder zustande. Im Prinzip sollte die Finanzierung des "Planes zur nachhaltigen Entwicklung" durch die der CTMB von den verschiedenen Partnern zur Verfügung gestellten Kredite gesichert sein.</p><p>5. Die Bedeutung eines symbolischen Zeichens kultureller Art wie die Bezeichnung "Unesco-Weltnaturgut", das die Schaffung eines internationalen Montblancparks, zumindest im zentralen Teil des Massives, unterstützen würde, ist erkannt. Im Auftragsentwurf für die Erstellung eines "Planes zur nachhaltigen Entwicklung" ist die Prüfung der Konsequenzen eines Antrages, das Montblanc-Gebiet in die Liste des Erbes der Welt aufzunehmen, vorgesehen. Das Übereinkommen der Unesco zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt (1972) wurde von der Schweiz am 17. September 1975 ratifiziert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Frankreich und die Schweiz haben mit der Aktionswoche "Montblanc 2000" auf den fehlenden Schutz des bedrohten Gebietes aufmerksam gemacht und Massnahmen für ein nachhaltiges Schutzkonzept gefordert. Deshalb stellen sich auch für die Schweiz, die mit Trient, dem Col de Balme und dem Val Ferret am Montblancmassiv Anteil hat, folgende Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die internationalen und schweizerischen Anstrengungen zum Schutz des Montblanc während der letzten Jahre?</p><p>2. Ist dem Bundesrat bekannt, weshalb die 1991 gegründete Conférence transfrontalière Montblanc ihre Aufgabe, die nötigen Massnahmen für ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz und der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung des Montblancmassives, nur ungenügend erfüllt hat?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, zusammen mit Frankreich und Italien den Schutz des Montblanc wieder zu einem Anliegen der Zentralstaaten zu machen und damit stärker zu gewichten als in den vergangenen Jahren?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, zusammen mit Frankreich und Italien Studien für ein Schutz- und Entwicklungskonzept zu initiieren und zu finanzieren sowie darauf aufbauend einen Aktionsplan zu lancieren und zu begleiten?</p><p>5. Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, für die Montblancregion, längerfristig die nötigen Massnahmen einzuleiten, um den Montblanc ins Verzeichnis der Weltnaturgüter aufzunehmen und dafür zu sorgen, dass das Montblancgebiet im Sinne des internationalen Programmes der Unesco "Man and the Biosphere" zu einem Biosphärenreservat wird?</p>
- Nachhaltiger Schutz des Mont Blanc
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mit der Unterzeichnung der Agenda 21 hat sich der Bundesrat u. a. verpflichtet, für eine nachhaltige Nutzung von Berggebieten und -regionen zu sorgen. Damit verspricht er auch, sich für einen nachhaltigen Tourismus einzusetzen.</p><p>International wie auch für die Schweiz hat der Montblanc als Dach Europas eine besondere Bedeutung. Durch eine zunehmende wirtschaftliche und touristische Nutzung droht das einzigartige Berggebiet übernutzt und verschandelt zu werden. Immer mehr internationale und lokale Vereinigungen und Gruppierungen fordern deshalb einen besseren Schutz des Montblancgebietes. Auf allen Kontinenten werden die höchsten Berge sehr verehrt; sie sind gar heilig und durch Nationalparks und Naturreservate geschützt. Nur der Montblanc ist nicht geschützt. Schon 1986 forderten bekannte Bergsteiger wie Reinhold Messner und Alessandro Gogna zusammen mit der internationalen Alpenschutzbewegung "Mountains Wilderness" einen besseren Schutz für den Montblanc. 1988 unterstützten die Umweltministerien von Italien, Frankreich und der Schweiz die Idee für einen internationalen Montblancpark. 1991 bekräftigten die drei zuständigen Umweltminister ihre Unterstützung für den Schutz des Montblanc. 1996 beschlossen sie in Paris, gemeinsam weitere Schritte für den Schutz des Montblanc zu unternehmen. Doch bis heute ist es bei diesen leeren Versprechungen geblieben.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass das Montblancmassiv als Dach Europas eine besondere Bedeutung hat und besonderen Schutz verdient. Der Bund, der Kanton Wallis und die betroffenen Gemeinden haben sich gemeinsam mit den entsprechenden Instanzen Frankreichs und Italiens (drei Ebenen) seit mehreren Jahren in diesem Sinne eingesetzt. Die einzelnen Fragen kann der Bundesrat wie folgt beantworten:</p><p>1. Seit dem Dreiertreffen der Umweltminister Frankreichs, Italiens und der Schweiz in Champéry 1991 gibt es die "Conférence transfrontalière Mont-Blanc" (CTMB), die sich aus Vertretern der drei Staaten zusammensetzt und unter dem Vorsitz des französischen Umweltministers steht. Ziel der CTMB war es, für dieses Gebiet ein "Konzept zur aktiven Aufwertung des Gebirges zu erarbeiten, das den Schutz der natürlichen Lebensräume und der Landschaften mit der Förderung von sozioökonomischen Aktivitäten im Sinne der nachhaltigen Entwicklung verbindet". Von 1992 bis 1997 wurde der Entwurf für eine Machbarkeitsstudie für eine nachhaltige Entwicklung ausgearbeitet, jedoch nicht weiterverfolgt. Dennoch konnten dank der regionalen Zusammenarbeit zwischen den drei Ländern gewisse konkrete Ergebnisse erzielt werden, so etwa die Markierung von Wegen, die Information usw. (vgl. Tätigkeitsbericht 1995-1997), und es wurden auch bestehende Probleme erkannt. Die CTMB hat Testgebiete in bezug auf die Berglandwirtschaft, den sanften Tourismus und die empfindlichen Lebensräume sowie auf die vom Verkehr verursachten Probleme untersucht. Desgleichen hat sie Beiträge zur Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit des ganzen Montblancgebietes geleistet. Schliesslich hat sie Entwürfe für Rechtsstrukturen vorbereitet, über die noch nicht entschieden worden ist. Nach Meinung des Bundesrates ist am Grundsatz einer Zusammenarbeit zwischen den regionalen Einheiten der drei am Montblanc teilhabenden Länder festzuhalten.</p><p>2. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der nachhaltigen Entwicklung ist keine leichte Aufgabe. Da es keine für die CTMB errichtete Rechtsstruktur gibt, müssen die politischen, technischen und finanziellen Entscheidungen im Prinzip von den Umweltministern der drei Länder, welche die CTMB gegründet haben, oder stellvertretend von den betreffenden Ministerien gefällt werden. 1997 wurde den Ministern ein Vorschlag für eine Rechtsstruktur unterbreitet, doch blieb eine Antwort darauf aus; einzig vom Bund wurde ein Gegenvorschlag ausgearbeitet, der eine interregionale Vereinbarung zwischen dem Aostatal (I), der Region Chamonix (F) und dem Wallis im Sinne des Europäischen Rahmenübereinkommens über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften mit finanzieller Unterstützung der Staaten im Rahmen ihres geltenden Rechtes (Madrid 1980) vorsieht. Die ständige Kommission ("Büro") der CTMB prüft dieses Dokument gegenwärtig auf der Ebene der drei Länder. Ausserdem haben die Vertreter der Ministerien 1998 beschlossen, die Tätigkeiten im "Espace Montblanc" neu festzulegen. Es wurde ein "Comité de pilotage" unter der Ägide der CTMB gebildet, das die Ausarbeitung eines "Planes zur nachhaltigen Entwicklung" für die Region begleiten soll. Darin sollen Ziele und Strategien für den nachhaltigen Schutz, die Aufwertung und die Pflege der verschiedenen Zonen innerhalb des provisorischen Perimeters des "Espace Montblanc" formuliert werden. Der Auftragsentwurf und die Finanzierung werden gegenwärtig von den Ministerien geprüft.</p><p>3. Wie in den vorstehenden Punkten dargelegt, hat sich die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz, Italien und Frankreich in bezug auf den Montblanc während der letzten Jahre sowohl auf regionaler Ebene (Kantone, Gemeinden, Interreg-Forschungsprogramme usw.) als auch auf nationaler Ebene stark entwickelt. Der Bund beabsichtigt, an seinem Engagement für die nachhaltige Entwicklung der Region festzuhalten und eine Zusammenarbeit zwischen den regionalen Einheiten der drei um den Montblanc liegenden Länder zu unterstützen.</p><p>4. Seit 1991 hat sich der Bund finanziell an der Durchführung einer Machbarkeitsstudie für einen internationalen Montblancpark beteiligt. Ab 1994 ist vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft jährlich eine Summe von 150 000 Franken aufgewendet worden. Zusätzlich beteiligt sich der Kanton Wallis mit 16 000 Franken am "Espace Montblanc". Die gleiche Summe wird auch von den anderen beiden Ländern beigesteuert. Ferner kamen 1997 Interreg-II-Subventionierungen für die drei Länder zustande. Im Prinzip sollte die Finanzierung des "Planes zur nachhaltigen Entwicklung" durch die der CTMB von den verschiedenen Partnern zur Verfügung gestellten Kredite gesichert sein.</p><p>5. Die Bedeutung eines symbolischen Zeichens kultureller Art wie die Bezeichnung "Unesco-Weltnaturgut", das die Schaffung eines internationalen Montblancparks, zumindest im zentralen Teil des Massives, unterstützen würde, ist erkannt. Im Auftragsentwurf für die Erstellung eines "Planes zur nachhaltigen Entwicklung" ist die Prüfung der Konsequenzen eines Antrages, das Montblanc-Gebiet in die Liste des Erbes der Welt aufzunehmen, vorgesehen. Das Übereinkommen der Unesco zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt (1972) wurde von der Schweiz am 17. September 1975 ratifiziert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Frankreich und die Schweiz haben mit der Aktionswoche "Montblanc 2000" auf den fehlenden Schutz des bedrohten Gebietes aufmerksam gemacht und Massnahmen für ein nachhaltiges Schutzkonzept gefordert. Deshalb stellen sich auch für die Schweiz, die mit Trient, dem Col de Balme und dem Val Ferret am Montblancmassiv Anteil hat, folgende Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die internationalen und schweizerischen Anstrengungen zum Schutz des Montblanc während der letzten Jahre?</p><p>2. Ist dem Bundesrat bekannt, weshalb die 1991 gegründete Conférence transfrontalière Montblanc ihre Aufgabe, die nötigen Massnahmen für ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz und der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung des Montblancmassives, nur ungenügend erfüllt hat?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, zusammen mit Frankreich und Italien den Schutz des Montblanc wieder zu einem Anliegen der Zentralstaaten zu machen und damit stärker zu gewichten als in den vergangenen Jahren?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, zusammen mit Frankreich und Italien Studien für ein Schutz- und Entwicklungskonzept zu initiieren und zu finanzieren sowie darauf aufbauend einen Aktionsplan zu lancieren und zu begleiten?</p><p>5. Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, für die Montblancregion, längerfristig die nötigen Massnahmen einzuleiten, um den Montblanc ins Verzeichnis der Weltnaturgüter aufzunehmen und dafür zu sorgen, dass das Montblancgebiet im Sinne des internationalen Programmes der Unesco "Man and the Biosphere" zu einem Biosphärenreservat wird?</p>
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