Bericht Antisemitismus. Folgerungen
- ShortId
-
98.3574
- Id
-
19983574
- Updated
-
10.04.2024 12:40
- Language
-
de
- Title
-
Bericht Antisemitismus. Folgerungen
- AdditionalIndexing
-
Antisemitismus;Bericht
- 1
-
- L05K0502040101, Antisemitismus
- L03K020206, Bericht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat hat den wichtigen und fundierten Bericht der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) ausdrücklich begrüsst. In seiner Stellungnahme vom 5. November 1998 verpflichtet er sich, seine Politik der Bekämpfung des Antisemitismus mit Entschlossenheit fortzusetzen. In diesem Geiste nahm er mit Interesse von den Empfehlungen Kenntnis und versprach, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um ihre Umsetzung zu erleichtern.</p><p>Der Bundesrat hat mit Befriedigung festgestellt, dass der Bericht, wie er hoffte, auf ein grosses öffentliches Echo gestossen ist und breite Diskussionen ausgelöst hat. Er hofft, dass die darin enthaltenen Empfehlungen als Anknüpfungspunkt für konkrete Massnahmen verschiedenster Kreise dienen.</p><p>2. Die Sensibilität des Bundesrates für die angesprochene Problematik ist nicht neu, sein Engagement betrachtet er als Daueraufgabe, deren Wichtigkeit er sich nicht erst seit der Publikation des Berichtes der EKR bewusst ist. Bereits in früheren Antworten auf Interpellationen und in Stellungnahmen zu Motionen mass der Bundesrat dem Kampf gegen jede Form von Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit grosses Gewicht zu und hob die Bedeutung von Sensibilisierung und Prävention hervor (so etwa in den Stellungnahmen zu folgenden Vorstössen: 97.3054, Interpellation Suter vom 3. März 1997; 97.3046, dringliche Interpellation Sozialdemokratische Fraktion vom 4. März 1997; 97.3145, Motion Bühlmann vom 20. März 1997).</p><p>Der Beitritt der Schweiz zum Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung von 1965 geschah im Geiste des Kampfes gegen Rassismus und Antisemitismus. Diese Haltung hat der Bundesrat unmissverständlich in seinem Einsatz bei der Abstimmung über die in diesem Zusammenhang erlassene Antirassismus-Strafnorm (Artikel 261bis StGB) zum Ausdruck gebracht. Diese Strafnorm stellt über die Bestimmungen des Übereinkommens hinausgehend ausdrücklich auch die Diskriminierung aufgrund der Religion und die Leugnung, Verharmlosung und Rechtfertigung von Genoziden (und damit auch des Holocaust) unter Strafe. Die Einsetzung der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus 1995 bekräftigte die Absicht, die Aktivitäten auf diesem Gebiet zu intensivieren, insbesondere was die Prävention betrifft.</p><p>Die EKR hat seither eine beeindruckende Breite an Aktivitäten entfaltet, die der Prävention von Rassismus und Antisemitismus in verschiedensten Bereichen des öffentlichen Lebens gewidmet sind. Besonders hervorzuheben ist die in ihrem Mandat enthaltene Ombudsfunktion, welche die Kommission und ihr Sekretariat trotz knapper Mittel auf engagierte und effiziente Weise erfüllt.</p><p>3. Auch auf Bundesebene sind verschiedene Aktivitäten zu vermelden, es seien drei Beispiele der letzten Jahre erwähnt:</p><p>- Ein Bericht über den politischen Extremismus in der Armee, der Ende 1998 erschien, kommt zum Schluss, dass extreme politische Orientierungen bei Armeeangehörigen in etwa jenen der Zivilbevölkerung entsprechen und es sich bei den registrierten Vorkommnissen um Einzelfälle handelt. Er hält aber eindeutig fest, dass derartige Ereignisse klar sanktioniert werden müssten, keinesfalls dürfe die Armee extremistische Umtriebe dulden. In diesem Sinne ist das VBS daran interessiert, weitere präventive Massnahmen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen zu prüfen und zu implementieren.</p><p>- Bei der Behandlung der schwierigen Frage rassistischer und antisemitischer Angebote auf dem Internet nimmt die Schweiz im internationalen Vergleich eine führende Stellung ein. Ein intensiver Austausch zwischen der Bundespolizei und den Internetprovidern soll zur Erarbeitung praktikabler Lösungen führen, die den Zugang zu derartigen Angeboten verhindern. Auf internationaler Ebene schlug die Schweiz anlässlich der Konferenz über Holocaust-Vermögen in Washington vor, eine Internationale Konferenz zu Rassismus und Antisemitismus auf dem Internet zu organisieren. Der Vorschlag ist auf grosses Interesse gestossen, seine Konkretisierung wird zurzeit geprüft.</p><p>- In der Stellungnahme vom 9. Juni 1997 zur Motion Bühlmann, Lehrstuhl zur Erforschung des Antisemitismus und Rassismus (97.3145, vom 20. März 1997), wies der Bundesrat auf die Bedeutung hin, die der Forschung und Lehre in diesem Bereich zukommt. Er hat daher den ETH-Rat gebeten, dem Anliegen in geeigneter Form zu entsprechen.</p><p>4. Wie der Interpellant feststellt, kommt dem Bund in den meisten Bereichen, in denen die EKR Massnahmen vorschlägt, primär eine koordinierende, allenfalls animierende Funktion zu. In diesem Sinne hat der Bundesrat bereits bisher Anregungen in Bereichen gegeben, die in die Zuständigkeit der Kantone fallen.</p><p>Der Vorsteher des EDA und die Vorsteherin des EDI haben mit erfreulich positiven Resultaten mit der EDK Gespräche über die Möglichkeiten präventiver Aktivitäten im schulischen Bereich geführt. So konnte dank Unterstützung dieser beiden Departemente eine breite Streuung und die Übersetzung in alle Landessprachen einer Sondernummer der Schweizerischen Lehrerinnen- und Lehrerzeitung zum Thema Schweiz im Zweiten Weltkrieg gesichert werden. Diese Nummer, die im Februar 1999 erscheint, enthält auch ein Kapitel, das sich ausdrücklich auf den Bericht der EKR stützt. Aufgrund dieser Gespräche konnte weiter eine Arbeitsgruppe unter Leitung der EDK eingesetzt werden, die sich mit der Erarbeitung und Verbreitung von Lehrmaterial zu Holocaust und Antisemitismus in allen Landesteilen befasst.</p><p>Im Sinne möglicher Kooperationen wird der Bundesrat das Thema bei seinen regelmässigen Kontakten mit kantonalen Regierungskonferenzen auch künftig ansprechen.</p><p>5. Der Bundesrat beauftragt zudem die EKR, die Auswirkungen und die Umsetzung des Berichtes zu evaluieren und den weiteren Handlungsbedarf aufzuzeigen. Insbesondere hat die EKR aktiv dazu beizutragen, Bundesstellen dort anzuregen und zu unterstützen, wo diese vorbeugend offenem und latentem Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit entgegentreten können.</p><p>Der EKR kommt eine zentrale Scharnierfunktion bei der Information und Motivation kantonaler Verwaltungen und Behörden zu. Eine wichtige Aufgabe haben in diesem Zusammenhang die Vertreterinnen und Vertreter der kantonalen Behörden in der Kommission. Eine grosse Rolle spielen aber auch die regelmässigen Treffen der Kommission mit ihren Kontaktpersonen aus den Kantonen. Der Bundesrat regt daher an, an diesen Treffen auch die Umsetzung der im Bericht vorgeschlagenen Massnahmen auf kantonaler Ebene zu thematisieren und, falls nötig, entsprechende Arbeitsgruppen einzusetzen.</p><p>6. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Kampf gegen Antisemitismus nur im Rahmen des Kampfes gegen jede Form des Rassismus und der Diskriminierung und des Einsatzes für die Verbreitung und Vertiefung der Menschenrechte im Inland sinnvoll ist. In diesem Sinne weist er auf die Möglichkeit der Kooperation mit weiteren in diesem Bereich tätigen Institutionen, wie etwa der Stiftung Bildung und Entwicklung, hin. Schliesslich erinnert er an die Notwendigkeit einer intensiven Koordination der Bemühungen unter den "Schwesterkommissionen" Eidgenössische Ausländerkommission, Eidgenössische Kommission für Flüchtlingsfragen und EKR, wie dies im Mandat der EKR vorgesehen ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich frage den Bundesrat an, wie und wann er die Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus umzusetzen gedenkt, die im Bericht "Antisemitismus in der Schweiz" vorgeschlagen werden (Eigenmassnahmen, Empfehlungen sowie Koordination unter den Kantonen).</p>
- Bericht Antisemitismus. Folgerungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat hat den wichtigen und fundierten Bericht der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) ausdrücklich begrüsst. In seiner Stellungnahme vom 5. November 1998 verpflichtet er sich, seine Politik der Bekämpfung des Antisemitismus mit Entschlossenheit fortzusetzen. In diesem Geiste nahm er mit Interesse von den Empfehlungen Kenntnis und versprach, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um ihre Umsetzung zu erleichtern.</p><p>Der Bundesrat hat mit Befriedigung festgestellt, dass der Bericht, wie er hoffte, auf ein grosses öffentliches Echo gestossen ist und breite Diskussionen ausgelöst hat. Er hofft, dass die darin enthaltenen Empfehlungen als Anknüpfungspunkt für konkrete Massnahmen verschiedenster Kreise dienen.</p><p>2. Die Sensibilität des Bundesrates für die angesprochene Problematik ist nicht neu, sein Engagement betrachtet er als Daueraufgabe, deren Wichtigkeit er sich nicht erst seit der Publikation des Berichtes der EKR bewusst ist. Bereits in früheren Antworten auf Interpellationen und in Stellungnahmen zu Motionen mass der Bundesrat dem Kampf gegen jede Form von Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit grosses Gewicht zu und hob die Bedeutung von Sensibilisierung und Prävention hervor (so etwa in den Stellungnahmen zu folgenden Vorstössen: 97.3054, Interpellation Suter vom 3. März 1997; 97.3046, dringliche Interpellation Sozialdemokratische Fraktion vom 4. März 1997; 97.3145, Motion Bühlmann vom 20. März 1997).</p><p>Der Beitritt der Schweiz zum Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung von 1965 geschah im Geiste des Kampfes gegen Rassismus und Antisemitismus. Diese Haltung hat der Bundesrat unmissverständlich in seinem Einsatz bei der Abstimmung über die in diesem Zusammenhang erlassene Antirassismus-Strafnorm (Artikel 261bis StGB) zum Ausdruck gebracht. Diese Strafnorm stellt über die Bestimmungen des Übereinkommens hinausgehend ausdrücklich auch die Diskriminierung aufgrund der Religion und die Leugnung, Verharmlosung und Rechtfertigung von Genoziden (und damit auch des Holocaust) unter Strafe. Die Einsetzung der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus 1995 bekräftigte die Absicht, die Aktivitäten auf diesem Gebiet zu intensivieren, insbesondere was die Prävention betrifft.</p><p>Die EKR hat seither eine beeindruckende Breite an Aktivitäten entfaltet, die der Prävention von Rassismus und Antisemitismus in verschiedensten Bereichen des öffentlichen Lebens gewidmet sind. Besonders hervorzuheben ist die in ihrem Mandat enthaltene Ombudsfunktion, welche die Kommission und ihr Sekretariat trotz knapper Mittel auf engagierte und effiziente Weise erfüllt.</p><p>3. Auch auf Bundesebene sind verschiedene Aktivitäten zu vermelden, es seien drei Beispiele der letzten Jahre erwähnt:</p><p>- Ein Bericht über den politischen Extremismus in der Armee, der Ende 1998 erschien, kommt zum Schluss, dass extreme politische Orientierungen bei Armeeangehörigen in etwa jenen der Zivilbevölkerung entsprechen und es sich bei den registrierten Vorkommnissen um Einzelfälle handelt. Er hält aber eindeutig fest, dass derartige Ereignisse klar sanktioniert werden müssten, keinesfalls dürfe die Armee extremistische Umtriebe dulden. In diesem Sinne ist das VBS daran interessiert, weitere präventive Massnahmen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen zu prüfen und zu implementieren.</p><p>- Bei der Behandlung der schwierigen Frage rassistischer und antisemitischer Angebote auf dem Internet nimmt die Schweiz im internationalen Vergleich eine führende Stellung ein. Ein intensiver Austausch zwischen der Bundespolizei und den Internetprovidern soll zur Erarbeitung praktikabler Lösungen führen, die den Zugang zu derartigen Angeboten verhindern. Auf internationaler Ebene schlug die Schweiz anlässlich der Konferenz über Holocaust-Vermögen in Washington vor, eine Internationale Konferenz zu Rassismus und Antisemitismus auf dem Internet zu organisieren. Der Vorschlag ist auf grosses Interesse gestossen, seine Konkretisierung wird zurzeit geprüft.</p><p>- In der Stellungnahme vom 9. Juni 1997 zur Motion Bühlmann, Lehrstuhl zur Erforschung des Antisemitismus und Rassismus (97.3145, vom 20. März 1997), wies der Bundesrat auf die Bedeutung hin, die der Forschung und Lehre in diesem Bereich zukommt. Er hat daher den ETH-Rat gebeten, dem Anliegen in geeigneter Form zu entsprechen.</p><p>4. Wie der Interpellant feststellt, kommt dem Bund in den meisten Bereichen, in denen die EKR Massnahmen vorschlägt, primär eine koordinierende, allenfalls animierende Funktion zu. In diesem Sinne hat der Bundesrat bereits bisher Anregungen in Bereichen gegeben, die in die Zuständigkeit der Kantone fallen.</p><p>Der Vorsteher des EDA und die Vorsteherin des EDI haben mit erfreulich positiven Resultaten mit der EDK Gespräche über die Möglichkeiten präventiver Aktivitäten im schulischen Bereich geführt. So konnte dank Unterstützung dieser beiden Departemente eine breite Streuung und die Übersetzung in alle Landessprachen einer Sondernummer der Schweizerischen Lehrerinnen- und Lehrerzeitung zum Thema Schweiz im Zweiten Weltkrieg gesichert werden. Diese Nummer, die im Februar 1999 erscheint, enthält auch ein Kapitel, das sich ausdrücklich auf den Bericht der EKR stützt. Aufgrund dieser Gespräche konnte weiter eine Arbeitsgruppe unter Leitung der EDK eingesetzt werden, die sich mit der Erarbeitung und Verbreitung von Lehrmaterial zu Holocaust und Antisemitismus in allen Landesteilen befasst.</p><p>Im Sinne möglicher Kooperationen wird der Bundesrat das Thema bei seinen regelmässigen Kontakten mit kantonalen Regierungskonferenzen auch künftig ansprechen.</p><p>5. Der Bundesrat beauftragt zudem die EKR, die Auswirkungen und die Umsetzung des Berichtes zu evaluieren und den weiteren Handlungsbedarf aufzuzeigen. Insbesondere hat die EKR aktiv dazu beizutragen, Bundesstellen dort anzuregen und zu unterstützen, wo diese vorbeugend offenem und latentem Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit entgegentreten können.</p><p>Der EKR kommt eine zentrale Scharnierfunktion bei der Information und Motivation kantonaler Verwaltungen und Behörden zu. Eine wichtige Aufgabe haben in diesem Zusammenhang die Vertreterinnen und Vertreter der kantonalen Behörden in der Kommission. Eine grosse Rolle spielen aber auch die regelmässigen Treffen der Kommission mit ihren Kontaktpersonen aus den Kantonen. Der Bundesrat regt daher an, an diesen Treffen auch die Umsetzung der im Bericht vorgeschlagenen Massnahmen auf kantonaler Ebene zu thematisieren und, falls nötig, entsprechende Arbeitsgruppen einzusetzen.</p><p>6. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Kampf gegen Antisemitismus nur im Rahmen des Kampfes gegen jede Form des Rassismus und der Diskriminierung und des Einsatzes für die Verbreitung und Vertiefung der Menschenrechte im Inland sinnvoll ist. In diesem Sinne weist er auf die Möglichkeit der Kooperation mit weiteren in diesem Bereich tätigen Institutionen, wie etwa der Stiftung Bildung und Entwicklung, hin. Schliesslich erinnert er an die Notwendigkeit einer intensiven Koordination der Bemühungen unter den "Schwesterkommissionen" Eidgenössische Ausländerkommission, Eidgenössische Kommission für Flüchtlingsfragen und EKR, wie dies im Mandat der EKR vorgesehen ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich frage den Bundesrat an, wie und wann er die Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus umzusetzen gedenkt, die im Bericht "Antisemitismus in der Schweiz" vorgeschlagen werden (Eigenmassnahmen, Empfehlungen sowie Koordination unter den Kantonen).</p>
- Bericht Antisemitismus. Folgerungen
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