Gesamtbelastung mit Steuern und Kausalabgaben

ShortId
98.3576
Id
19983576
Updated
25.06.2025 02:19
Language
de
Title
Gesamtbelastung mit Steuern und Kausalabgaben
AdditionalIndexing
Bericht;Steuer;zweckgebundene Abgabe;Steuerbelastung
1
  • L04K11070308, Steuerbelastung
  • L03K020206, Bericht
  • L03K110702, Steuer
  • L04K11070211, zweckgebundene Abgabe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In einem föderalistischen Staat erhebt nicht nur der Bund Abgaben, d. h. Steuern und Kausalabgaben, sondern auch die Kantone und Gemeinden. Die Gesamtbelastung darf nicht dazu führen, dass Verfassungsgrundsätze wie z. B. die Eigentumsgarantie im Übermass eingeschränkt werden. Um Überbelastungen zu verhindern, muss die Belastung bekannt sein. Es fehlen aber heute zuverlässige Angaben über die Gesamtbelastung der Bürger sowie der Unternehmungen. Dafür, dass die Gesamtbelastung eher gestiegen sein dürfte, spricht u. a. die Tatsache, dass die Belastung mit Kausalabgaben in den letzten Jahren in den Kantonen stetig angewachsen ist. Erinnert sei z. B. an die von der Lenkungswirkung her erwünschte Einführung des Verursacherprinzips bei der Kehrichtentsorgung oder bei der Wasserversorgung. Dabei ist die Verwirklichung des Verursacherprinzips regelmässig nicht von einer Entlastung bei den Steuern durch entsprechende Anpassung des Steuermasses begleitet gewesen. Dies lässt vermuten, dass die Staatsquote mit der Anwendung des Verursacherprinzips kontinuierlich gestiegen ist. Das ist in einem entsprechenden Bericht unter Bildung von typischen Fallgruppen darzulegen.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, einen Bericht darüber zu erstellen, wie die Bürger sowie die Unternehmungen total mit Steuern und Kausalabgaben belastet werden. Dabei sind nicht nur die Bundessteuern, sondern auch die kantonalen und Gemeindesteuern einzubeziehen.</p>
  • Gesamtbelastung mit Steuern und Kausalabgaben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In einem föderalistischen Staat erhebt nicht nur der Bund Abgaben, d. h. Steuern und Kausalabgaben, sondern auch die Kantone und Gemeinden. Die Gesamtbelastung darf nicht dazu führen, dass Verfassungsgrundsätze wie z. B. die Eigentumsgarantie im Übermass eingeschränkt werden. Um Überbelastungen zu verhindern, muss die Belastung bekannt sein. Es fehlen aber heute zuverlässige Angaben über die Gesamtbelastung der Bürger sowie der Unternehmungen. Dafür, dass die Gesamtbelastung eher gestiegen sein dürfte, spricht u. a. die Tatsache, dass die Belastung mit Kausalabgaben in den letzten Jahren in den Kantonen stetig angewachsen ist. Erinnert sei z. B. an die von der Lenkungswirkung her erwünschte Einführung des Verursacherprinzips bei der Kehrichtentsorgung oder bei der Wasserversorgung. Dabei ist die Verwirklichung des Verursacherprinzips regelmässig nicht von einer Entlastung bei den Steuern durch entsprechende Anpassung des Steuermasses begleitet gewesen. Dies lässt vermuten, dass die Staatsquote mit der Anwendung des Verursacherprinzips kontinuierlich gestiegen ist. Das ist in einem entsprechenden Bericht unter Bildung von typischen Fallgruppen darzulegen.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, einen Bericht darüber zu erstellen, wie die Bürger sowie die Unternehmungen total mit Steuern und Kausalabgaben belastet werden. Dabei sind nicht nur die Bundessteuern, sondern auch die kantonalen und Gemeindesteuern einzubeziehen.</p>
    • Gesamtbelastung mit Steuern und Kausalabgaben

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