Betreiben Nuklearenergie-Gegner Völkermord?
- ShortId
-
98.3580
- Id
-
19983580
- Updated
-
10.04.2024 08:31
- Language
-
de
- Title
-
Betreiben Nuklearenergie-Gegner Völkermord?
- AdditionalIndexing
-
radioaktiver Ausstoss;Ausstieg aus der Kernenergie;Lagerung radioaktiver Abfälle;Sonnenenergie;politische Kultur;Klimaveränderung;Menschenwürde;Haftpflichtversicherung;radioaktive Verseuchung
- 1
-
- L04K17030102, Ausstieg aus der Kernenergie
- L04K08020326, politische Kultur
- L04K06010110, radioaktiver Ausstoss
- L04K06020312, radioaktive Verseuchung
- L04K08020218, Menschenwürde
- L03K170505, Sonnenenergie
- L04K06020209, Klimaveränderung
- L05K0601020302, Lagerung radioaktiver Abfälle
- L04K11100103, Haftpflichtversicherung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1.-4./9. Die fraglichen Aussagen von Herrn Hans Fuchs in seinem Referat vom 26. November 1998 sind nicht akzeptabel. Herr Fuchs hat sich in der Zwischenzeit bei allen, die er mit seinen Äusserungen verletzt hat, öffentlich entschuldigt. Ob eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention oder eine strafbare Handlung vorliegt, ist nicht durch den Bundesrat, sondern allenfalls durch die Gerichte zu beurteilen.</p><p>5./6./8. Der Anteil der Kernenergie am gesamten Primärenergieverbrauch betrug 1977 weltweit 7,3 Prozent (1987: 6,1). Der Anteil der Kernenergie an der Stromerzeugung beträgt etwa 17 Prozent. Einerseits wurden mit dem Einsatz der Kernenergie somit CO2-Emissionen vermieden, andererseits entstehen andere Umweltauswirkungen und -risiken. Während in Asien ein Ausbau der Kernenergiekapazitäten im Gange ist, stagniert die Branche in Europa und in Nordamerika. Ihr in absehbarer Zukunft zusätzlich zu erwartender Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen ist deshalb gering. Der Anteil der praktisch CO2-freien Wasserkraft ist mit 2,7 Prozent global bescheiden. 90 Prozent der kommerziellen Primärenergieversorgung leisten heute die fossilen Energieträger. Der Gesamtwirkungsgrad der Energieversorgung ist tatsächlich klein (Nutzenergie wie Wärme, Licht, mechanische Arbeit im Verhältnis zum Primärenergieinput wie Reaktorwärme in KKW, Rohwasserkraft usw.). Allerdings beruhen die Angaben zum Teil auf Schätzungen und Annahmen. Wirkungsgradsteigerungen bei der Umwandlung von Primärenergie stossen auf natürliche Grenzen. Hingegen bestehen grosse Verbesserungsmöglichkeiten bei der Nutzung der Endenergie. Aus diesen Gründen haben die rationelle Energienutzung in allen Verbrauchssektoren und der Einsatz erneuerbarer Energien in der globalen Klimaschutzpolitik eine grosse Bedeutung. Der Beitrag der Wasserkraft an die Stromerzeugung soll erhalten bleiben. Diese Grundsätze wurden auch durch den energiepolitischen Dialog 1997/98 bekräftigt.</p><p>Die Vorsteher des UVEK und des EVD verhandeln mit den KKW-Betreibern, den Kernenergiegegnern und den Standortkantonen über Fristen für die Stillegung der bestehenden Anlagen in Verbindung mit möglichen Lösungen des Entsorgungsproblems. Die Option Kernenergie soll jedoch vorläufig offengehalten werden. Müsste nach Stillegung der bestehenden KKW der Restbedarf an Elektrizität durch fossilthermische Stromerzeugung gedeckt werden, würde die CO2-Reduktion nach 2010 in der Schweiz zwar nicht verunmöglicht, aber wesentlich erschwert.</p><p>7. Beim erwähnten Beispiel geht es um das Feriendorf Fiesch. Der Anteil an erneuerbaren Energien wurde von 24 Prozent auf 43 Prozent gesteigert (nicht auf 82 Prozent). Fiesch mit seiner hohen Dichte an Infrastrukturanlagen (z. B. Hallenbad, Sportzentrum) eignete sich besonders gut für die Durchführung von Sanierungsmassnahmen. Dieses Beispiel kann insbesondere aus Kostengründen nicht auf alle Schweizer Bauten übertragen werden. Die wirtschaftlich interessanten Möglichkeiten einer energetischen Verbesserung bestehender Bauten sind aber in den meisten Fällen gross und könnten durch rationelle Energienutzung und erneuerbare Energien verstärkt werden.</p><p>10. Wir verweisen auf Ziffer 2 der Antwort des Bundesrates vom 13. Januar 1999 zur Motion Loretan Otto vom 9. Oktober 1998 (98.3511) betreffend Stillegungs- und Entsorgungskosten der schweizerischen KKW.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wie den Medien zu entnehmen war, nannte der Direktor des Atomkraftwerkes (AKW) Gösgen, Hans Fuchs, anlässlich einer öffentlichen Veranstaltung den beabsichtigten Ausstieg aus der Kernenergie "einen Startschuss zu einem Völkermord des 21. Jahrhunderts" (vgl. "SonntagsZeitung" vom 29. November 1998). Würden die AKW abgeschaltet, wären "drastische Klimaschäden programmiert, und zwar mit Folgen, die den Holocaust als blosse Episode erscheinen lassen werden". Ich möchte dem Bundesrat folgende Fragen unterbreiten:</p><p>1. Trifft es zu, dass der Geschäftsleiter des AKW Gösgen, Herr Hans Fuchs, diese Aussagen öffentlich durch Wort und Schrift gemacht hat?</p><p>2. Wie seit Tschernobyl bekannt ist, können nicht nur östliche AKW-Anlagen sehr gefährlich sein (verwiesen sei auf die starke radioaktive Verseuchung von Kindern in der Nähe von englischen und französischen Wiederaufbereitungsanlagen). Herr Fuchs betreibt eine Atomenergieanlage aufgrund einer Konzession des Bundes. Wenn ein Leiter eines vom Bund konzessionierten Betriebes mit der erwähnten Behauptung einen grossen Teil der Schweizer Bevölkerung, die sich verschiedentlich sehr kritisch zur Nuklearenergie ausgesprochen hat (Moratorium, Ausstiegszenarien), implizit des "Völkermordes" bezichtigt - bedarf es dafür nicht einer gewissen Portion "AKW-Fanatismus" oder zumindest einer "nuklearen Voreingenommenheit"?</p><p>3. Ich befürchte, dass (fast fanatisch) von der Atomenergie und ihrer angeblichen Sicherheit überzeugte Personen unter Umständen sogar Signale zum Abschalten einer Atomanlage subjektiv allenfalls nicht zur Kenntnis nehmen wollen oder würden. Ist Herr Fuchs nicht ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Schweiz? Ist der Bundesrat der Meinung, dass solche Persönlichkeiten für die vom Bund konzessionierten Werke noch zu verantworten sind?</p><p>4. Am 28. November 1974 trat für die Schweiz die ratifizierte Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Kraft. Wie kann der Bundesrat die dort "festgelegten Rechte und Freiheiten .... in den politischen oder anderen Anschauungen .... ohne Benachteiligung, gewährleisten" (Art. 14 EMRK), wenn Direktoren vom Bund konzessionierter Unternehmungen einen grossen Teil der Bevölkerung des "Völkermordes" bezichtigen? Wird damit nicht auch die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verletzt?</p><p>Wer "öffentlich durch Wort, Schrift .... oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen .... in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit .... gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht ...." wird gemäss Artikel 261bis des Strafgesetzbuches mit Gefängnis oder Busse bestraft.</p><p>Ist er der Meinung, dass Herr Fuchs den obenerwähnten Straftatbestand erfüllt? Wenn ja, wäre nicht eine strafrechtliche Untersuchung und allenfalls ein Strafverfahren gegen ihn einzuleiten?</p><p>5. Der weitaus grösste Teil der Staaten dieser Welt (darunter auch Österreich, Dänemark, Italien usw.) verfügen über keine Nuklearanlagen und weisen vor allem in der Dritten Welt einen erheblich geringeren CO2-Ausstoss auf, als die rund zwei Dutzend Industriestaaten mit Nuklearanlagen.</p><p>Kann er aufgrund von Ländervergleichen beweisen, dass Nuklearanlagen mehr dazu beitragen, die Emissionen zu senken als eine effiziente rationelle Energienutzung? Besteht nicht die Gefahr, dass Nuklearinvestitionen den ungebremsten Energieverbrauch sowohl im elektrischen wie im fossilen Bereich fördern, weil die Mittel und Rahmenbedingungen für eine effiziente rationelle Energienutzung fehlen?</p><p>6. Bestreitet er, dass die Schweiz 1997 Primär-/Nutzenergieverluste von 58,5 Prozent ausgewiesen hat und dass mit einem Energienutzungswirkungsgrad von bloss 50 Prozent sowie mit der Ersetzung der stromverschwendenden Elektroheizungen durch Wärmepumpen, Wärmedämmung und neuen Technologien bereits mehr als die 22 Milliarden Kilowattstunde KKW-Strom substituiert werden könnten?</p><p>7. Kann er aufgrund der Tatsache, dass eine Gesellschaft im Walliser Berggebiet, die kürzlich mit dem Schweizer Solarpreis ausgezeichnet worden ist, innert fünf Jahren den Anteil an erneuerbaren Energien von 25 auf 82 Prozent erhöhen und rund 5,5 Millionen Kilowattstunden fossiler Energien substituieren kann, ausschliessen, dass solche oder ähnliche Energiesanierungen auch an den übrigen 1,2 bis 2 Millionen Schweizer Bauten möglich sind?</p><p>8. Die Behauptungen oder Annahmen der KKW-Befürworter, wonach Nuklearenergie den CO2-Ausstoss stärker vermindern würde als eine effiziente Energienutzung mit erneuerbaren Energien, sind bisher unbewiesen. Wie kann man ohne solide Beweislage eine politische Einstellung, über die man in guten Treuen geteilter Meinung sein kann, mit dem Holocaust vergleichen? Ist dies nicht eine "grobe Verharmlosung eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit", die Herr Fuchs hiermit begangen hat?</p><p>9. Hat Herr Fuchs mit seinen Behauptungen nicht grosse Teile der Bevölkerung in der Schweiz und im Ausland erheblich beleidigt und sie ohne erhärtete Beweise des "Völkermordes" bezichtigt?</p><p>10. Nach der Nuklearkatastrophe von Tschernobyl ist unbestritten, dass die Nuklearenergie Menschen töten und verstümmeln und ganze Länder verseuchen kann. Nach Angaben der Betreiber des Bundesamtes für Energiewirtschaft kostet allein die Entsorgung der Schweizer Nuklearkraftwerke rund 16 Milliarden Franken.</p><p>Weil allein die Uranhalbwertszeiten rund 24 000 Jahre betragen, möchte ich gerne erfahren, für welche Zeitpunkte welche Mittel vorgesehen sind, die noch während der verbleibenden "Betriebsdauer" der Nuklearanlagen zu generieren sind:</p><p>a. Wieviel kostet die nukleare Entsorgung im 21. Jahrhundert, wie viele Millionen Franken im 22., im 23., im 24., im 25. Jahrhundert? Mit welchen Aufwendungen muss jeweils für jedes weitere Jahrhundert gerechnet werden, um die radioaktiven Abfälle sicher zu lagern (sicher für die Bevölkerung auch mit Bezug auf Nuklearkatastrophen, Erdbeben, Überschwemmungen usw.)?</p><p>b. Nachdem die Nuklearkraftwerke im 21. Jahrhundert auslaufen, möchte ich den Bundesrat fragen, wer für diese Kosten während der folgenden Jahre aufkommen wird.</p><p>c. Laut Berechnungen des Wirtschaftsministeriums der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter Bundeskanzler Helmut Kohl von 1992 würde eine Privatisierung der Nuklearenergie auch eine Privatisierung der Versicherungspflicht bedeuten, mit der Folge, dass eine KKW-Kilowattstunde DM 3.60 betragen würde. Gibt es in der Schweiz eine grössere Privatversicherung, welche die Schweizer KKW günstiger versichern würde - wenn ja, welche?</p>
- Betreiben Nuklearenergie-Gegner Völkermord?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1.-4./9. Die fraglichen Aussagen von Herrn Hans Fuchs in seinem Referat vom 26. November 1998 sind nicht akzeptabel. Herr Fuchs hat sich in der Zwischenzeit bei allen, die er mit seinen Äusserungen verletzt hat, öffentlich entschuldigt. Ob eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention oder eine strafbare Handlung vorliegt, ist nicht durch den Bundesrat, sondern allenfalls durch die Gerichte zu beurteilen.</p><p>5./6./8. Der Anteil der Kernenergie am gesamten Primärenergieverbrauch betrug 1977 weltweit 7,3 Prozent (1987: 6,1). Der Anteil der Kernenergie an der Stromerzeugung beträgt etwa 17 Prozent. Einerseits wurden mit dem Einsatz der Kernenergie somit CO2-Emissionen vermieden, andererseits entstehen andere Umweltauswirkungen und -risiken. Während in Asien ein Ausbau der Kernenergiekapazitäten im Gange ist, stagniert die Branche in Europa und in Nordamerika. Ihr in absehbarer Zukunft zusätzlich zu erwartender Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen ist deshalb gering. Der Anteil der praktisch CO2-freien Wasserkraft ist mit 2,7 Prozent global bescheiden. 90 Prozent der kommerziellen Primärenergieversorgung leisten heute die fossilen Energieträger. Der Gesamtwirkungsgrad der Energieversorgung ist tatsächlich klein (Nutzenergie wie Wärme, Licht, mechanische Arbeit im Verhältnis zum Primärenergieinput wie Reaktorwärme in KKW, Rohwasserkraft usw.). Allerdings beruhen die Angaben zum Teil auf Schätzungen und Annahmen. Wirkungsgradsteigerungen bei der Umwandlung von Primärenergie stossen auf natürliche Grenzen. Hingegen bestehen grosse Verbesserungsmöglichkeiten bei der Nutzung der Endenergie. Aus diesen Gründen haben die rationelle Energienutzung in allen Verbrauchssektoren und der Einsatz erneuerbarer Energien in der globalen Klimaschutzpolitik eine grosse Bedeutung. Der Beitrag der Wasserkraft an die Stromerzeugung soll erhalten bleiben. Diese Grundsätze wurden auch durch den energiepolitischen Dialog 1997/98 bekräftigt.</p><p>Die Vorsteher des UVEK und des EVD verhandeln mit den KKW-Betreibern, den Kernenergiegegnern und den Standortkantonen über Fristen für die Stillegung der bestehenden Anlagen in Verbindung mit möglichen Lösungen des Entsorgungsproblems. Die Option Kernenergie soll jedoch vorläufig offengehalten werden. Müsste nach Stillegung der bestehenden KKW der Restbedarf an Elektrizität durch fossilthermische Stromerzeugung gedeckt werden, würde die CO2-Reduktion nach 2010 in der Schweiz zwar nicht verunmöglicht, aber wesentlich erschwert.</p><p>7. Beim erwähnten Beispiel geht es um das Feriendorf Fiesch. Der Anteil an erneuerbaren Energien wurde von 24 Prozent auf 43 Prozent gesteigert (nicht auf 82 Prozent). Fiesch mit seiner hohen Dichte an Infrastrukturanlagen (z. B. Hallenbad, Sportzentrum) eignete sich besonders gut für die Durchführung von Sanierungsmassnahmen. Dieses Beispiel kann insbesondere aus Kostengründen nicht auf alle Schweizer Bauten übertragen werden. Die wirtschaftlich interessanten Möglichkeiten einer energetischen Verbesserung bestehender Bauten sind aber in den meisten Fällen gross und könnten durch rationelle Energienutzung und erneuerbare Energien verstärkt werden.</p><p>10. Wir verweisen auf Ziffer 2 der Antwort des Bundesrates vom 13. Januar 1999 zur Motion Loretan Otto vom 9. Oktober 1998 (98.3511) betreffend Stillegungs- und Entsorgungskosten der schweizerischen KKW.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wie den Medien zu entnehmen war, nannte der Direktor des Atomkraftwerkes (AKW) Gösgen, Hans Fuchs, anlässlich einer öffentlichen Veranstaltung den beabsichtigten Ausstieg aus der Kernenergie "einen Startschuss zu einem Völkermord des 21. Jahrhunderts" (vgl. "SonntagsZeitung" vom 29. November 1998). Würden die AKW abgeschaltet, wären "drastische Klimaschäden programmiert, und zwar mit Folgen, die den Holocaust als blosse Episode erscheinen lassen werden". Ich möchte dem Bundesrat folgende Fragen unterbreiten:</p><p>1. Trifft es zu, dass der Geschäftsleiter des AKW Gösgen, Herr Hans Fuchs, diese Aussagen öffentlich durch Wort und Schrift gemacht hat?</p><p>2. Wie seit Tschernobyl bekannt ist, können nicht nur östliche AKW-Anlagen sehr gefährlich sein (verwiesen sei auf die starke radioaktive Verseuchung von Kindern in der Nähe von englischen und französischen Wiederaufbereitungsanlagen). Herr Fuchs betreibt eine Atomenergieanlage aufgrund einer Konzession des Bundes. Wenn ein Leiter eines vom Bund konzessionierten Betriebes mit der erwähnten Behauptung einen grossen Teil der Schweizer Bevölkerung, die sich verschiedentlich sehr kritisch zur Nuklearenergie ausgesprochen hat (Moratorium, Ausstiegszenarien), implizit des "Völkermordes" bezichtigt - bedarf es dafür nicht einer gewissen Portion "AKW-Fanatismus" oder zumindest einer "nuklearen Voreingenommenheit"?</p><p>3. Ich befürchte, dass (fast fanatisch) von der Atomenergie und ihrer angeblichen Sicherheit überzeugte Personen unter Umständen sogar Signale zum Abschalten einer Atomanlage subjektiv allenfalls nicht zur Kenntnis nehmen wollen oder würden. Ist Herr Fuchs nicht ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Schweiz? Ist der Bundesrat der Meinung, dass solche Persönlichkeiten für die vom Bund konzessionierten Werke noch zu verantworten sind?</p><p>4. Am 28. November 1974 trat für die Schweiz die ratifizierte Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Kraft. Wie kann der Bundesrat die dort "festgelegten Rechte und Freiheiten .... in den politischen oder anderen Anschauungen .... ohne Benachteiligung, gewährleisten" (Art. 14 EMRK), wenn Direktoren vom Bund konzessionierter Unternehmungen einen grossen Teil der Bevölkerung des "Völkermordes" bezichtigen? Wird damit nicht auch die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verletzt?</p><p>Wer "öffentlich durch Wort, Schrift .... oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen .... in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit .... gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht ...." wird gemäss Artikel 261bis des Strafgesetzbuches mit Gefängnis oder Busse bestraft.</p><p>Ist er der Meinung, dass Herr Fuchs den obenerwähnten Straftatbestand erfüllt? Wenn ja, wäre nicht eine strafrechtliche Untersuchung und allenfalls ein Strafverfahren gegen ihn einzuleiten?</p><p>5. Der weitaus grösste Teil der Staaten dieser Welt (darunter auch Österreich, Dänemark, Italien usw.) verfügen über keine Nuklearanlagen und weisen vor allem in der Dritten Welt einen erheblich geringeren CO2-Ausstoss auf, als die rund zwei Dutzend Industriestaaten mit Nuklearanlagen.</p><p>Kann er aufgrund von Ländervergleichen beweisen, dass Nuklearanlagen mehr dazu beitragen, die Emissionen zu senken als eine effiziente rationelle Energienutzung? Besteht nicht die Gefahr, dass Nuklearinvestitionen den ungebremsten Energieverbrauch sowohl im elektrischen wie im fossilen Bereich fördern, weil die Mittel und Rahmenbedingungen für eine effiziente rationelle Energienutzung fehlen?</p><p>6. Bestreitet er, dass die Schweiz 1997 Primär-/Nutzenergieverluste von 58,5 Prozent ausgewiesen hat und dass mit einem Energienutzungswirkungsgrad von bloss 50 Prozent sowie mit der Ersetzung der stromverschwendenden Elektroheizungen durch Wärmepumpen, Wärmedämmung und neuen Technologien bereits mehr als die 22 Milliarden Kilowattstunde KKW-Strom substituiert werden könnten?</p><p>7. Kann er aufgrund der Tatsache, dass eine Gesellschaft im Walliser Berggebiet, die kürzlich mit dem Schweizer Solarpreis ausgezeichnet worden ist, innert fünf Jahren den Anteil an erneuerbaren Energien von 25 auf 82 Prozent erhöhen und rund 5,5 Millionen Kilowattstunden fossiler Energien substituieren kann, ausschliessen, dass solche oder ähnliche Energiesanierungen auch an den übrigen 1,2 bis 2 Millionen Schweizer Bauten möglich sind?</p><p>8. Die Behauptungen oder Annahmen der KKW-Befürworter, wonach Nuklearenergie den CO2-Ausstoss stärker vermindern würde als eine effiziente Energienutzung mit erneuerbaren Energien, sind bisher unbewiesen. Wie kann man ohne solide Beweislage eine politische Einstellung, über die man in guten Treuen geteilter Meinung sein kann, mit dem Holocaust vergleichen? Ist dies nicht eine "grobe Verharmlosung eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit", die Herr Fuchs hiermit begangen hat?</p><p>9. Hat Herr Fuchs mit seinen Behauptungen nicht grosse Teile der Bevölkerung in der Schweiz und im Ausland erheblich beleidigt und sie ohne erhärtete Beweise des "Völkermordes" bezichtigt?</p><p>10. Nach der Nuklearkatastrophe von Tschernobyl ist unbestritten, dass die Nuklearenergie Menschen töten und verstümmeln und ganze Länder verseuchen kann. Nach Angaben der Betreiber des Bundesamtes für Energiewirtschaft kostet allein die Entsorgung der Schweizer Nuklearkraftwerke rund 16 Milliarden Franken.</p><p>Weil allein die Uranhalbwertszeiten rund 24 000 Jahre betragen, möchte ich gerne erfahren, für welche Zeitpunkte welche Mittel vorgesehen sind, die noch während der verbleibenden "Betriebsdauer" der Nuklearanlagen zu generieren sind:</p><p>a. Wieviel kostet die nukleare Entsorgung im 21. Jahrhundert, wie viele Millionen Franken im 22., im 23., im 24., im 25. Jahrhundert? Mit welchen Aufwendungen muss jeweils für jedes weitere Jahrhundert gerechnet werden, um die radioaktiven Abfälle sicher zu lagern (sicher für die Bevölkerung auch mit Bezug auf Nuklearkatastrophen, Erdbeben, Überschwemmungen usw.)?</p><p>b. Nachdem die Nuklearkraftwerke im 21. Jahrhundert auslaufen, möchte ich den Bundesrat fragen, wer für diese Kosten während der folgenden Jahre aufkommen wird.</p><p>c. Laut Berechnungen des Wirtschaftsministeriums der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter Bundeskanzler Helmut Kohl von 1992 würde eine Privatisierung der Nuklearenergie auch eine Privatisierung der Versicherungspflicht bedeuten, mit der Folge, dass eine KKW-Kilowattstunde DM 3.60 betragen würde. Gibt es in der Schweiz eine grössere Privatversicherung, welche die Schweizer KKW günstiger versichern würde - wenn ja, welche?</p>
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