Einsatzmöglichkeiten der Armee zur Errichtung von Flüchtlingscamps im Ausland
- ShortId
-
98.3585
- Id
-
19983585
- Updated
-
10.04.2024 14:24
- Language
-
de
- Title
-
Einsatzmöglichkeiten der Armee zur Errichtung von Flüchtlingscamps im Ausland
- AdditionalIndexing
-
Flüchtlingsbetreuung;Armeeeinsatz;im Ausland stationierte Streitkräfte;friedenserhaltende Mission;Flüchtlingshilfe im Ausland
- 1
-
- L04K10010701, Flüchtlingshilfe im Ausland
- L04K04010303, friedenserhaltende Mission
- L04K04020304, Armeeeinsatz
- L04K01080103, Flüchtlingsbetreuung
- L04K04020311, im Ausland stationierte Streitkräfte
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit Jahren bildet das Thema "Asyl" einen Schwerpunkt der eidgenössischen Politik. Abhängig von kriegerischen Ereignissen im nahen und ferneren Ausland strömen hilfesuchende Menschen in die Schweiz, um bei uns ihrem Unglück zu entrinnen oder ihr neues Glück zu finden. Diese Menschen werden in unserem Land entsprechend der Asylgesetzgebung behandelt. Diese Legiferierung ist - zwangsläufig - Symptombekämpfung. Sie regelt die Rechte und Abläufe zu einem Zeitpunkt, in welchem verzweifelte Menschen unsere Landesgrenze in der Absicht, Asyl in der Schweiz zu erhalten, überschritten haben.</p><p>Ein Land mit humanitärer Tradition muss neben einer liberalen Asylpolitik im Inland auch Anstrengungen unternehmen, die Ursachen von Flucht- und Migrationsbewegungen zu bekämpfen. Es muss aber auch, um sowohl innenpolitische Konflikte zu vermeiden als auch Asylbewerbern sowie Migranten die Umsiedlung in einen völlig anderen Kulturkreis zu ersparen, Überlegungen anstellen, wie diesen hilfesuchenden Menschen in sicherer Umgebung in der Nähe ihres Herkunftsstaates mit weniger klimatischen und kulturellen Unterschieden vorübergehend geholfen werden kann.</p><p>Eine wichtige Ergänzung der heutigen Asylpolitik wäre geschaffen, wenn unsere Armee in der Nähe von Krisengebieten, aus welchen Asyl- und Migrationsbewegungen feststellbar sind, in sicheren Gebieten Flüchtlingscamps errichten und betreiben könnte. Die Einsätze von geeigneten Ad-hoc-Einheiten müssten auf freiwilliger Basis erfolgen. Aussenpolitisch müssten multilaterale oder bilaterale Abkommen mit den Standortstaaten und allfälligen weiteren Betreiberstaaten solcher humanitärer Einrichtungen mit Schweizer Armeebeteiligung die Grundlage für solche Einsätze bilden. Auch innenpolitisch müssten verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, um über eine Grundlage für derartige Einsätze verfügen zu können.</p><p>Der Nutzen solcher Armee-Einsätze im Ausland wäre vielfach: Die flüchtenden Menschen wären in solchen Camps bis zur Befriedung der Situation im eigenen Land besser untergebracht als in einer völlig fremden Umgebung; der Aufenthalt wäre von Beginn an als temporär deklariert, was insbesondere ein Herausreissen aus dem Asylland nach mehrjähriger Aufenthaltsdauer verhindern würde; innenpolitischer Druck, der in Rassismus übergehen kann, kann vermindert werden; das internationale Ansehen unseres Landes als Staat mit humanitärer Tradition kann gefestigt werden; junge Armeeangehörige könnten einen Beitrag der Schweiz zu einer wichtigen internationalen Solidarität gegenüber den Schwächsten leisten; die Erfahrungen könnten mithelfen, die Akzeptanz der Schweizer für die stärkere Unterstützung internationaler Organisationen zu fördern, und schliesslich könnten wahrscheinlich die Kosten für die Betreuung - verglichen mit dem heutigen Aufwand - gesenkt werden.</p>
- <p>1. Ein derartiger Auslandeinsatz der Schweizer Armee wäre nach dem geltenden Militärgesetz nur in der Form des Friedensförderungsdienstes möglich. Er hätte nach heutigem Recht unbewaffnet und im internationalen Rahmen zu erfolgen. Er bedürfte eines Mandates der internationalen Staatengemeinschaft bzw. einer internationalen Organisation wie der OSZE oder der Uno. Im übrigen sieht die Praxis vor, dass der Staat, auf dessen Hoheitsgebiet Friedenstruppen stationiert werden, diese Operation vorher genehmigt.</p><p>Ein solches Mandat dürfte kaum für eine isolierte Operation der Schweiz erteilt werden, sondern müsste auf einer konzertierten Aktion der internationalen Staatengemeinschaft beruhen. Konkret würden die von der internationalen Gemeinschaft eingesetzten Friedenstruppen einer zivilen Behörde unterstellt.</p><p>2. Die statistischen Daten des Uno-Hochkommissariates für Flüchtlinge (UNHCR) betreffend Flüchtlinge in Afrika, Asien, Lateinamerika und Süd-Ost-Europa bestätigen, dass die internationale Gemeinschaft es vorzieht, die grösstmögliche Zahl von Flüchtlingen vor Ort, d. h. in der Nähe des Krisengebietes, zu betreuen.</p><p>Die humanitäre Tätigkeit wird dank den Bemühungen der humanitären Organisationen (UNHCR, IKRK usw.) und der beitragenden Staaten, u. a. der Schweiz, durchgeführt. Ein Teil des Budgets für humanitäre Hilfe der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) wird zur Finanzierung operationeller Dienstleistungen der humanitären Organisationen verwendet. Im weiteren führt die Deza ebenfalls selber - durch die Tätigkeit des SKH - derartige Projekte in den betroffenen Regionen.</p><p>Obschon es der humanitären Hilfe vor Ort allein nicht gelingt, den Migrationsfluss nach den nördlichen Staaten einzudämmen, erlaubt sie trotzdem, die dringendsten Bedürfnisse der Flüchtlinge abzudecken und in einem grossen Ausmass dazu beizutragen, den Umfang der Flüchtlingsströme einzuschränken.</p><p>3. Es ist anerkannte Politik, dass zivile Instanzen, vor allem das UNHCR, für derartige Lager zuständig sind. Die Armee könnte nur subsidiär, d. h. erst, wenn die zivilen Mittel nicht mehr ausreichen, eingesetzt werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, sämtliche Voraussetzungen zu schaffen, um aus Freiwilligen zusammengesetzten Einheiten der Armee die Errichtung und Betreibung von Flüchtlingscamps im Ausland - in der Nähe von Krisengebieten - zu ermöglichen.</p>
- Einsatzmöglichkeiten der Armee zur Errichtung von Flüchtlingscamps im Ausland
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Seit Jahren bildet das Thema "Asyl" einen Schwerpunkt der eidgenössischen Politik. Abhängig von kriegerischen Ereignissen im nahen und ferneren Ausland strömen hilfesuchende Menschen in die Schweiz, um bei uns ihrem Unglück zu entrinnen oder ihr neues Glück zu finden. Diese Menschen werden in unserem Land entsprechend der Asylgesetzgebung behandelt. Diese Legiferierung ist - zwangsläufig - Symptombekämpfung. Sie regelt die Rechte und Abläufe zu einem Zeitpunkt, in welchem verzweifelte Menschen unsere Landesgrenze in der Absicht, Asyl in der Schweiz zu erhalten, überschritten haben.</p><p>Ein Land mit humanitärer Tradition muss neben einer liberalen Asylpolitik im Inland auch Anstrengungen unternehmen, die Ursachen von Flucht- und Migrationsbewegungen zu bekämpfen. Es muss aber auch, um sowohl innenpolitische Konflikte zu vermeiden als auch Asylbewerbern sowie Migranten die Umsiedlung in einen völlig anderen Kulturkreis zu ersparen, Überlegungen anstellen, wie diesen hilfesuchenden Menschen in sicherer Umgebung in der Nähe ihres Herkunftsstaates mit weniger klimatischen und kulturellen Unterschieden vorübergehend geholfen werden kann.</p><p>Eine wichtige Ergänzung der heutigen Asylpolitik wäre geschaffen, wenn unsere Armee in der Nähe von Krisengebieten, aus welchen Asyl- und Migrationsbewegungen feststellbar sind, in sicheren Gebieten Flüchtlingscamps errichten und betreiben könnte. Die Einsätze von geeigneten Ad-hoc-Einheiten müssten auf freiwilliger Basis erfolgen. Aussenpolitisch müssten multilaterale oder bilaterale Abkommen mit den Standortstaaten und allfälligen weiteren Betreiberstaaten solcher humanitärer Einrichtungen mit Schweizer Armeebeteiligung die Grundlage für solche Einsätze bilden. Auch innenpolitisch müssten verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, um über eine Grundlage für derartige Einsätze verfügen zu können.</p><p>Der Nutzen solcher Armee-Einsätze im Ausland wäre vielfach: Die flüchtenden Menschen wären in solchen Camps bis zur Befriedung der Situation im eigenen Land besser untergebracht als in einer völlig fremden Umgebung; der Aufenthalt wäre von Beginn an als temporär deklariert, was insbesondere ein Herausreissen aus dem Asylland nach mehrjähriger Aufenthaltsdauer verhindern würde; innenpolitischer Druck, der in Rassismus übergehen kann, kann vermindert werden; das internationale Ansehen unseres Landes als Staat mit humanitärer Tradition kann gefestigt werden; junge Armeeangehörige könnten einen Beitrag der Schweiz zu einer wichtigen internationalen Solidarität gegenüber den Schwächsten leisten; die Erfahrungen könnten mithelfen, die Akzeptanz der Schweizer für die stärkere Unterstützung internationaler Organisationen zu fördern, und schliesslich könnten wahrscheinlich die Kosten für die Betreuung - verglichen mit dem heutigen Aufwand - gesenkt werden.</p>
- <p>1. Ein derartiger Auslandeinsatz der Schweizer Armee wäre nach dem geltenden Militärgesetz nur in der Form des Friedensförderungsdienstes möglich. Er hätte nach heutigem Recht unbewaffnet und im internationalen Rahmen zu erfolgen. Er bedürfte eines Mandates der internationalen Staatengemeinschaft bzw. einer internationalen Organisation wie der OSZE oder der Uno. Im übrigen sieht die Praxis vor, dass der Staat, auf dessen Hoheitsgebiet Friedenstruppen stationiert werden, diese Operation vorher genehmigt.</p><p>Ein solches Mandat dürfte kaum für eine isolierte Operation der Schweiz erteilt werden, sondern müsste auf einer konzertierten Aktion der internationalen Staatengemeinschaft beruhen. Konkret würden die von der internationalen Gemeinschaft eingesetzten Friedenstruppen einer zivilen Behörde unterstellt.</p><p>2. Die statistischen Daten des Uno-Hochkommissariates für Flüchtlinge (UNHCR) betreffend Flüchtlinge in Afrika, Asien, Lateinamerika und Süd-Ost-Europa bestätigen, dass die internationale Gemeinschaft es vorzieht, die grösstmögliche Zahl von Flüchtlingen vor Ort, d. h. in der Nähe des Krisengebietes, zu betreuen.</p><p>Die humanitäre Tätigkeit wird dank den Bemühungen der humanitären Organisationen (UNHCR, IKRK usw.) und der beitragenden Staaten, u. a. der Schweiz, durchgeführt. Ein Teil des Budgets für humanitäre Hilfe der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) wird zur Finanzierung operationeller Dienstleistungen der humanitären Organisationen verwendet. Im weiteren führt die Deza ebenfalls selber - durch die Tätigkeit des SKH - derartige Projekte in den betroffenen Regionen.</p><p>Obschon es der humanitären Hilfe vor Ort allein nicht gelingt, den Migrationsfluss nach den nördlichen Staaten einzudämmen, erlaubt sie trotzdem, die dringendsten Bedürfnisse der Flüchtlinge abzudecken und in einem grossen Ausmass dazu beizutragen, den Umfang der Flüchtlingsströme einzuschränken.</p><p>3. Es ist anerkannte Politik, dass zivile Instanzen, vor allem das UNHCR, für derartige Lager zuständig sind. Die Armee könnte nur subsidiär, d. h. erst, wenn die zivilen Mittel nicht mehr ausreichen, eingesetzt werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, sämtliche Voraussetzungen zu schaffen, um aus Freiwilligen zusammengesetzten Einheiten der Armee die Errichtung und Betreibung von Flüchtlingscamps im Ausland - in der Nähe von Krisengebieten - zu ermöglichen.</p>
- Einsatzmöglichkeiten der Armee zur Errichtung von Flüchtlingscamps im Ausland
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