Beiträge aus zweckgebundenen Mineralölsteuern für Hauptstrassen. Flexiblere Kreditbewirtschaftung
- ShortId
-
98.3587
- Id
-
19983587
- Updated
-
10.04.2024 12:34
- Language
-
de
- Title
-
Beiträge aus zweckgebundenen Mineralölsteuern für Hauptstrassen. Flexiblere Kreditbewirtschaftung
- AdditionalIndexing
-
Kantonsstrasse;Strassenbau;Mineralölsteuer;Spezialfinanzierung;Kredit
- 1
-
- L04K11070109, Mineralölsteuer
- L05K1109020104, Spezialfinanzierung
- L03K110403, Kredit
- L05K0705030104, Strassenbau
- L05K1803010204, Kantonsstrasse
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>In den Jahren 1995 bis 1997 wurden von den vom Parlament bewilligten Hauptstrassenkrediten insgesamt rund 140 Millionen Franken nicht beansprucht. Dies ist vor allem auf folgende Ursachen zurückzuführen:</p><p>- Verschiedene Grossprojekte wurden wegen Einsprachen verzögert, so unter anderem Wagen-Eschenbach-Schmerikon/SG, Stabio Est-Gaggiolo und Agno-Ponte Tresa/TI.</p><p>- Sodann verschoben einzelne Kantone ihre Projekte wegen der linearen Subventionskürzung in den Jahren 1996 und 1997.</p><p>- Schliesslich konnten verschiedene Kantone wegen Finanzengpässen, ihren Finanzierungsanteil nicht aufbringen.</p><p>Mit dem Mehrjahresprogramm 1996-1999 beschloss der Bundesrat, dass Kantone, deren Grossprojekte massgebliche Verzögerungen erfahren, im Rahmen ihrer Mittelzuteilung einen Projektabtausch geltend machen können. Dies konnte nicht überall umgesetzt werden. Projekte, die durch nicht vorhersehbare Einsprachen verzögert werden, können oft nicht unmittelbar durch andere baureife Projekte ersetzt werden. Diese brauchen in der Regel eine gewisse Vorbereitungszeit, so dass hier gewisse Lücken entstehen können. Der Entscheid, Projekte wegen der linearen Subventionskürzung oder Finanzknappheit zu verschieben, liegt in der Kompetenz der Kantone. Allerdings wäre es im Interesse einer Verstetigung der Bauausgaben, wenn die von den Kantonen für das Mehrjahresprogramm gemeldeten Projekte eine gewisse Verbindlichkeit hätten. Denkbar wäre, dass in jenen Fällen, wo die Kantone die gemeldeten Projekte nicht realisieren können, anstelle dieser Projekte baureife Vorhaben anderer Kantone in das Mehrjahresprogramm aufgenommen würden, wenn diese auch in der Prioritätenordnung des Bundesrates liegen.</p><p>Bezüglich der Mittelbeanspruchung hat eine Trendwende eingesetzt. Die Kredite für die Hauptstrassen wurden 1998 voll umgesetzt. Nach heutiger Einschätzung dürfte dies auch für 1999 zutreffen. Verzögerte Projekte des laufenden Mehrjahresprogrammes befinden sich nun in der Realisierungsphase. Auch für das Mehrjahresprogramm 2000-2003 bestehen günstige Voraussetzungen für eine optimale Umsetzung. Der Anteil der laufenden Vorhaben am Gesamtkredit dürfte wesentlich grösser sein als beim gegenwärtigen Mehrjahresprogramm. Allfällige Verzögerungen einzelner neuer Projekte dürften deshalb weniger ins Gewicht fallen. Sollten dennoch Verzögerungen auftreten, die zu Kreditresten führen, könnte das Instrument der Kreditübertragung gemäss Artikel 17 Absatz 2 FHG eingesetzt werden. Danach kann die Bundesversammlung einen im Vorjahr bewilligten, aber nicht voll beanspruchten Zahlungskredit auf das laufende Jahr übertragen, wenn bestimmte Werke, Arbeiten oder Aktionen fortgeführt oder abgeschlossen werden sollen. Die Hauptstrassenverordnung soll bezüglich der Kreditübertragung entsprechend präzisiert werden. Der Bundesrat wird sodann die finanzhaushaltgesetzliche Frage einer flexiblen Kreditbewirtschaftung im Hauptstrassenbereich im Rahmen der Arbeiten zum Neuen Finanzausgleich bearbeiten. Bei den Lösungsansätzen werden auch allfällige Auswirkungen auf andere Subventionsbereiche mit zu berücksichtigen sein.</p><p>Vor diesem Hintergrund nimmt der Bundesrat zu den Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Wie oben dargelegt, sollen die Anliegen der Motion durch den Projektabtausch innerhalb des Mehrjahresprogrammes und allfällige Kreditübertragungen umgesetzt werden. Für die Kreditübertragungen soll die Hauptstrassenverordnung im Rahmen der laufendne Revision dahingehend konkretisiert werden, dass das Mehrjahresprogramm als Aktion im Sinne von Artikel 17 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes gilt.</p><p>2. Die Bearbeitung der finanzhaushaltgesetzlichen Anpassungen erfolgt im Rahmen des neuen Finanzausgleichs.</p><p>3. Siehe Ziffer 1.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Sondersession vom April 1997 wurde im Rahmen der Beratungen des Investitionsprogrammes in beiden Räten die Motion 97.3187 vom 11. April 1997 überwiesen mit folgendem Wortlaut: "Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes einzuleiten mit dem Ziel, bei Beiträgen aus zweckgebundenen Treibstoffgeldern für Hauptstrassen weniger restriktive Voraussetzungen für Kreditübertragungen zu schaffen oder ein Instrument des 'Mehrjahreskredites' einzuführen."</p><p>Die Motion, welche von der WAK-S auf meinen Antrag im Ständerat eingebracht wurde, hatte eine Verstetigung der Bauausgaben durch eine flexible Kreditbewirtschaftung zum Ziel.</p><p>Durch die restriktiven Bestimmungen für die Kreditbewirtschaftung im Finanzhaushaltgesetz werden die branchenbedingten Unstetigkeiten in den Bauausgaben erheblich vergrössert. Eine Reduktion der Unstetigkeiten in den Bauleistungen ist im Rahmen des Möglichen aus übergeordneten volkswirtschaftlichen Überlegungen anzustreben. Eine rasche Umsetzung der in der Motion geforderten Änderung des Finanzhaushaltgesetzes ist im Sinne der Zielsetzung der Motion erforderlich.</p><p>Ich frage den Bundesrat deshalb an:</p><p>1. Ist er bereit, die Arbeiten für die in der Motion geforderten Änderungen des Finanzhaushaltgesetzes prioritär zu behandeln?</p><p>2. Bis zu welchem Zeitpunkt kann er den Räten eine entsprechende Vorlage unterbreiten?</p><p>3. Ist er bereit, in der Zwischenzeit die geltenden Bestimmungen des Finanzhaushaltgesetzes im Sinne einer flexibleren Kreditgestaltung möglichst wenig restriktiv anzuwenden?</p>
- Beiträge aus zweckgebundenen Mineralölsteuern für Hauptstrassen. Flexiblere Kreditbewirtschaftung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In den Jahren 1995 bis 1997 wurden von den vom Parlament bewilligten Hauptstrassenkrediten insgesamt rund 140 Millionen Franken nicht beansprucht. Dies ist vor allem auf folgende Ursachen zurückzuführen:</p><p>- Verschiedene Grossprojekte wurden wegen Einsprachen verzögert, so unter anderem Wagen-Eschenbach-Schmerikon/SG, Stabio Est-Gaggiolo und Agno-Ponte Tresa/TI.</p><p>- Sodann verschoben einzelne Kantone ihre Projekte wegen der linearen Subventionskürzung in den Jahren 1996 und 1997.</p><p>- Schliesslich konnten verschiedene Kantone wegen Finanzengpässen, ihren Finanzierungsanteil nicht aufbringen.</p><p>Mit dem Mehrjahresprogramm 1996-1999 beschloss der Bundesrat, dass Kantone, deren Grossprojekte massgebliche Verzögerungen erfahren, im Rahmen ihrer Mittelzuteilung einen Projektabtausch geltend machen können. Dies konnte nicht überall umgesetzt werden. Projekte, die durch nicht vorhersehbare Einsprachen verzögert werden, können oft nicht unmittelbar durch andere baureife Projekte ersetzt werden. Diese brauchen in der Regel eine gewisse Vorbereitungszeit, so dass hier gewisse Lücken entstehen können. Der Entscheid, Projekte wegen der linearen Subventionskürzung oder Finanzknappheit zu verschieben, liegt in der Kompetenz der Kantone. Allerdings wäre es im Interesse einer Verstetigung der Bauausgaben, wenn die von den Kantonen für das Mehrjahresprogramm gemeldeten Projekte eine gewisse Verbindlichkeit hätten. Denkbar wäre, dass in jenen Fällen, wo die Kantone die gemeldeten Projekte nicht realisieren können, anstelle dieser Projekte baureife Vorhaben anderer Kantone in das Mehrjahresprogramm aufgenommen würden, wenn diese auch in der Prioritätenordnung des Bundesrates liegen.</p><p>Bezüglich der Mittelbeanspruchung hat eine Trendwende eingesetzt. Die Kredite für die Hauptstrassen wurden 1998 voll umgesetzt. Nach heutiger Einschätzung dürfte dies auch für 1999 zutreffen. Verzögerte Projekte des laufenden Mehrjahresprogrammes befinden sich nun in der Realisierungsphase. Auch für das Mehrjahresprogramm 2000-2003 bestehen günstige Voraussetzungen für eine optimale Umsetzung. Der Anteil der laufenden Vorhaben am Gesamtkredit dürfte wesentlich grösser sein als beim gegenwärtigen Mehrjahresprogramm. Allfällige Verzögerungen einzelner neuer Projekte dürften deshalb weniger ins Gewicht fallen. Sollten dennoch Verzögerungen auftreten, die zu Kreditresten führen, könnte das Instrument der Kreditübertragung gemäss Artikel 17 Absatz 2 FHG eingesetzt werden. Danach kann die Bundesversammlung einen im Vorjahr bewilligten, aber nicht voll beanspruchten Zahlungskredit auf das laufende Jahr übertragen, wenn bestimmte Werke, Arbeiten oder Aktionen fortgeführt oder abgeschlossen werden sollen. Die Hauptstrassenverordnung soll bezüglich der Kreditübertragung entsprechend präzisiert werden. Der Bundesrat wird sodann die finanzhaushaltgesetzliche Frage einer flexiblen Kreditbewirtschaftung im Hauptstrassenbereich im Rahmen der Arbeiten zum Neuen Finanzausgleich bearbeiten. Bei den Lösungsansätzen werden auch allfällige Auswirkungen auf andere Subventionsbereiche mit zu berücksichtigen sein.</p><p>Vor diesem Hintergrund nimmt der Bundesrat zu den Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Wie oben dargelegt, sollen die Anliegen der Motion durch den Projektabtausch innerhalb des Mehrjahresprogrammes und allfällige Kreditübertragungen umgesetzt werden. Für die Kreditübertragungen soll die Hauptstrassenverordnung im Rahmen der laufendne Revision dahingehend konkretisiert werden, dass das Mehrjahresprogramm als Aktion im Sinne von Artikel 17 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes gilt.</p><p>2. Die Bearbeitung der finanzhaushaltgesetzlichen Anpassungen erfolgt im Rahmen des neuen Finanzausgleichs.</p><p>3. Siehe Ziffer 1.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Sondersession vom April 1997 wurde im Rahmen der Beratungen des Investitionsprogrammes in beiden Räten die Motion 97.3187 vom 11. April 1997 überwiesen mit folgendem Wortlaut: "Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes einzuleiten mit dem Ziel, bei Beiträgen aus zweckgebundenen Treibstoffgeldern für Hauptstrassen weniger restriktive Voraussetzungen für Kreditübertragungen zu schaffen oder ein Instrument des 'Mehrjahreskredites' einzuführen."</p><p>Die Motion, welche von der WAK-S auf meinen Antrag im Ständerat eingebracht wurde, hatte eine Verstetigung der Bauausgaben durch eine flexible Kreditbewirtschaftung zum Ziel.</p><p>Durch die restriktiven Bestimmungen für die Kreditbewirtschaftung im Finanzhaushaltgesetz werden die branchenbedingten Unstetigkeiten in den Bauausgaben erheblich vergrössert. Eine Reduktion der Unstetigkeiten in den Bauleistungen ist im Rahmen des Möglichen aus übergeordneten volkswirtschaftlichen Überlegungen anzustreben. Eine rasche Umsetzung der in der Motion geforderten Änderung des Finanzhaushaltgesetzes ist im Sinne der Zielsetzung der Motion erforderlich.</p><p>Ich frage den Bundesrat deshalb an:</p><p>1. Ist er bereit, die Arbeiten für die in der Motion geforderten Änderungen des Finanzhaushaltgesetzes prioritär zu behandeln?</p><p>2. Bis zu welchem Zeitpunkt kann er den Räten eine entsprechende Vorlage unterbreiten?</p><p>3. Ist er bereit, in der Zwischenzeit die geltenden Bestimmungen des Finanzhaushaltgesetzes im Sinne einer flexibleren Kreditgestaltung möglichst wenig restriktiv anzuwenden?</p>
- Beiträge aus zweckgebundenen Mineralölsteuern für Hauptstrassen. Flexiblere Kreditbewirtschaftung
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