Innere Sicherheit. Verbesserung der Polizeiarbeit durch Massnahmen auf Bundesebene
- ShortId
-
98.3592
- Id
-
19983592
- Updated
-
25.06.2025 02:23
- Language
-
de
- Title
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Innere Sicherheit. Verbesserung der Polizeiarbeit durch Massnahmen auf Bundesebene
- AdditionalIndexing
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Koordination;Wellenbereich;Kriminalität;Eindämmung der Kriminalität;öffentliche Ordnung;Polizei;Statistik
- 1
-
- L04K04030304, Polizei
- L03K040303, öffentliche Ordnung
- L04K08020314, Koordination
- L04K01040202, Eindämmung der Kriminalität
- L05K1202050111, Wellenbereich
- L04K01010208, Kriminalität
- L03K020218, Statistik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Es ist nicht die Aufgabe einer parlamentarischen Kommission, bei der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in die geltende Kompetenzordnung einzugreifen. Die Sicherheitspolitische Kommission (SiK) ist sich auch bewusst, dass verschiedene Vorhaben in diesem Bereich in Vorbereitung oder in Beratung sind. Aufgrund verschiedener Anhörungen kam die SiK zum Schluss, dass in diesem Bereich, obwohl der Wille zur Zusammenarbeit vorhanden ist, oft ein prospektives Denken fehlt. Im Ernstfall kommt die Polizei als erste zum Tragen, dann die Nachbarschaftshilfe. Erst dann kommt die Armee als Ultima ratio. Die Polizeikoordination ist so zu organisieren, dass dieses Schema wirklich auch funktioniert.</p><p>Das Streben nach Schutz und Sicherheit ist ein existentielles menschliches Bedürfnis; es muss von den Behörden und der Polizei ernst genommen werden. Es darf nicht sein, dass die Arbeit der Polizei durch technische oder andere Gründe erschwert oder gar verunmöglicht wird.</p><p>Die vorgeschlagenen Massnahmen verfolgen folgenden Zweck:</p><p>- Im Funkbereich ist das Projekt Polycom im Gang, das die Schaffung eines Bundesnetzes vorsieht. Die Funk- und Kommunikationsmöglichkeiten der Polizeien untereinander sind eingeschränkt. Kantons- und Stadtpolizeien können/dürfen nicht auf demselben Funkkanal miteinander kommunizieren. Mit dem System Polycom könnte dieser Mangel behoben werden. Der Bund ist bereits in die Planung und Realisierung involviert. Er soll die Federführung übernehmen.</p><p>- Im EDV-Bereich werkelt jeder Kanton und jede grössere Gemeinde an einem Polizei-EDV-System. Der Bund könnte eine Koordinationsfunktion übernehmen oder ein System entwickeln, das den Kantonen zur Verfügung gestellt werden könnte.</p><p>- Die Schaffung eines Bundeslagezentrums soll allen Beteiligten ermöglichen, eine gemeinsame Lagebeurteilung vorzunehmen. Die Arbeit der bestehenden regionalen Lagezentren sollte für die ganze Schweiz weitergeführt und gesamtschweizerisch ausgewertet werden. Bei der sich rasch wandelnden Kriminalität müsste der Bund eine Koordinationsaufgabe an die Hand nehmen.</p><p>- Die im Entstehen begriffene neue Kriminalstatistik bringt für die Kantone zu hohe EDV-Umstellungskosten, und die zur Erhebung vorgesehenen Daten dienen nicht in erster Linie der Polizei bzw. der Kriminalanalyse, sondern soziologischen Zwecken. Die vorgeschlagene Statistik sollte polizeigerecht durch den Bund aufbereitet werden. Die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik sollte geprüft werden.</p><p>- Eine gute Polizei braucht eine vorzügliche Ausbildung. Die schweizerische Ausbildungsstätte für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte dient der Fort- und Weiterbildung der Polizeikorps. Diese Aufgabe ist zwar Sache der Kantone, das SPIN sollte aber durch den Bund vermehrt unterstützt werden.</p><p>- Dringend notwendig wäre eine zentrale Ausbildungsstätte (Kaserne) mit Waffenplatz für die Weiterbildung der Polizei (Interventionskurse, Sprengkurse, Schiesskurse, Verkehrskurse usw.). Im Moment geht die Polizei mit dem Bettelstab von einer Kaserne zur anderen und sucht so Unterschlupf (Spreng- und Schiesskurse in Genf, Interventionskurse in Stans und vorher in Reppischtal und Isone). Eine zentrale Polizeiausbildungsstätte unter der Leitung des SPIN wäre kostensparend. Teure Hotelunterkünfte könnten vermieden werden.</p><p>- Andere Massnahmen könnten auch beschleunigt werden, wie z. B. die Vereinheitlichung der Grundausbildung, die Prüfung der Zugriffsregelung auf vorhandene Datenbanken des Bundes durch Kantons- und Stadtpolizei und die Schaffung einer DNA-Datenbank.</p>
- <p>Das am 15. März 1995 in Kraft getretene Bundesgesetz über kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes sieht vor, dass der Bund für die nötige Koordination mit den in- und ausländischen Strafverfolgungsbehörden zu sorgen hat.</p><p>Darüber hinaus sind neue gesetzliche Bestimmungen vorgesehen, welche die gleiche Zielsetzung verfolgen: Im Rahmen der zurzeit von den eidgenössischen Räten beratenen Gesetzesvorlage zur Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit der Strafverfolgung ist vorgesehen, dem Bund durch Einfügung eines neuen Artikels 340bis StGB zu gestatten, in Fällen von organisierter Kriminalität nach Artikel 260ter StGB, Korruption, Geldwäscherei sowie in bestimmten komplexen Fällen von Wirtschaftskriminalität eigene Strafverfahren zu eröffnen. Von dieser Ausdehnung der Bundeskompetenzen erhofft sich der Bundesrat nicht zuletzt auch eine Verbesserung der interkantonalen Zusammenarbeit.</p><p>Im Bereich der EDV stellt der Bund den Kantonen mittels verschiedener Systeme gesamtschweizerische Lösungen zur Verfügung. Grundlage dazu ist das "wide area network" (WAN) des Rechenzentrums des EJPD. Auf dieser Basis sind folgende Applikationen aufgeschaltet:</p><p>- das Datenverarbeitungssystem zur Bekämpfung des illegalen Drogenhandels (Dosis) und das Datenverarbeitungssystem zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens (Isok);</p><p>- das automatisierte Fahndungssystem (Ripol);</p><p>- das automatisierte Fingerabdruck-Identifikationssystem (Afis).</p><p>Folgende Applikationen sind neu vorgesehen:</p><p>- Im Frühjahr 1999 werden erste Teile eines Intranets für die Schweizer Polizei in Betrieb genommen. Das Intranet-Instrumentarium (elektronische Post, Verzeichnisdienste und Webdienste, Protokolle, Vernehmlassungen, Mitteilungen, Lageberichte, Adressverzeichnisse, Kursprogramme, Handbücher usw.) für geschlossene Benutzergruppen wird die interne fachliche Kommunikation entscheidend verbessern.</p><p>- Spätestens ab dem 1. Januar 2001 soll das vollautomatisierte Strafregister Vostra in Betrieb genommen werden. Die gesetzlichen Grundlagen zur Automatisierung des Strafregisters werden von den eidgenössischen Räten zurzeit im Rahmen der Vorlage Personenregister beraten.</p><p>- Die vom EJPD und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) beauftragte Expertenkommission zur Erarbeitung von Grundlagen für die Schaffung einer DNA-Datenbank hat ihren Bericht Ende Dezember 1998 abgeliefert. Anlässlich der Frühjahrssitzung der KKJPD sollen bezüglich der Einführung einer entsprechenden Datenbank die Grundsatzentscheide gefällt werden.</p><p>Verschiedene Arbeitsgruppen der Schweizerischen polizeitechnischen Kommission befassen sich mit Plänen einer Harmonisierung und Angleichung der Informationsverarbeitung auf der Ebene Bund/Kantone.</p><p>Die Einheit Kriminalanalyse der kriminalpolizeilichen Zentralstellen im Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) wird zurzeit zu einem eigentlichen Bundeslagezentrum ausgebaut. Die Lagebeurteilung erfolgt gestützt auf Erkenntnisse aus den auch den Kantonen zur Verfügung stehenden Datenbanken der Kriminalpolizei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen. Die vier regionalen Lagezentren befinden sich in unterschiedlichen Aufbauphasen, was darauf zurückzuführen ist, dass verschiedene datenschutzrechtliche Fragen noch offen sind und die Kantone insbesondere für den interkantonalen Austausch von sensiblen Personendaten noch die notwendigen gesetzlichen Grundlagen schaffen müssen. Die Koordination zwischen den regionalen Lagezentren und dem Bund wird durch die kriminalpolizeilichen Zentralstellen im BAP sichergestellt.</p><p>Im Bereich Kriminalstatistik erarbeitet seit längerer Zeit eine Arbeitsgruppe unter Führung der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) Grundlagen. Diese Statistik soll polizeilichen und kriminalpolitischen Zwecken dienen. Das Projekt sieht vor, die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik zu intensivieren. Die KKPKS wird das Projekt der KKJPD zur Genehmigung unterbreiten.</p><p>Seit dem 1. Januar 1999 wird Polycom, ein digitales Bündelfunksystem der Behörden und Organisationen zur Rettung und für die Sicherheit der Schweiz, realisiert und bis 2001 fertiggestellt. Während im Bereich der Sicherheit auf kantonaler Seite in erster Linie die kantonalen Polizeikorps als künftige Benutzer von Polycom zu nennen sind, sind es auf Bundesebene die Armee, die Bundespolizei, das BAP, das Bundesamt für Zivilschutz und die Eidgenössische Zollverwaltung (Grenzwachtkorps), welche Absichtserklärungen zum künftigen Systemwechsel abgegeben haben. Die KKJPD hat bereits im April 1998 einstimmig die Unterzeichnung der Absichtserklärungen empfohlen. Das neue Funksicherheitsnetz erfüllt wichtige Bedürfnisse der Benutzer wie landesweite Versorgung, Verschlüsselung der Kommunikation und Paging für Alarmierung und Mobilisierung.</p><p>Der Bund unterstützt das SPIN mit jährlich zwischen 400 000 bis 500 000 Franken. Zusätzlich betätigen sich die Experten der Kriminalanalyse des BAP sowie Sachverständige für Strafgesetzgebung des Bundesamtes für Justiz als Kursreferenten. Darüber hinaus hat die KKJPD eine Arbeitsgruppe, in der auch das BAP vertreten ist, damit beauftragt, ein Projekt zur Schaffung einer Fachhochschule für Wirtschaftskriminalität auszuarbeiten. Das SPIN führt eine zentrale Polizeigrundausbildung durch. Diese kann jedoch aufgrund der heutigen Kompetenzen die kantonalen Polizeischulen in keiner Weise ersetzen. Eine zentrale Ausbildungsstätte (Kaserne) mit Waffenplatz für die sicherheitspolizeiliche Ausbildung ist zurzeit nicht vordringlich. Sprengkurse und Interventionskurse finden bereits heute zentralisiert und je nach Notwendigkeit auf militärischen Waffenplätzen statt. Die Zusammenarbeit mit dem VBS ist problemlos. Eine weitere Zentralisierung der sicherheitspolizeilichen Ausbildung drängt sich aufgrund der heutigen Kompetenzverteilung nicht auf.</p><p>In bezug auf die von der Kommission angesprochenen Belange der Kriminalanalyse, der kriminalpolizeilichen Datenverarbeitung, der Kriminalstatistik, der Polizeiausbildung und der kriminaltechnischen Koordination kann der Bund nur Massnahmen ergreifen, welche mit der geltenden bundesstaatlichen Kompetenzordnung vereinbar sind, wonach die Organisation, das Verfahren und der Vollzug der Strafverfolgung grundsätzlich in die Hoheit der Kantone fallen.</p><p>Der Bundesrat unterstützt die Anliegen der Motion. Der Bund kann sie intern nur im Rahmen der geltenden Kompetenzordnung und der zur Verfügung stehenden Mittel verwirklichen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, folgende Massnahmen einzuleiten, um die Polizeiarbeit in der Schweiz zu verbessern:</p><p>- die Vereinheitlichung der technischen Mittel (Funknetz, EDV-Systeme usw.);</p><p>- die Schaffung eines Bundeslagezentrums;</p><p>- die Schaffung einer einheitlichen, einfachen und den Bedürfnissen der Polizei entsprechend ausgewerteten Bundeskriminalstatistik;</p><p>- die vermehrte Unterstützung des Schweizerischen Polizei-Institutes in Neuenburg (SPIN).</p>
- Innere Sicherheit. Verbesserung der Polizeiarbeit durch Massnahmen auf Bundesebene
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Es ist nicht die Aufgabe einer parlamentarischen Kommission, bei der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in die geltende Kompetenzordnung einzugreifen. Die Sicherheitspolitische Kommission (SiK) ist sich auch bewusst, dass verschiedene Vorhaben in diesem Bereich in Vorbereitung oder in Beratung sind. Aufgrund verschiedener Anhörungen kam die SiK zum Schluss, dass in diesem Bereich, obwohl der Wille zur Zusammenarbeit vorhanden ist, oft ein prospektives Denken fehlt. Im Ernstfall kommt die Polizei als erste zum Tragen, dann die Nachbarschaftshilfe. Erst dann kommt die Armee als Ultima ratio. Die Polizeikoordination ist so zu organisieren, dass dieses Schema wirklich auch funktioniert.</p><p>Das Streben nach Schutz und Sicherheit ist ein existentielles menschliches Bedürfnis; es muss von den Behörden und der Polizei ernst genommen werden. Es darf nicht sein, dass die Arbeit der Polizei durch technische oder andere Gründe erschwert oder gar verunmöglicht wird.</p><p>Die vorgeschlagenen Massnahmen verfolgen folgenden Zweck:</p><p>- Im Funkbereich ist das Projekt Polycom im Gang, das die Schaffung eines Bundesnetzes vorsieht. Die Funk- und Kommunikationsmöglichkeiten der Polizeien untereinander sind eingeschränkt. Kantons- und Stadtpolizeien können/dürfen nicht auf demselben Funkkanal miteinander kommunizieren. Mit dem System Polycom könnte dieser Mangel behoben werden. Der Bund ist bereits in die Planung und Realisierung involviert. Er soll die Federführung übernehmen.</p><p>- Im EDV-Bereich werkelt jeder Kanton und jede grössere Gemeinde an einem Polizei-EDV-System. Der Bund könnte eine Koordinationsfunktion übernehmen oder ein System entwickeln, das den Kantonen zur Verfügung gestellt werden könnte.</p><p>- Die Schaffung eines Bundeslagezentrums soll allen Beteiligten ermöglichen, eine gemeinsame Lagebeurteilung vorzunehmen. Die Arbeit der bestehenden regionalen Lagezentren sollte für die ganze Schweiz weitergeführt und gesamtschweizerisch ausgewertet werden. Bei der sich rasch wandelnden Kriminalität müsste der Bund eine Koordinationsaufgabe an die Hand nehmen.</p><p>- Die im Entstehen begriffene neue Kriminalstatistik bringt für die Kantone zu hohe EDV-Umstellungskosten, und die zur Erhebung vorgesehenen Daten dienen nicht in erster Linie der Polizei bzw. der Kriminalanalyse, sondern soziologischen Zwecken. Die vorgeschlagene Statistik sollte polizeigerecht durch den Bund aufbereitet werden. Die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik sollte geprüft werden.</p><p>- Eine gute Polizei braucht eine vorzügliche Ausbildung. Die schweizerische Ausbildungsstätte für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte dient der Fort- und Weiterbildung der Polizeikorps. Diese Aufgabe ist zwar Sache der Kantone, das SPIN sollte aber durch den Bund vermehrt unterstützt werden.</p><p>- Dringend notwendig wäre eine zentrale Ausbildungsstätte (Kaserne) mit Waffenplatz für die Weiterbildung der Polizei (Interventionskurse, Sprengkurse, Schiesskurse, Verkehrskurse usw.). Im Moment geht die Polizei mit dem Bettelstab von einer Kaserne zur anderen und sucht so Unterschlupf (Spreng- und Schiesskurse in Genf, Interventionskurse in Stans und vorher in Reppischtal und Isone). Eine zentrale Polizeiausbildungsstätte unter der Leitung des SPIN wäre kostensparend. Teure Hotelunterkünfte könnten vermieden werden.</p><p>- Andere Massnahmen könnten auch beschleunigt werden, wie z. B. die Vereinheitlichung der Grundausbildung, die Prüfung der Zugriffsregelung auf vorhandene Datenbanken des Bundes durch Kantons- und Stadtpolizei und die Schaffung einer DNA-Datenbank.</p>
- <p>Das am 15. März 1995 in Kraft getretene Bundesgesetz über kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes sieht vor, dass der Bund für die nötige Koordination mit den in- und ausländischen Strafverfolgungsbehörden zu sorgen hat.</p><p>Darüber hinaus sind neue gesetzliche Bestimmungen vorgesehen, welche die gleiche Zielsetzung verfolgen: Im Rahmen der zurzeit von den eidgenössischen Räten beratenen Gesetzesvorlage zur Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit der Strafverfolgung ist vorgesehen, dem Bund durch Einfügung eines neuen Artikels 340bis StGB zu gestatten, in Fällen von organisierter Kriminalität nach Artikel 260ter StGB, Korruption, Geldwäscherei sowie in bestimmten komplexen Fällen von Wirtschaftskriminalität eigene Strafverfahren zu eröffnen. Von dieser Ausdehnung der Bundeskompetenzen erhofft sich der Bundesrat nicht zuletzt auch eine Verbesserung der interkantonalen Zusammenarbeit.</p><p>Im Bereich der EDV stellt der Bund den Kantonen mittels verschiedener Systeme gesamtschweizerische Lösungen zur Verfügung. Grundlage dazu ist das "wide area network" (WAN) des Rechenzentrums des EJPD. Auf dieser Basis sind folgende Applikationen aufgeschaltet:</p><p>- das Datenverarbeitungssystem zur Bekämpfung des illegalen Drogenhandels (Dosis) und das Datenverarbeitungssystem zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens (Isok);</p><p>- das automatisierte Fahndungssystem (Ripol);</p><p>- das automatisierte Fingerabdruck-Identifikationssystem (Afis).</p><p>Folgende Applikationen sind neu vorgesehen:</p><p>- Im Frühjahr 1999 werden erste Teile eines Intranets für die Schweizer Polizei in Betrieb genommen. Das Intranet-Instrumentarium (elektronische Post, Verzeichnisdienste und Webdienste, Protokolle, Vernehmlassungen, Mitteilungen, Lageberichte, Adressverzeichnisse, Kursprogramme, Handbücher usw.) für geschlossene Benutzergruppen wird die interne fachliche Kommunikation entscheidend verbessern.</p><p>- Spätestens ab dem 1. Januar 2001 soll das vollautomatisierte Strafregister Vostra in Betrieb genommen werden. Die gesetzlichen Grundlagen zur Automatisierung des Strafregisters werden von den eidgenössischen Räten zurzeit im Rahmen der Vorlage Personenregister beraten.</p><p>- Die vom EJPD und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) beauftragte Expertenkommission zur Erarbeitung von Grundlagen für die Schaffung einer DNA-Datenbank hat ihren Bericht Ende Dezember 1998 abgeliefert. Anlässlich der Frühjahrssitzung der KKJPD sollen bezüglich der Einführung einer entsprechenden Datenbank die Grundsatzentscheide gefällt werden.</p><p>Verschiedene Arbeitsgruppen der Schweizerischen polizeitechnischen Kommission befassen sich mit Plänen einer Harmonisierung und Angleichung der Informationsverarbeitung auf der Ebene Bund/Kantone.</p><p>Die Einheit Kriminalanalyse der kriminalpolizeilichen Zentralstellen im Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) wird zurzeit zu einem eigentlichen Bundeslagezentrum ausgebaut. Die Lagebeurteilung erfolgt gestützt auf Erkenntnisse aus den auch den Kantonen zur Verfügung stehenden Datenbanken der Kriminalpolizei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen. Die vier regionalen Lagezentren befinden sich in unterschiedlichen Aufbauphasen, was darauf zurückzuführen ist, dass verschiedene datenschutzrechtliche Fragen noch offen sind und die Kantone insbesondere für den interkantonalen Austausch von sensiblen Personendaten noch die notwendigen gesetzlichen Grundlagen schaffen müssen. Die Koordination zwischen den regionalen Lagezentren und dem Bund wird durch die kriminalpolizeilichen Zentralstellen im BAP sichergestellt.</p><p>Im Bereich Kriminalstatistik erarbeitet seit längerer Zeit eine Arbeitsgruppe unter Führung der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) Grundlagen. Diese Statistik soll polizeilichen und kriminalpolitischen Zwecken dienen. Das Projekt sieht vor, die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik zu intensivieren. Die KKPKS wird das Projekt der KKJPD zur Genehmigung unterbreiten.</p><p>Seit dem 1. Januar 1999 wird Polycom, ein digitales Bündelfunksystem der Behörden und Organisationen zur Rettung und für die Sicherheit der Schweiz, realisiert und bis 2001 fertiggestellt. Während im Bereich der Sicherheit auf kantonaler Seite in erster Linie die kantonalen Polizeikorps als künftige Benutzer von Polycom zu nennen sind, sind es auf Bundesebene die Armee, die Bundespolizei, das BAP, das Bundesamt für Zivilschutz und die Eidgenössische Zollverwaltung (Grenzwachtkorps), welche Absichtserklärungen zum künftigen Systemwechsel abgegeben haben. Die KKJPD hat bereits im April 1998 einstimmig die Unterzeichnung der Absichtserklärungen empfohlen. Das neue Funksicherheitsnetz erfüllt wichtige Bedürfnisse der Benutzer wie landesweite Versorgung, Verschlüsselung der Kommunikation und Paging für Alarmierung und Mobilisierung.</p><p>Der Bund unterstützt das SPIN mit jährlich zwischen 400 000 bis 500 000 Franken. Zusätzlich betätigen sich die Experten der Kriminalanalyse des BAP sowie Sachverständige für Strafgesetzgebung des Bundesamtes für Justiz als Kursreferenten. Darüber hinaus hat die KKJPD eine Arbeitsgruppe, in der auch das BAP vertreten ist, damit beauftragt, ein Projekt zur Schaffung einer Fachhochschule für Wirtschaftskriminalität auszuarbeiten. Das SPIN führt eine zentrale Polizeigrundausbildung durch. Diese kann jedoch aufgrund der heutigen Kompetenzen die kantonalen Polizeischulen in keiner Weise ersetzen. Eine zentrale Ausbildungsstätte (Kaserne) mit Waffenplatz für die sicherheitspolizeiliche Ausbildung ist zurzeit nicht vordringlich. Sprengkurse und Interventionskurse finden bereits heute zentralisiert und je nach Notwendigkeit auf militärischen Waffenplätzen statt. Die Zusammenarbeit mit dem VBS ist problemlos. Eine weitere Zentralisierung der sicherheitspolizeilichen Ausbildung drängt sich aufgrund der heutigen Kompetenzverteilung nicht auf.</p><p>In bezug auf die von der Kommission angesprochenen Belange der Kriminalanalyse, der kriminalpolizeilichen Datenverarbeitung, der Kriminalstatistik, der Polizeiausbildung und der kriminaltechnischen Koordination kann der Bund nur Massnahmen ergreifen, welche mit der geltenden bundesstaatlichen Kompetenzordnung vereinbar sind, wonach die Organisation, das Verfahren und der Vollzug der Strafverfolgung grundsätzlich in die Hoheit der Kantone fallen.</p><p>Der Bundesrat unterstützt die Anliegen der Motion. Der Bund kann sie intern nur im Rahmen der geltenden Kompetenzordnung und der zur Verfügung stehenden Mittel verwirklichen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, folgende Massnahmen einzuleiten, um die Polizeiarbeit in der Schweiz zu verbessern:</p><p>- die Vereinheitlichung der technischen Mittel (Funknetz, EDV-Systeme usw.);</p><p>- die Schaffung eines Bundeslagezentrums;</p><p>- die Schaffung einer einheitlichen, einfachen und den Bedürfnissen der Polizei entsprechend ausgewerteten Bundeskriminalstatistik;</p><p>- die vermehrte Unterstützung des Schweizerischen Polizei-Institutes in Neuenburg (SPIN).</p>
- Innere Sicherheit. Verbesserung der Polizeiarbeit durch Massnahmen auf Bundesebene
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