Vollzug der Auenverordnung

ShortId
98.3595
Id
19983595
Updated
25.06.2025 02:20
Language
de
Title
Vollzug der Auenverordnung
AdditionalIndexing
Umweltrecht;biologische Vielfalt;Vollzug von Beschlüssen;Naturschutzgebiet
1
  • L05K0601041202, Naturschutzgebiet
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L04K06010309, Umweltrecht
  • L04K06030306, biologische Vielfalt
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Auen sind die artenreichsten Lebensräume, die es in der Schweiz gibt. Sie beherbergen rund die Hälfte aller in der Schweiz vorkommenden Pflanzenarten. Nirgends gibt es eine so grosse Vielfalt an Vögeln wie dort. Sie sind die "Regenwälder" der Schweiz. Leider gibt es nur noch wenige davon, 90 Prozent der Schweizer Auen sind bereits verschwunden. Von den Restobjekten können nur noch 20 Prozent als aktive, sich natürlich entwickelnde Auen bezeichnet werden. Dem ungeschmälerten Schutz der Auengebiete muss deshalb hohe Priorität eingeräumt werden.</p><p>Die Schweiz hat sich im Rahmen internationaler Übereinkommen verpflichtet, sowohl die Artenvielfalt (Biodiversitätskonvention) als auch Pflanzen und Tiere und deren natürliche Lebensräume (Berner Konvention) zu erhalten. Bund und Kantone haben einen umfassenden Verfassungsauftrag (Art. 24sexies Abs. 4 BV) zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt. Dem Aussterben einheimischer Tier- und Pflanzenarten ist durch die Erhaltung von genügend grossen Lebensräumen entgegenzuwirken (Art. 18a ff. NHG). Das Ziel der Erhaltung von gefährdeten Arten und deren Lebensräume konkretisiert der Bundesrat im Landschaftskonzept Schweiz dahingehend, dass die Zahl der Arten auf den Roten Listen jährlich um 1 Prozent reduziert werden soll.</p><p>Der Bundesrat hat im November 1992 die Auenverordnung in Kraft gesetzt. Sie verlangt die ungeschmälerte Erhaltung der Objekte. Zum Schutzziel (Art. 4) gehört neben der Erhaltung auch "die Förderung der auentypischen einheimischen Pflanzen- und Tierwelt" und, "soweit es sinnvoll und machbar ist, die Wiederherstellung der natürlichen Dynamik des Gewässer- und Geschiebehaushalts". Die Auenverordnung beauftragt die Kantone, alle Auen von nationaler Bedeutung rechtsverbindlich zu schützen und soweit möglich wieder herzustellen. Die späteste Frist zur Umsetzung der Auenverordnung ist im November 1998 abgelaufen. Der Auftrag ist aber bei weitem nicht erfüllt.</p><p>Eine von Pro Natura finanzierte Studie über den Stand des Vollzugs in den sieben auenreichsten Kantonen (BE, GR, VD, VS, TI, AG, FR) kommt zum Schluss, dass erst etwa 80 Prozent der Objekte abgegrenzt, erst 50 Prozent der Objekte vollumfänglich geschützt und erst gerade 13 Prozent revitalisiert sind. Da in einigen Kantonen der personelle Aufwand zum Vollzug des Auenschutzes sehr gering ist, lässt sich bereits heute absehen, dass sich diese ungenügende Situation nur sehr langsam verbessern wird. In der Zwischenzeit muss mit einer weiteren Degradierung der Auen gerechnet werden. Zahlreiche Auen von nationaler Bedeutung stehen unter grossem Druck. Durch Kiesabbau, Flussverbauungen, Deponien, Campingplätze oder nicht standortgerechte Aufforstungen werden ihnen Schäden zugefügt, die teilweise irreversibel sind.</p><p>Die ungenügende Situation im Auenschutz lässt sich mit den eingangs genannten Pflichten und Zielen im Arten- und Biotopschutz nicht vereinbaren.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Die sechsjährige Frist zur Umsetzung der Auenverordnung ist Ende Oktober 1998 abgelaufen. Eine von Pro Natura in Auftrag gegebene Bilanz deckt aber erhebliche Vollzugsdefizite auf. Erst die Hälfte der Auenschutzgebiete von nationaler Bedeutung ist rechtlich verbindlich geschützt, nur für einen Drittel liegen Revitalisierungskonzepte vor.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, Massnahmen zu treffen, um den Vollzug der Auenverordnung zu beschleunigen. Er wird insbesondere eingeladen zu prüfen:</p><p>a. wie die Kantone beim Vollzug der Auenverordnung besser unterstützt werden können;</p><p>b. ob durch vermehrte Landkäufe mit Unterstützung des Bundes der Schutz der Auen von nationaler Bedeutung verbessert werden kann.</p>
  • Vollzug der Auenverordnung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Auen sind die artenreichsten Lebensräume, die es in der Schweiz gibt. Sie beherbergen rund die Hälfte aller in der Schweiz vorkommenden Pflanzenarten. Nirgends gibt es eine so grosse Vielfalt an Vögeln wie dort. Sie sind die "Regenwälder" der Schweiz. Leider gibt es nur noch wenige davon, 90 Prozent der Schweizer Auen sind bereits verschwunden. Von den Restobjekten können nur noch 20 Prozent als aktive, sich natürlich entwickelnde Auen bezeichnet werden. Dem ungeschmälerten Schutz der Auengebiete muss deshalb hohe Priorität eingeräumt werden.</p><p>Die Schweiz hat sich im Rahmen internationaler Übereinkommen verpflichtet, sowohl die Artenvielfalt (Biodiversitätskonvention) als auch Pflanzen und Tiere und deren natürliche Lebensräume (Berner Konvention) zu erhalten. Bund und Kantone haben einen umfassenden Verfassungsauftrag (Art. 24sexies Abs. 4 BV) zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt. Dem Aussterben einheimischer Tier- und Pflanzenarten ist durch die Erhaltung von genügend grossen Lebensräumen entgegenzuwirken (Art. 18a ff. NHG). Das Ziel der Erhaltung von gefährdeten Arten und deren Lebensräume konkretisiert der Bundesrat im Landschaftskonzept Schweiz dahingehend, dass die Zahl der Arten auf den Roten Listen jährlich um 1 Prozent reduziert werden soll.</p><p>Der Bundesrat hat im November 1992 die Auenverordnung in Kraft gesetzt. Sie verlangt die ungeschmälerte Erhaltung der Objekte. Zum Schutzziel (Art. 4) gehört neben der Erhaltung auch "die Förderung der auentypischen einheimischen Pflanzen- und Tierwelt" und, "soweit es sinnvoll und machbar ist, die Wiederherstellung der natürlichen Dynamik des Gewässer- und Geschiebehaushalts". Die Auenverordnung beauftragt die Kantone, alle Auen von nationaler Bedeutung rechtsverbindlich zu schützen und soweit möglich wieder herzustellen. Die späteste Frist zur Umsetzung der Auenverordnung ist im November 1998 abgelaufen. Der Auftrag ist aber bei weitem nicht erfüllt.</p><p>Eine von Pro Natura finanzierte Studie über den Stand des Vollzugs in den sieben auenreichsten Kantonen (BE, GR, VD, VS, TI, AG, FR) kommt zum Schluss, dass erst etwa 80 Prozent der Objekte abgegrenzt, erst 50 Prozent der Objekte vollumfänglich geschützt und erst gerade 13 Prozent revitalisiert sind. Da in einigen Kantonen der personelle Aufwand zum Vollzug des Auenschutzes sehr gering ist, lässt sich bereits heute absehen, dass sich diese ungenügende Situation nur sehr langsam verbessern wird. In der Zwischenzeit muss mit einer weiteren Degradierung der Auen gerechnet werden. Zahlreiche Auen von nationaler Bedeutung stehen unter grossem Druck. Durch Kiesabbau, Flussverbauungen, Deponien, Campingplätze oder nicht standortgerechte Aufforstungen werden ihnen Schäden zugefügt, die teilweise irreversibel sind.</p><p>Die ungenügende Situation im Auenschutz lässt sich mit den eingangs genannten Pflichten und Zielen im Arten- und Biotopschutz nicht vereinbaren.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Die sechsjährige Frist zur Umsetzung der Auenverordnung ist Ende Oktober 1998 abgelaufen. Eine von Pro Natura in Auftrag gegebene Bilanz deckt aber erhebliche Vollzugsdefizite auf. Erst die Hälfte der Auenschutzgebiete von nationaler Bedeutung ist rechtlich verbindlich geschützt, nur für einen Drittel liegen Revitalisierungskonzepte vor.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, Massnahmen zu treffen, um den Vollzug der Auenverordnung zu beschleunigen. Er wird insbesondere eingeladen zu prüfen:</p><p>a. wie die Kantone beim Vollzug der Auenverordnung besser unterstützt werden können;</p><p>b. ob durch vermehrte Landkäufe mit Unterstützung des Bundes der Schutz der Auen von nationaler Bedeutung verbessert werden kann.</p>
    • Vollzug der Auenverordnung

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