Unzulässiges Patronat

ShortId
98.3596
Id
19983596
Updated
10.04.2024 14:56
Language
de
Title
Unzulässiges Patronat
AdditionalIndexing
Jugendarbeit;Betäubungsmittel;Vereinigung;Drogenabhängigkeit;strafbare Handlung;Unterschlagung;Gesetz;Finanzhilfe
1
  • L05K0101020102, Drogenabhängigkeit
  • L04K05010201, strafbare Handlung
  • L04K01040205, Jugendarbeit
  • L04K11020302, Finanzhilfe
  • L05K0101030204, Vereinigung
  • L06K010102010201, Betäubungsmittel
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L06K050102010206, Unterschlagung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Es trifft nicht zu, dass die Schweizerische Stiftung Pro Juventute vom Bund massiv subventioniert wird. Sie finanziert sich fast ausschliesslich aus eigenen Mitteln, wobei die hauptsächlichste Finanzierungsquelle nach wie vor im traditionellen Markenverkauf besteht, der jeweils im Dezember durchgeführt wird. </p><p>Die Pro Juventute erhält vom Bund lediglich einzelne zweckgebundene Subventionen:</p><p>- Einen Beitrag des Bundesamtes für Kultur aus dem Budget zur Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (60 000 Franken im Jahr 1998), der vor allem für die Vermittlung von freiwilligen Sozialeinsätzen (Praktikantinnenhilfe) und für die Animation in der Jugendarbeit eingesetzt wird.</p><p>- Einen Beitrag aus den Mitteln der Alters- und Hinterlassenenversicherung (1,5 Millionen Franken im Jahr 1998) für die zusätzliche Hinterlassenenfürsorge.</p><p>- Im Rahmen von Leistungsaufträgen nimmt die Pro Juventute zudem für den Bund die Aufgabe der Koordination des Suchtpräventionsprogrammes supra-f wahr und ist für den Betrieb des Help-o-fons, des nationalen Kindernotrufes, zuständig, der ab Frühjahr 1999 unter der dreistelligen Telefonnummer 147 eingerichtet wird.</p><p>Die Pro Juventute ist Mitglied der Nationalen Arbeitsgemeinschaft Suchtpolitik, die interdisziplinär zusammengesetzt ist und der vor allem wichtige gesamtschweizerische Verbände des Gesundheitswesens und der Drogenpolitik angehören. Präsidiert wird die Arbeitsgemeinschaft vom Präsidenten der Schweizerischen Gesellschaft für Gesundheitspolitik, Herrn Nationalrat Dr. Jost Gross. Die Pro Juventute hat die Koordination der Arbeiten übernommen und erfüllt in dieser Eigenschaft auch Sekretariatsfunktionen. Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich - wie auch die Pro Juventute - für eine Drogenpolitik in Sinne eines "dritten Weges" zwischen restriktiver Politik und Liberalisierung ein und stimmt damit weitgehend mit der Drogenpolitik des Bundes überein. In der erwähnten Petition fordert sie ausdrücklich eine konsequente Ausgestaltung der bundesrätlichen Vier-Säulen-Politik. Auch die Bestrebung, die Strafbarkeit des Drogenkonsums aufzuheben, wird im Zusammenhang mit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes geprüft werden.</p><p>Die Pro Juventute nimmt ihre Verantwortung zum Wohl von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien auch im Bereich der Drogenpolitik wahr. Sie engagiert sich in erster Linie im präventiven Bereich, ist aber auch therapeutisch tätig. Dabei hat sie sich als Fachorganisation auch auf diesem Gebiet eine Meinung gebildet, die nicht alle teilen müssen.</p><p>2. Es liegt keine Zweckentfremdung von Bundesmitteln vor. Der Bundesrat sieht sich nicht veranlasst, bei der Pro Juventute wegen ihrer Haltung oder ihres Engagements in der Drogenpolitik zu intervenieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Nationale Arbeitsgemeinschaft Suchtpolitik (NAS) hat vor kurzem eine Pressekonferenz organisiert, um die Lancierung der Petition "Straffreiheit für den Drogenkonsum" anzukündigen. Es geht hier in keiner Weise darum, die Freiheit der Lancierung von Petitionen in Frage zu stellen.</p><p>Wir waren allerdings schockiert, als wir erfahren haben, dass die NAS bei Pro Juventute untergebracht ist, die ihr für das Presseaufgebot ihre eigenen Briefumschläge zur Verfügung stellte und das betreffende Porto bezahlte. Ihre Erklärung dafür lautet folgendermassen: "Die Droleg-Initiative wurde von den Wählern eindeutig mit 73,9 Prozent Neinstimmen verworfen. Wir sind dennoch der Ansicht, dass viele von ihnen, insbesondere jene, die beruflich mit der Drogenabhängigkeit zu tun haben, es für unerlässlich halten, das Betäubungsmittelgesetz zu ändern."</p><p>Wir fordern den Bundesrat nun dazu auf, uns zu sagen:</p><p>1. ob er das Verhalten von Pro Juventute, die zu einem sehr grossen Teil von der öffentlichen Hand finanziert wird, als akzeptabel erachtet; oder</p><p>2. ob er vorhat, die Unterstützung der NAS seitens der Pro Juventute zu unterbinden und damit einer Handlung ein Ende zu setzen, die wir als eindeutige Veruntreuung von Geldern erachten.</p>
  • Unzulässiges Patronat
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Es trifft nicht zu, dass die Schweizerische Stiftung Pro Juventute vom Bund massiv subventioniert wird. Sie finanziert sich fast ausschliesslich aus eigenen Mitteln, wobei die hauptsächlichste Finanzierungsquelle nach wie vor im traditionellen Markenverkauf besteht, der jeweils im Dezember durchgeführt wird. </p><p>Die Pro Juventute erhält vom Bund lediglich einzelne zweckgebundene Subventionen:</p><p>- Einen Beitrag des Bundesamtes für Kultur aus dem Budget zur Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (60 000 Franken im Jahr 1998), der vor allem für die Vermittlung von freiwilligen Sozialeinsätzen (Praktikantinnenhilfe) und für die Animation in der Jugendarbeit eingesetzt wird.</p><p>- Einen Beitrag aus den Mitteln der Alters- und Hinterlassenenversicherung (1,5 Millionen Franken im Jahr 1998) für die zusätzliche Hinterlassenenfürsorge.</p><p>- Im Rahmen von Leistungsaufträgen nimmt die Pro Juventute zudem für den Bund die Aufgabe der Koordination des Suchtpräventionsprogrammes supra-f wahr und ist für den Betrieb des Help-o-fons, des nationalen Kindernotrufes, zuständig, der ab Frühjahr 1999 unter der dreistelligen Telefonnummer 147 eingerichtet wird.</p><p>Die Pro Juventute ist Mitglied der Nationalen Arbeitsgemeinschaft Suchtpolitik, die interdisziplinär zusammengesetzt ist und der vor allem wichtige gesamtschweizerische Verbände des Gesundheitswesens und der Drogenpolitik angehören. Präsidiert wird die Arbeitsgemeinschaft vom Präsidenten der Schweizerischen Gesellschaft für Gesundheitspolitik, Herrn Nationalrat Dr. Jost Gross. Die Pro Juventute hat die Koordination der Arbeiten übernommen und erfüllt in dieser Eigenschaft auch Sekretariatsfunktionen. Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich - wie auch die Pro Juventute - für eine Drogenpolitik in Sinne eines "dritten Weges" zwischen restriktiver Politik und Liberalisierung ein und stimmt damit weitgehend mit der Drogenpolitik des Bundes überein. In der erwähnten Petition fordert sie ausdrücklich eine konsequente Ausgestaltung der bundesrätlichen Vier-Säulen-Politik. Auch die Bestrebung, die Strafbarkeit des Drogenkonsums aufzuheben, wird im Zusammenhang mit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes geprüft werden.</p><p>Die Pro Juventute nimmt ihre Verantwortung zum Wohl von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien auch im Bereich der Drogenpolitik wahr. Sie engagiert sich in erster Linie im präventiven Bereich, ist aber auch therapeutisch tätig. Dabei hat sie sich als Fachorganisation auch auf diesem Gebiet eine Meinung gebildet, die nicht alle teilen müssen.</p><p>2. Es liegt keine Zweckentfremdung von Bundesmitteln vor. Der Bundesrat sieht sich nicht veranlasst, bei der Pro Juventute wegen ihrer Haltung oder ihres Engagements in der Drogenpolitik zu intervenieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Nationale Arbeitsgemeinschaft Suchtpolitik (NAS) hat vor kurzem eine Pressekonferenz organisiert, um die Lancierung der Petition "Straffreiheit für den Drogenkonsum" anzukündigen. Es geht hier in keiner Weise darum, die Freiheit der Lancierung von Petitionen in Frage zu stellen.</p><p>Wir waren allerdings schockiert, als wir erfahren haben, dass die NAS bei Pro Juventute untergebracht ist, die ihr für das Presseaufgebot ihre eigenen Briefumschläge zur Verfügung stellte und das betreffende Porto bezahlte. Ihre Erklärung dafür lautet folgendermassen: "Die Droleg-Initiative wurde von den Wählern eindeutig mit 73,9 Prozent Neinstimmen verworfen. Wir sind dennoch der Ansicht, dass viele von ihnen, insbesondere jene, die beruflich mit der Drogenabhängigkeit zu tun haben, es für unerlässlich halten, das Betäubungsmittelgesetz zu ändern."</p><p>Wir fordern den Bundesrat nun dazu auf, uns zu sagen:</p><p>1. ob er das Verhalten von Pro Juventute, die zu einem sehr grossen Teil von der öffentlichen Hand finanziert wird, als akzeptabel erachtet; oder</p><p>2. ob er vorhat, die Unterstützung der NAS seitens der Pro Juventute zu unterbinden und damit einer Handlung ein Ende zu setzen, die wir als eindeutige Veruntreuung von Geldern erachten.</p>
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