Erdbeben. Vorsorgliche Massnahmen

ShortId
98.3600
Id
19983600
Updated
25.06.2025 02:22
Language
de
Title
Erdbeben. Vorsorgliche Massnahmen
AdditionalIndexing
Katastrophenalarm;Seismik;Sicherheitsnorm;Katastrophe;Sicherheit von Gebäuden
1
  • L05K1601040206, Seismik
  • L04K06010303, Katastrophenalarm
  • L04K06020206, Katastrophe
  • L04K01020307, Sicherheit von Gebäuden
  • L06K070601020106, Sicherheitsnorm
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zu Recht macht sich der Bund seit Jahren Sorgen über die möglichen Folgen von Überschwemmungen und Klimaveränderungen.</p><p>Obwohl Erdbeben laut wissenschaftlichen Studien ein mindestens ebenso grosses Risiko darstellen wie Überschwemmungen, hat der Bund erstaunlicherweise bis heute keine besonderen Massnahmen ergriffen, um den Auswirkungen eines Erdbebens auf einen grossen Teil der Bauten vorzubeugen. Tatsächlich weiss man von ungefähr 95 Prozent der bestehenden Bauten in der Schweiz nicht, wie erdbebensicher sie sind. Oft erweisen sie sich als zu wenig sicher.</p><p>Durch sein unerwartetes Auftreten legt ein Erdbeben die Rettungsdienste lahm und erfordert besondere Massnahmen, da die ganze Situation durch Ausmass und Unvorhersehbarkeit der Katastrophe sehr komplex ist.</p><p>Es wäre also angebracht, vorsorgliche Massnahmen anzuordnen, um die Auswirkungen eines Erdbebens in Grenzen zu halten. In der Motion Schmidhalter vom 22. Juni 1995 (95.3314), die allerdings unbeantwortet geblieben ist, wurden zum Beispiel diesbezügliche Vorschläge gemacht.</p><p>Einerseits sollten für neue Bauten und Installationen geltende Bauvorschriften aufgestellt werden. Dabei sollte man sich auf bereits vorhandene, ungenützte Kenntnisse stützen und auf den üblichen bürokratischen Aufwand verzichten.</p><p>Andererseits sollte den Sicherheitsvorschriften für Rettungseinrichtungen (Polizei, Zivilschutz, Feuerwehr, Spitäler usw.), die im Falle eines Erdbebens lebensnotwendig sind, Priorität eingeräumt werden.</p><p>Nach Ansicht der befragten Experten kostet ein Gebäude, das den Sicherheitsnormen entspricht, in der Regel nicht mehr als ein Gebäude, das nicht erdbebensicher ist.</p><p>Es besteht heute die Tendenz, sich nicht um Erdbeben zu kümmern, da es sich dabei um aussergewöhnliche und seltene Ereignisse handelt, bei denen die Eigentümer und die Ingenieure nur zum Teil zur Verantwortung gezogen werden und bei denen das System der Selbstkontrolle deshalb nicht funktioniert.</p><p>Es wäre also angebracht, ein Rahmengesetz auszuarbeiten, in dem in Zusammenarbeit mit sachkundigen Ingenieuren vorsorgliche Massnahmen festgelegt und Vollzugsbestimmungen erlassen werden.</p><p>Den vorsorglichen Massnahmen muss in Anbetracht des grossen Risikos, dem die Schweiz ausgesetzt ist, Priorität eingeräumt werden.</p><p>Ein Erdbeben mit der Stärke 7,0 auf der Richterskala wie in der japanischen Stadt Kobe, wo 6000 Menschen ums Leben kamen, wäre tatsächlich in den meisten Teilen der Schweiz denkbar.</p><p>In unserem Land muss also eine Strategie entwickelt werden, um den verheerenden Auswirkungen eines Erdbebens vorzubeugen, wobei auf bereits bekannte technische Sicherheitsmassnahmen zurückgegriffen werden muss.</p><p>Indem die Sicherheitsmassnahmen bereits bei der Ausarbeitung eines Bauprojektes mit einbezogen werden, kann ein beträchtlicher Anstieg der Baukosten vermieden und auf den Perfektionismus und die pedantische Bürokratie, die die Schweizer Wirtschaft behindern, verzichtet werden.</p>
  • <p>1. Grundsätzliches</p><p>Erdbeben sind Naturereignisse, die grosse Schäden an Bauten, Anlagen und Umwelt verursachen können. Sie stellen auch für die Schweiz ein Risiko dar, dem in der Regel zu wenig Beachtung geschenkt wird. Dies geht u. a. aus der im Jahre 1995 vom Bundesamt für Zivilschutz publizierten Studie "Katanos" (Katastrophen und Notlagen in der Schweiz - eine vergleichende Übersicht) hervor. Erdbeben sind im Zusammenhang mit anderen Naturgefahren und Risiken zu betrachten.</p><p>Prognosen über Zeitpunkt, Ort und Stärke eines Erdbebens sind bis zum heutigen Tag nicht möglich. Vorbeugende und vorsorgliche Massnahmen sind deshalb entsprechend zu planen. Dabei stehen geologische, geotechnische und seismologische Aspekte im Vordergrund. Von zentraler Bedeutung sind zudem die Verstärkung von Bauwerken sowie das Schutz- und Rettungswesen. In allen diesen Bereichen bestehen heute zum Teil noch erhebliche Lücken und somit Handlungsbedarf.</p><p>2. Zur Verantwortung des Bundes</p><p>Staatsrechtlich gesehen ist der Bund für jene Sachbereiche zuständig, die ihm durch die Bundesverfassung übertragen sind. Die Verantwortung für die Vorbeugung, Vorsorge und Bewältigung von Schadenereignissen sowie anderen Notlagen nicht machtpolitischer Art - z. B. auf dem Gebiet der Erdbeben - liegt somit grundsätzlich bei den Kantonen und Gemeinden. Aufgrund einschlägiger Verfassungsbestimmungen kommen dem Bund Aufgaben zur Vorbeugung, Vorsorge und zur Bewältigung von Verstrahlungslagen, talsperrenbedingten Überflutungen sowie Epidemien und Tierseuchen zu. Vorbehalten bleiben die vom Bund festgelegten Anforderungen für die in seine Zuständigkeit fallenden Infrastrukturbereiche, wie z. B. die Eisenbahnanlagen, die Nationalstrassen und die Seilbahnen. </p><p>Zusätzlich übt der Bund im Bereich der Naturgefahren aufgrund des Bundesgesetzes über die Raumplanung, des Bundesgesetzes über den Wasserbau sowie des Bundesgesetzes über den Wald eine Koordinationsfunktion gegenüber den Kantonen aus. So sind z. B. vom Bund aus detaillierte Grundlagen für die Vorbeugung bei Lawinen, Hochwasser und Massenbewegungen ausgearbeitet worden. Entsprechende Vorgaben fehlen bei den Erdbebengefahren.</p><p>Die Bundesbehörden sind bestrebt, die Massnahmen zur Vorbereitung der Katastrophen- und Nothilfe auf Bundesebene sowie zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden wie auch im grenzüberschreitenden Rahmen aufeinander abzustimmen. Zu diesem Zweck wurde im Jahre 1990 im Schosse des Stabs für Gesamtverteidigung der ständige Ausschuss für die Koordination der Vorbereitung der Katastrophenhilfe (Comcat) eingesetzt, in welchem neben der Bundeskanzlei alle eidgenössischen Departemente sowie die Kantone und wichtigsten Fachverbände vertreten sind. Zudem wurde 1997 vom Bundesrat für eine systematische Erfassung und eine sachgerechte Vorbeugung der naturbedingten Risiken die nationale Plattform Naturgefahren (Planat) als Nachfolgekommission des Schweizerischen Nationalen Komitees der UNO-Dekade 1990-1999 für die Verminderung der Naturkatastrophen (IDNDR) eingesetzt. Auch in diesem Gremium sind sowohl die betroffenen Bundesämter als auch Kantone und Fachverbände vertreten.</p><p>3. Zu den Schutzvorkehrungen</p><p>Die obigen Ausführungen zeigen, dass Erdbeben nicht losgelöst von anderen natur- und zivilisationsbedingten Risiken betrachtet werden können. Massnahmen zur Vorbeugung (z. B. bauliche Vorkehrungen, Erdbeben-Zonierung) und zur Vorsorge (z. B. Sicherstellung der Alarmierung und Information, Aufbau und Ausbildung rasch einsatzbereiter Notfallorganisationen) der Erdbebengefährdung sind in erster Linie auf Stufe Kantone und Gemeinden sowie durch Fachverbände zu treffen. Bei der praktischen Umsetzung dieser Aufgaben ergeben sich allerdings Schwierigkeiten. Auf dem Gebiet der Werksicherheit (z. B. für Talsperren, Kernkraftwerke und weitere risikoreiche Industriebetriebe), der landesweiten Datenerhebung und -auswertung im Rahmen der geologischen und seismologischen Untersuchung, der Forschung (z. B. Nationales Forschungsprogramm NFP 31 "Klimaänderungen und Naturkatastrophen") und der Ausbildung sowie der Koordination hat der Bund, wie bei anderen Naturgefahren (Comcat, Planat), Verpflichtungen zu erfüllen. Zur baulichen Infrastruktur des Zivilschutzes ist festzuhalten, dass diese erdbebensicher ist und z. B. im Falle von Nachbeben als sichere Notunterkünfte sowie als Führungsanlagen und Pflegestätten benutzt werden kann.</p><p>In ihrem Aktionsprogramm 1998-2000 hat sich die Planat insbesondere zum Ziel gesetzt, auf dem Gebiet des Erdbebenrisikos Verbesserungsmassnahmen vorzuschlagen. Sie hat beschlossen, rasch ein Massnahmenkonzept zu erstellen, u. a. in Berücksichtigung der 1998 publizierten Studie der Schweizerischen Gesellschaft für Erdbebeningenieurwesen und Baudynamik "Handlungsbedarf von Behörden, Hochschulen, Industrie und Privaten zur Erdbebensicherung der Bauwerke in der Schweiz". Dabei soll auch die Frage der Notwendigkeit neuer Rechtsnormen für den Bereich Erdbeben untersucht werden.</p><p>Im Bereich der Notfallvorsorge und der Ereignisbewältigung werden weitere Verbesserungen im Rahmen der neuen Sicherheitspolitik angestrebt (vgl. dazu insbesondere den in Vorbereitung befindlichen Bericht "Sicherheit durch Kooperation" sowie die Projekte "Armee XXI" und "Bevölkerungsschutz").</p><p>Aufgrund der noch zu treffenden Abklärungen sowie aus verfassungsmässigen und -politischen Gründen ist es allerdings nicht möglich, den Vorstoss in der verbindlichen Form der Motion entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachleuten einen Entwurf für ein Rahmengesetz über vorsorgliche Massnahmen in Bezug auf Erdbebensicherheit zu erarbeiten und diesen dem Parlament zu unterbreiten.</p>
  • Erdbeben. Vorsorgliche Massnahmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zu Recht macht sich der Bund seit Jahren Sorgen über die möglichen Folgen von Überschwemmungen und Klimaveränderungen.</p><p>Obwohl Erdbeben laut wissenschaftlichen Studien ein mindestens ebenso grosses Risiko darstellen wie Überschwemmungen, hat der Bund erstaunlicherweise bis heute keine besonderen Massnahmen ergriffen, um den Auswirkungen eines Erdbebens auf einen grossen Teil der Bauten vorzubeugen. Tatsächlich weiss man von ungefähr 95 Prozent der bestehenden Bauten in der Schweiz nicht, wie erdbebensicher sie sind. Oft erweisen sie sich als zu wenig sicher.</p><p>Durch sein unerwartetes Auftreten legt ein Erdbeben die Rettungsdienste lahm und erfordert besondere Massnahmen, da die ganze Situation durch Ausmass und Unvorhersehbarkeit der Katastrophe sehr komplex ist.</p><p>Es wäre also angebracht, vorsorgliche Massnahmen anzuordnen, um die Auswirkungen eines Erdbebens in Grenzen zu halten. In der Motion Schmidhalter vom 22. Juni 1995 (95.3314), die allerdings unbeantwortet geblieben ist, wurden zum Beispiel diesbezügliche Vorschläge gemacht.</p><p>Einerseits sollten für neue Bauten und Installationen geltende Bauvorschriften aufgestellt werden. Dabei sollte man sich auf bereits vorhandene, ungenützte Kenntnisse stützen und auf den üblichen bürokratischen Aufwand verzichten.</p><p>Andererseits sollte den Sicherheitsvorschriften für Rettungseinrichtungen (Polizei, Zivilschutz, Feuerwehr, Spitäler usw.), die im Falle eines Erdbebens lebensnotwendig sind, Priorität eingeräumt werden.</p><p>Nach Ansicht der befragten Experten kostet ein Gebäude, das den Sicherheitsnormen entspricht, in der Regel nicht mehr als ein Gebäude, das nicht erdbebensicher ist.</p><p>Es besteht heute die Tendenz, sich nicht um Erdbeben zu kümmern, da es sich dabei um aussergewöhnliche und seltene Ereignisse handelt, bei denen die Eigentümer und die Ingenieure nur zum Teil zur Verantwortung gezogen werden und bei denen das System der Selbstkontrolle deshalb nicht funktioniert.</p><p>Es wäre also angebracht, ein Rahmengesetz auszuarbeiten, in dem in Zusammenarbeit mit sachkundigen Ingenieuren vorsorgliche Massnahmen festgelegt und Vollzugsbestimmungen erlassen werden.</p><p>Den vorsorglichen Massnahmen muss in Anbetracht des grossen Risikos, dem die Schweiz ausgesetzt ist, Priorität eingeräumt werden.</p><p>Ein Erdbeben mit der Stärke 7,0 auf der Richterskala wie in der japanischen Stadt Kobe, wo 6000 Menschen ums Leben kamen, wäre tatsächlich in den meisten Teilen der Schweiz denkbar.</p><p>In unserem Land muss also eine Strategie entwickelt werden, um den verheerenden Auswirkungen eines Erdbebens vorzubeugen, wobei auf bereits bekannte technische Sicherheitsmassnahmen zurückgegriffen werden muss.</p><p>Indem die Sicherheitsmassnahmen bereits bei der Ausarbeitung eines Bauprojektes mit einbezogen werden, kann ein beträchtlicher Anstieg der Baukosten vermieden und auf den Perfektionismus und die pedantische Bürokratie, die die Schweizer Wirtschaft behindern, verzichtet werden.</p>
    • <p>1. Grundsätzliches</p><p>Erdbeben sind Naturereignisse, die grosse Schäden an Bauten, Anlagen und Umwelt verursachen können. Sie stellen auch für die Schweiz ein Risiko dar, dem in der Regel zu wenig Beachtung geschenkt wird. Dies geht u. a. aus der im Jahre 1995 vom Bundesamt für Zivilschutz publizierten Studie "Katanos" (Katastrophen und Notlagen in der Schweiz - eine vergleichende Übersicht) hervor. Erdbeben sind im Zusammenhang mit anderen Naturgefahren und Risiken zu betrachten.</p><p>Prognosen über Zeitpunkt, Ort und Stärke eines Erdbebens sind bis zum heutigen Tag nicht möglich. Vorbeugende und vorsorgliche Massnahmen sind deshalb entsprechend zu planen. Dabei stehen geologische, geotechnische und seismologische Aspekte im Vordergrund. Von zentraler Bedeutung sind zudem die Verstärkung von Bauwerken sowie das Schutz- und Rettungswesen. In allen diesen Bereichen bestehen heute zum Teil noch erhebliche Lücken und somit Handlungsbedarf.</p><p>2. Zur Verantwortung des Bundes</p><p>Staatsrechtlich gesehen ist der Bund für jene Sachbereiche zuständig, die ihm durch die Bundesverfassung übertragen sind. Die Verantwortung für die Vorbeugung, Vorsorge und Bewältigung von Schadenereignissen sowie anderen Notlagen nicht machtpolitischer Art - z. B. auf dem Gebiet der Erdbeben - liegt somit grundsätzlich bei den Kantonen und Gemeinden. Aufgrund einschlägiger Verfassungsbestimmungen kommen dem Bund Aufgaben zur Vorbeugung, Vorsorge und zur Bewältigung von Verstrahlungslagen, talsperrenbedingten Überflutungen sowie Epidemien und Tierseuchen zu. Vorbehalten bleiben die vom Bund festgelegten Anforderungen für die in seine Zuständigkeit fallenden Infrastrukturbereiche, wie z. B. die Eisenbahnanlagen, die Nationalstrassen und die Seilbahnen. </p><p>Zusätzlich übt der Bund im Bereich der Naturgefahren aufgrund des Bundesgesetzes über die Raumplanung, des Bundesgesetzes über den Wasserbau sowie des Bundesgesetzes über den Wald eine Koordinationsfunktion gegenüber den Kantonen aus. So sind z. B. vom Bund aus detaillierte Grundlagen für die Vorbeugung bei Lawinen, Hochwasser und Massenbewegungen ausgearbeitet worden. Entsprechende Vorgaben fehlen bei den Erdbebengefahren.</p><p>Die Bundesbehörden sind bestrebt, die Massnahmen zur Vorbereitung der Katastrophen- und Nothilfe auf Bundesebene sowie zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden wie auch im grenzüberschreitenden Rahmen aufeinander abzustimmen. Zu diesem Zweck wurde im Jahre 1990 im Schosse des Stabs für Gesamtverteidigung der ständige Ausschuss für die Koordination der Vorbereitung der Katastrophenhilfe (Comcat) eingesetzt, in welchem neben der Bundeskanzlei alle eidgenössischen Departemente sowie die Kantone und wichtigsten Fachverbände vertreten sind. Zudem wurde 1997 vom Bundesrat für eine systematische Erfassung und eine sachgerechte Vorbeugung der naturbedingten Risiken die nationale Plattform Naturgefahren (Planat) als Nachfolgekommission des Schweizerischen Nationalen Komitees der UNO-Dekade 1990-1999 für die Verminderung der Naturkatastrophen (IDNDR) eingesetzt. Auch in diesem Gremium sind sowohl die betroffenen Bundesämter als auch Kantone und Fachverbände vertreten.</p><p>3. Zu den Schutzvorkehrungen</p><p>Die obigen Ausführungen zeigen, dass Erdbeben nicht losgelöst von anderen natur- und zivilisationsbedingten Risiken betrachtet werden können. Massnahmen zur Vorbeugung (z. B. bauliche Vorkehrungen, Erdbeben-Zonierung) und zur Vorsorge (z. B. Sicherstellung der Alarmierung und Information, Aufbau und Ausbildung rasch einsatzbereiter Notfallorganisationen) der Erdbebengefährdung sind in erster Linie auf Stufe Kantone und Gemeinden sowie durch Fachverbände zu treffen. Bei der praktischen Umsetzung dieser Aufgaben ergeben sich allerdings Schwierigkeiten. Auf dem Gebiet der Werksicherheit (z. B. für Talsperren, Kernkraftwerke und weitere risikoreiche Industriebetriebe), der landesweiten Datenerhebung und -auswertung im Rahmen der geologischen und seismologischen Untersuchung, der Forschung (z. B. Nationales Forschungsprogramm NFP 31 "Klimaänderungen und Naturkatastrophen") und der Ausbildung sowie der Koordination hat der Bund, wie bei anderen Naturgefahren (Comcat, Planat), Verpflichtungen zu erfüllen. Zur baulichen Infrastruktur des Zivilschutzes ist festzuhalten, dass diese erdbebensicher ist und z. B. im Falle von Nachbeben als sichere Notunterkünfte sowie als Führungsanlagen und Pflegestätten benutzt werden kann.</p><p>In ihrem Aktionsprogramm 1998-2000 hat sich die Planat insbesondere zum Ziel gesetzt, auf dem Gebiet des Erdbebenrisikos Verbesserungsmassnahmen vorzuschlagen. Sie hat beschlossen, rasch ein Massnahmenkonzept zu erstellen, u. a. in Berücksichtigung der 1998 publizierten Studie der Schweizerischen Gesellschaft für Erdbebeningenieurwesen und Baudynamik "Handlungsbedarf von Behörden, Hochschulen, Industrie und Privaten zur Erdbebensicherung der Bauwerke in der Schweiz". Dabei soll auch die Frage der Notwendigkeit neuer Rechtsnormen für den Bereich Erdbeben untersucht werden.</p><p>Im Bereich der Notfallvorsorge und der Ereignisbewältigung werden weitere Verbesserungen im Rahmen der neuen Sicherheitspolitik angestrebt (vgl. dazu insbesondere den in Vorbereitung befindlichen Bericht "Sicherheit durch Kooperation" sowie die Projekte "Armee XXI" und "Bevölkerungsschutz").</p><p>Aufgrund der noch zu treffenden Abklärungen sowie aus verfassungsmässigen und -politischen Gründen ist es allerdings nicht möglich, den Vorstoss in der verbindlichen Form der Motion entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachleuten einen Entwurf für ein Rahmengesetz über vorsorgliche Massnahmen in Bezug auf Erdbebensicherheit zu erarbeiten und diesen dem Parlament zu unterbreiten.</p>
    • Erdbeben. Vorsorgliche Massnahmen

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